Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 502/2023
Stuttgart,
06/14/2023


Bericht zum Betrieb der automatischen Poller zur baulichen Absicherung von Großveranstaltungen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich20.06.2023

Bericht:


Mit dem folgenden Bericht soll über den aktuellen Stand zum Betrieb der automatischen Poller berichtet werden.


1. Bauliche Absicherung von Großveranstaltungen in Stuttgart-Mitte

Über die bauliche Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen mit erforderlichen Unterhaltungs- und Betriebskosten für den Bereiche S-Mitte wurde zuletzt mit GRDrs 432/2021 berichtet.

In der Innenstadt sind aktuell 9 Anlagen in Betrieb, weitere 2 Anlagen werden gerade in der Hospitalstraße errichtet. Verbaut sind derzeit insgesamt 2 sogenannte Wedges (automatische Absperreinrichtung in Keilform) und 17 automatische Poller. Weitere 4 automatische Poller kommen nach Fertigstellung, der sich in Bau befindlichen Anlagen, voraussichtlich Ende 2023 hinzu.

In Betrieb
In Bau
Anzahl Sperranlagen
9
2
Anzahl automatische Poller
17
4
Anzahl automatische Wedges
2
-



2. Bauliche Absicherung von Großveranstaltungen im NeckarPark

Über die bauliche Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen im NeckarPark mit erforderlichen Unterhaltungs- und Betriebskosten wurde zuletzt mit GRDrs 432/2021 und GRDRs 180/2022 berichtet.

Derzeit befinden sich die 10 Sperranlagen mit 50 automatischen Pollern und 100 festen Pollern im Bau. Der Betrieb wird spätestens 2024 vollumfänglich beginnen.


3. Zufahrtsbeschränkung Innenstadt - Lebenswerte Stadt für alle

Derzeit läuft ein Vergabeverfahren für die Erarbeitung des „Citylogistik-Konzepts für die Landeshauptstadt Stuttgart - Teilkonzept 1 Innenstadtgebiet“. Dabei handelt es sich um Detailuntersuchungen und Detailplanungen, die auf das Logistik-Konzept der Studie „Lebenswerte Stadt für alle - Ein Konzept für die Stuttgarter Innenstadt“ (Planersocietät, 2021) aufbauen. Die Federführung obliegt L/OB. Die Beauftragung soll im Sommer 2023 erfolgen.

Wie bereits in der GRDrs 1089/2021 berichtet, können Aussagen zu investiven und laufenden Kosten sowie zum Personalaufwand für automatische Sperranlagen frühestens mit Fertigstellung dieses Citylogistik-Konzepts getätigt werden.


4. Veielbrunnen

Bei den letzten Haushaltsplanberatungen wurde vom Gemeinderat für den Betrieb von zwei automatischen Pollern ein Budget in Höhe von 4.000 EUR und Jahr zum Anwohnerschutz im Veielbrunnengebiet bei Veranstaltungen im NeckarPark zur Verfügung gestellt (siehe GRDrs 1082/2021). Zwischenzeitlich ist ein Büro mit der verkehrlichen Untersuchung sowie den Planungen beauftragt. Aus dem daraus resultierende Betriebs- und Bedienkonzept werden sich die Art und Anzahl der geeigneten Sperranlagen ergeben.

Sollten sowohl in der Reichenbachstraße als auch in der Frachtstraße jeweils zwei automatische Poller zum Einsatz kommen, ist für die technische Unterhaltung mit jährlichen Kosten von 29.000 EUR zu rechnen. Daher werden für den Doppelhaushalt 2024/2025 Mehrkosten in Höhe von 25.000 EUR pro Jahr angemeldet.

Es wird mit Inbetriebnahme im Laufe des Jahres 2024 gerechnet.


5. Baupreissteigerungen

Für die Umsetzung der großen Einzelprojekte stellt fehlendes Budget, derzeit grundsätzlich keinen limitierenden Faktor dar. Für die durch Baupreissteigerungen erforderlichen Budgetmehrbedarfe steht die im Teilhaushalt 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, bei der Stadtkämmerei gebildete Pauschale zur Verfügung.

