Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 550/2017
Stuttgart,
07/10/2017


Förderung der "Perspektivegruppe" - ein Kooperationsprojekt Schule Jugendhilfe



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich24.07.2017

Bericht:


Der Antrag

Die Perspektivegruppe gibt es seit dem Schuljahr 2014/2015. Sie startete als Projekt für drei Jahre und soll nun in den Regelbetrieb überführt werden. Deshalb hat die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. den Antrag auf städtische Förderung der Personalkosten für eine Sozialpädagogenstelle gestellt.

Das Angebot

Die Perspektivegruppe (PG) ist ein individuelles Lern- und Bildungsangebot für schulpflichtige Stuttgarter Schülerinnen und Schüler, für die es sonst keine andere Beschulung mehr gibt und deren Schulabschlüsse nicht mehr möglich wären. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- schwere Belastungen in Familie und im sozialen Umfeld
- prekäre Lebenslagen
- sozial-emotionale Entwicklungsstörungen
- Schulabsentismus und häufige bis stetige Schulausschlüsse
- wirkungslose pädagogische Maßnahmen der Schule

- Abbrüche von stationären HzE-Maßnahmen
- Abbrüche von Behandlungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die PG kümmert sich trotz aller Hürden um diese jungen Menschen und bietet ihnen eine Kombination von schul- und sozialpädagogischen Hilfen an. Dazu gehören:
- Krisen-, Notfall- und Überbrückungsinterventionen
- Arbeit mit Einzelnen und zunehmend auch in Kleingruppen
- Heranführung an den schulischen Unterricht und Gewöhnung an schulische Regeln
- Einbeziehung von Mutter und/oder Vater und des sozialen Umfeldes
- individuelle Planung der jeweiligen Hilfen in Kooperation mit weiteren Akteuren, zum Beispiel:


- individuell zugeschnittene Stundenpläne und persönliche Wochenpläne abhängig von der Ausgangslage und den Entwicklungsfortschritten der jeweiligen Schülerin oder

Schülers,
- enge Abstimmung der Pläne mit dem jungen Menschen und seinen Eltern,
- enge Kooperation der Fachkräfte der PG mit den zuständigen Fachkräften der Be-

ratungszentren des Jugendamtes und
- Zusammenarbeit mit weiteren, die Familie unterstützenden Fachkräfte aus den Hilfen

zur Erziehung oder der KJP und
- gemeinsames Engagement für neue schulische Anschluss-Perspektive.


Die Konzeption

Die Konzeption der Perspektivegruppe wurde im Zusammenwirken von Jugendhilfeplanung, Evangelischer Gesellschaft, Schule für Kranke, Staatlichem Schulamt und der Verbundschule Rohr entwickelt. Die Umsetzung wurde von demselben Kreis begleitet, ergänzt von je einer Fachkraft der Psychiatrischen Institutsambulanz und des Beratungszentrums Familie und Jugend Stuttgart Vaihingen.

Ergebnisse

Bis heute wurden insgesamt 26 Schülerinnen und Schüler im Alter von 9 bis 17 Jahren betreut. Aktuell (Juni 2017) sind es sieben, neue Platzanfragen vier. Für fast 90 % der Schüler konnte eine Anschlussmaßnahme und Perspektive entwickelt und umgesetzt werden. Ein Schüler konnte an ein ADHS-Gymnasium vermittelt werden, ein anderer an ein Jugendarbeitsprojekt mit Berufsorientierung, ein weiterer Schüler konnte seinen Förderschulabschluss und anschließend einen Ausbildungsplatz über ein Berufsausbildungswerk erlangen. Zwei Schüler erhielten einen Schulplatz an einer Förderschule, acht Schüler in einer E-Stammschule oder E-Außenklasse, die übrigen Schülerinnen und Schüler erhielten weiterführende Hilfen des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe immer kombiniert mit Beschulungsmöglichkeiten. Nur ein Schüler lehnte die PG ab, ein weiterer nahm das Angebot der PG nicht wahr. Die durchschnittliche Verweildauer betrug etwa sechs Monate. Der längste Beschulungszeitraum umfasste 17 Monate, der kürzeste sechs Wochen.

