Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Technisches Referat
Gz:
WFB, T
GRDrs
501/2012
Stuttgart,
07/04/2012
Pauschaliertes Parkentgelt bei VfB-Veranstaltungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.07.2012
18.07.2012
Beschlußantrag:
Der mit dem VfB Stuttgart verhandelten Neuregelung der pauschalen Ersatzleistungen des VfB Stuttgart für das kostenfreie Parken bei VfB-Veranstaltungen ab der Saison 2012 / 2013 wird zugestimmt.
Begründung:
Ausgangslage
Bei der Wiedereinführung von Parkierungsentgelten in der Saison 1993/1994 zeigten sich erhebliche Akzeptanzprobleme bei den Stadionbesuchern, die mit PKW anreisen, da diese sich durch die Doppelbelastung aus Parkierungsentgelt und ÖPNV-Kombi-kartenzuschlag (damals 0,50 DM, heute 1,30 € je Eintrittskarte) erheblich benachteiligt fühlten und nicht bereit waren, den finanziellen Mehraufwand zu tragen.
Auch musste die Polizei in der Saison 1993/1994 bei entsprechenden Verkehrslagen mehrfach anordnen, auf den Kassiervorgang zu verzichten, um die Zufahrt zu den Parkplätzen zu beschleunigen und damit ein Verkehrschaos im Umfeld des Stadions zu vermeiden. Somit fand zeitweise ein kostenloses Parken statt, ohne dass ein Benutzungsentgelt bzw. ein pauschalierter Ersatz geleistet wurde. Für die Landeshauptstadt stellt dies die finanziell schlechteste Lösung dar.
Der Gemeinderat hat deshalb am 30. Juni 1994 (GRDrs 258/1994) beschlossen, dass an Veranstaltungstagen des VfB Stuttgart im Gottlieb-Daimler-Stadion (jetzt Mercedes-Benz-Arena) auf den Parkplätzen des Cannstatter Wasens sowie im Parkhaus P7 ab der Bundesligasaison 1994/1995 keine privatrechtlichen Benutzungsentgelte erhoben werden. Aus Sicht der Landeshauptstadt spricht für das kostenlose Parken, dass Rückstaus bei der ohnehin beschränkten Anfahrtssituation sowie die Belastung angrenzender Wohngebiete mit „wildem Parken“ vermieden bzw. deutlich reduziert werden.
Das kostenlose Parken gilt auch, wenn gleichzeitig mit dem VfB-Spiel Veranstaltungen in der Schleyer-Halle und im Stadion stattfinden, nicht jedoch für den Cannstatter Wasen während des Frühlings- und des Volksfestes. Voraussetzung für den Verzicht auf die Erhebung von Entgelten ist, dass zwischen dem VfB Stuttgart und dem VVS Einvernehmen über die Beibehaltung der Kombi-Karten-Vereinbarung besteht.
Um den Einnahmeausfall der Parkplatzbetreiber zu ersetzen, leistet der VfB Stuttgart für die Bundesligaspiele und für Sonderspiele (z. B. internationale Wettbewerbe, DFB-Pokal, Freundschaftsspiele) jährliche pauschale Entschädigungszahlungen, die nach Zuschauerzahlen gestaffelt sind. Darüber hinaus erstattet der VfB der Firma Stuttgarter Heimschutz, die die Parkplätze bewirtschaftet, deren Personalkosten. Erstattungsbeträge des VfB fallen bei den Parkplätzen P 10 (Cannstatter Wasen, in.Stuttgart), P 6,
P 6a und P 7 (Parkhaus Martin-Schrenk-Weg, Tiefbauamt) an. Die Parkplätze P 1 (Parkhaus), P 3 und P 9 werden bei VfB-Spielen als Sonderparkplätze genutzt und sind Teil der Stadionmiete. Sie werden deshalb nicht in die Berechnung der Einnahmeausfälle einbezogen.
Mit Beschluss vom 17. Mai 2006 (GRDrs 246/2006) hat der Verwaltungsausschuss den Verzicht auf die Erhebung von Benutzungsentgelten (unter der Bedingung, dass eine Kombi-Karten-Vereinbarung besteht) bestätigt. Gleichzeitig wurde eine höhere Pauschalentschädigung vereinbart. Auf Grund der Erhöhung der Parkentgelte von 4 € auf 5 € (GRDrs 71/2008) hat die in.Stuttgart 2008 die Vereinbarung mit dem VfB Stuttgart über die Kostenerstattung erneut angepasst.
Die Vereinbarungen zwischen dem VfB einerseits und der Landeshauptstadt und der in.Stuttgart andererseits über das kostenlose Parken bei VfB-Veranstaltungen und den pauschalen Ersatz der Einnahmeausfälle ist im Übrigen Teil der Regelungen im Stadion-Pachtvertrag mit dem VfB Stuttgart (vgl. GRDrs 135/2008). Eine einseitige Änderung seitens der Landeshauptstadt ist deshalb nicht möglich.
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14. Juli 2010 (GRDrs 532/2010) wurden Verwaltung und in.Stuttgart (als Betreiberin des Cannstatter Wasens) beauftragt, mit dem VfB Stuttgart über eine Neuregelung der Entschädigungszahlungen zu verhandeln, die ab der Bundesligasaison 2012/2013 gelten soll.
Verhandlungsergebnis
Nach der bisherigen Regelung wird die höchste Pauschalentschädigung bei Bundesligaspielen bereits bei 595.001 Zuschauern (entspricht durchschnittlich 35.000 Zuschauer je Spiel) erreicht. Die tatsächlichen Besucherzahlen liegen erfreulicherweise höher.
