Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 645/2021
Stuttgart,
07/23/2021


Vorlage zum Friedhofswesen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich27.07.2021

Bericht:

1. Ausgestaltung des Grabfeldes für ordnungsbehördliche Bestattungen;
Namenstafeln und Gestaltung des Grabfeldes


Im Juni 2014 fand erstmals eine Urnenbeisetzung einer ordnungsbehördlichen Bestattung in der Abteilung 100 A auf dem Dornhaldenfriedhof in Stuttgart Degerloch statt. Die bisherigen Urnengräber für ordnungsbehördliche Bestattungen waren zu diesem Zeitpunkt im Pragfriedhof komplett belegt. Die Abteilungen 100 A-H und 100 K im Dornhaldenfriedhof sind so großflächig angelegt, dass dort bis zu 2.250 Urnen insgesamt beigesetzt werden können. Zwischenzeitlich sind bereits ca. 82% der Urnengräber belegt.

Das Gräberfeld ist sehr groß und insgesamt sehr schlicht gehalten. Namensnennungen für dort bestattete Bürger*Innen gibt es bis heute keine. Von den Teilnehmer*Innen des früheren Runden Tisches Friedhöfe – insbesondere von kirchlichen Vertreter*Innen – wurde dies mehrfach beanstandet. Am 23.06.2020 wurde deshalb die Entwurfsplanung des Büros Dupper Landschaftsarchitekten den Mitgliedern des Unterausschusses Bestattungskultur und Friedhöfe vorgestellt und von diesen befürwortet.

Die im Grabfeld beigesetzten Verstorbenen sollen entsprechend dieser Planung jeweils eine Tafel in der Größe 16 x 16 cm erhalten. Darauf ist der Name, das Geburts- und das Sterbejahr zu lesen. Die Vielzahl und Dichte der Urnengräber wird durch Tafeln in verschiedenen Farbstufungen aufgelöst.

Die zukünftige Gestaltung soll die Dichte und hohe Anzahl der belegten Urnengräber mit einfachen, wertigen Mitteln optisch auflösen. Die Ausformung und Materialität ist auf die Charakteristik des Dornhaldenfriedhofs mit seiner hohen ökologischen Qualität abgestimmt. Lineare Pflanzfelder und Heckenstrukturen teilen die Grabfelder in überschaubare Einheiten, die gleichzeitig den Besucher*Innen eine Verortung und Orientierung ermöglichen.

Zur Durchführung der geplanten Maßnahme sind Haushaltsmittel im Teilergebnishaushalt 670 des Garten-, Friedhofs- und Forstamts in Höhe von 600.000 EUR im DHH 2022/2023 erforderlich.

2.Technische Erneuerung des Krematoriums und Einbau einer zweiten Ofenlinie

2.1. Allgemeine Informationen
Das Krematorium ist ein Jugendstilwerkbau. Es wurde nach den Plänen des Architekten Wilhelm Scholter in den Jahren 1905 bis 1907 errichtet und nahm im April 1907 den Betrieb auf. Anfang der 80-er Jahre wurde das Gebäude um zahlreiche Räume wie z.B. die untere Trauerfeierhalle, neue Kühlmöglichkeiten, Sozialräume für die Mitarbeiter, Unterbringung von umfangreichen technischen Anlagen etc. aufwendig erweitert. Das Krematorium mit zwei Trauerfeierhallen und dem Kolumbarium unterliegt zwischenzeitlich einem hohen Denkmalschutz und ist bis heute ein beeindruckendes Bauwerk.

Das eigentliche Krematorium, in dem die Einäscherungen vorgenommen werden, liegt im rückwärtigen Gebäudeteil und erstreckt sich über das Erdgeschoss und zwei Untergeschosse. Es handelt sich um eine sehr komplexe technische Anlage, die ursprünglich für zwei Ofenlinien geplant und bereits 1930 auf drei Ofenlinien erweitert wurde. Letztmalig wurde diese Anlage grundlegend 2003 saniert.

