Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
16/2023
GZ:
SI
Sitzungstermin: 08.05.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:Frau Vogel (SozA), der Leiter der Abteilung Flüchtlinge (50-6) beim SozA, die Leiterin der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde (50-4) beim SozA
Protokollführung: Herr Krasovskij as
Betreff: 42. Bericht über Geflüchtete und Spätaussiedler in der Landeshauptstadt Stuttgart

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 24.04.2023, öffentlich, Nr. 50
Ergebnis: Einbringung

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 14.04.2023, GRDrs 16/2023.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.

Diese Niederschrift enthält Anonymisierungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

In einer kurzen Einleitung berichtet BMin Dr. Sußmann von einer nach wie vor sehr angespannten und herausfordernden Situation im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Unterbringung von Geflüchteten in Stuttgart. Um die notwendigen Platzkapazitäten zur Unterbringung der ankommenden Menschen zu schaffen, sei die verwaltungsintern eingesetzte Task Force Flüchtlingsunterbringung permanent damit beschäftigt, neue Unterkünfte in der Stadt zu ermöglichen. Parallel werde intensiv an einem langfristigen Unterbringungskonzept gearbeitet, um die geschaffenen Notunterkünfte mittelfristig aufgeben und den Menschen einen Umzug in Regelunterkünfte ermöglichen zu können. Die Vorsitzende betont, dass realistische Prognosen bezüglich der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen aktuell kaum getroffen werden könnten. Angesichts der
vielen weltweiten Krisen rechne die Verwaltung aber mit anhaltend hohen Flüchtlingszahlen auf eine nicht absehbare Zeit.


Anschließend führt der Leiter der Abteilung Flüchtlinge (50-6) beim Sozialamt die Ratsmitglieder analog der Präsentation ausführlicher in das Thema ein und berichtet über aktuelle Zahlen zu Geflüchteten in der Landeshauptstadt Stuttgart.

BMin Dr. Sußmann bedankt sich beim Leiter der Abteilung Flüchtlinge und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes sowie der anderen beteiligten Ämter, den Trägern und den Ehrenamtlichen für ihre gute Arbeit bei der Aufnahme und der Betreuung der Geflüchteten. Dem Dank schließen sich im Verlauf der Aussprache fraktionsübergreifend auch die Ratsmitglieder an.

In ihrer Wortmeldung erklärt auch StRin Sklenářová (90/GRÜNE), dass sich die Stadt Stuttgart auf einen lang anhaltenden Flüchtlingszustrom vorbereiten müsse. Daher brauche es ein langfristiges Konzept zur Unterbringung der Menschen. Ähnlich äußern sich im Folgenden auch StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) sowie StRin Schumann (PULS).

StRin Sklenářová begrüßt in diesem Zusammenhang das Anliegen der Verwaltung, die Geflüchteten nicht zu lange in den kurzfristigen Notunterkünften unterzubringen und sie so schnell wie möglich in Regelunterkünfte zu überführen. Zugleich macht sie darauf aufmerksam, dass in den Jahren 2023 bis 2026 in der Flüchtlingsunterbringung womöglich mit einem Wegfall von bis zu 3.600 Plätzen durch die Aufgabe von Standorten in Systembauweise gerechnet werden müsse.

Nach einer Nachfrage von StRin Sklenářová und StRin Durst (CDU) zum Thema
Verlängerung dieser befristeten Unterkünfte in Systembauweise versichert BMin
Dr. Sußmann, dass die Verwaltung alle Standorte, die verlängert werden könnten auch erhalten wolle. Die Entscheidung darüber treffe aber das Regierungspräsidium und die Stadt müsse für jeden einzelnen Standort einen Verlängerungsantrag stellen. Derzeit würden Gespräche über eine Verlängerung der Flüchtlingsunterkunft in der Steinröhre in Stuttgart-Weilimdorf geführt.

StRin Meergans (SPD) vertritt im Folgenden die Ansicht, dass der Gemeinderat beim Thema langfristiges Konzept zur Unterbringung von Geflüchteten unbedingt beteiligt werden müsse, bspw. zur Frage, welche Standorte in Systembauweise sinnvollerweise verlängert werden sollten oder welche weiteren Standorte für Modulbauten infrage
kämen. Die Stadträtin erkundigt sich in diesem Kontext, wann die Verwaltung die im Zusammenhang mit der Arbeit der Task Force im Ältestenrat zugesagte Vorlage vorlegen werde. BMin
Dr. Sußmann sagt zu, diesbezüglich beim Referat WFB nachzufragen.