Deshalb sollen neue Bemessungsstufen von 595.501 bis 680.000 Zuschauern (entspricht 35.000 bis 40.000 Zuschauer je Spiel), von 680.001 bis 850.000 Zuschauern (entspricht 40.000 bis 50.000 Zuschauer je Spiel) sowie von über 850.000 Zuschauern (entspricht über 50.000 Zuschauer je Spiel) eingeführt und die bisherige Höchstentschädigung von 125.000 € auf 140.000 € erhöht werden.
Bei Sonderspielen, für die ein Pauschalentgelt je Spiel erhoben wird, wird der Höchstbetrag derzeit ab 40.001 Zuschauer erreicht. Analog zu der Regelung beim Bundesligaspielbetrieb soll hier auch eine neue Bemessungsstufe „ab 50.001 Zuschauern“ eingeführt werden.
Daneben wird in einzelnen Bemessungsstufen das Pauschalentgelt erhöht um gleichmäßige Steigerungsbeträge zwischen den Stufen zu erreichen.
In nachstehender Tabelle sind die Entschädigungsbeträge 2006 und 2008 sowie die ab der Saison 2012/2013 geltenden Beträge einander gegenüber gestellt:
Entschädigung
2006
Entschädigung
seit 2008
Ab Saison 2012/2013
Parkentgelt
4 €
5 €
5 €
Bundesligaspiele
Zuschauer insg.
Schnitt je Spiel
bis 510.000
bis 30.000
90.000 €
100.000 €
100.000 €
510.001 bis 595.000
30.000 bis 35.000
100.000 €
112.500 €
115.000 €
595.001 bis 680.000
35.000 bis 40.000
110.000 €
125.000 €
125.000 €
680.001 bis 850.000
40.000 bis 50.000
110.000 €
125.000 €
135.000 €
ab 850.001
über 50.000
110.000 €
125.000 €
140.000 €
Sonderspiele
(Pauschalzahlung je Spiel)
Zuschauer
bis 5.000
1.000 €
1.125 €
1.125 €
bis 10.000
2.500 €
2.800 €
2.800 €
bis 20.000
4.000 €
4.500 €
4.500 €
bis 30.000
5.500 €
6.200 €
6.500 €
bis 40.000
6.500 €
7.300 €
7.500 €
bis 50.000
7.500 €
8.400 €
8.500 €
ab 50.000
9.000 €
Die vorstehenden Entgelte werden entsprechend der Zuordnung der Parkplätze zwischen in.Stuttgart (62 %) und dem Tiefbauamt (38 %) aufgeteilt.
Vergleichsberechnung für die Saison 2011/2012
Die vom VfB für die Saison 2011/2012 (erste Saison nach Fertigstellung des Stadionumbaus) geleisteten Zahlungen auf Grund der bisher geltenden Regelung und die sich bei Anwendung der neuen Sätze ergebende Pauschalentschädigung sind in nachstehender Tabelle dargestellt:
Spiele
Zuschauer
Bisherige Regelung
Neue
Regelung
Mehreinnahmen Neuregelung
Bundesligasaison 2011/2012
833.086
125.000 €
135.000 €
10.000 €
DFB-Pokal Bayern München
53.021
8.400 €
9.000 €
600 €
DFB-Pokal FSV Frankfurt
16.480
4.500 €
4.500 €
-
DFB-Pokal Hamburger SV
34.998
7.300 €
7.500 €
200 €
145.200 €
156.000 €
10.800 €
In welchem Unfang künftig in.Stuttgart und die Stadt Mehreinnahmen erzielen, hängt von den Zuschauerzahlen und der Zahl der „Sonderspiele“ ab.
Erhöhung des Parkentgelts bei sonstigen Veranstaltungen
Auf Grund der Erfahrungen beim Kassieren an der Einfahrt zum Wasen bei Großveranstaltungen ist es nicht praktikabel, Centbeträge wie bei einem Parkentgelt von 5,50 € zu verlangen. Der zusätzliche Zeitaufwand für das Personal bei hohem Besucheraufkommen führt unwillkürlich zu größeren Rückstaus mit der Gefahr, dass auch bei solchen Veranstaltungen bei entsprechenden Verkehrslagen auf den Kassiervorgang zu verzichten ist, um die Zufahrt zu den Parkplätzen zu beschleunigen und ein Verkehrschaos im Umfeld des Wasens zu vermeiden.
Eine Erhöhung auf 6 €, also um 20 %, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt. Es wird vorgeschlagen, die Parkentgelte im NeckarPark dann auf 6 € zu erhöhen, wenn die seit 2008 kumulierten Preiserhöhungen des VVS 20 % erreichen. Gleichzeitig wäre dann auch die Pauschalentschädigung des VfB wieder anzupassen.
Zusammenfassung
Wie bereits 2010 dargelegt, muss in einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden, dass die Landeshauptstadt seit Mitte 2011 finanziell deutlich entlastet wurde, weil der VfB den Betrieb des Stadions übernimmt (vgl. GRDrs 135/2008): das bisher von der Stadt zu tragende Defizit von 2,6 Mio. € jährlich entfällt und die Landeshauptstadt erhält einen jährlichen Erbbauzins von 0,8 Mio. €, so dass der Stadthaushalt ab 2012 um jährlich 3,4 Mio. € verbessert wird.
Auch muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Bewirtschaftung der Stellplätze im NeckarPark keine höheren Einnahmen erzielt werden können, da – wie es sich in der Saison 1993/1994 gezeigt hat – mit starken Verlagerungen in die Wohngebiete (nicht nur in Bad Cannstatt) zu rechnen ist.
Mit dieser Vorlage ist Antrag Nr. 209/2011 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erledigt.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
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