Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
5606-02
GRDrs
520/2021
Stuttgart,
06/07/2021
Ämterbedarfsliste - Dringlichste Vorhaben im Sportbereich
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sportausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
29.06.2021
Bericht:
Im Hinblick auf die Beratungen zum Doppelhaushalt (DHH) 2022/2023 hat die Sportver-waltung als Basis für die Entscheidungen des Gemeinderats wieder die Vorschlagsliste
der dringlichsten Sportbauvorhaben/Sportprojekte für Stuttgart erstellt. Diese Liste ist als Anlage 1 beigefügt und gliedert sich in folgende Bereiche:
Teil I Budgeterhöhungen und konsumtive Projekte
Zu den unter B Sportentwicklung und C Sportveranstaltungen aufgelisteten Punkten wird jeweils auf die entsprechenden haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlagen ver-wiesen mit denen die aktuelle Situation und die notwendigen Ressourcen ausführlich dargestellt werden.
A Turn- und Sporthallen
Unabdingbare Sanierungsmaßnahmen zur Bestands-/Betriebssicherung, im Vorgriff auf das Sanierungsprogramm Turn- und Sporthallen (Teil II C).
B Sportentwicklung
GRDrs 453/2021 Sport für Geflüchtete
C Sportveranstaltungen
GRDrs 508/2021
Straßenradsportkonzept 2020 ff für die Landeshauptstadt und die Region Stuttgart; Fortführung im Jahr 2023
Teil II Neue Vorhaben
A Allgemeine Sportfreianlagen und Neubau Kunstrasenplätze
Im Bereich der Sportfreianlagen liegt der Schwerpunkt weiterhin eindeutig in der zeitgemäßen Erneuerung und dem Ausbau bestehender Sportanlagen. Unter der Maßgabe, vorhandene Sportflächen zu optimieren und gleichzeitig fehlende Infrastrukturen (z.B. zusätzliches, normgerechtes Spielfeld für American-Football) zu schaffen, sollen im kommenden Doppelhaushalt unter Abwägung vielfältiger Faktoren moderne Sportanlagen entstehen.
B Turn- und Sporthallen / „Hallenkonzept 2030“
Der konkrete Abbau des Fehlbedarfs an Hallenkapazitäten für die Sportvereine in Stuttgart ist eine sportpolitische Herausforderung der nächsten Jahre. Basierend auf dem Zukunftsworkshop „Sport und Bewegung in Stuttgart 2030“ hat der Sportausschuss dazu konkrete Handlungsempfehlungen bereits für 2020/2021 erarbeitet (vgl. GRDrs 596/2019). Zur Umsetzung dieser Empfehlungen konnten durch die Unterstützung des Gemeinderats zwei Stellen neu geschaffen und im Jahr 2020 besetzt werden. Die Arbeiten am „Hallenkonzept 2030“ haben inzwischen erste konkrete Ergebnisse erbracht, welche durch weitere Schritte (Planungen und Investitionen) im DHH 2022/2023 unbedingt weiterentwickelt bzw. realisiert werden müssen.
C Sanierungsprogramm Turn- und Sporthallen / Klimaziel 2030
Turn- und Sporthallen gehören zu den zentralen Ressourcen des Vereins-, Breiten-, Leistungs- und Schulsports und sind ein wichtiges Element der laufenden kommunalen Sportentwicklungsplanung. Sie sind das Rückgrat für den Vereinssport und die Basis für die Durchführung des lehrplanmäßigen Sportunterrichts an den Schulen. Die Turn- und Sporthallen in der Landeshauptstadt sind durch Schul- und Vereinsnutzung zu 100 % ausgelastet, der tatsächliche Bedarf geht bekanntermaßen weit darüber hinaus. Aufgrund des bestehenden Sanierungsstaus liegt eine zentrale Herausforderung der Stadt neben dem Neubau vor allem im Erhalt und der gezielten Modernisierung des Bestandes ihrer Hallen.
Die vom Amt für Sport und Bewegung betriebenen sechs Ballspielhallen sind mittlerweile bis zu 30 Jahre alt und müssen dringend einer baulichen und energetischen Generalsanierung unterzogen werden. Dabei sollen ausdrücklich auch die städtischen Vorgaben für das Klimaziel 2030 berücksichtigt und umgesetzt werden. Pro Halle benötigen wir rund zwei Jahre Planung (inklusive VgV-Verfahren) und ein Jahr für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme. Nach einer festgelegten Priorisierung soll zunächst mit der Sporthalle Botnang (Planung 2022/ 2023, Sanierung 2024) begonnen werden. In einem weiteren Schritt ist die Sanierung der Flatow-Sporthalle in Wangen (Planung 2023/2024, Sanierung 2025) vorgesehen.
D Sondersportanlagen
Für die Gegentribüne des GAZi-Stadions auf der Waldau besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Nach wie vor entspricht die Tribüne nicht der aktuellen Versammlungsstättenverordnung und den DFB-Richtlinien, mangelhafte Sichtlinien sowie zunehmend bauliche Mängel machen einen Neubau der Tribüne unerlässlich.
Im DHH 2020/2021 wurden bereits Planungsmittel für den angestrebten modularen Neubau bereitgestellt. Aktuell läuft ein entsprechendes VgV-Verfahren. Für die
Realisierung des geplanten Bauabschnitts (zeitgemäße, neue Zuschauertribüne mit der notwendigen Infrastruktur wie etwa Verkaufskioske, Toiletten, Lagerräume etc.) ist mit Baukosten in Höhe von 8,950 Mio. EUR zu rechnen. Ziel ist es bereits in 2022 mit den Baumaßnahmen zu beginnen.