Im gleichen Kontext erinnert StR Pantisano an den Antrag Nr. 55/2023 seiner Fraktion vom 03.03.2023 mit dem Betreff "Strategische Planung zur Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten und ihren Kindern" und möchte wissen, wann mit einer Beantwortung durch die Verwaltung zu rechnen sei. BMin Dr. Sußmann erklärt, dass hierzu gerade noch die verwaltungsinterne Abstimmung stattfinde.


StR Pantisano erklärt im Folgenden, dass Leerstände, öffentliche Flächen und einzelne Flächen in geplanten Baugebieten zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden sollten. Konkret nennt der Stadtrat in diesem Zusammenhang solche Quartiersentwicklungsprojekte wie die "Rote Wand" im Stuttgarter Norden, das ehemalige EnBW-Areal im Stuttgarter Osten und das Eiermann-Areal in Stuttgart-Vaihingen.

Bezug nehmend auf die vorhandenen Platzkapazitäten in den städtischen Not- und Gemeinschaftsunterkünften betont StRin Fischer (90/GRÜNE), dass Mängel oder Schäden (bspw. durch Wasserschäden, Brände etc.) in den Unterkünften, welche dazu führten, dass bestimmte Stockwerke oder Zimmer nicht belegt werden könnten, schnellstmöglich behoben werden müssten. Hierzu berichtet Frau Vogel (SozA) über eine Vereinbarung in der Task Force Flüchtlingsunterbringung, wonach die beteiligten Ämter Organisationsvereinfachungen und -optimierungen prüfen sollten, um den Prozess zu beschleunigen. Man werde die Ratsmitglieder bei diesem Thema auf dem
Laufenden halten. Bereits jetzt würde die Bearbeitung von Schäden in Flüchtlingsunterkünften beim Hochbauamt mit hoher Priorität bearbeitet. Allerdings sei hier oftmals der Fachkräftemangel in der Handwerksbranche ein limitierender Faktor.


Der Leiter der Abteilung Flüchtlinge beim Sozialamt ergänzt, dass bei plötzlich auftretenden Schäden die Menschen teilweise sehr schnell umziehen und auf andere Flüchtlingsunterkünfte verteilt werden müssten. Daher müsse die Verwaltung in den Unterkünften für solche Fälle immer einen Puffer an freien Plätzen vorhalten, um wegfallende Platzkapazitäten kompensieren zu können. Bei einer Belegungsquote von 85 % werde in den städtischen Unterkünften von einer Vollauslastung ausgegangen. Im vergangenen Monat (April 2023) habe die Belegungsquote in den Gemeinschaftsunterkünften bei 88 % und in den Notunterkünften bei 90 % gelegen. Beim Regierungspräsidium gehe man derweil bei einer Belegung von 80 % von einer Vollbelegung aus.

StRin Sklenářová erinnert im weiteren Verlauf der Aussprache an die Absicht, die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern, und betont, dass darauf angesichts der mitunter langen Verweildauer in den Unterkünften ein besonderes Augenmerk gelegt werden müsse. Ähnlich äußert sich zu diesem Thema auch StRin Durst. Sie fragt konkret danach, ob es Kinder von Geflüchteten gebe, die noch auf einen Platz in den Vorbereitungsklassen warten
würden. Zudem möchte StRin Durst wissen, ob an den Schulen die zur Unterstützung der Kinder geschaffenen FSJ-Stellen mittlerweile besetzt werden konnten. StRin
Schumann fragt danach, ob dem Jugendamt Zahlen vorliegen würden, wie viele Kinder von häuslicher Gewalt in den Unterkünften betroffen gewesen seien. Frau Vogel sagt zu, diese Infos nach einer Rücksprache mit dem Referat JB im Nachgang an die Sitzung schriftlich nachzuliefern.

Im gleichen Kontext stellt StRin Durst auch die Frage, warum bei den neuen Unterkünften in Modulbauweise keine Sozialräume, wo Kinder bspw. gemeinsam lernen und Hausaufgaben machen könnten, vorgesehen seien. Der Leiter der Abteilung Flüchtlinge beim Sozialamt verweist darauf, dass es sich hier um Wohnungen, ähnlich wie in einem Mehrfamilienhaus, handle. Vor Ort würden aber Büroräumlichkeiten für die Hausleitung und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eingerichtet. Auch werde versucht, die Unterkünfte möglichst gut und nachhaltig in den Stadtbezirk zu integrieren.


Nach einer weiteren Frage der Stadträtin führt der Verwaltungsmitarbeiter aus, dass in den meisten, aber nicht in allen, städtischen Flüchtlingsunterkünften mittlerweile ein WLAN-Anschluss in der Ausbaustufe 1 eingerichtet werden konnte. Manche Standorte seien jedoch noch nicht durch Internetleitungen erschlossen und man versuche
gemeinsam mit dem Kooperationspartner, der Netze BW GmbH, hier im Einzelfall
Lösungen zu finden.