Struktur des Angebots

Die Perspektivegruppe findet in den Räumen der Verbundschule Rohr statt. Das volle Deputat für eine Sonderpädagogin kommt vom Staatlichen Schulamt und ist für die Schuljahre 2017/2018 – 2018/2019 – 2019/2020 sichergestellt. Eine Stelle teilen sich eine Sozialpädagogin und ein Sozialpädagoge der Evangelischen Gesellschaft finanziell unterstützt durch das Jugendamt während der dreijährigen Projektphase.
Es gab ein Controlling für das Projekt durch eine Begleitgruppe (s. o.) und eine kleine Studie. Diese wertete die statistischen Daten zum Besuch der PG aus, ebenso einen Fragebogen für die Schülerinnen/Schüler und Telefoninterviews mit ihren Eltern, vgl. Anlage 2.

Bewertung

Insgesamt hat die PG eine überragende Erfolgsquote, die in der Höhe nicht zu erwarten war. Sie wird von allen Beteiligten in hohem Maße anerkannt und unterstützt. Hervorzuheben ist die Unterstützung durch das Staatliche Schulamt und die Beratungszentren des Jugendamtes. Ohne die PG hätten die meisten jungen Menschen entweder keine schulische oder berufliche Perspektive entwickeln können oder es wären u. U. teure Hilfen außerhalb Stuttgarts in stationären Einrichtungen in Frage gekommen.
Der Antrag der Evangelischen Gesellschaft vom 20.04.2017 wird vom Jugendamt unterstützt.



Finanzierung der Projektphase

Da es sich bei der Perspektivegruppe um ein neues Konzept handelte, dessen Wirksamkeit erst erprobt und ausgewertet werden musste, wurde es zunächst als auf drei Jahre befristetes Projekt aus dem Budget für sozialräumliche Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes finanziert.

Dauerhaft kann die Perspektivegruppe als Kooperationsmaßnehme zwischen Schule und Jugendhilfe nicht aus dem Budget für Hilfen zur Erziehung finanziert werden, da es sich um ein institutionelles Angebot der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des § 13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) handelt.

Mehrbedarf im Haushalt 2018/2019

Für eine sozialpädagogische Fachkraft wird die Eingruppierung in SuE 12 zugrunde gelegt. Bei einer Förderquote von 90 % resultiert daraus ein maximaler jährlicher Förderbetrag in Höhe von:

2018 65.123 EUR
2019 66.387 EUR

Die Erreichung eines Schulabschlusses ist Grundlage für eine Berufsausbildung sowie eine eigenständige Lebensführung und liegt damit im öffentlichen Interesse. Es sollte daher kein finanzieller Eigenanteil des Trägers zur Bedingung gemacht werden.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
100 % Fachkraft
65,1
66,4
66,4
66,4
66,4
66,4
Finanzbedarf
65,1
66,4
66,4
66,4
66,4
66,4
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
0
0
0
0
0
0
Das Fachamt hat insgesamt 14 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichen Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB haben Kenntnis genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1: Konzeption Perspektivegruppe vom 26.03.2014
Anlage 2: Auswertung der Perspektivegruppe an der Verbundschule Rohr in Stuttgart
September 2016
Anlage 3: Stellungnahme zur Perspektivegruppe des Staatlichen Schulamtes vom
07.04.2017


<Anlagen>

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Anlage 1 - Konzeption Perspektivegruppe vom 26.03.2014.pdf
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Anlage 2 - Auswertung der Perspektivegruppe an der Verbundschule Rohr in Stuttgart - September 2016.pdf
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Anlage 3 - Stellungnahme zur Perspektivegruppe des Staatlichen Schulamtes vom 07.04.2017.pdf