Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
209
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VerhandlungDrucksache:
240/2020
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 07.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im öffentlichen Raum: Gestaltung und Finanzierung von Gehwegnasen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.06.2020, GRDrs 240/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Bei der Umsetzung der knapp 350 neuen Standorte für Normalladesäulen im öffentlichen Raum wird in der Regel auf eine verbleibende Restgehwegbreite von 2,50 m geachtet. In Fällen, in denen die Errichtung der Ladesäule sowohl in einer Grünfläche als auch in einer Parktasche mit Anfahrschutz ausgeschlossen ist, soll diese am Fahrbahnrand errichtet werden.

2. Bei der Errichtung von Normalladern am Fahrbahnrand werden abgesetzte Flächen mit klar erkennbarer Bordsteinkante installiert, so genannte "Gehwegnasen". Sie folgen in ihrer Darstellung der Schemazeichnung in Anlage 1.

3. Bei der Errichtung der ungleich größeren rund 30 Schnellladestationen wird ebenfalls in der Regel auf eine ausreichende Restgehwegbreite geachtet. In Fällen, in denen die Errichtung der Ladesäule sowohl in einer Grünfläche als auch in einer Parktasche mit Anfahrschutz ausgeschlossen ist, soll diese am Fahrbahnrand errichtet werden. Hierfür werden abgesetzte Flächen mit klar erkennbarer Bordsteinkante installiert. Sie folgen in ihrer Darstellung der Schemazeichnung in Anlage 2.

4. Die Kosten für die Errichtung der Gehwegnasen der Normalladesäulen trägt die Landeshauptstadt Stuttgart. Der Aufwand in Höhe von 1.300.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts 660, Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraßen, KontenGr. 42120 - Unterhaltung sonst. Unbewegliches Vermögen wie folgt gedeckt:
5. Die Kosten für die Errichtung der Gehwegnasen der Schnellladesäulen trägt der jeweilige Investor im Zuge der Fundamentarbeiten. Hierauf wird beim Interessenbekundungsverfahren hingewiesen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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