Seither wurden fast ausschließlich Instandhaltungsmaßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, die aufgrund der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zwingend umzusetzen waren, ausgeführt. So musste die Verbrennungsanlage 2015 / 2016 hinsichtlich der Abgasführung saniert werden, um den geforderten Grenzwert für Kohlenmonoxid entsprechend der 27. BImSchV zu erreichen. Dies bedeutete, dass zwei der drei vorhandenen Verbrennungsöfen stillgelegt werden mussten und seither nur noch einer in Betrieb ist. Es war zu diesem Zeitpunkt bereits ersichtlich, dass es sich hierbei nur um eine Interimsmaßnahme handeln konnte.

Mit den o.g. Maßnahmen in den Jahren 2015 / 2016 konnte erreicht werden, dass die Anlage grundsätzlich weiter betrieben werden durfte. Die Emissionsmessungen ergaben seither Werte, die nicht mehr beanstandet wurden. Allerdings wurde bei diesen Instandhaltungsmaßnahmen deutlich, dass die gesamte Anlage veraltet ist und einer grundlegenden Erneuerung bedarf. Dazu lautete der Auftrag an die Verwaltung in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der Neubau eines Krematoriums auf einer anderen geeigneten Fläche sinnvoller ist oder das Krematorium auf dem Pragfriedhof verbleiben und erneuert werden soll. Das Gutachten des Ingenieurbüros IFE Gesellschaft mbH ergab hierzu, dass die Erneuerung der technischen Anlagen und der Verbleib des Krematoriums auf dem Pragfriedhof durch die neuen und modernen Betriebsräume wie beispielsweise Kühlräume sowie die vorhandenen Verwaltungseinheiten im Gebäude des Krematoriums sich wesentlich kostengünstiger darstellt. Bei einem Neubau hätten diese Räumlichkeiten ebenfalls neu geschaffen werden müssen.

Trotz der bevorstehenden Investitionskosten, ist die grundlegende Sanierung bzw. Erneuerung der Kremationsanlagen und Rückführung auf zwei Ofenlinien aus folgenden Gründen zu befürworten:
- Das Krematorium ist ein wichtiger Bestandteil innerhalb der kommunalen
Daseinsvorsorge
- Verstorbene – insbesondere infektiös Verstorbene können in Stuttgart verbrannt
werden. Sie müssen nicht in ein Krematorium außerhalb von Stuttgart gebracht
werden. – Verhinderung von Leichentourismus.
- Die kurzen Wege zum Krematorium sind ein Beitrag zum Klimaschutz
- Sehr schwere Särge müssen nicht mehr in andere Städte zur Kremation überführt
werden.
- Bei Wartungsarbeiten oder technischen Störungen ist immer eine Ofenlinie
noch aktiv. Derzeit bedeutet ein Ausfall der Ofenlinie den kompletten Stillstand der
Anlage. Es besteht ein relevantes Ausfallrisiko. Dies wirkt sich besonders bei der
Kundengewinnung negativ aus.
- Konstanter Kundenservice und eine attraktive Anlage
- Zunahme von Instandhaltungskosten in den nächsten Jahren bezüglich der
vorhandenen Anlage.
- Bei Großschadenereignissen und Pandemien und einer entsprechend hohen
Anzahl von Verstorbenen ist das Krematorium in der jetzigen Form komplett
überlastet.

Technisch weist das Krematorium in Stuttgart einige Besonderheiten auf. So ist die komplette Technik unterirdisch untergebracht. Die Deckenhöhe ist niedrig und denkmalschutzrechtliche Auflagen erschweren technisch / bauliche Instandsetzungs- oder Sanierungsarbeiten. Dazu sind die dort vorhandenen Arbeitsbereiche nicht attraktiv und könnten im Rahmen des Umbaus an die heutigen Standards angepasst werden. Sehr positiv wirkte sich allerdings aus, dass die Technik gut verborgen ist. Dadurch konnte die besondere Atmosphäre – Ort der Besinnung - im Gebäude erlebbar bleiben.

Es ist geplant, dass die räumliche Erweiterung im Bestand über einen großzügigen unterirdischen Anbau im Bereich des Parkplatzes erreicht werden kann. So kann das Kulturdenkmal als solches in seinem Ursprung erhalten und einer optimierten Nutzung zugeführt werden. Die vorhandene optisch sehr markante Kaminanlage wird dabei technisch komplett saniert. Durch den unterirdischen Anbau kann die hochwertige vorhandene Peripherie (Kühlräume, Kühlzellen, Aufbahrungsräume etc.) zu 100 % erhalten werden. Die Kosten liegen – wie bereits erwähnt – deutlich niedriger als bei einem Neubau.

