Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 397/2018
Stuttgart,
06/14/2018


Unterstützung für Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich25.06.2018

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1


Mit der GRDrs 1027/2017 „Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden in Sozialpensionen“ wurden 1,5 VZK für die Entwicklung pädagogischer Hilfestellungen und Unterstützung für Familien/Alleinerziehende in Sozialpensionen in Form eines Fallmanagements und 0,5 VZK für den Aufbau der Ehrenamtsarbeit mit Kindern in Sozialpensionen bei der Zentralen Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe in der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde des Sozialamts geschaffen.

Das Sozialamt wurde im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 gebeten, im Sozial- und Gesundheitsausschuss über Familien/Alleinerziehende in Sozialpensionen, Erfahrungen mit diesem Personenkreis und zusätzliche Handlungsstrategien noch ausführlich zu berichten.

Am Stichtag 01.03.2018 lebten in insgesamt 24 Sozialpensionen 135 Familien und Alleinerziehende mit insgesamt 493 Personen, davon 258 Kinder unter 18 Jahren. Durch die signifikante Steigerung der Vermittlungen von Familien von 117 % im Zeitraum von 2013 (116 Vermittlungen) bis 2017 (252 Vermittlungen) sind aus Sicht der Sozialverwaltung zusätzliche Handlungsstrategien notwendig.

Mit Hilfe eines Fallmanagements und dem Aufbau von Bürgerschaftlichem Engagement wird die Städtische Wohnungsnotfallhilfe die betroffenen Familien/Alleinerziehenden in ihrer Wohnsituation in den Sozialpensionen zusätzlich unterstützen und auf eine Verbesserung ihrer Lebenslagen und Perspektiven hinarbeiten. Neben der Stabilisierung der Lebensverhältnisse der betroffenen Familien/Alleinerziehenden sollen durch die gezielte Einbindung aller relevanten Regeldienste die Aufenthaltsdauer in der Sozialpension verkürzt und nachhaltige Unterstützungsstrukturen etabliert werden.

Zusätzlich zur Unterbringung in Sozialpensionen steht der Zentralen Fachstelle der Städtischen Wohnungsnotfallhilfe für Familien und Alleinerziehende derzeit auch die Möglichkeit der Vermittlung in zwei Wohnangebote des Betreuten Übergangswohnens mit insgesamt 19 Wohneinheiten nach § 16a SGB II zur Verfügung. Um dem Bedarf gerecht zu werden, ist allerdings eine Erweiterung von betreuten Wohnangeboten für Familien erforderlich. Die Sozialverwaltung wird die freien Träger der Wohlfahrtspflege bitten und unterstützen, entsprechende Wohnangebote auszubauen. Sie steht hierzu auch mit dem Jugendamt in Kontakt.

Die steigende Wohnungsnot, durch die zunehmend mehr Menschen von akuter Obdachlosigkeit bedroht sind, macht es notwendig, bei den bestehenden Unterstützungsformen der Städtischen Wohnungsnotfallhilfe (Prävention von Wohnungsnot sowie ordnungsrechtliche Unterbringung und Vermittlung) das Augenmerk verstärkt auf Familien und
Alleinerziehende zu richten.

Konzeptionelle Ansätze hierfür sind – neben der Einführung von Fallmanagement und Bürgerschaftlichem Engagement – das Projekt zur Verhinderung wiederholter Mietschulden von Familien (s. GRDrs 254/2017 „Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe beim Sozialamt zur präventiven Wohnraumsicherung für Familien“), das die Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamts mit Mitteln der Vector Stiftung durchführt. Auch die Planung der Vector Stiftung, zusammen mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Caritasverband für Stuttgart e.V., im Neckarpark Wohnungen für Familien und Alleinerziehende aus Sozialpensionen zu errichten und als Betreutes Übergangswohnen nach § 16a SGB II und § 67 SGB XII zu betreiben, sind wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von wohnungslosen Familien und Alleinerziehenden.

Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und JB haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister





1. Ausführlicher Bericht
2. Ordnungsrechtliche Unterbringung in Stuttgart
3. Nationalitäten


Ausführlicher Bericht

Unterstützung für Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen

Nachdem die Verwaltung das Problem der gestiegenen Anzahl von Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen aufgegriffen und beschrieben hatte, wurde das Thema von den Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90 / DIE GRÜNEN (HH-Antrag Nr. 437/2017 vom 19.10.2017 – „Kinder und Familien in Sozialpensionen“) und der SPD (HH-Antrag Nr. 524/2017 vom 13.10.2017 – „Kinder in Sozialhotels der Wohnungslosenhilfe – wir brauchen kindgerechte Lösungen!“) im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018/2019 durch Anträge auf Stellenschaffungen unterstützt. Das Sozialamt wurde gebeten, im Sozial- und Gesundheitsausschuss über die Situation von wohnungsloses Familien und Alleinerziehenden zu berichten.