Im Zusammenhang mit den in den nächsten Jahren anstehenden baulichen Veränderungen im Sport- und Erholungsgebiet Waldau (insbesondere Bau Gegentribüne GAZi-Stadion auf der Waldau, dritte Eishalle, neue Vereinsbauvorhaben) ist auch die Parksituation auf der Waldau neu zu bewerten. Im Fokus steht dabei der Bau eines Parkhauses mit Mobility Hub nördlich des GAZi-Stadions. In der Bedarfsliste sind hierfür Planungsmittel für eine Machbarkeitsstudie berücksichtigt.
E Urbane Bewegungsräume
Immer mehr Sport- und Bewegungsaktivitäten finden auch außerhalb klassischer Sportanlagen statt. Mit dem vom Gemeinderat beauftragten "Stuttgarter Masterplan für urbane Bewegungsräume" entwickelt die Landeshauptstadt Strategien, um Bewegung im öffentlichen Raum zu fördern und langfristig zu sichern. Allen Menschen in Stuttgart sollen attraktive öffentliche Räume zur Verfügung stehen um die Bewegungsarmut zu reduzieren.
Zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan Urbane Bewegungsräume werden folgende Investitionsmittel für die kommenden Jahre benötigt:
1. Einzelvorhaben
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Berger Terrassen mit Sport-Cuts (300.000 EUR)
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Weißenburgpark – Spiel- und Bewegungsfläche für Jugendliche (500.000 EUR)
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Umgestaltung Rasenfläche SV Rot (300.000 EUR)
2. Pauschale für Bewegungsmodule auf Grünanlagen, Kinderwüsche, Wünsche aus dem Jugendbezirksrat bzw. Stadtbezirk.
Jedes Jahr können 3 bis 5 Vorhaben umgesetzt werden. Die Kosten je Vorhaben belaufen sich auf 30.000 bis 80.000 EUR.
3. Entwicklungspauschale für urbane Bewegungsräume auf Sportvereinsgeländen.
Im Doppelhaushalt 2022/2023 sollen zwei Vereine mit einer Outdoor-Fitness-An-lage ausgestattet werden. Die Kosten belaufen sich auf 50.000 EUR pro Anlage.
4. Oberflächengestaltung von Plätzen und Staffeln
Im Doppelhaushalt 2022/2023 sollen fünf Plätze und zwei Staffeln durch Oberflächengestaltung aufgewertet werden. Die Kosten belaufen sich auf 20.000 bis 35.000 EUR pro Platz oder Staffel.
5. Temporäre Bewegungsräume
Temporäre Bewegungsmodule sollen auch in den Jahren 2022 und 2023 wieder umgesetzt werden. Die Kosten pro Standort belaufen sich je nach Dauer und Ausstattung auf 20.000 bis 80.000 EUR.
Insgesamt entsteht auf Grundlage der beschriebenen Maßnahmen ein Mittelbedarf von 750.000 EUR in 2022 und 1.250.000 EUR in 2023.
F Sportförderung / Vereinsbauvorhaben mit Zuschuss über 300.000 EUR
Hier sind die Vereins-/Sportverbandsbauvorhaben aufgelistet, zu denen nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung ein städtischer Zuschuss ab 300.000 EUR gewährt werden kann.
Das Gebäude der Bezirksorganisation der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) wurde durch einen Hochwasserschaden im Jahr 2016 stark beschädigt und muss durch einen Neubau (Kosten rd. 2,6 Mio. EUR) ersetzt werden. Neben einem Zuschuss im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung (330.000 EUR) benötigt die DLRG weitere Unterstützung (max. 720.000 EUR)
durch die Landeshauptstadt. Ein solcher Finanzierungsbaustein kann mit der sehr wichtigen Funktion der DLRG im Bereich des Heimat- und Katastrophenschutzes begründet werden. Neben der bereits in Aussicht gestellten Förderung durch das Land Baden-Württemberg soll der Fehlbetrag durch Beiträge der Bundes- und
Landesverbände der DLRG, ggf. Versicherungsleistungen für das beschädigte Bestandsgebäude sowie eine Darlehensaufnahme reduziert werden.
Die nachrichtlich aufgelisteten Projekte der SportKultur Stuttgart und des TV Stammheim sind für die betroffenen Vereine jeweils von großer Bedeutung. Sie stellen auß-erdem einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in Stuttgart dar. Die Projekte sollen nach Abschluss der Planungen im Jahr 2023 voraussichtlich ab dem Jahr 2024 realisiert werden.
G Laufbahnsanierungsprogramm
Das Sanierungsprogramm für Kunststofflaufbahnen (GRDrs 552/2013, „Leichtath-letikanlagen in Stuttgart“) muss als wichtiger Baustein für die Sanierung von Vereinssportstätten dringend weitergeführt werden. Derzeit müssen noch acht Laufbahnen saniert werden Aufgrund des baulichen Zustands, der Intensität der Nutzung sowie der örtlichen Rahmenbedingungen haben die Laufbahn der Sportvereinigung Feuerbach (Gesamtaufwand 690.000 EUR) und danach die Laufbahn beim SV Vaihingen (Gesamtaufwand 860.000 EUR) oberste Priorität.
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Dr. Clemens Maier
Bürgeremeister
<Anlagen>
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DHH2022-2023 52 Ämterbedarfsliste-aktuell gesamt.pdf