Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
45
2
Verhandlung
Drucksache:
1210/2017 Neufassung
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
06.02.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt
Ausschreibung des Baufelds Q5 (künftig Q5 West
und Q5 Ost)
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft u. Wohnen vom 24.11.2017, nicht öffentlich, Nr. 147
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.12.2017, öffentlich, Nr. 156
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.12.2017, öffentlich, Nr. 589
Gemeinderat vom 14.12.2017, öffentlich, Nr. 261
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 02.02.2018, öffentlich, Nr. 4
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung zur GRDrs 1210/2017 Neufassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 29.01.2017, GRDrs 1210/2017 Neufassung, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Ausschreibung des städtischen Bauplatzes Q5 der
Gemarkung Stuttgart-Bad Cannstatt
Flst. 2997/18 Frachtstraße -: 39 a 49 m²
und der Aufteilung in die zwei künftigen Baufelder Q5 West und Q5 Ost mit jeweils ca. 1.974,50 m² mit
- einem gewerblichen Anteil von jeweils ca. 10 % der künftigen Geschossfläche sowie
- jeweils einem Anteil für Wohnnutzung von bis zu 90 % der künftigen Geschossfläche für die Erstellung von insgesamt vorläufig ca.
86
Sozialmietwohnungen und ca. 18 Mietwohnungen im Programm "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher"
zum Kaufpreis von insgesamt
4.411.720 €
bzw. wahlweise zur Bestellung eines Erbbaurechts
(nachrichtlich: Verkehrswert
8.293.000
€
abzüglich einer vorläufigen Grundstücksverbilligung in Höhe von
3.881.280 €
für den Grundstücksanteil der städtischen Förderprogramme aus dem anteiligen Bodenwert)
ausschließlich an die
Mitglieder des "Bündnisses für Wohnen"
auf Grundlage des beigefügten Exposés wird zugestimmt.
Der
Vorsitzende
verweist zunächst auf die Neufassung der Vorlage und den Beratungsverlauf. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen habe der Vorlage am Freitag mehrheitlich zugestimmt. Die Neufassung der Vorlage wurde notwendig, da nun die Alternative, die Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, aufgenommen worden sei. In der Ursprungsvorlage sei dies versehentlich nicht erfolgt, obwohl dies im Bündnis für Wohnen vereinbart war. Außerdem wurde die Vorlage im Hinblick auf den reduzierten Gewerbeanteil angepasst. Normalerweise wäre ein Gewerbeanteil von 30 % in diesem Mischgebiet einzuhalten. Weil aber in anderen Baufeldern dieses Mischgebiets der Gewerbeanteil höher liegt, könne man diesen im Baufeld Q5 auf 10 % reduzieren entlang des Quartiersparks in der EG-Zone. Somit könne man den Anteil des Wohnens erhöhen, was auch in der Wertermittlung zu Veränderungen führe.
Auf dieser Grundlage gehe man nun davon aus, auf dem Baufeld Q5 104 geförderte Wohneinheiten (WE), 86 Sozialmietwohnungen und 18 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher errichten zu können. Die Hälfte der 86 Sozialmietwohnungen werde in mittelbarer Belegung vermietet werden. Die Wohnungsunternehmen bzw. Baugenossenschaften, die dort Sozialmietwohnungen errichten müssen, müssen somit die Hälfte der errichteten Wohnungen andernorts in ihrem Bestand innerhalb von Stuttgart nachweisen als zu diesem Zeitpunkt freie und neu zu vermietende WE.
