Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 588/2020
Stuttgart,
06/30/2020



Investitionszuschuss für den Aktivspielplatz Raitelsberg e.V., Poststr. 78-94, 70190 Stuttgart - Anlegen eines neuen und vergrößerten Reitplatzes auf dem AKI Raitelsberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussOffenlegungöffentlich20.07.2020



Beschlußantrag:

1. Der Aktivspielplatz Raitelsberg e.V., Poststr. 78-94, 70190 Stuttgart erhält für das Anlegen und Vergrößern eines neuen Reitplatzes auf der Jugendfarm AKI Raitelsberg einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 31.679,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 31.679,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionskostenzuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der bestehende Reitplatz ist aufgrund einer fehlenden Drainage und nur einer provisorischen Tretschicht nicht geeignet zum Einsatz mit Tieren bei Regen und schlechtem Wetter (Frostperiode etc.), da die Tiere ins Rutschen kommen können. Die Tiere benötigen einen dauerhaften guten und elastischen Boden. Um bei allen Gangarten den Belastungen auch bei extremer Witterung standzuhalten und einen sicheren Einsatz zu gewährleisten.
Der Reitplatz soll hierfür neu aufgebaut und vergrößert werden. Dadurch entsteht eine Fläche, die zudem als Bewegungs- und Freiraum für die Großtiere dient. Eine Bande soll die Tiere zudem gegen Umwelteinflüsse, wie Verkehr, Lichtblendung etc. schützen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 42.237,35 Euro. Bei einer Förderung von 75 % der anrechenbaren Kosten, errechnet sich ein Zuschussbedarf in Höhe von max. 31.679,00 Euro. Der Zuschuss wird aus dem laufenden Budget finanziert.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
42.237,35 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
max. 31.679,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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