Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 68/2024
Stuttgart,
05/15/2024



Fortschreibung der Förderung und Ausbau von Beratungsangeboten
Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2024/2025




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.06.2024
24.06.2024



Beschlußantrag:

1. Dem Ausbau der Förderung von Beratungsangeboten wird zugestimmt (Anlage 1).

2. Den fortgeschriebenen Grundsätzen für die Förderung von Beratungsangeboten ab
3. Mit Inkrafttreten der oben genannten Grundsätze werden die bisherigen Fördergrundsätze, Grundsatz- und Einzelbeschlüsse sowie sonstige Regelungen bis 31. Dezember 2023 gegenstandslos.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen für Detailregelungen zu erlassen.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In Vorbereitung der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde eine Mitteilungsvorlage (GRDrs 165/2023, „Vom Jugendamt geförderte Beratungsangebote - Sachstandsbericht und Ausbauvorschlag“) zu den aktuellen Ausbaubedarfen bei den freien Trägern von Beratungsangeboten vorgelegt.

In den folgenden Haushaltsplanberatungen wurden daraufhin für die Beratungsangebote Mittel für den Ausbau und Weiterentwicklung sowie die Erhöhung der geförderten Personalkostenpauschale für die Sonstige Beratung aus der oben genannten Mitteilungsvorlage bereitgestellt.
Mit dieser Beschlussvorlage werden die notwendigen Sachbeschlüsse herbeigeführt, um die getroffenen Haushaltsentscheidungen umzusetzen.


Zu Beschlussantrag 1

Entsprechend der aktuellen Bedarfsentwicklungen, die in der oben genannten Mitteilungsvorlage (GRDrs 165/2023) dargestellt wurden, wird der Ausbau der Förderung von Beratungsangeboten wie in Anlage 1 abgebildet vorgeschlagen.

Der Gemeinderat hat in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen, ab 2024 Mittel für die Einrichtung von einem neuen Beratungsangebot sowie den Ausbau der geförderten Fachkraftstellen bei acht bestehenden Beratungsangeboten bereitzustellen.
(339.250 EUR für 2024 und 347.550 EUR ab 2025 ff.)

Das Stuttgarter Institut für Systemische Therapie, Beratung, Supervision und Systemisches Coaching e. V. (StIF) wird mit seinem Angebot „Bunt StIF te“ neu in die Förderung des Jugendamts im Bereich der Beratungsangebote aufgenommen und ergänzt das Angebot für psychisch belastete oder erkrankte Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Stuttgart. Das neue Beratungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche aus sozio-ökonomisch belasteten Familien. Durch die Förderung einer 1,0 Fachkraftstelle besteht die Möglichkeit, den Betroffenen ein kostenfreies ambulantes Beratungs- und Therapieangebot zu machen. Der Zugang wird niederschwellig ermöglicht – dies bedeutet, dass keine Diagnose oder Feststellung einer seelischen Erkrankung notwendig ist, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können. In der weiteren Abstimmung mit dem Träger wurde vereinbart, dass der Zugang zum Angebot "Bunt StIF te" vorrangig über die städtischen Beratungszentren erfolgt. Je nach Auslastung können auch Kinder, Jugendliche und ihre Familien vermittelt werden, die bei den Trägern der Hilfe zur Erziehung sowie bei den Beratungsstellen der freien Träger, die vom Jugendamt gefördert werden, anhängig sind.

Das Modellprojekt „schools for future: Lebensthemen in der Schule“ (Projektbeginn im Jahr 2022) wird im Doppelhaushalt 2024/2025 mit weiteren Fachkraftstellen bis zum Ende der Projektlaufzeit am 31.12.2025 ausgestattet (siehe Anlage 1). So wird gewährleistet, dass der konzeptionell festgelegte systemische Mehrebenenansatz umgesetzt werden kann.
Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. erhält hierfür weitere 0,2 Fachkraftstellen, der GesundheitsLaden e.V. 0,1 Fachkraftstellen, die Sozialberatung Stuttgart
e. V. 0,3 Fachkraftstellen und das Fetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.V. sowie der Träger Weissenburg e.V. jeweils 0,15 Fachkraftstellen.

Im Nachgang zu den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 haben sich die Träger Fetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.V. und Weissenburg e.V. darauf verständigt, die für ihr Angebot „Regenbogen.Bildung“ neu beschlossenen Stellenanteile von insgesamt 0,3 Fachkraftstellen an die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg (tgwb) e.V. abzugeben. Damit soll sichergestellt werden, dass auch eine migrations-, religions- und kultursensible Perspektive im Projekt berücksichtigt werden kann.