Hinsichtlich des Beschlusses, dort maximal 80 % geförderten Wohnungsbau zu machen, sei zu beachten, dass Q5 zusammen mit der Wohnbebauung auf den Arealen Q6 und Q6.1 zu sehen ist. Q6 sei das Baufeld für die Baugemeinschaften. Dort werden erfahrungsgemäß so gut wie keine Sozialwohnungen gebaut werden, sondern wenn, dann werde es sich um Preiswertes Wohneigentum (PWE) handeln, da den Baugemeinschaften auch die Förderung nach PWE offensteht. Q6.1 werde ein Quartier im privaten Eigentum der Fa. Strenger sein. Dort werde man 20 % Anteil geförderter Wohnungsbau nach SIM haben. Wenn man die Quartiere Q5, Q6 und Q6.1 zusammen betrachtet, so halte die Verwaltung es für richtig, angesichts des hohen Bedarfs auch an sozialem Wohnungsbau auf Q5 100 % im geförderten Wohnungsbau zu realisieren. In der tatsächlichen Belegung werde man im Durchschnitt bei einem Anteil von 30 % Sozialwohnungen liegen plus dem, was an Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und im PWE entstehen.
Dies sei ein zentrales Projekt, um 2019 die Zielmarke von 300 WE im sozialen Wohnungsbau zu erreichen bzw. zu übertreffen. Im Jahr 2017 konnte diese mit rund 320 WE erstmals überschritten werden. Das Ziel sei es, auch in den kommenden Jahren diese Marke zu überschreiten, um Defizite aus der Vergangenheit aufzuholen.
StRin
Bulle-Schmid
(CDU) erklärt, ihre Fraktion habe angesichts des höheren Wohnanteils Bauchschmerzen bei der Zustimmung. Die Dichte im NeckarPark werde nach dem Eindruck ihrer Fraktion ständig erhöht. Je dichter aber ein Wohngebiet bebaut wird, umso weniger attraktiv sei es für die Menschen, dort zu wohnen. Sie fragt, wie die Verwaltung sicherstellen will, dass vor allem im Baufeld Q5 ein qualitativ gutes Wohnen stattfinden kann, und was die Verwaltung unter qualitativ gutem Wohnen versteht.
Erfreut ist StR
Peterhoff
(90/GRÜNE) darüber, dass das Erbbaurecht in die neue Vorlage aufgenommen wurde. Er bittet darum, im Rahmen des neuen Bebauungsplans dies grundsätzlich dort vorzusehen. Hinsichtlich der Zahl der Wohnungen im NeckarPark habe man früher von 450 WE gesprochen, jedoch ohne den Teil der Bestandswohnungen zu berücksichtigen. In der Zahl von 800 WE, die heute diskutiert wird, sind die Wohnungen im Bestandsgebiet und die neu entstehenden Wohnungen enthalten. Er bittet darum, diese Darstellung zu veröffentlichen und zu erklären. Seine Fraktion stehe vollständig hinter der Vorgehensweise und auch hinter der Idee, die Gesamtgröße des Wohnraums zu senken, da der Bedarf an kleinen Wohnungen groß sei. Was die mittelbare Belegung - die ein sehr gutes Instrument sei - angeht, muss seines Erachtens verdeutlicht werden, dass die Sozialwohnungen nicht alle in diesem Bereich sein werden.
StR
Körner
(SPD) teilt mit, seine Fraktion stehe hinter dem beschriebenen Gesamtkonzept und halte die Zahl für richtig. Dichte im Wohngebiet könne sehr wohl attraktiv sein, siehe den Stuttgarter Westen, sofern man es qualitativ richtig macht. Auch die Mischung halte man angesichts der Ausführungen zur mittelbaren Belegung für richtig gesetzt. Seine Fraktion habe bereits zum Zeitpunkt, als der grundsätzliche Beschluss gefasst wurde, darum gebeten, zur Umsetzung der mittelbaren Belegung im Stadtgebiet Informationen zu bekommen. Er bittet darum, diesen Bericht im Nachgang zu der Abfrage im Rahmen der Ausschreibung zu geben. Im Sozialdatenatlas der Landeshauptstadt Stuttgart gebe es das Kriterium, in welchen Stadtteilen gibt es wie viele Sozialmietwohnungen. Hier gebe es gravierende Unterschiede zwischen den Stadtteilen, welche man zumindest im Blick haben müsse. Wichtig ist ihm außerdem eine Bestätigung seitens der Fachverwaltung, wonach die mittelbare Belegung ein Muss ist.
