Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
767/2021
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 18.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:Herr Fautz (HochbA)
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder, Kleine Gasse 10 in S-Obertürkheim, Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.02.2022, nicht öffentlich, Nr. 8
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik vom 15.03.2022, öffentl., Nr. 67
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 08.02.2022, GRDrs 767/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 3-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Kleine Gasse 10 in Stuttgart-Obertürkheim auf Grundlage des Raumprogramms (Anlage 1) und der Vorplanung (Anlage 2) der Schaugg Architekten sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 3) vom 20. Januar 2022 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 3.590.000 EUR wird zugestimmt.
2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.590.000 EUR. Für die Maßnahmen stehen Mittel in Höhe von 3.046.000 EUR stehen im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233237 - Kita Obertürkheim, Kleine Gasse 10, Neubau zur Verfügung. Die weiteren Mehrkosten in Höhe von insgesamt 544.000 EUR werden wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt finanziert.

3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen Kosten für den Interimsbetrieb der Kita an (Umzugskosten). Der Aufwand in Höhe von 20.000 EUR ist im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kostengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zentral veranschlagt.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 60 % der Bauleistungen wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt die Planung und Herrichtung der Interimsunterbringung, den Abbruch des Bestandsgebäudes Kleine Gasse 10, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können

6. Auf einen Projektbeschluss wird abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau verzichtet.


StR Currle (CDU) geht ein auf die Historie des Gebäudes in der Kleinen Gasse 10. Bei der anstehenden Neubebauung ist ihm wichtig, den gesamten Gebäudegrundriss zu unterkellern, um die nicht für die Kita benötigte Fläche der öffentlichen Nutzung zu überlassen, z. B. als Proberaum für Vereine oder als kleiner Saal. StR Dr. Jantzer (SPD) unterstützt dieses Anliegen und verweist auf die dazu geführte Debatte im Bezirksbeirat (BB) Obertürkheim und die Diskussion dazu im letzten STA. Dort sei die Machbarkeit bestätigt und als erste Kostenschätzung die Summe von 200.000 EUR genannt worden, weshalb er um Beschlussfassung mit dieser Ergänzung bitte. StR Serwani (FDP) bestätigt dies und verliest das Beratungsergebnis des STA mit der entsprechenden Maßgabe. StR Zaiß (FW) ergänzt, konkret gehe es auch darum, dem Musikverein, der in der alten Kita einen Proberaum hatte, ein Ersatzangebot in diesem UG-Bereich zu machen. Benötigt werde ein solches auch für die Zeit während der Bauphase.

Herr Fautz (HochbA) zeigt mithilfe einer Präsentation den Bereich, der zusätzlich unterkellert werden soll. Er habe die Diskussion im BB allerdings so verstanden, als eine Unterkellerung im Sinne eines Lager- oder Kellerraums gewünscht werde. Diese Machbarkeit habe er bestätigt, jedoch habe er dort noch keine Angaben zu den Kosten machen können. Mithilfe der Architektin sei im Anschluss eine sehr grobe Kostenschätzung erstellt worden, bei der man auf die Summe von 200.000 EUR brutto für eine Unterkellerung auf Niveau eines Lager- bzw. Kellerraums gekommen sei.

Wenn es jetzt darum gehe, das UG als Proberaum oder Aufenthaltsraum für Vereine herzustellen, so sei zu bedenken, dass dann auch ein Fluchtweg, Toiletten und evtl. eine Teeküche hergestellt werden muss. Zudem werde ggfs. eine Umplanung des Eingangsbereichs der Kita notwendig, damit der Proberaum für den Verein auch tagsüber zugänglich ist ohne dass sich die Verkehrswege kreuzen. Für das Raumprogramm der Kita-Nutzung brauche man diesen Teil des Kellers nicht.

StR Serwani ist verwundert über diese Aussage, denn der BB habe nie davon gesprochen, dass das UG ausschließlich als Lagerraum hergestellt werden soll. Seines Wissens war immer die Rede davon, dass es Ersatz brauche als Proberaum für Vereine etc.

