Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
80
3
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
13.07.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
"Die SWSG verzichtet auf Mieterhöhung" und "Umlage von Modernisierungskosten bei der SWSG auf Amortisierungszeitraum der Investition begrenzen"
Anträge Nr. 152/2018 und 179/2018 (SÖS-LINKE-PluS)
Die im Betreff genannten Anträge sowie der Antrag Nr. 207/2018 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 13.07.2018 sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Der Antrag Nr. 196/2018 ist der NNr. 81 beigefügt.
Die Tagesordnungspunkte 3 und 3 a werden gemeinsam aufgerufen. Die Aussprache ist im Folgenden wiedergegeben.
EBM
Föll
ruft neben den Anträgen Nr. 152/2018 und Nr. 179/2018 der SÖS-LINKE-PluS-Fraktionsgemeinschaft auch den Antrag Nr. 196/2018 der SPD-Fraktion sowie den Antrag Nr. 207/2018 der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf, der zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage verteilt worden ist.
Zunächst begründen StR
Adler
(SÖS-LINKE-PluS), der um getrennte Abstimmung der Ziffer 1 des Antrags Nr. 152/2018 bittet, StR
Körner
(SPD) und StRin
Fischer
(90/GRÜNE) die Anträge ihrer Fraktionen.
EBM
Föll
räumt ein Problem mit der Mietpreisentwicklung in der Stadt ein. Aber diese Entwicklung habe mit Sicherheit nicht die SWSG verursacht. Das gelte auch für die Bestandsmieten. Die Durchschnittsmiete bei der SWSG liege derzeit bei 7,25 €/m², nur auf den Bestand bezogen bei 7 €/m². An die Fraktionen von SPD und SÖS-LINKE-PluS gewandt erklärt er, wenn man die Mietpreisentwicklung bremsen wolle und das falsche Instrument einsetze, erreiche man dieses politische Ziel nicht. Er halte eine Nullrunde für falsch. Die Verwaltung hätte im Wirtschaftsplan eine moderate Erhöhung von 3 bis 4 % vorgeschlagen, wobei der Mittelwert des Mietspiegels die Kappungsgrenze darstellen sollte. Dies halte man auch vor dem Hintergrund der Einkommens- und Rentenentwicklung für angemessen und moderat. Diese Veränderungen würden sich zudem dämpfend auf den Mietspiegel auswirken, während die Nullrunde nicht mietspiegelrelevant sei.
Auch für StR
Rudolf
(CDU) ist die SWSG nicht Verursacherin der hohen Mieten. Doch müsse der Wohnungsbau endlich beschleunigt werden. Bislang hätten die Verwaltung und OB Kuhn hierzu nichts vorgelegt. Seine Fraktion werde sich deshalb dem nun vorgelegten Gesamtpaket anschließen.
StR
Winter
(90/GRÜNE) unterstreicht ergänzend, dass es seiner Fraktion um eine nachhaltige Entwicklung gehe. Die Mieten dürften langfristig nicht vom verfügbaren Einkommen abgekoppelt werden. Eine Nullrunde würde in diese Rechnungen nicht einfließen, wodurch sich keine dämpfende Wirkung ergeben könne.
Die Kaufkraftentwicklung sei in der Vergangenheit nicht betrachtet worden, so StR
Körner
, als die Mieten um 10 % erhöht worden seien. In den letzten Jahren sei der Anteil des verfügbaren Einkommens, das für Miete aufgewendet werden müsse, stark gestiegen. Insofern halte er eine Nullrunde für angemessen. Die Argumentation der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass auf diese Weise die Schere zwischen den preiswerten SWSG-Mieten und den Mieten auf dem freien Markt weiter auseinandergehe, weist er als unsozial zurück. Die Kritik der Fraktion Bündnis 90/
DIE GRÜNEN an der Verknüpfung verschiedener Themen könne er nicht nachvollziehen, wenn man deren Vorgehen bei den Haushaltsplanberatungen betrachte.
Gegenüber der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betont StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS), die Aussetzung der Mieterhöhung bei der SWSG sei nicht dem Wahlkampf geschuldet, sondern dem konstanten Interesse seiner Fraktionsgemeinschaft, gerade denjenigen zu helfen, die sonst auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt nur wenig Chancen hätten. Diese Gruppe mit geringen Einkommen leide überproportional unter Mietsteigerungen, da sie proportional den größten Anteil für Miete aufbringen müsse. Die vorhandenen Rücklagen der SWSG reichten für eine ehrgeizige Wohnungspolitik aus.
Seine Fraktion habe sich hier mit den Fraktionen von CDU, SPD sowie mit der FDP zusammengeschlossen und halte es auch nicht für dramatisch, die Mieterhöhung für ein Jahr auszusetzen, erklärt StR
Zaiß
(FW).
Trotz größter Probleme mit der Nullrunde signalisiert auch StRin
Yüksel
(FDP) Zustimmung zum Gesamtpaket.
Nach Einschätzung von StR
Klingler
(BZS23) zeigen die Anträge Wirkung. Immerhin spreche die Verwaltung von moderaten Mieterhöhungen. Die Nullrunde schwäche zwar die SWSG, jedoch in einem vertretbaren Rahmen. Nun gelte es aber, sich über das Ziel klarzuwerden, denn auf den Mietspiegel habe eine Nullrunde keine Auswirkungen. Wolle man diesen senken, müsse man z. B. eine einmalige Mieterhöhung um 0,5 % vornehmen. Er schließe sich dem gemeinsamen Antrag an.
EBM
Föll
schlägt vor, zunächst den Antrag Nr. 207/2018 zur Abstimmung aufzurufen. Sollte dieser keine Mehrheit finden, werde er über die Anträge Nrn. 152/2018, 179/2018 und 196/2018 abstimmen lassen. Dabei betont er, dass der Ausschuss dem Aufsichtsrat keine Weisung erteilen könne. Die einleitende Formulierung müsse lauten: Die Verwaltung wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den Beschluss zu fassen, dass die SWSG entsprechend dem Beschluss des Ausschusses vorgeht.
Zum Verfahren merkt StR
Winter
noch an, der Antrag seiner Fraktion impliziere eine erneute Beratung im Herbst, nach der dann ein Beschluss gefasst werden solle. Die SWSG könnte dann auch darüber informieren, was sie anhand der im Antrag erwähnten Punkte für 2019 vorschlage. Deshalb werbe er dafür, in diesem Sinne über den Antrag abzustimmen.
StR
Körner
bittet um Abstimmung des Antrags seiner Fraktion.
EBM
Föll
stellt abschließend fest:
Der
Antrag
auf Vertagung -
Nr. 207/2018
- auf den Herbst 2018 wird mit 5 Ja- und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt
.
Der Ausschuss
beschließt
mit 13 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich
Ziffer 1 des Antrags Nr. 152/2018
sowie den
Antrag Nr. 196/2018
, wonach die Verwaltung beauftragt wird, in der Gesellschafterversammlung der SWSG den Beschluss zu fassen, dass 2019 keine turnusmäßige Mietpreiserhöhung stattfindet.
Die
Ziffern 2 und 4 des Antrags Nr. 152/2018
werden mit jeweils 3 Ja- und 14 Nein-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt
.
Ziffer 3 des Antrags Nr. 152/2018
wird mit 3 Ja- und 13 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls mehrheitlich
abgelehnt
.
Der Ausschuss
lehnt
Antrag Nr. 179/2018
mit 3 Ja- und 13 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls mehrheitlich
ab
.
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