Im Folgenden sprechen die StRinnen Sklenářová und Meergans die Mitgliedschaft der Stadt Stuttgart im Bündnis "Städte Sicherer Häfen/Seebrücke" an und erbitten hierzu weitere Informationen. BMin Dr. Sußmann erklärt, dass über die Initiative Seebrücke noch keine Anfrage an die Stadt Stuttgart zur Unterbringung von Geflüchteten herangetragen worden sei. Falls eine Anfrage gestellt werde, so werde das reguläre Aufnahmeverfahren eingeleitet.

Durch StRin Durst und StR Pantisano wird im Folgenden das Thema Kostenübernahme für die Flüchtlingsunterbringung durch Bund und Land thematisiert. Die Ratsmitglieder erklären, dass die Stadt Stuttgart ihre Forderungen diesbezüglich mit Nachdruck vertreten sollte. Frau Vogel berichtet daraufhin über intensive Gespräche mit Bund und Land hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten. Bereits im Vorfeld der Ukraine-Krise habe es Überlegungen gegeben, ob die Finanzierung des Flüchtlingssystems ggf. reformiert werden müsste. Aktuell würden verschiedene Fachgremien unter der Leitung der kommunalen Spitzenverbände in der Finanzkommission des Landes an Lösungen arbeiten, um allen Interessen gerecht zu werden. Die Sozialamtsleiterin sagt zu, die Ratsmitglieder bei diesem Thema weiter auf dem Laufenden zu halten.

Im weiteren Verlauf der Aussprache richtet StRin Meergans den Blick auf das Thema Aufenthaltsstatus von Geflüchteten aus der Ukraine und möchte wissen, wie viele Menschen bereits eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hätten bzw. wie viele noch eine Fiktionsbescheinigung hätten oder darauf warten würden. Frau Vogel sagt zu, die Ratsmitglieder nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde im Nachgang an die
Sitzung zu informieren.


Nach einer Rückfrage durch StRin Meergans berichtet die Leiterin der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde (50-4) beim Sozialamt anschließend über die Arbeit des neu gegründeten Sachgebiets zur sozialen Beratung und Engagementförderung für
Geflüchtete aus der Ukraine in Privatwohnraum.


Die StRinnen Meergans, von Stein (FW) und Schumann machen anschließend darauf aufmerksam, dass bei der Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten auch die besonderen Bedarfe von Menschen mit einer Behinderung, pflegebedürftigen Menschen oder psychisch kranken Menschen berücksichtigt werden müssten. Es wird nach konkreten Zahlen für diese Gruppen gefragt.

Im gleichen Kontext thematisiert StR Pantisano die Situation von schwarzen Geflüchteten aus der Ukraine, die rechtlich schlechter gestellt seien als normale Ukrainerinnen und Ukrainer. Der Stadtrat betont, dass diese Menschen besser unterstützt werden müssten. Die Leiterin der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde beim Sozialamt berichtet daraufhin über bereits vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote für diese Gruppe.

Im weiteren Verlauf kommt StRin Meergans noch einmal auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten in Stuttgart zu sprechen und erinnert in diesem Zusammenhang an die einstigen Grundsätze des "Stuttgarter Wegs", wonach in allen Stuttgarter Stadtbezirken zur Unterbringung dezentrale kleine Einheiten entstehen sollten, um eine gute Integration der Menschen zu ermöglichen. Mittlerweile habe die Größe der Flüchtlingsunterkünfte stetig zugenommen, weshalb die Stadträtin die ursprünglichen Ziele des "Stuttgarter Wegs" gefährdet sieht und dies ausdrücklich bedauert. StRin Meergans erklärt, dass sie sich von Seiten der Verwaltung ein klares Bekenntnis zu den
Grundsätzen des "Stuttgarter Wegs" wünsche. Ähnlich äußert sich auch StR
Pantisano.

Im gleichen Kontext vertritt StRin von Stein die Auffassung, dass Geflüchtete tatsächlich in allen Stuttgarter Stadtbezirken untergebracht werden sollten. Die Stadträtin macht darauf aufmerksam, dass in der Vergangenheit die Konzentration der Unterkünfte vor allem in den Stadtbezirken des Stuttgarter Nordens besonders hoch gewesen sei. Zugleich äußert die Stadträtin mit Bedauern ihre Meinung, dass so manche Wohnbauprojekte in der Stadt aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat verzögert oder verhindert würden.

