Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
92/2017
GZ:
6116-17
Sitzungstermin: 21.03.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Herr Noller und Frau de la Rosa (beide ASS)
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Vorhabenbezogener BPlan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Einzelhandel Mittenfeldstraße im Stadt-
bezirk Weilimdorf (Weil 243)
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.03.2017, nicht öffentlich, Nr. 105

Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 24.02.2017, GRDrs 92/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Einzelhandel Mittenfeldstraße im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 243) vom 24. Oktober 2016 mit Begründung und Umweltbericht gleichen Datums sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird entsprechend der Darstellung im Lageplan vom 24. Oktober 2016 (Anlage 2) erweitert. Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


StR Winter (90/GRÜNE) spricht den im Bezirksbeirat Weilimdorf geäußerten Wunsch an, wonach etwas für die Sicherheit der Fußwegebeziehungen getan werden soll, z. B. einen Zebrastreifen einzurichten oder eine Sicherung des Überwegs vorzusehen. Wenn möglich, soll die Verwaltung diesen Wunsch aufnehmen.

StRin Kletzin (SPD) hat dasselbe Anliegen. Sie verweist auf eine Stellungnahme der IHK dazu und auf den Antrag der SPD-Vertreter im Bezirksbeirat zur Einrichtung eines Zebrastreifens.

Aus Sicht von StR Dr. Schertlen (STd) würde es mehr Sinn machen, die Tiefgaragenzufahrt und Anlieferung von der Giebelstraße her zu führen. Ihn interessiert, ob geprüft wurde, das Gebäude zu spiegeln und die Zufahrt entsprechend vorzusehen.

StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) regt eine Fassadenbegrünung an.

Herr Noller (ASS) geht zunächst auf das Thema der Fußwegesicherheit ein. Das Thema sei ausgiebig mit dem Amt für öffentliche Ordnung diskutiert worden. Mithilfe einer Präsentation zeigt er den Grundriss der Tiefgarage, deren Einfahrt von Norden von der Mittenfeldstraße liegt. Die Rampe werde beidseitig befahrbar sein. Der Betriebshof sei im Erdgeschoss auf der Nordseite des Gebäudes und werde ebenfalls von der Mittenfeldstraße her angefahren. Bei der Probebefahrung vor Ort waren u. a. Vertreter des Amts für öffentliche Ordnung, der Verkehrsplanung, und ein Verkehrsplaner der Fa. Aldi anwesend. Man habe sich verschiedene Varianten überlegt, wie der Lkw anfahren kann und darauf verständigt, dass über die Giebelstraße gefahren wird. Der LKW fahre rückwärts in den Betriebshof ein und docke dann an die Ladezone an. Die Schleppkurvenbefahrkeit war im Rahmen der Probebefahrung problemlos möglich.

Ein wichtiger Punkt, der in verschiedenen Teilen der Vorlage festgehalten ist und abschließend auch im Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Aldi Gegenstand sein wird, sei die Maßgabe, dass es in diesem Bereich eine optische Signalanlage (Warnblinklicht) geben muss für den Moment, wenn der Lkw rückwärts in den Betriebshof einfährt. Wie dies genau aussehen wird, müsse im weiteren Planungsprozess mit dem Amt für öffentliche Ordnung und mit Aldi abgestimmt werden.

2014 sei im Bezirksbeirat Weilimdorf ein Antrag gestellt worden, wonach in dem betreffenden Bereich der Mittenfeldstraße ein Zebrastreifen eingerichtet werden soll. Dieser wurde von der Verwaltung negativ beschieden mit der Begründung, es handle sich bei der Mittenfeldstraße um eine Tempo 30-Zone und man gehe davon aus, dass die Autos mit entsprechend reduziertem Tempo fahren. Auch aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht wurde die Kombination Tempo 30 und Zebrastreifen als schwierig erachtet.

Im Bezirksbeirat Weilimdorf habe man aktuell kurz über den Vorschlag einer Gehweg-Überfahrt diskutiert. Dies sei ein gepflasterter Bereich in dem Einmündungsbereich von der Mittenfeldstraße in die Giebelstraße. Dieser Vorschlag wurde weitergegeben an die Verkehrsplanung und ans Tiefbauamt zur weiteren Prüfung. Da dieser Bereich außerhalb vom Geltungsbereich des Bebauungsplans liege, könne man dies im Bebauungsplan nicht regeln. Im Bezirksbeirat wurde gleichzeitig die Anregung gegeben, die Tiefgarageneinfahrt zu prüfen hinsichtlich der Sicherheit auch im Hinblick auf Fußgänger. Diese Anregung habe man mitgenommen für die weitere Bearbeitung zwischen Amt für öffentliche Ordnung und Aldi.

Frau de la Rosa (ASS) ergänzt, beim gestrigen Bürgergremium Giebel wurde das Thema ebenfalls behandelt. Es sei dabei ein Prüfauftrag an die Stadtverwaltung ergangen, mit der Frage, ob man vor dem Kinder- und Jugendhaus, das eine 4gruppige Kita hat und ein Stadtteil- und Familienzentrum ist, eine Spielstraße einrichtet, und zwar im Bereich nach der Einmündung der Lkw-Andienung. Man werde auch diese Frage gemeinsam mit der Verkehrsplanung prüfen.

Zum Vorschlag von StR Dr. Schertlen, die Erschließung von der Giebelstraße aus zu machen, macht sie darauf aufmerksam, dass die Bebauung des Grundstücks bereits seit vielen Jahren ein Thema sei. Das Grundstück habe jedoch ein starkes Gefälle, weshalb das Tiefbauamt mitgeteilt habe, dass eine Zufahrt von der Giebelstraße technisch sehr schwierig herzustellen wäre. Herr Noller fügt hinzu, insgesamt sei es ein sehr schwieriger Grundstückszuschnitt, um einen Nahversorgungsmarkt anzusiedeln. Hinzu komme die relativ begrenzte Größe des Grundstücks. Man sei daher sehr froh, eine Lösung gefunden zu haben, die optisch und funktional gut funktionieren wird.

Mit Blick auf die vorgeschlagene Fassadenbegrünung informiert er, man habe dies mit der Fa. Aldi erörtert. Laut Aldi ist eine Fassadenbegrünung aus lebensmittelrechtlichen bzw. hygienischen Gründen am Gebäude selber nicht möglich. Es werde daher die klassische Dachbegrünung vorgesehen sowie eine Begrünung der Umfassung des Betriebshofes.

StR Zeeb (FW) lobt die hervorragende Lösung für dieses schwierige Grundstück, wodurch der gesamte Bereich eine Aufwertung erfahre.


Mit dem Hinweis, man werde der Frage der Fassadenbegrünung nochmals nachgehen, stellt BM Pätzold fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt einstimmig wie beantragt.

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