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2018/2019 auf Vorschlag der Sozialverwaltung 1,5 VZK für die Entwicklung pädagogischer Hilfestellungen und Unterstützung für Familien in Sozialpensionen in Form eines Fallmanagements und 0,5 VZK für den Aufbau der Ehrenamtsarbeit mit Kindern in Sozialpensionen bei der Zentralen Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe in der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde des Sozialamts geschaffen (s. GRDrs 1027/2017 „Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden in Sozialpensionen“).

Mit Hilfe des Fallmanagements und dem Aufbau des Bürgerschaftlichen Engagements in diesem Bereich wird das Sozialamt die betroffenen Familien und Alleinerziehenden in ihrer Wohnsituation in den Sozialpensionen zusätzlich unterstützen und auf eine Verbesserung der Lebenslagen und Perspektiven dieses Personenkreises hinarbeiten.


1. Ordnungsrechtliche Unterbringung für Familien und Alleinerziehende in der Landeshauptstadt Stuttgart

Jede Kommune ist nach § 1 Polizeigesetz Baden-Württemberg verpflichtet, akute Obdachlosigkeit zu beseitigen. Diese Aufgabe wurde in der Landeshauptstadt Stuttgart vom Amt für Öffentliche Ordnung auf das Sozialamt übertragen, das dieser Verpflichtung bei verschiedenen Zielgruppen mit unterschiedlichen Unterbringungsmöglichkeiten nachkommt (vgl. Anlage 2).

Für Familien und Alleinerziehende gibt es im Rahmen der akuten Erstunterbringung folgende zwei Möglichkeiten:

2. Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen

In 37 Sozialpensionen waren am Stichtag 01.03.2018 insgesamt 437 Haushalte mit
805 Personen ordnungsrechtlich untergebracht. In 24 dieser Sozialpensionen wohnen Familien und Alleinerziehende – zum oben genannten Stichtag waren dies 135 Haushalte mit 493 Personen, davon 258 minderjährige Kinder.

Die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts der Landeshauptstadt Stuttgart verknüpft die Vermittlung von Familien und Alleinerziehenden in eine Sozialpension mit der Voraussetzung, dass ein Erstkontakt beim zuständigen Beratungszentrum des Jugendamts stattgefunden haben muss und die Fallverantwortung dort während des gesamten Aufenthalts in der Sozialpension durch das Jugendamt gesichert ist.

Für die Familien und Alleinerziehenden in Sozialpensionen gibt es bis jetzt zusätzlich zu der Begleitung durch das Jugendamt keine spezifische Unterstützung im Hinblick auf die existentielle Notlage, die mit der Wohnungslosigkeit und den damit verbundenen Problemen einhergeht.

Es ist nun insbesondere aufgrund der stetig steigenden Fallzahlen und der Chronifizierung des Problems notwendig, dass zusätzlich zur Fallverantwortung des Jugendamts auch das für die Unterbringung verantwortliche Sozialamt die Familien und Alleinerziehenden in Bezug auf ihre Wohnsituation und Wohnperspektive fachlich begleitet.

Ein Teil dieser Erwachsenen wäre ohne Kinder in Wohnangeboten der Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII), zu denen bislang jedoch nur Alleinstehende oder Paare ohne Kinder Zugang haben.


2.1. Beispielhafte Fallkonstellationen von Familien und Alleinerziehenden
in Sozialpensionen

Familien/Alleinerziehende, die bereits länger in ungesicherten Wohnverhältnissen bei Bekannten oder Verwandten in Stuttgart leben, sind häufig auf die Unterbringung in Sozialpensionen angewiesen. Hintergrund dafür ist oftmals eine Trennung vom Partner. Solche Mit-Wohnverhältnisse bei Verwandten und Bekannten sind i. d. R. von Beginn an nur als vorübergehende Notlösung angelegt. Wenn die Frau dann mit ihren Kindern nicht sehr zeitnah eine Wohnung findet, droht im Moment des Scheiterns des Mit-Wohnverhältnisses die akute Obdachlosigkeit.