Für die „kleineren“, über Pauschalen im Ergebnis- und Finanzhaushalt finanzierten Maßnahmen, ist die Situation jedoch anders. Diese Pauschalen wurden in der Regel nur einmalig für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen und nicht dauerhaft erhöht. Damit besteht keine Planungssicherheit und die Personalkapazitäten im Amt können nicht in ausreichender Weise darauf ausgerichtet werden. Mit einer dauerhaften, vor allem gleichmäßigen, Bereitstellung der Pauschalen und der damit bestehenden Planungssicherheit könnte dies verbessert werden.

Zum Ausgleich der Baupreissteigerungen wurde für alle Pauschalen im Ergebnis- und Finanzhaushalt des Tiefbauamts als Sammelposition eine Preissteigerung von 2,5 % je Jahr in die Anmeldeliste des Tiefbauamts aufgenommen.


6. Personeller Aufwand

Durch den Auf- und Ausbau automatischen Sperranlagen (z. B. Poller, Wedges, Schranken) als Terror-, Objekt- und Anwohnerschutz entstehen neue, zusätzliche Aufgaben im Tiefbauamt. Bisher sind 19 automatische Poller in der Innenstadt in Betrieb. Ab dem Jahr 2024 wird sich diese Anzahl auf rund 80 automatischen Sperranlagen erhöhen.

Zum DHH 2020/2021 wurde 0,5 Stellenanteile in EG 12 mit einem KW-Vermerk bis 01/2024 für die konzeptionelle Planung der automatischen Sperranlagen zum Anwohnerschutz beim Tiefbauamt geschaffen (Haushaltsantrag 334/2019). Für den DHH 2024/2025 wurde der Wegfall des kW-Vermerks beantragt, da dauerhaft konzeptionelle planerische Aufgaben für den weiteren Ausbau und Betrieb der automatischen Sperr-
anlagen im Terror-, Objekt- und Anwohnerschutz anstehen werden. Vor allem für das vom Gemeinderat bereits beschlossene Projekt „Lebenswerte Stadt für alle“ sollen umfangreiche Zufahrtsregelungen mit automatischen Sperranlagen für die Fußgängerzonen untersucht werden.

Im DHH 2022/2023 wurden weitere 0,5 Stellenanteile in EG 7 für die Überwachung und Steuerung der versenkbaren Poller aus dem Veielbrunnengebiet in der Überwachungszentrale geschaffen. Für den technischen Betrieb und das Störfallmanagement der Terror-, Objekt- und Anwohnerschutzanlagen wurden bislang keine Stellen geschaffen. Das Tiefbauamt hat daher zum Doppelhaushalt 2024/2025 eine Stelle in EG 11 für die Sachbearbeitung technischer Betrieb und Störfallmanagement beantragt.

Ohne diese Stellen kann die Aufgabe der baulichen Absicherung (Terrorschutz) von öffentlichen Veranstaltungsflächen - insbesondere in der City und im Neckarpark - bei Veranstaltungen nicht gewährleistet werden.


Bezug zur Mantelvorlage Haushaltspaket 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“

Sämtliche hier dargestellten Budget- und Stellenbedarfe sind auch Bestandteil der Mantelvorlage Haushaltspaket 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“, GRDrs 674/2023.








Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Veielbrunnen
25
25
25
25
25
Baupreissteigerung
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
25
25
25
25
25
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Veielbrunnen /42510
4
4
4
4
4
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Sachbearbeitung techn. Betrieb u. Störfallmanagement autom. Sperranlagen
1,0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
78
78
78
78
78
Sachkosten
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
Kalkulatorische Verzinsung
0
0
0
0
0
Summe Folgekosten
78
78
78
78
78
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen


Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Die Hinweise der Referate wurden in die Vorlage überwiegend eingearbeitet bzw. werden bis zu den Haushaltsplanberatungen entsprechend berücksichtigt. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat WFB weist darauf hin, dass die gestiegenen Baupreise bei Pauschalen nicht als ausreichende Begründung angesehen werden, um den pauschalen Ansatz einer Baupreissteigerung zu rechtfertigen.   



Vorliegende Anträge/Anfragen

-




Dirk Thürnau
Bürgermeister



Anlagen:

-

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