In der ersten Auswahlstufe, bei welcher die Mitglieder des Bündnisses für Wohnen ihre Angebote abgeben können, sei von wohnwirtschaftlichen Kriterien die Rede. Er regt an, die Kriterien Bestandshalter oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen als Kriterium in die Vergabe einzubeziehen. Aus der Sicht eines gut funktionierenden Quartiers und aus einer wohnungspolitischen Sicht habe die Stadt ein großes Interesse daran, dass solche Wohnungsunternehmen dort tätig sind, die Wohnungen langfristig halten wollen. Man sei sich der rechtlichen Grenzen dabei klar, "aber so, wie wir bestimmte Baufelder für Baugemeinschaften reservieren können, müssten wir aus unserer Sicht bestimmte Baufelder auch für Wohnungsbaugenossenschaften reservieren können". Die Stadt München tue dies beispielsweise. Es handle sich durchaus dabei um ein Thema für den UTA, weil es darum gehe, wie Quartiere funktionieren können. Der Vorlage stimme man mit Freude zu.
StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) befürchtet keine urbane Dichte in Stuttgart, sondern begrüßt vielmehr qualitativen Städtebau, wie er im NeckarPark erfolgen soll. Urbane Dichte und hohe Wohnqualität und -zufriedenheit schließen einander nicht aus, sondern bedingen einander, so der Stadtrat. Dass das Erbbaurecht in der Neufassung der Vorlage verankert wurde, sei der Initiative der Fraktionsgemeinschaft zu verdanken. Damit werde dem vom Gemeinderat gefassten Zielbeschluss zur Vermarktung und Ausschreibung von Flächen gefolgt. Im WA habe man beantragt, die Option des Verkaufs zu streichen, was jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Ziel war es zu vermeiden, dass ein hohes spekulatives Interesse bei den Interessenten zum Tragen kommt. Man glaube außerdem, dass wegen dieses spekulativen Interesses die Option des Erbbaurechts nicht gezogen wird.
Die Fraktionsgemeinschaft sei der Meinung, dass die Stadt eine strategische Bevorratung von Boden betreiben sollte, um auf die Bodenspekulation eine dämpfende Wirkung zu haben, und um Gemeinwohlorientierung in die Nutzung der Flächen hineinzubringen. Dies sei nur möglich, wenn zu einem definierten Zeitpunkt der Rückfall der entsprechenden Flächen an die Stadt erfolgt, um dann erneut gestalten zu können. Die beste Option wäre aus seiner Sicht die Bebauung mit kommunalen Wohnungen, die dauerhaft gehalten und sozial bewirtschaftet werden. Aus diesen Gründen lehne man die Vorlage ab. Selbiges gelte auch für den heutigen TOP 3 zum Schoch-Areal in Feuerbach, wo man konzeptionell zustimme, den Verkauf der Grundstücke jedoch ablehne.
StR
Zeeb
(FW) erinnert daran, dass die Fraktion Freie Wähler zunächst an einer gewerblichen Nutzung des NeckarParks interessiert war und lange mit sich gerungen hat, die Fläche als geeignet für Wohnungsbau zu betrachten. Nachdem nun gute Bebauungsplanentwürfe vorliegen, sei man der Ansicht, den Wohnungsbau nun richtig zu machen. Eine höhere Dichte müsse an einen hohen Qualitätsanspruch an die Architektur gekoppelt werden und über Gestaltungswettbewerbe gesichert werden.
Der Stadtrat spricht außerdem das Thema der Kinderspielplätze an und fragt, ob bei einer höheren Dichte berücksichtigt wird, dass man dann auch mehr Spielflächen benötigt. Gleiches gelte für das Thema der Parkplätze. Beides hält er für notwendig.