Eine zweite Gruppe besteht aus Familien, bei denen ein Elternteil zur Arbeitssuche nach Deutschland eingewandert ist und die weiteren Familienmitglieder zu einem späteren Zeitpunkt nachkommen. Ein Familienvater aus Rumänien verlässt z. B. zunächst alleine sein Heimatland, um in Stuttgart Arbeit zu finden. Wenn ihm dies gelingt, wohnt er möglicherweise in einer Arbeiterunterkunft und finanziert seinen Lebensunterhalt aus seinem Erwerbseinkommen. In dem Moment, in dem auch seine Frau und seine Kinder nach Stuttgart ziehen, ohne dass dort ausreichender Wohnraum für sie zur Verfügung steht und die finanziellen Mittel des Mannes nicht ausreichen, um die Familie zu versorgen, hat die Familie sowohl einen Anspruch auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II als auch einen Anspruch auf ordnungsrechtliche Unterbringung.


Eine weitere Gruppe von Familien/Alleinerziehenden, die in Sozialpensionen untergebracht werden müssen, sind nun auch vermehrt anerkannte Asylbewerber/-innen und
deren Familien. Der Hintergrund hierfür ist, dass anerkannte Asylbewerber/-innen die Möglichkeit haben, Familienmitglieder nachzuholen, sofern diese mit einem Visum aus dem Land, in dem sie sich derzeit aufhalten, einreisen und die anerkannte Person vorher in Stuttgart bereits länger als drei Monate in einer eigenständig beschafften Wohnung/Wohnmöglichkeit gewohnt hat. Familien/Alleinerziehende, bei denen die anerkannten Personen bis dato in kommunalen Anschlussunterkünften lebten, werden weiterhin dort versorgt.


2.2. Soziodemographische Daten der Familien/Alleinerziehenden:

Anzahl der Vermittlungen von Familien und Alleinerziehenden in Sozialpensionen in den Jahren 2013 bis 2017

Die Zahlen in der folgenden Tabelle zeigen die signifikante Steigerung von 117 % bei
der Vermittlung von Familien/Alleinerziehenden in Sozialpensionen in den Jahren
2013 bis 2017. In den Jahren 2016/2017 sind die Zahlen der jährlichen Unterbringungen nicht weiter angestiegen, allerdings sind die Zahlen konstant hoch geblieben.

Vermittlungen im Jahresverlauf
Allein-
erziehende
Familien
Summe
davon minder-jährige Kinder
2013
77 39
116
62
2014
95 79
174
278
2015
135 99
234
432
2016
152 113
265
475
2017
133 119
252
483
*hier sind Mehrfachnennungen möglich


Staatsangehörigkeit

Der Anteil* der Familien und Alleinerziehenden mit deutscher Staatsangehörigkeit ist mit der Anzahl von 19 Haushalten im Vergleich zu anderen Nationalitäten am höchsten, wenngleich dies nur 14,1 % aller in Pensionen untergebrachten Familien und Alleinerziehenden ausmacht.

Die weiteren, am häufigsten vertretenen Herkunftsländer der Familien/Alleinerziehenden in Sozialpensionen sind Syrien, Rumänien, Irak und Bulgarien. (vgl. Anlage 3)

StaatsangehörigkeitAllein-
erziehende
FamilienGesamtergebnis
deutsch 13 6 19 (14,1 %)
EU Ausland 22 32 54 (40,0 %)
Nicht EU Ausland 27 32 59 (43,7 %)
Sonstiges/unbekannt 3 3 (2,2 %)
Gesamtergebnis 65 70 135 (100,00 %)
*Stichtag 01.03.2018; gezählt wird nur der „Haushaltsvorstand“ (im Sinne des SGB II und XII)


Anzahl der Kinder und deren Alter zum Stichtag 01.03.2018

Insgesamt lebten am o. g. Stichtag 135 Haushalte (Familien und Alleinerziehende) mit insgesamt 493 Personen (davon sind 258 Kinder unter 18 Jahren) in Sozialpensionen.

Die Altersstruktur der Kinder teilt sich folgendermaßen auf:

Alter
bis 1 Jahr
2 bis 6
Jahre
7 bis 17 Jahre
gesamt
Gesamtfälle
16
114
128
258


Aufenthaltsdauer der Familien und Alleinerziehenden in Sozialpensionen

Die folgende Tabelle zeigt, dass die Mehrzahl der Familien/Alleinerziehenden zwischen drei und sechs Monaten (36 Haushalte) sowie zwischen sechs und zwölf Monaten
(31 Haushalte) in der Sozialpension leben.

