Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 104/2017
Stuttgart,
03/08/2017



Investitionszuschuss für den Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Stöckachstraße 55, 70190 Stuttgart - Kosten für Dachsanierung des Paulusstiftes, Ottostraße 1, 70190 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussOffenlegungöffentlich27.03.2017



Beschlußantrag:

1. Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Stöckachstraße 55, 70190 Stuttgart erhält für die Dachsanierung des Paulusstiftes (rechte Haushälfte), Ottostraße 1, 70190 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 43.378,00 Euro (gerundet). 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Der Aufwand für die Kindertagesstätte wird aus Mitteln des Ergebnishaushaltes gedeckt, Auftrag 51F01023, Sachkonto 43180000, laufendes Budget Förderung freier Träger. Der Aufwand für das Mütterwohnheim wird aus Mitteln des Ergebnishaushaltes gedeckt, Auftrag 51F00035, Sachkonto 43180000, Instandhaltung für sonstige Einrichtungen der Jugendpflege.







Begründung:


An der bituminösen Dachdeckung des Flachdachs (ca. 35 Jahre alt) des Paulusstiftes (rechte Haushälfte), Ottostraße 1, 70190 Stuttgart wurden erhebliche Verwerfungen in der Dachhaut bis 50 cm Höhe festgestellt, da an einigen Stellen Wasser eingedrungen war und sich hierdurch der Dämmstoff ausdehnen konnte. Die Blasen stellten ein sehr hohes Risiko dar, das zum Totalversagen des Dachaufbaues und damit zu Wasserschäden an den darunterliegenden Räumen führen konnte. Das Dach musste daher im Herbst 2015 dringend grundsaniert werden.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 98.587,66 Euro. Davon entfallen 47.322,08 Euro auf die Kindertagesstätte, 23.661,04 Euro auf das Mütterwohnheim (Appartments) und 27.604,54 Euro auf das Müttervollheim.

Die anrechenbaren Kosten der Kindertagesstätte werden mit 75% gefördert (35.491,56 Euro), die des Mütterwohnheimes mit 33,33% (7.886,22 Euro). Das Müttervollheim wird nicht gefördert.

Der gesamtstädtische Zuschuss beträgt somit 43.377,78 Euro (gerundet 43.378,00 Euro).



Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wurde zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet. Entsprechende Mittel wurden nicht zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt deshalb aus dem laufenden Budget der Förderung freier Träger/Instandhaltung für sonstige Einrichtungen der Jugendpflege.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
98.587,66 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
43.378,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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