Für StR
Klingler
(AfD) ist wichtig, dass die Bauarbeiten möglichst zügig beginnen. Aus seiner Sicht wurde am Bedarf geplant, weswegen er die Planung sehr begrüßt. Für die Gesamtstruktur müsse man den ganzen NeckarPark betrachten. Bei einem Neubauquartier hält er es für gut machbar, Dichte qualitätvoll zu planen. Die Aufnahme des Erbbaurechts begrüßt er und geht davon aus, dass man Menschen findet, die Erbbaurecht in Anspruch nehmen. Er stimmt der Vorlage gerne zu.
StR
Conz
(FDP) hält den NeckarPark aufgrund seines industriellen Umfelds keineswegs vergleichbar mit dem Stuttgarter Westen. Die in der Neufassung der Vorlage verankerte Option für Erbbaurecht bedeute, dass der Erwerber hinterher mit dem Erbbauzins belastet ist. Für eine Wohnungsbaugesellschaft, die großflächig Gebäude erstellt, spiele dies betriebswirtschaftlich keine Rolle, individuellen Erwerbern von Wohnungen tue dies dagegen weh. Zudem seien die Banken zumeist unwillig bei der Kreditvergabe für Grundstücke in Erbpacht. Die Verwaltung bittet er um eine Auswertung, wo überall in Stuttgart Grundstücke im Erbau vergeben worden sind, wie hoch der Erbbauzins ist und wieviel dieser pro m² Wohnfläche beträgt. Dies möge in einer der nächsten UTA-Sitzungen berichtet werden.
StR
Dr. Schertlen
(STd) fordert dazu auf, was das Thema Dichte angeht auf andere Erdteile zu schauen. Nach europäischen Maßstäben sei die Planung im NeckarPark durchaus verträglich. Zum Thema Verkauf und Erbpacht schließt er sich dem Wortbeitrag von StR Ozasek an. Die Vorlage lehnt er daher ab. Weil Verkauf zu Spekulationen führen werde, könne der soziale Wohnungsbau ausschließlich mit Erbpachtvergabe stattfinden. Er sehe vielmehr die Notwendigkeit, genossenschaftlichen Wohnungsbau zu fördern. Nach seiner Meinung sind einige Mitglieder des Bündnisses für Wohnen nicht dafür bekannt, Wohnungsbau zu ermöglichen in dem Sinne, wie dies Genossenschaften tun. Abschließend verweist der Stadtrat auf die Anlage 8 der Vorlage, "wo die Stadt offenlegt, dass sie nicht in der Lage ist, mit verschlüsselten E-Mails zu kommunizieren". Er fordert dazu auf, dringend an dieser Baustelle zu arbeiten.
EBM
Föll
erinnert daran, dass man dieses Quartier nicht frei an den Markt gibt, sondern entsprechend dem Grundsatzbeschluss zur GRDrs 906/2015. Danach findet ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren statt für die Mitglieder des Bündnisses für Wohnen, für die Wohnungsunternehmen und die Baugenossenschaften in dieser Stadt, die in großem Umfang auch Bestandshalter sind. "Weil nur Bestandshalter auch die mittelbare Belegung erfüllen können. Das ist eine indirekte Folge. Wer keinen Wohnungsbestand in der Stadt hat, kann auch keine mittelbare Belegung erfüllen. Und es muss auch nicht irgendein Wohnungsbestand sein, sondern es ist in der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg zur mittelbaren Belegung exakt geregelt, wie gleichwertiger Wohnraum aussehen muss. Es ist sogar noch ein Zuschlag obendrauf. Für eine Wohnung, die ich mittelbar belege, muss ich im Prinzip das 1,2-fache im wirtschaftlichen Wert als Ersatzwohnung bieten.
