Maßn.-Nr. | Maßnahme |
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249 | Südumgehung Plieningen |
Zustimmung zur Einstufung in die höchste Dringlichkeit. Die Maßnahme ist Bestandteil des S21-Planfeststellungsabschnitts 1.3 und wird von der Landeshauptstadt Stuttgart seit Jahren nachdrücklich gefordert.
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271 | B10 Anschluss Neuwirtshaus |
Der Anschluss Neuwirtshaus dient der Entlastung der Hauptstraßennetze von Stammheim und Zuffenhausen und sollte in die höchste Dringlichkeit (nicht nur Trassenfreihaltung) eingestuft werden.
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284, 285 und 331 | Ausbau der Autobahn A8 |
Zustimmung zur Einstufung in die höchste Dringlichkeit. Der Ausbau der Autobahnen entsprechend dem BVWP wird befürwortet, da damit Ausweichverkehre im städtischen Straßennetz vermindert werden.
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289, und 270 | B10-Ausbau |
Eine weitere Zunahme des Durchfahrverkehrs im Zuge der B10 durch Stuttgart muss vermieden werden. Eine Kapazitätserhöhung für die Einfahrt nach Stuttgart aus Richtung ES (Nr. 270) wird deshalb abgelehnt.
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290 | MEA-Brücke |
Die Maßnahme wird befürwortet. Sie dient zur besseren Erreichbarkeit eines regional bedeutenden Gewerbestandorts, entlastet die Schwieberdinger Straße in Zuffenhausen und ist deshalb in die Kategorie „höchste Dringlichkeit“ einzustufen.
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293 | B 14-Anschluss Büsnauer Straße |
Die Maßnahme wird im Grundsatz befürwortet, ist jedoch ggf. in Folge des Mobilitätskonzepts Uni-Campus Vaihingen zu modifizieren.
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