Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 20.03.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, Herr Benneweg (SozA)
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: Verschiedenes
- Aktuelle Informationen im Hinblick auf die Aufnahme
und Unterbringung von Geflüchteten in Stuttgart
- mündlicher Bericht -

Die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte und nicht gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.

Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" informiert die Verwaltung die Ratsmitglieder über die aktuelle Lage bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine sowie aus anderen Staaten. BMin Dr. Sußmann berichtet aufgrund der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen von einer nach wie vor äußerst angespannten Situation im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung der ankommenden Menschen.

Im Monat Februar dieses Jahres seien 192 Geflüchtete aus der Ukraine direkt im zentralen Ankunftszentrum "Arrival Ukraine" vorstellig geworden und wurden aufgenommen. Gerade die Zahl solcher Direktvorsprachen steige derzeit wieder an. Immer wieder gebe es auch Vorsprachen von Geflüchteten aus der Ukraine, die bereits in anderen Kommunen oder Landkreisen registriert und in Unterkünften untergebracht worden sind, allerdings gerne nach Stuttgart möchten. Diese Personen würden jedoch zurückgewiesen, da man aufgrund der Kapazitätsengpässe in den Unterkünften nur Erstankömmlinge aufnehmen könne.

Zusätzlich zu den Direktvorsprachen der Geflüchteten aus der Ukraine müsse die Stadt Stuttgart auch Ukrainerinnen und Ukrainer unterbringen, die aufgrund des EU-Ratsbeschlusses zu Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zugewiesen werden; und darüber hinaus Geflüchtete aus anderen Drittstaaten, die vom Land über das reguläre Asylverfahren nach Stuttgart zugewiesen werden.

Für den Monat März dieses Jahres, so die Vorsitzende weiter, habe das Regierungspräsidium der Stadt Stuttgart nur 87 Geflüchtete, und damit weniger als üblich, zugewiesen. Diese Absenkung sei jedoch nicht von dauerhafter Natur. In ihren Prognosen gehe die Verwaltung von monatlich rund 550 Aufnahmen von Geflüchteten bei rund 300 Auszügen aus.

Angesichts der nun schon über Monate anhaltend hohen Flüchtlingszahlen seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Sozialamt, aber auch in den anderen mit dem Thema Geflüchtete befassten städtischen Ämtern mit enormen Herausforderungen und Belastungen konfrontiert. BMin Dr. Sußmann richtet einen großen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre gute und engagierte Arbeit, denn nur dank dieses unermüdlichen Einsatzes könne die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechterhalten werden.

Die Vorsitzende macht in diesem Kontext deutlich, dass Priorisierungen und auch Abstriche bei den Arbeitsabläufen unvermeidbar seien, um auch aufgrund des zum Teil akuten Personalmangels im Sozialamt den Dienstbetrieb in der aktuellen Ausnahmesituation sicherzustellen und die gesetzliche Aufgabe der Unterbringungsverpflichtung zu erfüllen.

Ergänzend zu den Ausführungen von BMin Dr. Sußmann berichtet Herr Benneweg
(SozA) über aktuelle Herausforderungen bei der Unterbringung der Geflüchteten. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen müssten nun neben den Geflüchteten aus der Ukraine auch Geflüchtete aus anderen Drittstaaten in den städtischen Notunterkünften untergebracht werden. Es sei nach wie vor das Ziel der Verwaltung, die Menschen so schnell wie möglich aus den Notunterkünften in reguläre Flüchtlingsunterkünfte zu überführen. Dies stelle jedoch eine große Herausforderung dar, da entsprechende Platzkapazitäten für eine dauerhafte Nutzung, die auch eine Selbstversorgung der Menschen ermöglichen, benötigt würden. Die Verwaltung versuche nach und nach Objekte zu akquirieren und zu gestalten oder bestehende Unterkünfte auszubauen, um Umzüge zu ermöglichen, was jedoch aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen keine einfache Aufgabe sei.

Im Folgenden verweist auch Herr Benneweg auf die große Belastungssituation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Abteilung Flüchtlinge des Sozialamtes. Aktuell seien hier aufgrund von Abgängen und interner Fluktuation 25 % aller zur Verfügung stehenden Stellen unbesetzt. Auch wenn es immer wieder gelinge, neue Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, verfüge die Abteilung derzeit über die gleiche Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie im Vorjahr (März 2022), die Anzahl der Geflüchteten habe sich jedoch innerhalb eines Jahres verdoppelt. Auch die freien Träger hätten angesichts der aktuellen Situation und der großen Dynamik der Lage mit ähnlichen personellen Herausforderungen zu kämpfen, so der Verwaltungsmitarbeiter.