Darüber hinaus haben wir es dann noch verschärft, weil es nach der Verwaltungsvorschrift auch denkbar wäre, eine vermietete Wohnung mit einem Wohnberechtigungsschein-Inhaber als Ersatzwohnung anzubieten. Wir verlangen, dass es eine freie Wohnung ist, damit wir auch tatsächlich einen Effekt in der Vormerkdatei haben und nicht nur unsere Amtsstatistik sich verbessert. Sondern wir wollen, dass auch tatsächlich eine Neuvermietung an einen Haushalt aus der Vormerkdatei bei der mittelbar belegten Wohnung stattfindet."
Die mittelbare Belegung sei gemäß S. 5 der Ausschreibung ein Muss. Da die Wohnungsunternehmen, die bieten, nicht heute schon exakt sagen können, wo diese Wohnungen liegen, weil sie bis zur Fertigstellung nicht vorhersehen können, welche Wohnungen in ihrem Bestand dann tatsächlich frei werden, werde man mit ihnen auch über die Themen sprechen, die im Rahmen der Gremienberatungen angesprochen wurden, z. B. dass der Ersatz in der mittelbaren Belegung nicht in den Gebieten stattfindet, in denen bereits ein sehr hoher Teil an Sozialmietwohnungen stattfindet. Allerdings sei es so, dass gerade die Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften, die angesprochen werden, vielfach in Gebieten über Wohnungsbestände verfügen, bei denen die Belegungsrechte schon lange ausgelaufen sind und sie dadurch eine bessere Mischung erreichen. Die von StR Körner angesprochenen wohnungswirtschaftlichen Kriterien seien Teil der Vergabe (Anlage 9, Seite 27). Diese werden abgefragt und bei der Entscheidung entsprechend gewichtet. Die Kriterien für die Grundstücksvergabe seien auf S. 7 der Vorlage definiert. Die wohnungswirtschaftlichen Kriterien werden gegenüber dem Gemeinderat, welcher die Entscheidung der Grundstücksvergabe trifft, offengelegt. Er gehe davon aus, dass es in Q5 zwei Lose sein werden, um zwei unterschiedliche Projektträger zu bekommen.
Zur Frage, wie die Qualität sichergestellt wird, führt er aus, dies wolle man über das zweistufige Verfahren tun, indem erst über die Bewerbung und die Vergabe der Grundstücksoption entschieden wird, um dann in der zweiten Stufe eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen. Jeder Projektträger müsse eine Mehrfachbeauftragung mit drei bis vier Büros durchführen. Im Auswahlgremium werden Mitglieder des Gemeinderats vertreten sein, sodass dieser in die Entwicklung und Entscheidung eingebunden bleibt.
Die Dichte betreffend weist er darauf hin, dass diese nicht verändert wurde im Vergleich zur Diskussion in früherer Zeit. In diesem Gebiet sei die GRZ bei 0,6, und auch in dem Gebiet 283/5, wo der Bebauungsplan noch aussteht, sei die Dichte nicht höher geworden. Man bekomme einerseits mehr Wohnraum, indem der gewerbliche Teil im Gebiet 283/1 anderweitig sichergestellt wird, "und bei 283/5 wollen das Referat Städtebau und Umwelt und das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein urbanes Gebiet ausweisen, wo der Gewerbeanteil schon von der Baunutzungsverordnung her bei maximal 20 % liegt". Es habe sich also eine Verschiebung bei den Nutzungen der Flächen ergeben, aber keine Erhöhung der Dichte stattgefunden.
