Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
813/2019
GZ:
JB/T
Sitzungstermin: 15.10.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:Herr Holzer (HochbA)
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Fortschreibung Masterplan Hengstäcker
in Stuttgart Möhringen
- Grundsatzbeschluss für das Gesamtareal
- Vorprojektbeschluss Ersatzneubau Gebäude
Hengstäcker 2

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 24.09.2019, öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 03.09.2019, GRDrs 813/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den aktuellen Entwicklungen und den veränderten Rahmenbedingungen, die zur aktuellen Fortschreibung des "Masterplans für das Schulzentrum Hengst-äcker" führen, wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Dem Raumprogramm für einen Ersatz-Neubau des Gebäudes Hengstäcker 2 mit 8 Unterrichtseinheiten und einer Programmfläche von rund 1.090 m² gemäß Anlage 1 zur Fortführung der nächsten baulichen Entwicklungsschritte am Schulzentrum Hengstäcker wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens mit Gestaltungsanteil und der anschließenden Weiterplanung bis Leistungsphase 4 beauftragt.

3. Die Weiterplanung der Generalsanierung und Umstrukturierung des Gebäudes Hengstäcker 5 erfolgt in enger zeitlicher Abhängigkeit zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Ersatz-Neubaus Hengstäcker 2.

4. Die notwendigen Planungsmittel für den Ersatz-Neubau Hengstäcker 2 in Höhe von 1,6 Mio. Euro stehen durch Umwidmung der vorhandenen Planungsmittel zur Generalsanierung und Umstrukturierung des Gebäudes Hengstäcker 5 zur Verfügung und werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2019 auf das Projekt-Nr. 7.402021 umgesetzt. Die Planungsmittel für das Gebäude Hengstäcker 5 werden in der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 - 2024 zum Doppelhaushalt 2020/2021 bei Projekt-Nr. 7.402020 entsprechend der zeitlichen Verzögerung ab Haushaltsjahr 2022 ff. neu veranschlagt.

StR Dr. Vetter (CDU) erkundigt sich, ob im Raumprogramm auch Duschen vorgesehen sind. Darüber hinaus lobt er die Unterbringung der Lüftungstechnik im Keller. Er hofft, dass die Schallemissionen nicht störend für die Schüler*innen sind.

Für StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) lautet bei all diesen Projekten die Frage, inwieweit die Grundsatzbeschlüsse aus dem Aktionsplan Klimaschutz nachvollzogen werden können. Wie im vorliegenden Fall den Primärenergieverbrauch um 30 % zu senken, hält er für deutlich zu wenig. Er fragt, mit welchen Maßnahmen später nachgerüstet werden kann.

StRin Schiener (90/GRÜNE) verweist auf die Sitzung des Bezirksbeirats Möhringen, wo die Planung ausführlich erläutert worden sei. Das Gebiet Hengstäcker brauche dringend und nötig das, was die Verwaltung vorgeschlagen hat.

BM Thürnau unterstreicht, die Projekte werden nicht neu gestartet, nachdem der Aktionsplan Klimaschutz nun in der Diskussion ist. Man müsse bei allen Immobilien, die im Planungsprozess stehen - so auch dieses Projekt - vom derzeitigen Stand ausgehen. In der Vorlage heiße es daher, dass noch zu klären ist, wie später mit dem Thema Klimaschutz umgegangen wird, sprich, ob es ein klimaneutrales Gebäude werden wird oder nicht. Bis zu einem gewissen Planungsstatus sei es immer noch möglich, Änderungen vorzunehmen, je weiter ein Projekt jedoch fortgeschritten ist, umso kostenintensiver schlagen Änderungen zu Buche.

Die Besonderheit hier sei das Blockheizkraftwerk des Standorts Hengstäcker, berichtet Herr Holzer (HochbA). Der Erweiterungsbau werde folglich zunächst an das BHKW drangehängt. Die vorhandene BHKW-Technologie entspreche zwar vermutlich nicht den künftigen Standards an Klimaneutralität, jedoch könne man deswegen nicht den Standort komplett auf den Kopf stellen. Man könne jedoch andere Maßnahmen überlegen, beispielsweise das Dach möglichst in Richtung 100 % Solarenergienutzung zu konzipieren. Solche Bausteine denke die Fachverwaltung mit, auch wenn sie in den Beschlussvorlagen noch nicht enthalten und vielleicht noch nicht finanziert sind. "Sie werden aber relativ häufig bei unseren Vorlagen einen Satz finden, dass wir dann bis zum Projektbeschluss solche Technologien überprüfen und dann berichten, was man dazu noch machen kann." Es handle sich um einen Überleitungsprozess, weshalb er darum bitte, bei einem Gebäude, das nicht "Plus-Energie" ist, nicht zu fordern, es muss sofort "Plus-Energie" werden, denn dann müssten alle Projekte zum Stillstand kommen. Sehr sinnvoll sei vielmehr, in die vorhandenen Projekten Ergänzungsbausteine einzubauen, die mit den finanziellen Mitteln relativ viel bewirken, und man darüber hinaus auf Projekte abzielt, die neu starten und wo die Variante Plus-Energie und das Vollprogramm durchgeführt wird.

Die Frage der Duschen aufgreifend teilt er mit, in Körperbehinderteneinrichtungen werden ohnehin Wickelraum, Behinderten-WCs und Duschen eingeplant.


BM Thürnau stellt abschließend fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt einstimmig wie
beantragt.


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