Ziel der Erneuerung des Krematoriums ist zukünftig, statt einen Verbrennungsofen wieder zwei Verbrennungsöfen in Betrieb zu nehmen und für die Bevölkerung einen attraktiven ansprechenden Ort zur Trauerbewältigung zu schaffen. Die Akzeptanz muss dabei nicht neu gefunden werden, sondern die Bevölkerung der Stadt Stuttgart behält einen vertrauten Ort.

2.2 Technisches Konzept

Die im November 2015 begonnene, umfassende Sanierung der Verbrennungsanlage im Krematorium konnte erfolgreich im Juni 2016 abgeschlossen werden. Die Anlage kann derzeit uneingeschränkt weiter betrieben werden. Beanstandungen bezüglich der Emissionsmessungen liegen seit der Sanierung nicht vor.

Mit dem Hintergrund des nun reibungslosen und beanstandungsfreien Betriebs soll das Krematorium weiterhin auf dem Pragfriedhof verbleiben. Die bisher getätigten Investitionen im Kremationsbereich und im Bereich des Leichenhauses, wie z.B. die Anpassung der Heizungs- und Lüftungsanlagen sind bereits auf den heutigen Stand gebracht. Das o.g. Gutachten zeigte, dass das derzeit mit einem Verbrennungsofen betriebene Krematorium im Falle der Sanierung / Neubau in den bisherigen Räumen und mit einem unterirdischen Erweiterungsbau erhalten werden kann. Es wären keine teuren technischen Sonderlösungen für Stuttgart mehr erforderlich.

Unabhängig der Vorortsituation und der Tatsache, dass die letzte grundlegende Sanierung 2003 vorgenommen wurde, hat eine ausgelastete Kremationsanlage nach ca. 15 Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungszeit erreicht. Für den Betreiber bedeutet das, dass ab diesem Zeitpunkt erhöhte Instandhaltungskosten anfallen. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Krematorium aus bewährten und modernen Komponenten aufgebaut sein muss, um eine sichere Funktionsweise langfristig zu garantieren.

Das Stuttgarter Krematorium ist hinsichtlich der Verbrennungsanlage ca. 18 Jahre alt und derzeit noch funktionsfähig. Dies wird sich mittelfristig verändern, da der Lebenszyklus eines Krematoriums – wie bereits erwähnt – zwischen 15 und 20 Jahren liegt. Danach muss mit entsprechend hohen Investitionskosten für die Instandhaltungsmaßnahmen gerechnet werden.

Beim Krematorium in Heilbronn konnte diese Situation in den letzten zwei Jahren verfolgt werden. So wurden oft bei Wartungsarbeiten die Verstorbenen von Heilbronn in Stuttgart kremiert. Um zukünftig besser gerüstet zu sein, wird voraussichtlich 2022 in Heilbronn ein neues Krematorium gebaut. Nach heutigem Sachstand ist, aufgrund der erforderlichen Planungszeit, die bauliche Umsetzung eines neuen technischen Kremationsbereiches in Stuttgart erst ab 2024 möglich und ist voraussichtlich 2025 abgeschlossen. Geplant ist, dass das Krematorium während der Bauzeit nur für einen Zeitraum von max. 6 Wochen stillgelegt werden muss. Während dieser Zeit werden die Verstorbenen in andere Krematorien zur Kremierung überführt.

Zu bedenken ist, dass bei einer Fortsetzung des Kremationsbetriebs im heutigen Zustand, das Krematorium keinen dauerhaften Bestand hat. Auch der Aufbau des Kundenkreises kann nicht im erforderlichen Maße stattfinden, da dies u.a. auch im Zusammenhang mit einer attraktiven Anlage und einer freundlichen Umgebung steht. Von Angehörigen wurde das Angebot immer gerne angenommen, bei der Kremierung anwesend zu sein.