Darüber hinaus wurde das Wohnungsgemenge verändert. Insgesamt sehe man eine Mischung vor mit einem höheren Anteil an kleineren Wohnungen, weil in der Vormerkdatei und am Markt eine sehr hohe Nachfrage ablesbar sei. In der Vormerkdatei seien über 50 % der Haushalte Ein-Personen-Haushalte, überwiegend über 50 Jahre alt und älter. Darüber hinaus wolle man natürlich Familienwohnen ermöglichen, was schon die Zahl der vorgesehenen Kita-Gruppen und der Bau einer neuen Grundschule dort deutlich mache. Die Zahl der Wohneinheiten werde sich erhöhen aufgrund der kleineren Wohnungen gegenüber früher auf rund 850 WE im gesamten Gebiet, so wie dies von BM Pätzold im UA NeckarPark vorgetragen wurde.
Dennoch verbleibe ein beachtlicher gewerblicher Anteil, beispielsweise entlang der Daimler- und der Mercedesstraße sowie entlang der verlegten Benzstraße. Die Zahl der Arbeitsplätze, die am Ende in diesem Gebiet sein werden, liege deutlich höher als in den aktiven Zeiten des Güterbahnhofs. Man glaube daher, ein sehr gemischtes, sehr urbanes Quartier zu bekommen, "das bunt und vielfältig sein wird und insoweit durchaus an das anknüpfen könne, was die hohe Qualität des Stuttgarter Westens darstellt".
Die Einordnung von StR Conz, Bad Cannstatt betreffend, und dessen Vergleich mit dem Stuttgarter Westen hält er für völlig unzutreffend. Bezug nehmend auf die von StR Conz erbetene Auswertung macht er darauf aufmerksam, dass die Verwaltung nicht die gewünschte Detailtiefe bieten könne. Die Ressourcen der Fachverwaltung müssten zielgerichtet eingesetzt werden. Das Ergebnis werde man im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen berichten, der für diese Fragestellungen zuständig ist.
Zum Thema der Spielplätze werde die Verwaltung separat berichten. Ein entsprechendes Konzept sei ausgearbeitet worden. Zu den Parkplätzen werde ebenso ein separater Bericht erfolgen. Diesbezüglich sei ein wichtiger Baustein das Quartiersparkhaus Q16, wo der Ausschuss heute noch entsprechende Entscheidungen treffen könne, damit ausreichend Stellplätze für die Wohnungen im Gesamtgebiet vorhanden sind.
StR
Winter
(90/GRÜNE) dankt für diese Erläuterungen, mit denen die Chancen deutlich wurden für ein vielseitiges urbanes Gebiet in einer sehr interessanten Lage, was man auf keinen Fall schwierig reden sollte, zumal in Stuttgart viele Instrumente zur Verfügung stehen, um Dinge im Blick zu behalten. Kritik übt er an der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, die sich aus der Verantwortung stehle.
Auch StR
Körner
findet, es ist ein wichtiges Quartier für die Stadt, über welches man schon sehr lange Zeit diskutiert habe. Es werde ein ganz tolles Wohnquartier werden, zeigt er sich überzeugt. Wichtig dabei sei, mit dem Bildungsangebot ein positives Ausrufezeichen zu setzen "mit Kita, mit Schule, mit Turnhalle und auch mit der Volkshochschule aus unserer Sicht". Dazu gehöre außerdem, genügend Spielplätze für das Quartier insgesamt zur Verfügung zu stellen. Die Planung sehe bisher jedoch nur 70 % dessen vor, was der Spielflächenleitplan vorsieht.
Auch er ist überrascht von der Ablehnung seitens SÖS-LINKE-PluS, da es um mehr als 100 geförderte Mietwohnungen gehe. Im Grundsatz verstehe er deren Unwohlsein in Bezug auf die Bodenpolitik. Aus Sicht seiner Fraktion ist es jedoch entscheidend, dass die Stadt mehr Zugriff auf solche Flächen bekommt. Diesen Zugriff habe sie gemacht, um dann als Eigentümerin zu entscheiden, wie es mit der Fläche weitergeht. Es sei eine gute Ausschreibung, zumal man es bei Neubaugebieten nicht schaffen werde, als Stadt immer alleine dort zu bauen. Man wolle den kommunalen Wohnungsbestand gemeinsam vergrößern, doch gelinge dies nur, wenn man auch bei den Beständen aktiv wird. Auf dieser Fläche sei genau das Richtige erfolgt, indem auch über eine Vergabe sichergestellt wird, dass z. B. Wohnungsbaugenossenschaften zum Zuge kommen und diese dazu gebracht werden, wieder in den sozialen Mietwohnungsbau einzusteigen. Damit bekomme man dort langfristig denkende Bestandshalter und eine gute Mischung in dem Gebiet insgesamt zustande.
