Ziffer | Künftige Richtlinien | Bemerkungen |
Überschrift | Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in Stuttgart vom 19.07.2007 in der Fassung vom 26.04.2012 | |
5 | Zuschlag für energiesparendes und ökologisches Bauen
(Zinszuschüsse)
Einkommensgruppe I bis III
mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 55 / Passivhaus | Der Zuschlag für einen KfW-Effizienzhaus-Standard 70 entfällt, da bei Neubaumaßnahmen von der L-Bank grundsätzlich nur noch dieser Standard gefördert wird.
Antragsteller, die im Neubau bzw. Bestand mindestens den KfW-Effizienhaus-Standard 55 / Passivhaus erfüllen, erhalten künftig einen Zuschlag auf den Zinszuschuss von 520 Euro. |
5.2 | Die Gewährung eines Zuschlags für energiesparendes und ökologisches Bauen …….gewährt wird. Der Nachweis der Luftdichtigkeit des Gebäudes ist durch den Begünstigten zu erbringen. Das Einhalten des entsprechenden Standards ist durch einen Sachverständigen, der zur Ausstellung eines Energieausweises nach EnEV berechtigt ist, spätestens mit dem Auszahlungsantrag, zu be-stätigen. | Redaktionelle Änderung des Nachweises des energetischen Standards. |
6 | Zuschlag für energiesparendes und ökologisches Bauen
(Baukostenzuschüsse)
Einkommensgruppe I bis III
mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 55 / Passivhaus | s. Bemerkung Ziffer 5
Antragsteller, die im Neubau bzw. Bestand mindestens den KfW-Effizienhaus-Standard 55 / Passivhaus erfüllen, erhalten künftig einen um 4.000 Euro erhöhten Zuschuss. |
6.2 | Die Gewährung eines Zuschlags für energiesparendes und ökologisches Bauen …….gewährt wird. Der Nachweis der Luftdichtigkeit des Gebäudes ist durch den Begünstigten zu erbringen. Das Einhalten des entsprechenden Standards ist durch einen Sachverständigen, der zur Ausstellung eines Energieausweises nach EnEV berechtigt ist, spätestens mit dem Auszahlungsantrag, zu bestätigen. | Redaktionelle Änderung des Nachweises des energetischen Standards. |
6.7
neu | Eine Vermietung während der Bindungsfrist ist grundsätzlich nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann eine Vermietung vom Amt für Liegenschaften und Wohnen zugelassen werden. | Anpassung an Förderrichtlinien „Preiswertes Wohneigentum“ (s. Ziffer 5.4). |