Hypothetisch wurde bei einer evtl. Betriebsaufgabe die damit zusammenhängenden Kosten ermittelt. Eine grobe Hochrechnung ergab - aufgrund der historischen Gebäudesituation und des engen Treppenhauses – Abbruchkosten in Höhe ca. 4 - 5 Mio. EUR. Das weitläufige Gebäude ist durch den vorhandenen Denkmalschutz dabei selbst dauerhaft zu erhalten. Die spezielle Funktionalität des gesamten Gebäudes würde einer Vermarktung entgegenstehen und dauerhafte Leerstände wären die Folge.

2.3. Wirtschaftlichkeit

Der Anteil der Urnenbeisetzungen liegt in Stuttgart bei durchschnittlich 70%. Die massiven Personalausfälle im städtischen Bestattungsdienst 2018/ 2019 wirkten sich nicht nur im städtischen Bestattungsdienst sehr negativ aus, sondern bewirkten auch einen deutlichen Rückgang der Einäscherungszahlen im Krematorium. Durch verstärkte Kundenakquise im Jahr 2019 kann allerdings festgestellt werden, dass sich die Zahlen erholen. Grundsätzlich gilt es hier zu bemerken, dass bei einem Sterbefall sich die Angehörigen entweder an den städtischen Bestattungsdienst oder an einen privaten Bestatter wenden. Zur Feuerbestattung vorgesehene Verstorbene werden vom städtischen Bestattungsdienst immer an das städtische Krematorium weitervermittelt. Anders verhält es sich bei den privaten Bestattern. Diese legen fest, wo ein Verstorbener eingeäschert wird. Die Entscheidung, welches Krematorium zur Einäscherung genutzt wird, treffen die Bestatter nach individuellen Kriterien. Der Friedhofsträger kann hier nur insoweit Einfluss nehmen als der gebotene Kundenservice konkurrenzfähig mit anderen – insbesondere den privaten - Krematorien ist.


Abschließend kann gesagt werden, dass es neben der wirtschaftlichen Betrachtung eines Kremationsbetriebes u.a. auch wichtige Aspekte gibt, die für den Betrieb und den Erhalt der Verbrennungsanlage sprechen, auch wenn der anzustrebende 100% Kostendeckungsgrad evtl. nicht umfänglich erreichbar ist. So bietet das Krematorium auf dem Pragfriedhof mit seiner zentrumsnahen Lage kurze Wege im Transport der Verstorbenen und damit auch einen guten Beitrag zum Klimaschutz. Ferner kann der ungewollte Leichentourismus so doch deutlich reduziert werden. Darüber hinaus stellt ein Krematorium ein Baustein innerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge dar, für den sich die ökonomisierte Gesellschaft auch stark machen sollte.

2.4. Finanzierung

Für die Erneuerung der Verbrennungsanlage und die Einrichtung einer zweiten Ofenlinie sind Planungsmittel im Teilfinanzhaushalt 670 des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes in Höhe von 700.000 EUR im DHH 2022 / 2023 sowie Haushaltsmittel in der mittelfristigen Finanzplanung im Teilhaushalt 670 des Amtes 67 in Höhe von 11,1 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.

3. Kostendeckungsgrad im Friedhofs- und Bestattungswesen

Im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 gibt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt einen Überblick zur Entwicklung der Kostendeckungsgrade im Friedhofs- und Bestattungswesen.

3.1. Kostendeckungsgrad der Friedhöfe (gebührenrelevant):

Der Kostendeckungsgrad im Friedhofsbereich bildet die Kennzahl ab, die das Verhältnis von Erlösen zu Kosten bemisst. Zur Ermittlung dieser Kennzahl dürfen dabei nur gebührenrelevante Aufwendungen berücksichtigt werden. Gerade im Friedhofs- und Bestattungswesen sind aber nicht alle Aufwendungen gebührenrelevant. Dies hängt damit zusammen, dass die Friedhöfe schon immer auch andere vielfältige Funktionen erfüllen wie z.B. Erholungsfunktionen, ökologische Funktionen – aktiver Klima- und Naturschutz, gesellschaftliche / soziale Funktionen, wirtschaftliche und kulturhistorische Funktionen etc. Diese Aufwendungen dürfen bei der Gebührenkalkulation nicht mit einfließen. Um dem hohen Anteil des Gemeinwohlinteresses an den Friedhofsanlagen Rechnung zu tragen, ist damit eine volle Kostendeckung nicht möglich.

