Protokoll: Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1258/2019
GZ:
SWU 6200-30.3
Sitzungstermin: 17.01.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt
Betreff: Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt Stuttgart
Überprüfung des Lärmaktionsplans - Fortschreibung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 08.01.2020, GRDrs 1258/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht zur Überprüfung des "Lärmaktionsplans der Landeshauptstadt Stuttgart (Stand: Fortschreibung 2015 vom 14.04.2016)" wird Kenntnis genommen.

2. Dem Ergebnis der Überprüfung wird zugestimmt.

3. Über die Durchführung und Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse entschieden.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StRin Schanbacher (SPD) macht zu diesem Tagesordnungspunkt einen Verfahrensvorschlag in der Art, Vertreter der SSB zum Thema Stadtbahnlärm in eine der nächsten AKU-Sitzungen einzuladen. Dort solle der Lärmaktionsplan nochmals mit Vertretern der SSB beraten werden. Aufgrund von Mitteilungen aus der Bürgerschaft habe sie den Eindruck, der SSB-Lärm nehme zu. Ziel sei es dennoch, den ÖPNV weiter auszubauen und mehr Stadtbahnen einzusetzen.

Zu diesem Thema, so BM Pätzold, sei heute Herr Schilling von den SSB eingeladen worden. Er könne sich aber vorstellen, das Thema "Schienenlärm" separat im AKU als Einzelpunkt zu behandeln, da dieser Punkt ein Teil des Lärmaktionsplans sei. Schließlich bringe die Ausweitung der Stadtbahnlinien eine zusätzliche Lärmbelastung mit sich.

Auf die Frage von StR Hill (CDU), ob diese Vorbemerkung einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes darstelle oder ob das Thema zusätzlich mit dem Aspekt SSB-Lärm behandelt werden solle, erklärt BM Pätzold, der Schienenlärm könne in einer späteren AKU-Sitzung gesondert besprochen werden.

Zunächst solle in das Gesamtthema eingestiegen werden, so StRin Munk (90/GRÜNE), und erst danach die weitere Vorgehensweise festgelegt werden. StRin Schanbacher erklärt sich einverstanden und schlägt weiter vor, zu zukünftigen Gesprächen mit der SSB auch Vertreter einer Bürgerinitiative gegen Schienenlärm einzuladen.

Herr Schene (AfU) konkretisiert, in der heutigen AKU-Sitzung gehe es um die Beschlussfassung zur Überprüfung des Lärmaktionsplans. Die EU schreibe diese Beschlussfassung in bestimmten Zeitabständen und bei entscheidenden Entwicklungen der Lärmbelastung im Rahmen eines formalen Akts vor. Die Lärmkartierung im Jahr 2017 sei aus Sicht der EU eine solche Entwicklung gewesen. Hinsichtlich des aktuellen Lärmaktionsplans (Fortschreibung 2015 am 14.04.2016 vom GR beschlossen) müsse überprüft werden, ob er zum jetzigen Zeitpunkt überarbeitet werden müsse. Dass die Überprüfung eigentlich 2018 fällig gewesen sei, habe die EU Anfang 2019 mitgeteilt. Die Verwaltung habe dies anders interpretiert: Im Frühjahr 2016 sei der letzte Lärmaktionsplan abgeschlossen worden, daher sei aus Sicht der Verwaltung im Rahmen eines Fünfjahresabschnittes der nächste Termin erst 2021 gewesen. Das Verkehrsministerium habe jedoch mitgeteilt, die EU vertrete eine andere Auffassung. Daher habe die Verwaltung 2019 diese Überprüfung nachgeholt, so Herr Schene, und sei zu dem Ergebnis gekommen, eine Überarbeitung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Die Lärmbelastung sei von 2012 bis 2017 nahezu unverändert geblieben, zudem seien im aktuellen Lärmaktionsplan genügend Maßnahmen enthalten, die noch umgesetzt oder konkretisiert werden müssten. Eine wirkliche Überarbeitung mit intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung werde zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchgeführt. Heute soll der Überprüfungsbericht zur Kenntnis genommen und zugestimmt werden, dass eine Überarbeitung zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist.

