Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 897/2018
Stuttgart,
11/12/2018



Investitionszuschuss für die Evangelische Kirchengemeinde Stuttgart-Hofen, Tegernseestraße 1, 70378 Stuttgart - Mehrkosten beim Ausbau eines Kindergartens zur Kindertageseinrichtung, Wagrainstraße 36, 70378 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussOffenlegungöffentlich26.11.2018



Beschlußantrag:

1. Die Evangelische Kirchengemeinde Stuttgart-Hofen, Tegernseestraße 1, 70378 Stuttgart, erhält für Mehrkosten beim Ausbau eines Kindergartens zur Kindertageseinrichtung, Wagrainstraße 36, 70378 Stuttgart, einen Investitionszuschuss in Höhe von 75% der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt 36.383,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von 36.383,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der eingruppige Kindergarten Wagrainstraße 36 wurde zur zweigruppigen Kindertageseinrichtung ausgebaut. Neugeschaffen wurde dabei eine Krippengruppe, außerdem wurde die bestehende VÖ-Gruppe auf Ganztagesbetreuung umgestellt. Der Bedarf für U3-Plätze ist gegeben.

Für die Durchführung der Angebotserweiterung und -umstellung musste zusätzlich Platz geschaffen werden. Für die Krippengruppe wurde daher ein eingeschossiger Anbau von 118 qm erstellt, der die Fläche der Einrichtung von 131 qm auf 249 qm vergrößert.

Der neue Anbau und das Bestandsgebäude sind durch einen gemeinsamen Flurbereich miteinander verbunden. Der Anbau verfügt über einen Schlaf-/Nebenraum, einen Gruppenraum, ein Leitungszimmer, einen Personalraum und einen WC-Bereich. Das Bestandsgebäude verfügt über einen Gruppenraum, eine Küche und ein neues Personal-WC. Die veraltete Elektroinstallation wurde erneuert.

Da sich die Fläche des Außengeländes von 202 qm durch den Anbau verringert hat, wird durch die Neuschaffung eines zweiten Außenspielplatzes in einem Gartengelände auf der Gebäuderückseite der Flächenverlust ausgeglichen und somit die für eine zweigruppige Einrichtung notwendige Größe von 300 qm erreicht.

Bei der Durchführung der Maßnahme haben sich die Kosten für die Erweiterung des Kindergartens erhöht.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahme wurden in den Doppelhaushalten 2012/2013, 2014/2015 und 2016/2017 insgesamt 367.500,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden für den Vollzug aus der Kita-Ausbaupauschale auf das Projekt 7.513161 umgesetzt.

Erstbewilligung

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 450.510,15 Euro. Der städtische Zuschuss in Höhe von 75% der anrechenbaren Kosten beträgt 337.883,00 Euro, wobei 301.500,00 Euro hiervon bereits bewilligt wurden (GRDrs 263/2014).

Nachbewilligung

Durch die Nachbewilligung erhält der Träger einen weiteren Zuschuss von 36.383,00 Euro. Von insgesamt 367.500,00 Euro zur Verfügung stehenden Mitteln werden somit 337.883,00 Euro benötigt.


Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Mehrkosten der
Maßnahme
48.510,15 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
36.383,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

<Anlagen>



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