Der Gemeinderat hat am 20. Juli 2017 der Einführung der 4. Umsetzungsstufe des Parkraummanagements zugestimmt (GRDrs 422/2017). Am 1. Dezember 2018 wurde die Umsetzung in Stuttgart-Ost vollzogen. Damit ist in den Bereichen der gesamten Innenstadt, in denen die Voraussetzungen für eine Bewohnerparkregelung vorliegen (Nachweis des erheblichen Parkdrucks mit einer Nachfrage ≥ 100% im Tagesverlauf), das PRM eingeführt. In der Gebührenzone City gilt die Parkraumbewirtschaftung mit einer maximalen Parkdauer von 1 Stunde und der Möglichkeit für Anwohner, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten. Auf die in der GRDrs 422/2017 dargestellten Historie wird verwiesen. Die Stadtverwaltung untersucht durch Erhebungen laufend die Entwicklung der Parkraumnachfrage in den PRM-Gebieten und evaluiert damit die Wirkung des Systems. Damit sollen einerseits Verdrängungen aus PRM-Gebieten in benachbarte Quartiere erkannt werden, andererseits werden bereits seit 2017 auch in den äußeren Stadtbezirken Erhebungen der Parkraumauslastung auf Grundlage der Rückmeldungen aus den Stadtbezirken durchgeführt. Die Belastung in den Außenbezirken durch parkende Pendler, die an ÖPNV-Haltestellen tagsüber parken, wird mit der Reform des VVS und der Einführung einer Tarifzone ab dem 1. April 2019 für die gesamte Stadt möglicherweise zunehmen. Zudem hat die Ausweitung der PRM-Gebiete durch die Ziele der Luftreinhalteplanung noch stärker an Bedeutung gewonnen. Durch die Reduzierung der Pendlerverkehre wird beispielsweise auch das Ziel einer Verkehrsmengenreduzierung und damit der Verflüssigung des Verkehrs unterstützt. Überlegungen für Parkraummanagementgebiete einer 5. Umsetzungsstufe Vorbemerkung: Voraussetzung für die Einführung einer Bewohnerparkregelung ist der Nachweis eines erheblichen Parkdrucks in den jeweiligen Teilgebieten. Dieser Nachweis wird durch die Analyse des Parkraumangebots und der Erhebung der Parkraumnachfrage und deren Abgleich geführt. Bei einer Auslastung von mindestens 100% - die v.a. durch illegal parkende Fahrzeuge entsteht – ist der Nachweis des erheblichen Parkdrucks erbracht und die Grundlage für die Einführung einer Bewohnerparkregelung gegeben. Dieser Bearbeitungsschritt ist Grundlage der Planung der PRM-Gebiete und wurde für alle in dieser Vorlage für eine 5. Umsetzungsstufe genannten Teilgebiete durchgeführt. Die Auslastung lag dabei in mindestens einem der untersuchten Zeitabschnitte bei einer Auslastung von mindestens 100%. Sofern die Auslastung im Tagesverlauf auftritt, ist von einem entsprechenden Anteil an Pendlern auszugehen, die im Gebiet parken. Dies können einerseits vor Ort Berufstätige sein, die im Umland wohnen, es gibt aber auch Pendler, die den Parkraum in Wohngebieten als kostenlose Park and Ride-(P+R) -Möglichkeit nutzen. Stadtbezirke, in denen das PRM erstmalig eingeführt werden kann: Untertürkheim (Teilgebiet U1) Das Gebiet grenzt auf der Westseite von Norden aus an der Schlotterbeckstraße, der Bahnlinie und der Mettinger Straße. Östlich der Strümpfelbacher Straße verläuft dann die Teilgebietsgrenze außerhalb der Bebauung und erreicht ihren Abschluss in Richtung Norden östlich der Kappelbergstraße wieder in Verlängerung der Schlotterbeckstraße. Untertürkheim (Teilgebiet U2, Lindenschulviertel) Das Teilgebiet U2 wird durch den Carl-Benz-Platz, die Inselstraße, den Neckar das Güterzuggleis sowie die Albert-Dulk-Straße umgrenzt. Vaihingen (ein Teilgebiet V1) Das Gebiet grenzt östlich an die Bahnlinie der Gäubahn bzw. an die Filderhofstraße an. Nördlich