In der Vorlage, so BM Pätzold, seien viele Maßnahmen aufgeführt, die derzeit umgesetzt würden. Vieles sei dabei nicht nur aus Lärmschutzgründen, sondern aus Verkehrs- und Begrünungsaspekten zu betrachten. Der Ausbau des ÖPNV führe beim Straßenverkehr zu einer Reduzierung, im Bereich des Schienennetzes zu einer Zunahme des Verkehrs und damit zu einer Verschlechterung. Zusätzlich zu den geplanten und schon umgesetzten Maßnahmen des aktuellen Plans könne der Gemeinderat noch weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. Viele der von der Verwaltung bezüglich Verkehr durchgeführten Maßnahmen wirken sich positiv, da lärmmindernd, aus. Dazu zählten die technische Umrüstung der Fahrzeuge und der Ausbau der E-Mobilität. Daher sehe die Verwaltung nicht die komplette Fortschreibung des Lärmaktionsplans - diese werde später anstehen -, sondern eine Auflistung aller noch umzusetzenden Maßnahmen. Dabei ergebe sich die Notwendigkeit im laufenden Jahr, das Thema "Schienenlärm durch Ausbau des ÖPNV" getrennt zu diskutieren.

Beim Thema Lärmschutz, so StRin Munk, gehe es um nichts anderes als den Gesundheitsschutz der Stuttgarter Bevölkerung. Der Verkehrslärm stelle neben den Luftschadstoffen die größte Last der Stadtbevölkerung dar. Die größte Lärmquelle sei der Straßenverkehr, wie das die Tabellen des Lärmaktionsplans zeigen würden. Im Jahr 2016 hätten die lärmbedingten Krankheitskosten 17 Mio. € betragen, woraus sich ableite, wie krank Lärm mache. Der vorliegende Plan sei zwar nicht rechtsverbindlich, aber aus Sicht ihrer Fraktion müsste der Plan eine Grundlage darstellen, die bei anderen Planungen (z. B. Verkehrsplanung) Berücksichtigung finde. Viele Punkte deckten sich mit der Luftreinhaltung. Für eine Minimierung des Verkehrslärms müssten der ÖPNV und die Radwege weiter ausgebaut, der Fußverkehr attraktiver gestaltet und das Tempo reduziert werden (Tempo 40 km/h bei Steigungsstrecken, Tempo 30 km/h nachts). Auch die Elektromobilität leiste einen Beitrag zur Lärmminderung wie auch verkehrslenkende Maßnahmen der IVLZ oder das Parkhausmanagement.

Die zweitgrößte Lärmquelle sei der Stadtbahnlärm, der durch den Ausbau des ÖPNV zumindest auf einigen Streckenabschnitten zugenommen habe. Seit 2012 würden 3.200 Bürger/-innen nachts intensiver belastet. Im Bereich Lärmschutz sei einiges geschehen, doch dieses reiche nicht aus. Das schmerze die Betroffenen sehr. Ihre Fraktion wünsche sich eine Verbindlichkeit in der Umsetzung der Maßnahmen. Was den Lärmaktionsplan angehe, müsse konkreter und klarer gehandelt werden. Im Rahmen des Doppelhaushalts gebe es bereits Beschlüsse und Maßnahmen: In der März-Sitzung des AKU solle die Verwaltung eine konkrete Liste vorlegen, aus der hervorgehe, was im laufenden Jahr konkret umgesetzt werden solle. Zudem sollen bis Januar 2021 hinsichtlich der Vorbereitung des nächsten Doppelhaushalts konkrete Vorschläge und Maßnahmen in Form eines Berichts vorgelegt werden. Die Stadträtin führt aus, im Lärmaktionsplan sei das Förderprogramm für Schallschutzfenster als längerfristige Maßnahme aufgeführt. Es sei ihrer Fraktion wichtig, dieses Thema zügig aufzugreifen und ein Konzept bis Herbst dieses Jahres zu erarbeiten. Es müsse geprüft werden, ob und wenn ja in welcher Höhe Mittel benötigt würden. Hinsichtlich des Stadtbahnlärms seien Gespräche mit den SSB geplant, zudem seien einige Gemeinderäte SSB-Aufsichtsräte und könnten in dieser Funktion auch aktiv werden. Ziel sei die Installation eines besser funktionierenden Beschwerdemanagements bei den SSB und die Überlegung zu einer geeigneten Beteiligungsplattform mit der Bürgerschaft. In einem gesonderten Termin auch innerhalb der SSB sollten diese Themen behandelt werden. Generell dürfe der Lärmaktionsplan kein Papiertiger werden.