Verweildauer
Alleinerziehende
Familien
Summen
mehr als 1 Tag bis unter 4 Wochen 7 10 17
zwischen 4 Wochen und 3 Monaten 10 8 18
zwischen 3 und 6 Monaten 24 12 36
zwischen 6 und 12 Monaten 15 16 31
zwischen 12 und 18 Monaten 6 5 11
zwischen 18 und 24 Monaten 2 5 7
mehr als 24 Monate 6 5 11
Summen 70 61 131
Nur Fälle, die im Jahr 2017 beendet wurden


3. Unterstützungsansätze für Familien und Alleinerziehende in Sozialpensionen

3.1. Fallmanagement

Durch die Einführung eines Fallmanagements mit 1,5 VZK als Steuerungsinstrument und qualitätssichernde Arbeitsmethode soll sichergestellt werden, dass die im Einzelfall erforderlichen Regeldienste und Unterstützungsmöglichkeiten erschlossen und verbindlich einbezogen werden.

Die Fallmanager/-innen sollen “die Fäden in der Hand“ halten, um alle Möglichkeiten, die Verweildauer in Sozialpensionen zu verkürzen, auszuschöpfen.

Sie werden in enger Abstimmung mit den Beratungszentren des Jugendamts arbeiten, deren Fallverantwortung (für die Familien und Alleinerziehenden mit ihren Kindern) unberührt bleibt. Das Hauptaugenmerk der o. g. Fallmanager/-innen liegt auf den Schwierigkeiten, die mit der Wohnungslosigkeit und den Lebensverhältnissen in der Sozialpension einhergehen. Hier leisten sie zusätzliche Unterstützung.

Ziele:


Aufgaben:

Es wird zunächst jede Familie/jede/r Alleinerziehende/r im Rahmen eines Fallmanagements aufgenommen. Wenn erste Erfahrungen vorliegen, wird das Verfahren entsprechend den Bedarfen der Familien und Alleinerziehenden differenziert.


3.2. Bürgerschaftliches Engagement für Kinder und deren Familien/Allein-
erziehenden in Sozialpensionen

Mit dem Aufbau eines Bürgerschaftlichen Engagements mit 0,5 VZK wird das Ziel unterstützt, ein kindgerechtes Umfeld mit geeigneten Freizeit-, Lern- und Raumangeboten zu schaffen.

Die geplanten Aufgaben werden gemeinsam von dem hauptamtlichen Koordinator/der Koordinatorin des Bürgerschaftlichen Engagements des Sozialamts auf Augenhöhe mit den betroffenen Familien/Alleinerziehenden, den Bürgerschaftlich Engagierten und anderen Akteuren der Quartiere umgesetzt. Darüber hinaus besteht eine enge Verknüpfung mit den Hauptamtlichen der zuständigen Ämter, insbesondere mit der neugeschaffenen Stelle Fallmanagement für Familien in Sozialpensionen bei der Städtischen Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts sowie mit den Beratungszentren des Jugendamts.


Aufgaben:


4. Weiterführende Wohnangebote mit Betreuung

Neben der Unterbringung in Sozialpensionen steht der Zentralen Fachstelle der Städtischen Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts auch die Möglichkeit der Vermittlung in Wohnangebote des Betreuten Übergangswohnens nach § 16a SGB II zur Verfügung. Die Wohnangebote wurden aufgrund der Problemanzeige der Städtischen Wohnungsnotfallhilfe insbesondere für Alleinerziehende entwickelt und werden von Trägern der Wohnungsnotfallhilfe in Stuttgart betrieben. Die Evangelischen Wohnheime Stuttgart e. V. betreiben seit 2003 das Angebot im Unteren Dornbusch; die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. betreibt seit 2004 das Angebot in der Hackstraße.

Anzahl der Plätze im Betreuten Übergangswohnen (§ 16a SGB II) Unterer Dornbusch und Hackstraße

Angebot
Wohnungen
Plätze
Betreutes Übergangswohnen Hackstraße
(Betreuung durch Evang. Gesellschaft Stuttgart e. V.)
10 Wohneinheitenca.* 29
Betreutes Übergangswohnen Unterer Dornbusch
(Betreuung durch Evang. Wohnheime Stuttgart e. V.)
9 Wohneinheitenca.* 24
Gesamt19 Wohneinheitenca.*53
*die „Platzzahl“ variiert etwas, je nach Größe des Haushalts

