Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 407/2017
ersetzt GRDrs 320/2017
Stuttgart,
05/16/2017



Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Entwurf des
Regionalverkehrsplans des Verbands Region Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und TechnikBeschlussfassungöffentlich30.05.2017



Beschlußantrag:

Der Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Entwurf des Regionalverkehrsplans des Verbands Region Stuttgart (Anlage 3) wird zugestimmt.




Begründung:



Mit Schreiben vom 16.01.2017 hat der Verband Region Stuttgart den Städten und Gemeinden der Region Stuttgart den Entwurf des Regionalverkehrsplans (RVP) zur Kenntnis und mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zugesandt. In einer Informationsveranstaltung am 13.03.2017 wurde der Entwurf vorgestellt.

Der Regionalverkehrsplan ist ein Fachplan zum Regionalplan, der zur Begründung und Beurteilung von regional bedeutsamen Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur herangezogen werden soll. Er dient damit einerseits als Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart gegenüber dem Land und dem Bund, wenn es darum geht, Investitionen in die Verkehrssysteme der Region zu fordern und zu begründen. Andererseits ist er die Grundlage für Stellungnahmen des Verbands Region Stuttgart zu Planungen von Städten und Gemeinden oder anderer Stellen.

Für die Landeshauptstadt Stuttgart ist das Verkehrsentwicklungskonzept 2030 maßgebend. Dieses, der Aktionsplan „Nachhaltig Mobil“ sowie der aktuell zu beratende Nahverkehrsentwicklungsplan sind für die Verkehrsplanung der Verkehrspolitik der Landeshauptstadt Stuttgart entscheidend. Der Regionalverkehrsplan ersetzt dies nicht.

Der RVP enthält für den ÖPNV 32 und für den Straßenverkehr 14 Maßnahmen, die ganz oder teilweise auf Stuttgarter Gemarkung liegen. Alle Maßnahmen wurden bewertet und in eine der vier Kategorien „höchste Dringlichkeit“, „hohe Dringlichkeit“, „Trassenfreihaltung“ oder „nicht weiter zu verfolgen“ eingestuft.

Für den ÖPNV schließt sich die Landeshauptstadt Stuttgart der Stellungnahme der SSB (siehe Anlage 1) an. Die Stärkung des ÖPNV hat für die Landeshauptstadt Stuttgart höchste Dringlichkeit.

Die Landeshauptstadt Stuttgart schließt sich ebenso der Stellungnahme des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung zur Barrierefreiheit an (siehe Anlage 2).

Im Entwurf des RVP hat die Initiative des Landes zur Planung von Radschnellwegen noch keinen Niederschlag gefunden. Die Landeshauptstadt Stuttgart fordert deshalb ein abgestimmtes Konzept zu regionalen Radschnellwegen.


Zu den im RVP-Entwurf enthaltenen Maßnahmen zum Ausbau des Straßennetzes auf Stuttgarter Gemarkung wird Stellung bezogen:

Maßn.-Nr.Maßnahme
    Stellungnahme
249Südumgehung Plieningen
    Zustimmung zur Einstufung in die höchste Dringlichkeit. Die Maßnahme ist Bestandteil des S21-Planfeststellungsabschnitts 1.3 und wird von der Landeshauptstadt Stuttgart seit Jahren nachdrücklich gefordert.
271B10 Anschluss Neuwirtshaus
    Der Anschluss Neuwirtshaus dient der Entlastung der Hauptstraßennetze von Stammheim und Zuffenhausen und sollte in die höchste Dringlichkeit (nicht nur Trassenfreihaltung) eingestuft werden.
284, 285 und 331Ausbau der Autobahn A8
    Zustimmung zur Einstufung in die höchste Dringlichkeit. Der Ausbau der Autobahnen entsprechend dem BVWP wird befürwortet, da damit Ausweichverkehre im städtischen Straßennetz vermindert werden.
289, und 270B10-Ausbau
    Eine weitere Zunahme des Durchfahrverkehrs im Zuge der B10 durch Stuttgart muss vermieden werden. Eine Kapazitätserhöhung für die Einfahrt nach Stuttgart aus Richtung ES (Nr. 270) wird deshalb abgelehnt.
290MEA-Brücke
    Die Maßnahme wird befürwortet. Sie dient zur besseren Erreichbarkeit eines regional bedeutenden Gewerbestandorts, entlastet die Schwieberdinger Straße in Zuffenhausen und ist deshalb in die Kategorie „höchste Dringlichkeit“ einzustufen.
293B 14-Anschluss Büsnauer Straße
    Die Maßnahme wird im Grundsatz befürwortet, ist jedoch ggf. in Folge des Mobilitätskonzepts Uni-Campus Vaihingen zu modifizieren.
Maßn.-Nr.Maßnahme
    Stellungnahme
319 oder 345Filderauffahrt
    Von den alternativ dargestellten Varianten wäre diejenige mit langem Tunnel (Nr. 345) zu bevorzugen. Die Entlastungswirkung in der Innenstadt wird positiv bewertet, es entstehen auch bessere Optionen für das Verkehrsmanagement.
    Es ergeben sich dann aber auch Notwendigkeiten des Ausbaus der weiterführenden Strecken nach Süden (B 27, Körschtalbrücke) und nach Norden (B14, Kappelbergtunnel).
    Der Ausbau des Dreiecks B10/B14 zu einem Vollanschluss bedeutet einen massiven Eingriff in das Neckartal. Es muss aufgezeigt werden, mit welchen Möglichkeiten die erforderlichen Bauwerke in die Umgebung eingepasst werden können. Diese Filderauffahrt kann ohne eine zufriedenstellende Lösung des Anschlusses im Neckartal nicht befürwortet werden.
338 bzw. 338aNord-Ost-Ring
    Der Bau des Nord-Ost-Rings wird abgelehnt. Die aktuelle Beschlusslage der Landeshauptstadt Stuttgart ist die Ablehnung der Neckarbrücke als Einstieg in die Planung des N-O-Ring (23.10.2009). Auch im VEK 2030 wird auf die ökologischen Nachteile dieser Planung hingewiesen.
390Nord-Süd-Straße
    Die Nord-Süd-Straße ist vorbehaltlich weiterer Prüfung im RVP in die Kategorie „hohe Dringlichkeit“ eingestuft. Im Hinblick auf die bestehende Verkehrssituation und auf die absehbare Entwicklung im Synergiepark erscheint aber die Einstufung in die Kategorie „höchste Dringlichkeit“ gerechtfertigt.

Der RVP-Entwurf enthält auch einige betriebliche und organisatorische Maßnahmen. Ein zentraler Vorschlag ist dabei die Einrichtung einer regionalen Mobilitätsagentur, durch die neue Zuständigkeiten auf die Region übertragen werden könnten. Das damit beabsichtigte regionale Verkehrsmanagement, die Förderung der Elektromobilität durch einen Masterplan für Schnelladeinfrastruktur oder von Mobilitätspunkten und Pedelec-Stationen wird begrüßt. Die Landeshauptstadt Stuttgart weist jedoch darauf hin, dass die Aufgabenfelder und Zuständigkeiten in der Beziehung/Abgrenzung zur städtischen IVLZ noch im Einzelnen zu diskutieren sind.




Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1.) Stellungnahme des SSB-AG zum Regionalverkehrsplan
2.) Stellungnahme des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung
3.) Schreiben der Landeshauptstadt Stuttgart an den Verband Stuttgart


<Anlagen>



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