Auch der Produktplan des Landes Baden-Württemberg, Produktgruppe 55.30 beschreibt nicht gebührenfähige Leistungen. Diese sind u.a. die Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den Friedhof gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden Grünflächen und Großbäume.

Für den Bereich Friedhöfe sollte gemäß GRDrs. 40/1997 vom 25.09.1997 für das Friedhofs- und Bestattungswesen längerfristig ein Kostendeckungsgrad von 80% angestrebt und beibehalten werden. Das sogenannte öffentliche Interesse wurde dadurch mit 20% beziffert. Dieser Kostendeckungsgrad wurde seinerzeit auf der Grundlage des
kameralistischen Haushaltswesens ermittelt und konnte bis zur Einführung der Doppik 2010 auch erreicht werden. Durch das neue Rechnungssystem ab 2010 verschlechterte sich der Kostendeckungsgrad aufgrund der periodengerechten Abgrenzung der Grabnutzungsgebühren (Passivierung und Auflösung entsprechend der Nutzungsdauer) von ca. 80% auf durchgängig (bis heute) ca. 70%. (Siehe Anlage 1)

Starke Veränderungen in der Bestattungskultur und im Bestattungsverhalten führten zu großen strukturellen Veränderungen im Friedhofs- und Bestattungswesen und letztlich zu Veränderungen hinsichtlich des Verhältnisses „öffentliches Grün zur gebührenfähigen Bestattungsfläche“. Der Grünanteil auf den Stuttgarter Friedhöfen wurde im Jahr 2020 pro Friedhof genau erhoben. Insgesamt gehören danach ca. 67 % der Flächen auf den Friedhöfen zum öffentlichen Grün. Aufwendungen in diesen Bereichen dürfen sich nicht in den Gebühren niederschlagen.

Es ist davon auszugehen, dass durch die sich verändernden klimatischen Bedingungen zukünftig mit großen Schäden im Gebäudebestand und im Wege- / Flächenbereich zu rechnen ist (s. GRDrs. 490/2019; GRDrs 230/2019). Erschwerend kommen der bestehende Instandhaltungsrückstau und die erhöhten Aufwände für die historischen Gebäude und Flächen, die oft unter Denkmalschutz stehen, hinzu. Die Anteile des Denkmalschutzes dürfen nicht in die Gebührenkalkulation einfließen. Auch die Erhaltung und der Ausbau der Biodiversität auf Friedhöfen zieht entsprechende Kosten nach sich.

Die genannten Faktoren zeigen deutlich, dass sich die Grundlagen für den einst festgelegten Kostendeckungsgrad stark verändert haben. Kostendeckungsgrade wie in den letzten Jahren werden deshalb zukünftig aufgrund der vielfältigen negativen Einflussfaktoren wie dem Klimawandel, den damit verbundenen zunehmenden Aufwendungen sowie der vielen Grabrückgaben nicht mehr zu erreichen sein. Um das Friedhofs- und Bestattungswesen auf die Zukunft auszurichten und wirtschaftlicher zu betreiben, wurden im DHH 2020/2021 Haushaltsmittel zur Durchführung einer Friedhofsentwicklungsplanung zur Verfügung gestellt. Unabhängig von diesen Untersuchungen zeichnet sich jedoch bereits jetzt schon ab, dass der Kostendeckungsgrad neu zu definieren und an die heutigen Bedürfnisse anzupassen ist. In der Sitzung des Unterausschusses Bestattungskultur und Friedhöfe im März 2021 wurde über diese Situation ausführlich informiert. Eine mögliche anstehende Reduzierung des Kostendeckungsgrades zwischen 60 und 70% wurde vom Ausschuss nachvollzogen.

3.2. Kostendeckungsgrad des Krematoriums:

Das Krematorium wird steuerlich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) im städtischen Haushalt geführt. Das Ziel ist 100 % Kostendeckung zu erreichen. Seit der vorrübergehenden Schließung des Krematoriums im Jahr 2015/2016 im Rahmen der Teilerneuerung der Verbrennungsanlage konnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Durch die Umorientierung der Bestatter auf andere Krematorien im Umland sank der Kostendeckungsgrad stark ab und erholte sich nur langsam. Seitens der Verwaltung und des Kremationsingenieurs wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um hier eine Veränderung herbeizuführen. Diese waren so erfolgreich, dass sich der Kostendeckungsgrad von ca. 84% im Jahr 2019 inzwischen auf ca. 92 % im vergangenen Jahr erholt hat.