Im Bereich der Gewaltprävention erhalten vier Angebote zusätzliche Fachkraftstellen für ihre jeweiligen Angebote:

Mit der Förderung einer weiteren 0,5 Fachkraftstelle für das Angebot CUT der Fachberatungsstelle Gewaltprävention der Sozialberatung Stuttgart e. V. möchte der Träger ein Rückfallpräventionsangebot für Jugendliche und Heranwachsende, die im Straftatbestand Sexuelle Gewalt auffällig und im justiziellen Verfahren behandelt werden, aufbauen.
Darüber hinaus erhält der Träger Sozialberatung Stuttgart e.V. eine weitere 1,0 Fachkraftstelle für die Rückfallprävention bei sexualisierter Gewalt durch Jugendliche und Heranwachsende um die hohe Nachfrage bei der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamts und der Staatsanwaltschaft mit ca. 20 Fällen pro Jahr zu unterstützen.

Für die Online-Beratung in Form von E-Mail und Chat für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche erhält der Träger KOBRA e.V. eine 0,25 Fachkraftstelle. Dieses Online-Beratungsangebot bietet den Betroffenen einen niederschwelligen Zugang zu einer Beratung und zu Fachpersonal.

Für den Verein für Internationale Jugendarbeit e.V., Fraueninformationszentrum und seine Arbeit mit Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, stehen ab 2024 weitere 0,25 Fachkraftstellen zur Verfügung. Durch die Zunahme an häuslicher und/
oder partnerschaftlichen Gewalt gegen Frauen in den letzten Jahren ergibt sich ein erhöhter Beratungsaufwand vor allem im Kontext von Migrantinnen. Hier sind auch sprachliche und kulturelle Aspekte von großer Relevanz, wie auch Kenntnisse zu ausländer- und sozialrechtlichen Regelungen oder zu internationalen Rechtsfragen. Die Konzeption eines Präventions- und Informationsangebots für Frauen stellt ebenso einen weiteren Aufgabenschwerpunkt dar.

Für die Fachberatung „Geschlechtliche und kulturelle Vielfalt“ bei der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg e.V. werden weitere 0,25 Fachkraftstellen bewilligt. Die zusätzlichen Personalressourcen sollen u.a. für die sicheren und empowernde Beteiligungsmöglichkeiten für die LSBTIQ*-Zielgruppen und ein intensiveres Networking (Vernetzung mit Gremien, Kooperationen, Workshops) eingesetzt werden.


Beschlussantrag 2

In den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 wurde das Thema der personellen Ausstattung der Beratungsstellen insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der Beschäftigten diskutiert. Die Verwaltung hat zugesagt dieses Thema weiter zu bearbeiten. Die Verwaltung hat mit Mitteilungsvorlage 165/2023 die Neukalkulation der Personalkostenförderung für die Sonstige Beratung vorgeschlagen. Dabei sollten verschiedene Qualifikationen und Leitungsanteile berücksichtigt werden. In der ab 2024 gültigen Personalkostenpauschale sind 60% Sozialarbeit nach TVöD SuE 12, 30% Psycholog*innen nach TVöD EG 13 und 10% Leitung nach TVöD SuE 18 enthalten. Durch diese Vorgehensweise bei der Berechnung werden die verschiedenen Anforderungen an eine Beratungsstelle berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen, für Anpassung der Personalkostenförderung 84.600 EUR in 2024 und 105.300 EUR ab 2025 ff. bereitzustellen.

Bei der städtischen Förderung im Bereich der Schwangerschaftsberatung handelt es sich um eine Komplementärförderung zur Förderung des Landes Baden-Württemberg nach den §§ 3 und 8 SchKG. Die Komplementärförderung der Landeshauptstadt Stuttgart ist eine Freiwilligkeitsleistung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Stellen vom Land Baden-Württemberg nach der VwV SchKG in der jeweils gültigen Fassung gefördert werden.
Diese Personalkostenförderung unterlag seitens des Jugendamts bisher keinen tariflichen Steigerungen. In der Mitteilungsvorlage GRDrs 165/2023 wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag gemacht, die Personalkostenpauschale entsprechend der Tarifentwicklung des TVöD SuE fortzuschreiben. Rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgt nun die Umsetzung. Der daraus entstehende finanzielle Mehrbedarf in Höhe von 55.600 EUR p.a. ab 2024 ff. kann aus laufendem Budget der Beratungsangebote gedeckt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Haushaltsmittel wurden zum Haushaltsplan 2024/2025 (423.850 EUR in 2024, 452.850 EUR ab 2025 ff.) im Teilhaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103162 Sonstige Förderung freier Träger, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke bereitgestellt.