Nach der Erinnerung von StR Currle wurde im BB dargestellt, dass es auch ein Proberaum werden könnte für den Musikverein. Neben dem Musikverein gebe es jedoch noch weitere Vereine und Institutionen, die dringend einen Raum für ihre Treffen benötigen. Es wäre daher wirklich schade, würde man diese Fläche nicht mit einem UG nutzen. Da seines Erachtens die Infrastruktur schon weitgehend enthalten ist, könne er nicht glauben, dass dies mehr als 200.000 oder 300.000 EUR kosten werde. Er bittet aus den dargelegten Gründen dringend darum, diese Maßnahme mit zu beschließen.

StR Dr. Jantzer verweist auf die in Uhlbach außerdem bestehenden Bedarfe von Vereinen an Lagerraum. Er schlägt daher vor, bei der Umplanung beide Optionen mit auszuarbeiten und vorzustellen.

BM Fuhrmann weist auf die erheblichen Unterschiede der baurechtlichen Situation hin, je nachdem, ob es sich um einen Lagerraum handelt oder um eine Nutzung als Veranstaltungsfläche. Er hält fest, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen die Empfehlung des STA zur Kenntnis genommen hat. Jedoch müsse man nun gezielt in die Prüfung einsteigen in dem Wissen, welche Nutzung konkret gefordert wird. Seine Empfehlung für eine Maßgabe laute, dass die Verwaltung eine Unterkellerung für die Nutzung als Gemeindebedarfsfläche und die als Lagerfläche darstellt - jeweils mit Kostendarstellung und Darstellung der Machbarkeit.

Zum Vorschlag von StR Currle, wie eine kostengünstige Trennung der Verkehrswege und ein Fluchtweg aussehen könnte, macht Herr Fautz darauf aufmerksam, dass das im Plan eingezeichnete WC das Personal-WC für die obenliegende Aufbereitungsküche ist. Auch eine Teeküche gebe es unten nicht. Er unterstreicht, das Hochbauamt plane das, wofür man vom Liegenschaftsamt beauftragt wurde und wiederholt, die genannte Kostenschätzung sei für einen Standard-Lagerraum. "Wenn wir mehr machen, wird es teurer. Und einen zweiten Fluchtweg brauchen wir für den Raum. Das Brandschutzkonzept müssen wir noch abstimmen, ob es wirklich so reicht, wie wir jetzt schnell sagen, zweiter Fluchtweg und dann klappt das. Deshalb nur mit Vorbehalt. Und dieser zweite Fluchtweg, der landet dann vermutlich erstmal im Gartenbereich der Kinder. Deshalb müssen wir das alles erstmal durchplanen, wie wir das machen, wie kriegt der Proberaum dann auch genügend Licht? Denn im Garten ist ja schon eine Menge los mit Wurzelwerk und mit Geothermie. Das müssten wir jetzt alles erstmal planen. Aber die Aufgabe muss definiert sein und dann können wir die weiteren Schritte angehen. Ich kann nichts dazu sagen, ob das in der Zeit, wie die Termine in der Vorlage beschrieben sind, uns gelingt."

Der Vorsitzende schlägt vor, der Vorlage mit der oben genannten Maßgabe zuzustimmen. Der Baubeschluss werde voraussichtlich im nächsten Jahr gefasst, sodass die Verwaltung in der Zwischenzeit die Nutzung überprüfen, die Machbarkeit prüfen sowie die weiteren von Herrn Fautz aufgeworfenen Themen klären kann. Wichtig sei, in der Planung weitermachen zu können. StR Zaiß spricht sich für eine unkomplizierte Prüfung aus. StR Serwani fragt, ob somit eine Ergänzung zur GRDrs 767/2021 vorgelegt wird. BM Fuhrmann antwortet, die Verwaltung werde bis zum nächsten Verwaltungsausschuss eine Formulierung vorschlagen, wie man den Beschlussantrag entsprechend ergänzt. Dagegen erheben sich keine Einwendungen.


BM Fuhrmann fasst zusammen:

Abschließend stellt er fest:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen stimmt dem Beschlussantrag mit der Maßgabe, dass die Verwaltung eine Unterkellerung für die Nutzung als Gemeinbedarfsfläche und als Nutzung Lagerfläche (einschließlich Kostendarstellung und Darstellung der Machbarkeit) darstellt, einmütig zu.

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