Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 258/2017
Stuttgart,
05/16/2017



B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
- Bericht über den Stand der Arbeiten
- Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Bezirksbeirat Ost
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Einbringung
Einbringung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
30.05.2017
30.05.2017
31.05.2017
21.06.2017
27.06.2017
27.06.2017



Beschlußantrag:
In den Vergabesummen der Ziffern 2.1 bis 2.4 sind ca. 5 % Unvorhergesehenes enthalten



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bisherige Beschlüsse

Die hier gegenständliche Vorlage betreffenden Beschlüsse sind im Folgenden aufgelistet.

Am 16. Juni 2015 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik vom Bericht zum Stand der Baumaßnahme und zur Entwicklung der Gesamtbaukosten Kenntnis genommen (GRDrs 309/2015). Am 26. Juli 2016 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik vom Bericht zum Stand der Baumaßnahme Kenntnis genommen und der Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen zugestimmt (GRDrs 439/2016). Am 16. März 2017 hat der Gemeinderat der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff&Müller Ingenieurbau GmbH im Baubereich B10/B14 Verbindung am Leuze zugestimmt (GRDrs 154/2017).


1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme

Die Gesamtkoordination für das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel liegt beim Bauherrn der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch das Tiefbauamt. Das Tiefbauamt bedient sich zur Erfüllung der Bauherrenaufgaben auch externen Ingenieurbüros. Die Organisation stellt sich wie folgt dar:

Projektleitung: Tiefbauamt

Koordination Bauausführung: Tiefbauamt

Bauoberleitung, Ingenieurgemeinschaft Holzhäuser Ingenieurconsult
Terminsteuerung und GmbH, Ettlingen/ DER GmbH, München
Kostenkontrolle Rohbau:

Örtliche Bauüberwachung: für den Baubereich B10/B14 Verbindung am Leuze,
für den Baubereich B10 Rosensteintunnel,
Ingenieurbüro WBI Prof. Dr.-Ing. Wittke, Weinheim



1.1. Baubereich B10 Rosensteintunnel:

Im Baubereich B10 Rosensteintunnel wurden die Rohbau-, Verkehrswegebau- und Entwässerungskanalarbeiten inkl. Anlagen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) an die Bietergemeinschaft Marti GmbH Deutschland/ Wolff & Müller Ingenieurbau GmbH (vormals Wolff & Müller Spezialbau GmbH & Co.)/Marti Tunnelbau AG vergeben. Die Bauarbeiten verlaufen weitgehend planmäßig und liegen innerhalb des Rahmenterminplans. Eingetretene Verzögerungen in der Neckartalstraße können bisher durch eine terminliche Optimierung der Ausbaugewerke kompensiert werden. Nach Inbetriebnahme des B10 Rosensteintunnels 2020 erfolgt der Rückbau der Prag- und Neckartalstraße.
Die Inbetriebnahme des neuen Fußgängerstegs über die Neckartalstraße soll in Abhängigkeit zur S21 Bahnbrücke über den Neckar im Jahr 2019 erfolgen.



1.2. Baubereich B10 / B14 Verbindung am Leuze:

Nach der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff&Müller Ingenieurbau GmbH wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zu zentralen Fragen der Vertragsdurchführung, insbesondere zum mangelnden Baufortschritt und zur Sicherheit auf der Baustelle, müssen die verbliebenen Bauleistungen erneut ausgeschrieben werden.

Die Tunnelbauarbeiten für den Kurztunnel und die SES-Anlagen, sowie die neue 3. Leuzeröhre, die Linksabbiegerrampe und die Sanierung der 1. und 2. Leuzetunnelröhren werden europaweit ausgeschrieben. Die erforderlichen Vergabeverfahren beginnen im Sommer 2017, die Vergaben sollen im Frühjahr 2018 erfolgen.

Erforderliche Abbrucharbeiten im Bereich Berger Tunnel, Arbeiten an der Lärmschutzwand in der Uferstraße, sowie Straßenbauarbeiten werden national ausgeschrieben. Die erforderlichen Vergaben sollen im Herbst 2017 erfolgen.

Durch diese Vorgehensweise konnte die Erstellung der neuen Ausschreibungsunterlagen priorisiert und damit der Zeitraum bis zum Wiederbeginn der Bauarbeiten auf ein Minimum verkürzt werden.

Die Fertigstellungstermine stellen sich nach derzeitiger Betrachtung wie folgt dar:

Teilinbetriebnahme Kurztunnel (aus Richtung Pragsattel): Sommer 2019
Teilinbetriebnahme Dritte Leuze Röhre (1 Fahrstreifen): Ende 2019
Widerherstellung Rosensteinsteg 2: Ende 2019
Linksabbiegerrampe B10 Richtung / König-Karls-Brücke: 2020/2021
Tunnelsanierung Erste/Zweite Leuzeröhre: 2020/2021

Nach Vergabe der Bauleistungen können die Termine weiter präzisiert werden.


2. Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen

2.1 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen:
Örtliche Bauüberwachung B 10/B 14 Verbindung am Leuze

Die bauvertragliche Abwicklung im Baubereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze gestalte sich seit Baubeginn äußerst schwierig, was zu erheblichen Mehraufwendungen der örtlichen Bauüberwachung führte.

- Erhöhter Koordinationsaufwand in Folge fehlender Bauzeit-/Bauablaufplanung der Firma Wolff&Müller Ingenieurbau GmbH.
- Mehraufwand in Folge unzureichender Eigenüberwachung / Qualitätssicherung der Firma Wolff&Müller Ingenieurbau GmbH.
- Mehraufwand bei der Prüfung der Abrechnungsunterlagen auf Grund ungenügender Rechnungsstellung durch die Firma Wolff&Müller Ingenieurbau GmbH.
- Mehrkosten bei der Bearbeitung von Nachträgen und Schriftverkehr.
- Mehraufwand in Folge Koordinierung und Überwachung von Leistungen gesonderter Auftragnehmer wegen Leistungsverweigerung der Firma Wolff&Müller Ingenieurbau GmbH.
- Mehraufwand auf Grund Bauzeitverlängerung.