Im Verlauf der kurzen Aussprache bedauern die Ratsmitglieder fraktionsübergreifend die Personalengpässe und die große Belastungssituation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Es wird ein großer Dank an die Kolleginnen und Kollegen für ihren engagierten Einsatz ausgesprochen.

Bezugnehmend auf die angesprochene Binnenmobilität der Geflüchteten aus der Ukraine möchte StRin Silverii (90/GRÜNE) wissen, ab wann (und möglicherweise unter welchen Auflagen) sich registrierte Ukrainerinnen und Ukrainer innerhalb Deutschlands bewegen könnten. Die Stadträtin regt an, hierzu erläuternde Informationen auf der städtischen Homepage im Internet zu veröffentlichen. BMin Dr. Sußmann sagt zu, diese Frage und das Anliegen an die Ausländerbehörde weiterzugeben.

Nach einer Nachfrage von StRin Bulle-Schmid (CDU), warum viele bereits woanders registrierte Geflüchtete aus der Ukraine nach Stuttgart wollen, erklärt Herr Benneweg, dass sich viele in der Großstadt Stuttgart bessere Chancen und Möglichkeiten versprechen als bspw. in mittelgroßen Städten oder auf dem Land. Auch gebe es in Stuttgart eine verhältnismäßig große ukrainische Community, von der sich viele Menschen Anbindung und Hilfe erhoffen. StRin Bulle-Schmid fragt anschließend im Hinblick auf die Binnenwanderung nach konkreten Zahlen.

Im weiteren Verlauf erkundigt sich StRin Dr. Hackl (SPD) nach der Anzahl der rechnerisch freien Plätze in den städtischen Flüchtlingsunterkünften und Notunterkünften. Herr Benneweg erklärt hierzu, dass in Unterkünften bei einer Belegungsquote von 85 % von einer Vollauslastung ausgegangen werde. Dies sei auch mit dem Land im Hinblick auf die Erstattung der Kosten so vereinbart worden. Die Verwaltung müsse dabei immer eine gewisse Anzahl an freien Plätzen in den Unterkünften vorhalten, da bei plötzlich auftretenden Gebäudeschäden (z. B. im Fall eines Wasserschadens) oder der Aufgabe von befristeten Standorten mitunter schnell mal eine komplette Unterkunft geräumt werden und die Menschen auf andere Häuser verteilt werden müssten. Zudem müsse es immer auch einen gewissen Puffer an Plätzen geben, da man nicht wisse, wie viele Geflüchtete in den nächsten Wochen nach Stuttgart kommen.

Aufgrund von Gebäudeschäden etc. in den Unterkünften variiere die Anzahl der freien Plätze immer sehr stark. Im Monat Februar dieses Jahres konnten bspw. rund 900 Plätze wegen Mängeln nicht belegt werden. Hier sei allerdings noch eine große Unterkunft in der Holderäckerstraße in Stuttgart-Weilimdorf zu dem Zeitpunkt in der Fertigstellung gewesen. In der Regel könnten in den Unterkünften durch verschiedene Schäden und Mängel immer mindestens 400 bis 450 Plätze nicht belegt werden.

Auf Nachfragen aus dem Gremium eingehend, was die Gründe für die entstehenden Schäden in den Unterkünften seien, erklärt Herr Benneweg, dass die Objekte (insbesondere die Gemeinschaftsräume wie Duschräume oder Sanitäranlagen) einer sehr hohen Frequentierung unterliegen würden, was natürlicherweise zu einer schnelleren Abnutzung der Infrastruktur führe. Bestimmte Dinge hätte man bei der Erstellung der Standorte in Systembauweise nicht eingeplant oder falsch eingeschätzt (bspw. die zu geringen Durchmesser der Abwasserrohre) und lasse diese Erkenntnisse bei neuen Unterkünften nun von Anfang an miteinfließen. Mitunter führe aber auch unsachgemäßer Gebrauch oder ein nicht sorgsamer Umgang bei gemeinschaftlichem Eigentum zu Schäden in den Unterkünften. Man versuche die Träger für dieses Problem zu sensibilisieren, so Herr Benneweg.

BMin Dr. Sußmann erklärt abschließend, dass man die Ratsmitglieder über die weiteren Entwicklungen im Hinblick auf die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Stuttgart in regelmäßigen Abständen weiter auf dem Laufenden halten werde.


BMin Dr. Sußmann erklärt abschließend, dass man die Ratsmitglieder über die weiteren Entwicklungen im Hinblick auf die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Stuttgart in regelmäßigen Abständen weiter auf dem Laufenden halten werde.

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