Die Stadt Stuttgart sei ein hochverdichteter Lebensraum, so StR Hill. Das bringe einen Lärmaspekt mit sich und könne für die betroffenen Menschen zu gesundheitlichen Problemen führen. Es sei daher wichtig, dass die Verantwortlichen Schutzmaßnahmen für die Betroffenen treffen sollten. Für seine Fraktion sei die Fortschreibung des Lärmaktionsplans selbstverständlich, sie trage den Lärmaktionsplan in allen Teilen mit. Die Tatsache, dass in der Vorlage keine neuen Maßnahmen vorgeschlagen würden, sei in Ordnung, da erst die alten Maßnahmen umgesetzt werden müssten. Einen Mangel sehe seine Partei allerdings in der Prioritätensetzung: So sei nicht erkennbar, wo Menschen beispielsweise an fünf Stellen am stärksten betroffen seien. Es fehle ein spezieller Block, in dem fünf Maßnahmen inklusive finanzieller Aufwand in den Haushalt eingestellt würden. Dieses müsste im nächsten Doppelhaushalt besser dargestellt werden. Den Lärmaktionsplan lese er hinsichtlich der SSB in der Art, dass diese bereits alles unternehme, was möglich sei. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Ausbaus der SSB sei dieses für seine Fraktion unbefriedigend. Das Quietschen der Stadtbahnen sei ein unangenehmes, stechendes Geräusch, und er begrüße daher einen gesonderten Termin zum Thema Gleislärm. Hinsichtlich des derzeit erstellten Gutachtens "Verkehrsgeschwindigkeit" weist der Stadtrat auf die zahlreichen unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen hin (Tempo 30 km/h, Tempo 40 km/h und Tempo 50 km/h). Er stellt die Frage, bis zu welchem Termin mit einem Ergebnis des Gutachtens gerechnet werden kann. Ebenso sei interessant, wie in einer Stadt mit derart viel Mobilitätsverkehr generell mit dem Aspekt unterschiedlicher Geschwindigkeiten umgegangen werde (Problematik Schilderwald). Hierbei halte er eine Standardisierung der Geschwindigkeitsregelung beispielsweise tagsüber und nachts für sinnvoll. Dafür könnten Kompromisse für einen einheitlichen Standard geschlossen werden, um das Wirrwarr der Geschwindigkeitsregelungen zu entschärfen. Die Thematik sieht StR Hill als Aufgabe der Stadtverwaltung. Die Werte des Lärmaktionsplans und der Kartierung seien errechnet und nicht gemessen. Seine Fraktion habe zu diesem Aspekt in der Vergangenheit mehrere Anträge gestellt, eine Verifizierung durch Messungen an verschiedenen Stellen vorzunehmen. Auf diese Weise könne festgestellt werden, ob die Kartierung an den tatsächlichen Punkten zutreffe. Lokale Lärmminderungspläne gebe es für die Stadtbezirke Vaihingen, Bad Cannstatt und Feuerbach. Ihn interessiere, wie die Bezirksbeiräte mit diesem Thema umgingen. Insgesamt stimme seine Fraktion der Vorlage zu.

Die Ausgangslage der Lärmbelastung sei konstant geblieben, so StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei). Sinn des Lärmaktionsplans sei jedoch eine Reduzierung des Lärms. Dass der Plan nicht fortgeschrieben werden müsse, liege seiner Auffassung nach an zwei Punkten: Zum einen bestehe kein Planungsdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. Daher müssten die bereits im Plan enthaltenen Maßnahmen zunächst abgearbeitet werden. Zum anderen beinhalte der Lärmaktionsplan lediglich Vorschläge für Maßnahmen und keine verbindlichen Vorgaben. Die derzeitige Situation sei für ihn unbefriedigend, da das Umsetzungsdefizit in dieser Form nicht akzeptiert werden könne. Nicht umgesetzte Pläne würden weder der Bevölkerung noch der Stadt insgesamt helfen. Bezüglich der aufgeführten Maßnahmen hätten generell ein geringeres Pkw-Aufkommen und eine reduzierte Geschwindigkeit positive Auswirkungen auf den Lärm. Der Lärmaktionsplan müsse gesamtstädtisch die Situation verbessern, was allerdings bislang nur in wenigen Stadtbezirken greife. Allen Bezirksbeiräten müsse die Möglichkeit gegeben werden, beim Lärmaktionsplan mitzuwirken. Ausschließlich über eine Auslage des Plans die Bürgerschaft zu beteiligen, führe zu wenig Resonanz. Diese Beteiligung sei Voraussetzung für seine Fraktion, heute lediglich den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, ohne ihn fortzuschreiben. Hinsichtlich des ÖPNV begrüßt er den Vorschlag, ein gesondertes Gespräch mit der SSB und der Bürgerinitiative zu führen.

