Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 841/2019
Stuttgart,
08/14/2019



Anerkennung nach § 4 Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg - Verein für Internationale Jugendarbeit e.V., Moserstr. 10, 70182 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich23.09.2019



Beschlußantrag:

Der Verein für Internationale Jugendarbeit e.V., Moserstr. 10, 70182 Stuttgart wird als Träger der außerschulischen Jugendbildung gemäß § 4 Jugendbildungsgesetz anerkannt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Verein für Internationale Jugendarbeit e.V. wurde 1882 als evangelischer Frauenverein gegründet. Im Mittelpunkt der Vereinsarbeit stehen der Mensch und seine Lebenswelt, insbesondere die Belange von Frauen. Respekt, Offenheit und Neugierde gegenüber anderen Kulturen, gesellschaftlichen Milieus und Religionen waren und sind bis heute Grundlage der Arbeit und bestimmen den Umgang miteinander. Die Wahrung der Menschenrechte und ein friedliches Miteinander in Vielfalt sind Ziele, für die sich der Verein aktiv einsetzt.

Mit persönlicher Wertschätzung werden die Menschen, die Unterstützung beim Verein suchen, gefördert und gestärkt. Um ihre Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen und die dafür notwendigen strukturellen Veränderungen und Rahmenbedingungen zu bewirken, rückt der Verein ihre Anliegen ins Blickfeld von Kirche, Politik und Gesellschaft und setzt sich für ihre Rechte ein.

Der Verein arbeitet international und ist Teil länderübergreifender Netzwerke, wie z.B. YWCA, die in der politischen und präventiven Arbeit von Bedeutung sind. Entsprechend wird die regionale und überregionale Vernetzung mit kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Akteuren gefördert und ausgebaut.

Der Verein für Internationale Jugendarbeit e. V. ist Teil der evangelischen Kirche und Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg. Im Verein bedeutet Diakonie, Handeln auf der Basis der christlichen Nächstenliebe und des Evangeliums von Jesus Christus. Dabei wird jeder Person ohne Vorbehalte begegnet.

Der Verein und seine Arbeit werden getragen vom Engagement seiner haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mitglieder des Vereins sind wertvolle Unterstützerinnen und Unterstützer und wirken mit, seinen Auftrag zu gestalten und seine Anliegen zu verwirklichen.

Gemeinsam wird nach dem Grundsatz „vielfalt . integration . jetzt!“ gehandelt.

Der Verein ist bereits durch § 11 Abs. 2 LKJHG (Mitgliedschaft im Diakonischen Werk Württemberg e.V. vor 01.01.1991) anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

Der Antrag auf Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung wurde geprüft. Die Voraussetzungen der Anerkennung sind erfüllt.

Die Anerkennung begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stadt Stuttgart. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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