Ein optimiertes, wirtschaftliches Führen des Kremationsbetriebes wird nach wie vor von der Friedhofsverwaltung vorangetrieben. In wieweit sich aber zukünftig ein 100 % - iger Kostendeckungsgrad tatsächlich erreichen lässt, wird maßgeblich auch an den vorhandenen Randbedingungen – erneuertes Krematorium, Einrichtung eines Dienstleistungszentrum - gemessen werden müssen.

Die Möglichkeit, noch eine bessere Kostendeckung durch eine Entgelterhöhung zu erzielen, wurde ebenfalls geprüft. Da die Anlage samt Räumlichkeiten veraltet und für Angehörige wie Bestattungsunternehmen nicht attraktiv ist und nicht mehr heutigen Ansprüchen genügt, wird jedoch seitens der Verwaltung empfohlen, davon derzeit abzusehen. Die letzte Entgelterhöhung wurde im Mai 2017 durchgeführt und hatte leider eine nachteilige Wirkung. Die Erträge gingen zurück.

Darstellung des Kostendeckungsgrades:
2019: 83,61 %
2020: 93,9% (Stand vor der Steuerungsumlage)

Einäscherungszahlen:
2016: 1806
2017: 1877
2018: 1510
2019: 1693
2020: 1740

3.3. Kostendeckungsgrad des städtischen Bestattungsdienstes:
Auch der städtische Bestattungsdienst wird steuerlich als Betrieb gewerblicher Art geführt. Das Ziel ist 100 % Kostendeckung zu erreichen.

Seit 2017 konnte dies - trotz einer Erhöhung der Bearbeitungsentgelte ab Mai 2017 - nicht mehr erreicht werden. Massive personelle Probleme (hohe personelle Ausfälle mit Langzeiterkrankten) sowie ein negatives Image waren ursächlich für diese Entwicklung.

Durch die Schaffung einer zusätzlichen Stelle und eine bessere Außendarstellung konnte dieser Trend gestoppt werden. Der Kostendeckungsgrad hat sich bereits wieder erholt. So ist er von ca. 44% im Jahr 2019 bereits wieder auf ca. 50% im Jahr 2020 gestiegen. Mit einer weiteren Steigerung wird gerechnet, wenn die geplanten Marketingstrategien (keine direkte Werbung!) weiter umgesetzt werden. Zusätzlich wird derzeit seitens der Verwaltung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes eine Entgelterhöhung im Bereich des städtischen Bestattungsdienstes vorbereitet.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
42110; Ausgestaltung Grabfeld für ordnungsbehördliche Bestattungen im Dornhaldenfriedhof
300
300
Finanzbedarf
300
300
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)
Technische Erneuerung des Krematoriums
Möglicher Baubeginn im Jahr:
2024
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2025
Summe
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
11.800
200
500
8.600
2.500
Finanzbedarf
11.800
200
500
8.600
2.500
Kostengruppe
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
Laufende Erlöse
*
*
*
*
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
236
Kalkulatorische Verzinsung
236
Summe Folgekosten
472



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat WFB hat mit folgenden Anmerkungen Kenntnis genommen:

Referat WFB weist darauf hin, dass die Kostendeckungsgrade in den Bereichen Friedhöfe, Krematorium und Bestattungsdienst mit zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen ohne Verbesserung der Ertragssituation (Erhöhung der Entgelte und Gebühren) weiter abnehmen werden. Beim Krematorium als Betrieb gewerblicher Art ist ein Kostendeckungsgrad von 100% anzustreben. Die Wirtschaftlichkeit einer zweiten Ofenlinie ist für Referat WFB nicht nachvollziehbar.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-     

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dirk Thürnau
Bürgermeister



Anlagen:

1

ZUSAMMENFASSUNG PRODUKTBERICHTE 2012 - 2021 Friedhofs- und Bestattungswesen

zum Seitenanfang
File Attachment Icon
GRDrs_645_2021_KDG_80.pdf