Bei allen Vorrednern sei deutlich geworden, so StRin Schanbacher, dass zügig wirksame Maßnahmen benötigt würden. Sie begrüßt den Vorschlag, eine Prioritätenliste zu erstellen. Hinsichtlich des Straßen- und Stadtbahnlärms solle die Perspektive sein, weniger Lärm zu verursachen. Zur Lärmreduzierung bei den Stadtbahnen gebe es Möglichkeiten, u. a. durch Geschwindigkeitsreduzierung, Schleifschmiergeräte, Abdeckung der Stadtbahnräder und Lärmschutzwände. All diese Möglichkeiten fänden sich nicht im Lärmaktionsplan wieder, insgesamt seien die aufgeführten Maßnahmen nicht ausreichend. Sie schlägt vor, den Stadtbahnlärm zu vertagen und gesondert zu behandeln. In der heutigen Sitzung solle nur der Rest des Lärmaktionsplans beschlossen werden.

StRin Köngeter (PULS) bittet um Auskunft, wie die Verwaltung in die Umsetzung kommen wolle und warum viele Maßnahmen noch nicht umgesetzt worden seien. Hinsichtlich Tempo 30 begrüßt sie keine streckenbezogene, sondern eine flächendeckende Regelung, da so keine Verkehrsverlagerung entstehen würde. Für den Bereich des Streckennetzes der Deutschen Bahn erkundigt sie sich nach einem möglichen Einfluss der Stadt, da dieses generell in den Verantwortungsbereich des Eisenbahnbundesamtes falle.

Das Tempo 30 habe in den Haushaltsberatungen beschlossen werden sollen, so StRin Munk. Es solle nun eine konkrete Handlungsabfolge u. a. zur SSB und zum Förderprogramm von Schallschutzfenstern aufgestellt und beschlossen werden. Neben den Beschlüssen im laufenden Doppelhaushalt solle schon perspektivisch auf den nächsten Doppelhaushalt hingearbeitet werden. Es mache keinen Sinn, die SSB aus dem Beschluss herauszunehmen. Zudem sei letztendlich der SSB-Aufsichtsrat für die wesentlichen Entscheidungen zuständig, worauf StR Körner erwidert, die SSB gehöre der Stadt, daher seien durchaus Beschlüsse möglich.

Die SSB aus dem Beschluss auszuklammern sei nicht notwendig, erklärt StR Hill, schon deshalb, weil der Lärmaktionsplan nicht verbindlich sei. Die die SSB betreffenden Maßnahmen könnten zu jeder Zeit beschlossen werden, auch vom SSB-Aufsichtsrat. Er wolle nicht den Eindruck erwecken, in der Vergangenheit nichts getan zu haben. Der Stadtrat entgegnet StR Rockenbauch, es seien im Bereich Lärmschutz in den letzten Jahren durchaus viele Maßnahmen durchgeführt worden. Vielmehr sollten nun Prioritäten gesetzt werden, diese seien in dem Lärmaktionsplan nicht enthalten.

StR Rockenbauch präzisiert, der Lärmaktionsplan zeige in der gesamtstädtischen Perspektive keine Verbesserung der Lärmsituation. Zwar seien an einigen Stellen Maßnahmen umgesetzt worden, aber ein großer Anteil der Bürgerschaft sei nach wie vor vom Lärm betroffen und fordere sein Recht auf Gesundheitsschutz ein. Daher habe sich die Lärmsituation in den letzten zehn Jahren nicht verbessert. Heute solle dem Plan gemäß Vorschlag der Verwaltung nur zugestimmt werden und keine Fortschreibung bis zum Jahr 2024 stattfinden. Er stelle die Frage, ob in diesem Fall überhaupt etwas verlorengehen könne, schließlich seien im Plan nur Empfehlungen enthalten. Die andere Alternative sei eine Fortschreibung. Wenn diese im Kampf gegen den Lärm helfen könne, würde seine Fraktion dem Plan nicht zustimmen, sondern eine sofortige Fortschreibung fordern.

