Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
59
12
VerhandlungDrucksache:
39/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 08.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Herr Holch (ASW)
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch für das Gebiet Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße-, Ergebnisbericht
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 11.02.2022, GRDrs 39/2022. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Bulle-Schmid (CDU) begrüßt das Sanierungsgebiet für die Neckartalstraße und greift zwei Aspekte der Vorlage auf, die sie für schwierig erachtet. So werde auf S. 12 über die Transformation des Gewerbegebietes in der Voltastraße berichtet. Es gebe viel zu wenige Gewerbegebiete in der Stadt, und es sollte keines durch Wohnen geschwächt werden, zumal dort auch das Kraftwerk Münster angesiedelt sei. Zum anderen kritisiert sie die Skizzen der S. 16 + 17, auf denen kein Parkplatz mehr vorgesehen sei. Dies gehe an der Wirklichkeit vorbei.

StRin Schanbacher (SPD) und StR Rühle (90/GRÜNE) thematisieren die auf S. 22 ersichtliche Skizze, in der die Brückenstraße offensichtlich komplett im Sanierungsgebiet enthalten sei. Die Stadträtinnen wollen wissen, ob dies zutreffe und speziell der Beginn der Straße von der Wilhelmsbrücke kommend erfasst sei. Die Verkehrsschneise müsse zur Aufwertung des Gebietes in den Griff bekommen werden.

Herr Holch erklärt zum Transformationsprozess des Gewerbegebietes, letztendlich würden die Interventionen mit den Sanierungszielen abgeklopft. Nach einer hoffentlich positiven Zusage des Landes zu Fördergeldern werde ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und die Sanierungsziele im Rahmen der Satzung mitfestgelegt. In diesem Kontext könne geprüft werden, mit welchen Zielsetzungen das Gewerbegebiet als Sanierungsgebiet benannt werden solle. Zu diesem Zeitpunkt habe das Gremium Gelegenheit, Für und Wider dieser Sanierungsziele zu diskutieren und zu beeinflussen. Bei den visionären Skizzen gehe er davon aus, dass eine Verlagerung von Stellplätzen vorweggenommen werde, aber sämtliche Maßnahmen würden ohnehin öffentlich diskutiert und eine verkehrliche Gesamtbetrachtung vorgeschaltet. Auf ein früheres Sanierungsgebiet könne kein neues "draufgelegt" werden, es sei denn, es gebe wichtige städtebauliche Gründe, warum die früheren Maßnahmen überarbeitet, fortgeschrieben oder transformiert werden müssten (Beispiel: Vaihinger Markt). Im Bereich der Brückenstraße habe es für den Block bereits ein Sanierungsgebiet gegeben, daher könne nur der öffentliche Raum und nicht die Gebäude bearbeitet werden. Auf Nachfrage von StRin Schanbacher ergänzt Herr Holch, die Abgrenzung berühre zunächst nur den Untersuchungsbereich. Er werde die Fragestellung für den Vorschlag zur zukünftigen Abgrenzung mitnehmen. Er gehe davon aus, dass die Gebäude damals aufgrund mangelnder Bereitschaft der Eigentümer nicht modernisiert werden konnten. Eventuell habe ein Eigentümerwechsel stattgefunden, was er prüfen werde.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Pätzold fest:

Die GRDrs 39/2022 ist einmütig eingebracht.
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