Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 98.587,66 Euro. Davon entfallen 47.322,08 Euro auf die Kindertagesstätte, 23.661,04 Euro auf das Mütterwohnheim (Appartments) und 27.604,54 Euro auf das Müttervollheim. Die anrechenbaren Kosten der Kindertagesstätte werden mit 75% gefördert (35.491,56 Euro), die des Mütterwohnheimes mit 33,33% (7.886,22 Euro). Das Müttervollheim wird nicht gefördert. Der gesamtstädtische Zuschuss beträgt somit 43.377,78 Euro (gerundet 43.378,00 Euro). Finanzielle Auswirkungen Die Maßnahme wurde zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet. Entsprechende Mittel wurden nicht zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt deshalb aus dem laufenden Budget der Förderung freier Träger/Instandhaltung für sonstige Einrichtungen der Jugendpflege.