Auf die Wortmeldungen eingehend, betont BMin Dr. Sußmann, dass die Verwaltung auch künftig am "Stuttgarter Weg" festhalten wolle. Aufgrund der sehr hohen Flüchtlingszahlen sei es aber erforderlich gewesen, größere Unterkünfte einzurichten - auch, um die (soziale) Betreuung vor Ort sicherstellen zu können. Mittel- und langfristig hoffe man aber, wieder mit kleineren Einheiten planen zu können. Eventuell würde es sich anbieten, so die Vorsitzende weiter, die Grundsätze des "Stuttgarter Wegs" in der zugesagten Vorlage zur langfristigen Unterbringungsstrategie noch einmal klarzustellen und dies ggf. auch noch einmal im Gemeinderat zu diskutieren.

In diesem Zusammenhang bekräftigt auch Frau Vogel das Festhalten am "Stuttgarter Weg". Zugleich arbeite das Sozialamt an einer Weiterentwicklung der Belegungsstrategie für die städtischen Flüchtlingsunterkünfte sowie der gewünschten Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in den Unterkünften. Ferner werde derzeit gemeinsam mit dem Amt für Digitalisierung, Organisation und IT aktiv eine Digitalisierungsstrategie für das Sozialamt entwickelt und umgesetzt.

Im Folgenden nimmt StRin Meergans Bezug auf die sog. „Stuttgarter Erklärung“ - einen 12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik, den die drei kommunalen Spitzenverbände BadenWürttembergs kürzlich als Appell an die Bundesregierung verbreitet haben. Auf einen Impuls von Herrn Oberbürgermeister Dr. Nopper hin sei darin auch der Aspekt aufgenommen worden, wonach bleibeberechtigte erwerbsfähige Flüchtlinge, die weder einer Erwerbstätigkeit nachgingen noch eine Ausbildung machten, zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet werden sollten.

Dieser Vorschlag des Herrn Oberbürgermeisters sowie die "Stuttgarter Erklärung" im Allgemeinen werden durch die StRinnen Meergans und Sklenářová sowie StR Pantisano grundsätzlich abgelehnt. Die Ratsmitglieder vertreten die Auffassung, dass die in der Erklärung formulierten Punkte nicht die mehrheitliche Haltung des
Stuttgarter Gemeinderats gegenüber Geflüchteten abbilden würden. Es wird bspw.
darauf hingewiesen, dass viele Geflüchtete mit Bleibeperspektive gerne arbeiten möchten und um dies zu ermöglichen, notwendige Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten. Auch wird darauf verwiesen, dass es viele Beispiele für das Engagement und die Selbstorganisation von Geflüchteten in den Unterkünften gebe. Zudem würden die Forderungen der Erklärung nach Auffassung der Ratsmitglieder den Grundsätzen des Asylrechts widersprechen.


StR Pantisano plädiert dafür, dass Herr Oberbürgermeister sich öffentlich erklären solle, weshalb und in wessen Namen er die "Stuttgarter Erklärung" unterzeichnet habe. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, dass die Unterzeichnung der Erklärung zurückgenommen werden solle.

Im Gegensatz dazu befürwortet StRin Bulle-Schmid (CDU) die "Stuttgarter Erklärung" und erklärt, dass es die Pflicht des Herrn Oberbürgermeisters sei, auf die drohende Überlastungssituation in der Stadt Stuttgart und in anderen Kommunen aufmerksam zu machen. Die herausfordernde Situation betont auch StRin von Stein. Sie erklärt, dass die Stadt Stuttgart nicht endlos Geflüchtete aufnehmen und sich dann selbst überlassen könne, wenn es keine Unterkünfte gebe, um die Menschen unterzubringen, oder kein Personal, um sie zu betreuen. Dieselbe Ansicht wie seine Vorrednerinnen vertritt auch StR Dr. Mayer (AfD), der in seiner weiteren Wortmeldung die Arbeit der Initiative
"Seebrücke" scharf kritisiert und sich für eine Verpflichtung von Geflüchteten zu
gemeinnützigen Arbeiten ausspricht.


BMin Dr. Sußmann erklärt, dass sie das Meinungsbild aus dem Gremium im Hinblick auf die "Stuttgarter Erklärung" in die Verwaltungsspitze tragen werde. Ggf. sollte dieses Thema bei weiterem Gesprächsbedarf in einer Sitzung des Ältestenrates diskutiert
werden, so die Vorsitzende.


Abschließend werden weitere wenige Verständnisfragen der Ratsmitglieder zur Vorlage durch die Verwaltung beantwortet.


Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 16/2023 Kenntnis
genommen
.

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