Der vorliegende Lärmaktionsplan könne auch als Zwischenstatusbericht bezeichnet werden, erklärt BM Pätzold. In der Überprüfung komme die Verwaltung zu dem Ergebnis, keine sofortige Fortschreibung durchzuführen. Bis zum Jahr 2022 würden zunächst die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung als Grundlage benötigt. Der Plan beinhalte dort punktuell Verbesserungen, wo Maßnahmen umgesetzt worden seien. Allerdings müssten noch viele weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Die Diskussion über Geschwindigkeitsregelungen im Stadtgebiet habe Auswirkungen auf das Thema Lärm. Besonders viele Beschwerden gebe es im Bereich des Schienenlärms, woraus sich die Aufgabe ergebe, dieses Thema anzugehen. Es müsse geprüft werden, welche Pakete im Vorfeld diskutiert und umgesetzt sowie Lösungen gefunden werden müssten. Daher solle man sich weniger mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschäftigen. Vielmehr sollten die Lärmschwerpunkte dargestellt und Mittel dagegen abgeleitet werden. Der Gemeinderat könne daraufhin in Rückkopplung mit dem SSB-Aufsichtsrat entscheiden, welche Konzepte umgesetzt würden. Zum jetzigen Zeitpunkt sollten die Gemeinderäte hinsichtlich der Vorlage insofern Kenntnis nehmen, dass der Plan viele Maßnahmen zur Lärmreduzierung beinhalte. Hinsichtlich des Schienenlärms stimmt BM Pätzold zu, mit der SSB darüber Gespräche führen zu wollen. Neben weiteren Themen wie Geschwindigkeit im Straßennetz, nachhaltige Mobilität, Technik und lärmmindernder Asphalt sei der Aspekt SSB-Lärm ebenso wichtig. Zudem werde in Bebauungsplänen die Thematik Lärm (insbesondere Freizeitlärm bei Bolzplätzen) immer wieder wichtiger, daher müsse man in die Abwägung gehen. Die Lärmproblematik sei daher nicht einfach in einem Aktionsplan abzuarbeiten, sondern die einzelnen Aspekte müssten diskutiert und verschiedene Themen vertieft werden.

StRin Munk bekräftigt den eingangs vorgetragenen Antrag ihrer Fraktion.

Die Maßnahme sei, dass die Verwaltung im März vorstellt, welche Maßnahmen im Haushalt im Lärmaktionsplan enthalten sind, so BM Pätzold. Ebenso solle dort das Ergebnis des Gutachtens zur Geschwindigkeitsreduzierung vorgestellt werden, antwortet er auf die Frage von StR Hill. Hinsichtlich des Themas Schienenlärm solle im Vorfeld ein Gespräch mit dem Amt für Umweltschutz (AfU), der SSB sowie der Bürgerinitiative stattfinden. Daraufhin solle das AfU sowie die SSB im AKU zum Thema Lärm und den abgeleiteten Maßnahmen berichten, so BM Pätzold.

StR Rockenbauch begrüßt das Vorgehen und wünscht sich zusätzlich zur Beschreibung der schon beschlossenen Maßnahmen zusätzliche lärmwirksame Konzepte, über die dann abstimmt werden solle.

Die Vorlage des Lärmaktionsplans, so Herr Zirkwitz (AfU), habe die Verwaltung bewusst schlank gehalten. Bei der Fortschreibung des Plans im Jahr 2016 seien Lärmschwerpunkte und Prioritäten genannt worden. Er schlägt vor, bis März eine Liste mit den Maßnahmen zu liefern, die 2020 und 2021 umgesetzt werden. Auch die zeitliche Abfolge der Lärmschwerpunkte solle dargestellt werden, um eine Systematik zu erhalten.