Die Ingenieurgemeinschaft erhält für die zusätzlichen Leistungen ein Honorar in Höhe von 1.800.000 EUR.


2.2 Honorarerhöhung für Beratungsleistungen,
Rembert Rechtsanwälte, München

Für die erforderliche juristische Beratung und Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart gegenüber den bauausführenden Firmen ist in Abstimmung mit dem Rechtsamt die Kanzlei Rembert Rechtsanwälte, München und Hamburg tätig (bis 2015 noch Kanzlei Fink, Althaus, Sigl und Partner, München). Hierfür wurden 400.000 EUR bereit gestellt. Durch den gestiegenen Umfang der Arbeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Kündigung des Bauvertrags mit der Firma Wolff&Müller Ingenieurbau GmbH und auf Grund des bereits absehbaren weiteren Bedarfs an juristischer Unterstützung, muss das Honorarbudget angepasst werden. Das Gesamthonorar an die Kanzlei Rembert Rechtsanwälte, München erhöht sich von 400.000 EUR um 400.000 EUR auf insgesamt 800.000 EUR.


2.3 Budgeterhöhung für die Anpassung von Lichtsignalanlagen,
Ermächtigung für kurzfristige LSA-Vergaben von LSA-Bauzuständen

Während der Baudurchführung in den Baubereichen B10 Rosensteintunnel und B10/B14 Verbindung am Leuze sind zahlreiche Verkehrsumstellungen notwendig. Im Einflussbereich der Baumaßnahme müssen bestehende Signalanlagen nach Bedarf angepasst bzw. umgebaut werden. Durch den gestiegenen Umfang der Arbeiten muss das Budget angepasst werden. Hierfür werden zusätzlich 800.000 EUR bereit gestellt, so dass insgesamt 1.400.000 EUR bereit zu stellen sind.

Die Randbedingungen des Straßenverkehrs verlangen im Weiteren für den Bereich Signaltechnik und insbesondere für die dort tätigen Unternehmen zunehmend Leistungen in verkehrsarmen Zeiten. Es kommt fast ausschließlich zu Nacht- oder Wochen-
endeinsätzen der dort tätigen beauftragten Firmen, was zu zusätzlichen Kosten führt. Auch hat sich gezeigt, dass nach Programmierung der signaltechnischen Änderungen kontinuierlich weiterer Optimierungsaufwand entsteht. Dieser führt ebenfalls zu entsprechenden Mehraufwendungen.
2.4 Vergabe von Planungsleistungen für die Neuausschreibungen Baubereich B10 / B14 Verbindung am Leuze an Boll und Partner, Stuttgart

Das Ingenieurbüro Boll und Partner, Stuttgart erstellt die erforderlichen Neuausschreibungen für den Kurztunnel und die SES-Anlagen, sowie die neue 3. Leuzeröhre, die Linksabbiegerrampe und die Sanierung der 1. und 2. Leuzetunnelröhren.

Das Büro Boll und Partner hat bereits die ursprünglichen Vergabeunterlagen erstellt und ist deshalb bestens mit dem Projekt vertraut und kurzfristig in der Lage, die Leistungen zu erbringen.

Das Ingenieurbüro Boll und Partner, Stuttgart erhält für seine Leistungen auf Grundlage der HOAI (Leistungsphasen 6 und 7) ein Honorar in Höhe von 220.000 EUR (brutto).




Finanzielle Auswirkungen


Mit GRDrs 309/2015 wurde mit Stand April 2015 eine Prognose der Gesamtbaukosten zum Bauende vorgenommen. Die Verwaltung wird mit den Vergaben der noch ausstehenden Betriebs- und Sicherheitstechnik für den Bereich B 10/B 14 Verbindung am Leuze und B10 Rosensteintunnel im Jahr 2018 die Gesamtkosten des Projekts fortschreiben und dem Gemeinderat berichten. In der Prognose der Gesamtbaukosten waren unter Anderem 4,5 Mio. EUR für die besonderen Schwierigkeiten im Baubereich B10/B14 Verbindung am Leuze vorgesehen, damit behält mit 274,62 Mio. EUR das Gesamtbudget weiter Gültigkeit.

Die Verwaltung hat am 17.03.2017 nach Beschluss des Gemeinderats (GRDrs 154/2017) den Bauvertrag mit der Firma Wolff&Müller Ingenieurbau GmbH außerordentlich gekündigt. Insofern hat die Firma Wolff&Müller Ingenieurbau GmbH gemäß VOB die Kosten für die erneuten Ausschreibungen und Vergabenachteile zu tragen. Für die Risiken aus dem zu erwartenden Rechtsstreits wird geprüft, eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Eine gegebenenfalls aus dem Rechtsstreit erforderliche Anpassung des Projektbudgets erfolgt nach Bedarf ab dem Doppelhaushalt 2020/2021.


Kontierungselemente zu:

Beschlussziffer 2.1
PS-Nr. 7.665003.300.007.06
Auftrag SAP: M7663852421H
M7663853421R

Beschlussziffer 2.2
PS-Nr. 7.665003.300.007.23
Auftrag SAP: M7664842421H


Beschlussziffer 2.3
PS-Nr. 7.665003.300.006.12
Auftrag SAP: M7664806421H
M7664807421F

Beschlussziffer 2.4
PS-Nr. 7.665003.300.007.38
Auftrag SAP: M7665558421F
M7665559421R



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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