In Bad Cannstatt gebe es hervorragende Wohngebiete, so StR
Conz,
jedoch gehöre der Bereich NeckarPark eindeutig nicht zu den Spitzengebieten - auch nicht nach dieser Entwicklung. Er führt dies weiter aus und verweist auf die großen Anstrengungen, um Wohnbau überhaupt dort zu ermöglichen. Das Gebiet sei prädestiniert für Industrie und Gewerbe, weshalb die FDP ein Wohngebiet dort immer abgelehnt habe. Erbbaurecht sei für private Erwerber schwierig. Der Stadtrat besteht darauf, die geforderte Erhebung zu bekommen. Diese solle auch bei anderen Fällen als Entscheidungsgrundlage dienen, ob man in Erbbaurecht vergeben soll oder nicht. Es gebe in Stuttgart fast unverkäufliche Immobilien, da sie mit einem Erbbauzins belastet sind, der es nicht wirtschaftlich macht, die Immobilie zu kaufen. Er erwartet eine Antwort der Verwaltung auf diesen Antrag noch vor der Sommerpause.
StR
Pantisano
(SÖS-LINKE-PluS) stellt klar, die Fraktionsgemeinschaft lehne grundsätzlich immer konsequent den Verkauf von Grund und Boden ab. Weil der Verkauf aber in der Vorlage weiterhin vorgesehen ist, könne man der Vorlage nicht zustimmen. Diese konsequente Politik habe dazu geführt, dass der Diskurs insgesamt sich insofern verändere, als das Erbbaurecht eine viel größere Rolle bekomme bei der Diskussion von Boden- und Wohnraumpolitik. Hier fehle nur der letzte Schritt, nämlich nur in Erbbau zu vergeben. Das Grundübel sei, dass nach Ablauf der Sozialbindung dieser Mietwohnungen es keine Kontrolle mehr darüber gebe, was dort passiert. Als perfektes Beispiel verweist er auf den Fall des DRK und die Fläche am Killesberg, wo durch das Erbbaurecht Einfluss auf das Ergebnis genommen werden konnte. Er fände es schön, wenn auch GRÜNE und SPD "endlich konsequent wirkliche Wohnungsbaupolitik betreiben, die einen Wandel und eine Änderung der gesamten Situation herbeiführt, und diese Vorlage insoweit auch ablehnen würden, weil weiterhin Verkauf vorgesehen ist!"
EBM
Föll
macht darauf aufmerksam, dass, wenn man sich ausschließlich aufs Erbbaurecht beschränken würde und keine Wahlmöglichkeit Verkauf oder Erbbaurecht offenließe, die Zahl der Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften, die sich dort für eine Umsetzung interessieren, deutlich zurückgehen würde. Das Bündnis für Wohnen sei dann tot. Denn es könne nicht erwartet werden, dass die Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften jedes Jahr hundert Belegungsrechte an freien Wohnungen geben und andere Zusagen, die im Bündnis für Wohnen vereinbart wurden, jedoch im Gegenzug nicht auch ein Entgegenkommen an den Tag gelegt wird. Die Abwägung habe daher zur wahlweisen Möglichkeit Erwerb oder Erbbaurecht geführt.