BM Pätzold verweist auf den Aspekt des Motorradlärms, insbesondere in Stuttgart-Büsnau. Dort sei eine Landesinitiative gegen Motorradlärm gegründet worden. Dieser Initiative wolle sich die Verwaltung gerne anschließen, da dadurch die Bewohner/-innen an mancher Stelle geschützt werden könnten. Auf die Frage von StRin Schanbacher antwortet Herr Schene, heute gehe es beim Lärmaktionsplan um eine Beschlussfassung über den Status quo. Die Fortschreibung sei ein laufender Prozess und solle 2024 abgeschlossen sein, daher werde an dem Plan kontinuierlich gearbeitet. Die Öffentlichkeit werde intensiv an dieser nächsten Fortschreibung beteiligt, die Art und Weise würde noch geklärt. Die Frage von StR Rockenbauch beantwortend betont Herr Schene, die Bezirksbeiräte würden ebenso in den Lärmaktionsplan eingebunden. Dieses sei schon bei der vorherigen Fortschreibung so gehandhabt worden. Ergänzend teilt Herr Schene StRin Schanbacher auf ihre Frage mit, alle Dezibelwerte seien mit standardisierten Berechnungsverfahren ermittelt worden. Flächendeckende Messungen im gesamten Stadtgebiet wären zu aufwendig und kostenintensiv, dass dies nicht realistisch und durchführbar wäre. Zur Frage von StR Hill zur Verifizierung der Dezibelwerte durch Messungen erklärt Herr Schene, dieses werde aufgrund eines "Tempo 30-Gutachtens" behandelt. Das Programm "Tempo 30 nachts" sei derart aufwendig, dass die Maßnahme nur so zögerlich umgesetzt werden könne. In den ersten drei Modellbezirken Möhringen, Hedelfingen sowie Zuffenhausen seien Lärmmessungen geplant. Falls sich nach den Messungen herausstelle, dass Tempo 30 nachts und tagsüber unter allen gestellten Prämissen möglich sei, und dieses umgesetzt worden sei, würden erneut Verkehrszählungen sowie Geschwindigkeits- bzw. Lärmmessungen durchgeführt. Die Lärmminderung werde also nicht nur berechnet, sondern gemessen. Das Ergebnis erwarte er für den Herbst.

Er habe keine flächendeckende Verifizierung gefordert, stellt StR Hill klar, sondern lediglich eine stichprobenartige Überprüfung. Gerade in Gebieten mit extrem hohen Lärmwerten könne dies durchgeführt werden, um zu prüfen, ob die errechneten Werte mit den tatsächlich gemessenen Werten übereinstimmten.

Herr Schene führt aus, verbindliche Grenzwerte bei Verkehrslärm gebe es im Gegensatz zum Bestandsnetz nur beim Neubau von Straßen oder Schienen. Hier habe der Anwohner das Recht, dass die Grenzwerte auch eingehalten würden. Bei Überschreitung von Sanierungsrichtwerten bei Bundes- oder Landesstraßen übernehme der Bund oder das Land Lärmmaßnahmen. Allerdings bestehe keine Rechtsverbindlichkeit und keine Einklagbarkeit. Bei Strecken der Deutschen Bahn sei in der Tat das Eisenbahnbundesamt federführend. Die Stadt könne zwar Forderungen und Vorschläge hinsichtlich Lärmschutz geltend machen, das Eisenbahnbundesamt sei jedoch nicht verpflichtet, diese aufzunehmen. Genauso könne die Stadt in ihrem Lärmaktionsplan selbst entscheiden, welche Maßnahmen hierin aufgenommen würden. Der bisherige Lärmaktionsplan sei in großen Teilen weniger verbindlich, der nächste Plan solle verbindlicher formuliert werden. Beschlüsse zur Lärmreduzierung könnten jederzeit gefasst werden, es müsse nicht bis zum nächsten Lärmaktionsplan abgewartet werden. Die Anmerkung von StR Hill ergänzt Herr Schene, es sei nicht vorgesehen, einen Verkehrsschilderwald zu installieren. "Tempo 30 nachts" werde in denjenigen Stadtbezirken geprüft, in denen noch keine Regelung vorhanden gewesen sei. In der Innenstadt, in der der Luftreinhalteplan Tempo 40 vorsehe, habe man das Thema außen vor gelassen, um den Schilderwirrwarr zu vermeiden.

Insbesondere bei Tempo 30-Gebieten, so BM Pätzold, werde tatsächlich gemessen, um Anhaltspunkte zu finden, ob die berechneten Werte auch stimmten. Mit der Maßgabe, dass die im Doppelhaushalt beschlossenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung aufgelistet werden und dass zur Thematik SSB-Schienenlärm ein gesonderter Bericht vorgetragen wird, stellt BM Pätzold die Vorlage zur Abstimmung.

Er stellt fest:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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