Der zusätzliche Mehrbedarf zur Finanzierung der tariflichen Steigerung der Förderung für die Schwangerschaftsberatung in Höhe von 55.600 EUR p.a. wird aus laufendem Budget der Beratungsangebote (51F00039) gedeckt.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

- Anlage 1: Übersicht über die vom Jugendamt geförderten Beratungsangebote (BER)
- Anlage 2: Grundsätze für die Förderung von Beratungsangeboten in der Landeshauptstadt Stuttgart ab 1. Januar 2024


Übersicht über die vom Jugendamt geförderten Beratungsangebote (BER)
Der Ausbau der Förderung von Beratungsangeboten umfasst die Einrichtung von einem neuen Angebot (Bunt StIF te) und die Erweiterung der Förderung bei den bestehenden Angeboten. Insgesamt werden damit folgende Angebote mit folgenden Fachkraft- (FK) und Verwaltungskraftstellen (VK) gefördert; Angebote mit Ausbau sind durch eine hellgraue Markierung hervorgehoben, der bisherige Stellenanteil ist in Klammern angegeben.

Träger (alphabetisch sortiert)Beratungsangebot
Stellenanteil
FK
VK
AGDW e. V.Recht auf Zukunft / AGDW e. V.
2,0
--
davon 0,8 FK-Stellen
befristet bis 31.12.2026
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Württemberg e. V.Beratung für Integration und Familienfragen
3,0
--
BeFF - Berufliche Förderung von Frauen
e. V.
Kontaktstelle Frau und Beruf
2,45
0,1
Caritasverband für Stuttgart e. V.Psychologische und Soziale Beratungsstelle
8,75
--
Caritasverband für Stuttgart e. V.Migrationszentrum Mitte und Migrationszentrum Bad Cannstatt
0,85
--
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Stuttgart e. V.Wohnberatung / Selbsthilfe Krebs
0,15
--
Diözese Rottenburg-StuttgartRuf und Rat
4,5
--
donum vitae Regionalverband Stuttgart e. V.Schwangerenberatungsstelle
2,0
--
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.Zentrale Jugendberatungsstelle
1,65
(1,45)
--
davon 0,7 FK-Stellen für das Modellprojekt „schools for future“
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.Krisen- und Notfalldienst
5,3
--
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.Internationales Beratungszentrum
1,35
--
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.Beratungszentrum für Problemschwangerschaften
4,05
--
Evangelischer Kirchenkreis StuttgartPsychologische Beratungsstelle
8,75
--
Evangelischer Kirchenkreis StuttgartJugendinformationsstelle
0,1
--
Fetz Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e. V.Lesbenberatung, Notruf
      è 0,15 an die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V
4,25
0,2
davon 0,25 FK-Stellen für das Modellprojekt „schools for future“
GesundheitsLaden e. V.Mädchengesundheitsladen, Jungen im Blick, Beratung@school
6,7
(6,6)
0,6
davon 0,6 FK-Stellen für das Modellprojekt „schools for future“
GesundheitsLaden e. V.Vortragsdienst
Max. 1.900 EUR *
KOBRA e. V.Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
4,25
(4,0)
--
KOBRA e. V.Vortragsdienst
Max. 600 EUR *
LSVD Baden-Württemberg e. V.BerTA - Treffpunkt, Fach- und Beratungsstelle für Regenbogenfamilien
1,0
0,2
pro familia Stuttgart e. V.Schwangerschaftsberatung
7,0
--
pro familia Stuttgart e. V.Team Teilhabe
1,5
--
pro familia Stuttgart e. V.Vortragsdienst
Max. 7.500 EUR*
Psychotherapeutisches Zentrum e. V.beratung1.de
1,5
--
Sozialberatung Stuttgart e. V.Fachberatungsstelle Gewaltprävention
3,3
(1,5)
0,1
davon 0,8 FK-Stellen für das Modellprojekt „schools for future“
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg-StuttgartSchwangerschaftsberatungsstelle
3,0
--
Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart Beratung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt
0,8
--
Stuttgarter Institut für Systemische Therapie, Beratung, Supervision, und Systemisches Coaching e.V.Bunt StIF te
1,0
--
Telefonseelsorge Stuttgart e. V.Telefonseelsorge
1,2
--
Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V.Fachberatung "Geschlechtliche und Kulturelle Vielfalt"
1,05
(0,5)
--
davon 0,3 FK-Stellen für das Modellprojekt „schools for future“
Verein für Internationale Jugendarbeit e. V.Zentrum für Integration
0,55
--
Verein für Internationale Jugendarbeit e. V.Fraueninformationszentrum (FIZ)
0,65
(0,4)
--
Weissenburg e. V.Beratung von schwulen und bisexuellen Jungen und Männern
      è 0,15 an die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V
3,5
0,5
davon 0,25 FK-Stellen für das Modellprojekt „schools for future“
Wildwasser Stuttgart e. V.Beratung und Therapie nach sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend
4,0
--
Summe
90,15
1,7

* Die Förderung erfolgt aus sachlichen Gründen (weiterhin) als pauschalierte Förderung ohne definierte Stellenanteile.






























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