Das herangezogene Beispiel am Killesberg sei ein falsches Beispiel, denn das DRK hätte auch für sein Ursprungskonzept eine Bebauungsplanänderung benötigt. Somit hätte es der UTA in der Hand gehabt, den Bebauungsplan zu ändern oder nicht, da dieser heute ausschließlich Gemeinbedarfsnutzung dort vorsieht. Das Ursprungskonzept des DRK habe davon in Teilen abgewichen.
StR
Kotz
merkt an, SÖS-LINKE-PluS seien die einzigen, "die den unsäglichen Antrag, den ihr mit Mehrheit beschlossen habt, nämlich die SWSG-Wohnungen auf 30.000 zu erhöhen, auch ernst nimmt". Denn wer im Besitz vieler Grundstücke ist und die Möglichkeit hat, dort selber zu bauen, sowie das Ziel, 30.000 Wohnungen bei der SWSG als Aufwuchs von 12.000 Wohnungen zu haben, dann dort nicht baut, aber versucht, irgendwelche Bestände zu kaufen, handle absurd. "Wenn ihr diesen Antrag ernst nehmt, dürft ihr dort unten kein einziges Grundstück verkaufen, die SWSG müsste alle bebauen, um dem Antrag ein Stück weit entgegenzukommen. Und ihr würdet im Hinblick auf die Zielerreichung sicherlich mehr erreichen als mit Beständen, über die wir uns ausgiebig unterhalten haben, dass es große Bestandsveränderungen gar nicht gibt. Es entlarvt einfach, dass dieser Antrag ein reiner Show-Antrag war, der sich gut macht in irgendwelchen SPD-Papieren oder sonst wo, aber der mit der Umsetzung nicht wirklich etwas zu tun hat."
StR
Dr. Schertlen
fragt nach der Lernfähigkeit von SPD und GRÜNEN bei diesem Thema. Es zeige sich an einigen Stellen in der Stadt, dass verkaufte Grundstücke einfach weg sind und die Entscheidungshoheit, was in Zukunft damit passiert, nicht mehr gegeben ist. Seiner Meinung nach muss man an die Handlungsoptionen für die nachfolgenden Generationen denken. Diese hätten dann nämlich die Investoren, die heute zum Zuge gekommen sind. Aus seiner Sicht sind im Bündnis für Wohnen "teilweise die falschen Akteure drin". Aus diesem Grund sei für ihn auch nur die Vergabe im Erbbaurecht eine Option, und es wäre im Sinne des von StR Kotz angesprochenen Antrags nur konsequent, eine Vergabe an die SWSG zu forcieren.
EBM
Föll
erinnert daran, dass der Gemeinderat 2017 den Antrag von SÖS-LINKE-PluS, zukünftig nur noch im Erbbaurecht Grundstücke abzugeben, mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Es gebe also keinen solchen Beschluss, auch wenn die Legende in vielen Bezirksbeiräten bestehe, dass es einen solchen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats gibt. Der Gemeinderat habe zwei Ziele im Herbst vergangenen Jahres beschlossen:
1. den SWSG-Bestand langfristig auf 30.000 Wohneinheiten zu erhöhen, und er hat dafür verschiedene Instrumente dargelegt,
2. dass das Bündnis für Wohnen auch weiterhin umgesetzt wird.
Die heutige Vorlage bewege sich auf der Grundlage dieser zwei Zielbeschlüsse. Insofern müsse er der Darstellung von StR Kotz auch widersprechen: "Die Verwaltung verfolgt die zwei Zielbeschlüsse, die der Gemeinderat in dieser Debatte gefasst hat, mit Konsequenz! Dieses ist jetzt eine Vorlage, die insbesondere den zweiten Zielbeschluss betrifft. Selbstverständlich wird die SWSG im NeckarPark an anderen Stellen zum Zuge kommen, um dort diesen Beitrag zu leisten!"
Er stellt abschließend fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
stimmt
der GRDrs 1210/2017 Neufassung mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich
zu.
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