Die Vermittlung in diese betreuten Wohnangebote wird von den Beratungszentren des Jugendamts vorgeschlagen, die Belegung erfolgt über die Zentrale Fachstelle der Städtischen Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts. Aufgrund des äußerst angespannten Wohnungsmarktes ist die Fluktuation in diesen Wohnangeboten gering, sodass kontinuierlich Wartelisten geführt werden müssen. Im Zeitraum vom 01.01.2015 - 31.12.2017 betrug die Aufenthaltsdauer bei 62 % aller Familien und Alleinerziehenden, die wieder aus dem Betreuten Übergangswohnen auszogen, mehr als 2 Jahre. Die Aufenthaltsdauer ist abhängig von der Vermittlungsdauer für eine Sozialwohnung über das Amt für Liegenschaften und Wohnen. In 2017 betrug die Wartezeit für Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein „A“ (WBA) bei 3-Personen-Haushalten bereits 15,5 Monate, bei 4- und Mehrpersonenhaushalten sogar 21,5 Monate. Da nicht alle Familien/Alleinerziehende über einen WBA verfügen, (wenn sie noch nicht drei Jahre in Stuttgart polizeilich gemeldet waren), kann sich die Wartezeit ohne WBA um bis zu drei Jahre verlängern.

Um dem Bedarf gerecht zu werden, wäre eine Erweiterung der betreuten Wohnangebote für Familien und Alleinerziehende erforderlich.


5. Fazit

Familien und Alleinerziehende als von Wohnungsnot betroffenen Gruppen waren bislang in der gesamten bundesweiten Fachwelt wenig im Fokus, da die Wohnungsnotfallhilfe mit den Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII) Familien bislang weitgehend ausgeschlossen hat.

Die steigende Wohnungsnot, durch die mehr Menschen von akuter Obdachlosigkeit bedroht sind, macht es notwendig, bei den bestehenden Unterstützungsformen der Städtischen Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts (präventive Wohnraumsicherung sowie ordnungsrechtliche Unterbringung und Vermittlung) das Augenmerk verstärkt auf Familien/Alleinerziehende zu richten.


Prävention

Zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit von Familien und Alleinerziehenden hat die Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamts bereits im August 2017 ein Projekt zur nachgehenden Begleitung von Familien begonnen, bei denen nach der Übernahme von Mietschulden ein sozialer Unterstützungsbedarf erkennbar war, damit die Wiederholung von Mietschulden verhindert werden kann (vgl. GRDrs 254/2017 „Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe beim Sozialamt zur präventiven Wohnraumsicherung für Familien“). Das Projekt wird von der Vector Stiftung gefördert und endet am 31.12.2019.

Das Ziel des Projekts ist es, den Anteil der Familien und Alleinerziehenden, die in Stuttgart wohnungslos werden, zu reduzieren und damit eine ordnungsrechtliche Unterbringung in einer Sozialpension bereits im Vorfeld zu verhindern. Durch diese Unterstützung sollen Familien/Alleinerziehende befähigt werden, ihre Wohnung selbständig und dauerhaft erhalten zu können, Mietzahlungen pünktlich zu leisten und Konflikte mit der Nachbarschaft konstruktiv zu lösen.

Bereits nach wenigen Monaten Projektlaufzeit zeigt sich, dass der Bedarf sehr groß ist und die nachsorgende Hilfe (mit langfristig präventivem Charakter) eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu der Arbeit der Fachstelle Wohnungssicherung darstellt. Über Zwischenergebnisse dieses Projektes wird in 2019 im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet.


Ordnungsrechtliche Unterbringung

Mit der Implementierung des Fallmanagements und der Unterstützung durch Bürgerschaftlich Engagierte werden den Familien/Alleinerziehenden in Sozialpensionen Ansprechpartner/-innen im Sozialamt zur Seite gestellt, die in enger Abstimmung mit den Beratungszentren des Jugendamts die Verbesserung der Situation vor Ort in der Sozialpension und die Erschließung zukünftiger Wohnmöglichkeiten anstrebt. Die Bemühungen des Fallmanagements werden darauf gerichtet sein, den Aufenthalt in der Sozialpension so kurz wie möglich zu halten.

Für Familien/Alleinerziehende, die in Sozialpensionen untergebracht sind und sozialpädagogische Unterstützung vor Ort benötigen, sollten mehr Wohnangebote mit Betreuung zur Verfügung stehen. Die Planungen für das Gebäude der Vector Stiftung im Areal Neckarpark Q2 mit Betreuungsmöglichkeit nach § 16 SGB II und § 67 SGB XII fußen auf diesem Bedarf. Das Wohnangebot soll vom Caritasverband für Stuttgart e. V. gebaut und betrieben werden. Mit der Belegung dieser Wohnungen durch die Zentrale Fachstelle der Städtischen Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts kann sichergestellt werden, dass Familien/Alleinerziehende, die in Sozialpensionen leben, in dieses Wohnprojekt vermittelt werden.

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