der Fanny-Leicht-Straße verläuft die Gebietsgrenze in Ost-West-Richtung, auf der Westseite oberhalb der Ernst-Kachel-Straße. Am Rathaus verläuft die Gebietsgrenze in südliche Richtung westlich des Vaihinger Markts und der Robert-Koch-Straße. Südlich der Vollmöller Straße verläuft die Gebietsgrenze dann bis zur Filderhofstraße. Stadtbezirke, in denen das PRM durch die Anfügung weiterer Teilgebiete erweitert werden könnte Bad Cannstatt, Neckarvorstadt (Ca 5) Das Gebiet grenzt im Südwesten an die Pragstraße und im Südosten an die Neckartalstraße an. Nordwestlich verläuft die Haldenstraße, im Nordosten die Krefelder Straße. Alle Straßen sind in vollem Umfang Bestandteil des vorgeschlagenen Teilgebiets. Bad Cannstatt, östlich des Kurparks (Ca 6) Westlich des Teilgebiets befindet sich der Kurpark. Die Teilgebietsgrenze verläuft in Richtung Süden bis zum Augsburger Platz, dann entlang der Nürnberger Straße in Richtung Osten bis zur Remstalbahn. Die Gebietsgrenze verläuft entlang der Bahnstrecke bis zur Straße In den Ringelgärten. Die nördliche Grenze des Teilgebiets verläuft dann in Ost-West-Richtung nördlich der Schmidener Straße. Bad Cannstatt, Winterhalde (Ca 7) Nordwestlich beginnt das Teilgebiet am Augsburger Platz, die Gebietsgrenze verläuft westlich der Augsburger Straße bis zur Remstalbahn. Südöstlich wird das Gebiet im weiteren Verlauf komplett von der Bahnlinie umschlossen, im Norden verläuft die Nürnberger Straße. Bad Cannstatt, Espan (Ca 8) Das Gebiet wird durch die Remstalbahn, die Galgenäcker und die Nürnberger Straße umgrenzt, die östliche Begrenzung ist noch festzulegen. Rund um das Krankenhaus Bad Cannstatt liegen insbesondere tagsüber sehr hohe Auslastungen vor, allerdings lagen diese bei der letzten Erhebung unter 100%. Aktuell wird hier eine Nachuntersuchung mit der Fragestellung durchgeführt, ob auch in diesem Teilgebiet die Voraussetzungen für die Einführung eines PRM vorliegen, also die Auslastung über 100% liegt. Stuttgart-Nord, südlich Pragsattel (N6) Das Gebiet umschließt westlich das Wohnquartier Gunter-/Wartberg- und Volkerstraße. Südlich verläuft die Grenze entlang der B27 und der Bahnstrecke. Das Teilgebiet hat seine weiteren Grenzen östlich der Nordbahnhofstraße und entlang der Pragstraße bis zum Pragsattel. Durch die gegebene Trennung der drei kleinen Wohngebiete bedarf es hier einer besonders vertieften Detailplanung und gründlichen Abwägung der bekannten Vorteile des Systems mit den hier zu erwartenden Nachteilen im Rahmen der Bewohnerversorgung. Perspektiven für eine 6. Umsetzungsstufe Das PRM hat in den letzten Jahren bei den Anwohnern zu einer weitgehenden Akzeptanz geführt, da die Vorteile der Regelung erkannt wurden. Mit der Verdrängung parkender Pendler entstehen Freiräume für Fußgänger und Radfahrer, Verkehrssicherheitsdefizite werden verbessert, Parksuchverkehre reduziert, Parkierungsangebote für Dienstleister und Handwerker werden geschaffen. Die durch das PRM beabsichtigten Wirkungen wurden also in allen Gebieten erreicht. Die Einführung führt jedoch jeweils zu Verdrängungen, mit denen ebenfalls umgegangen werden muss, ggf. durch die Erweiterung bestehender PRM-Bereiche. Aber auch andere Entwicklungen können dazu führen, dass die Einführung des PRM ein Ansatz zur Verbesserung bestehenden Parkdrucks sein kann. Aus Sicht der Verwaltung könnte z. B. in folgenden Bereichen die Einführung eines PRM erforderlich werden: - Plieningen/Hohenheim, sobald die Parkplätze der Universität im Campusbereich bewirtschaftet werden - Fasanenhof/Schelmenwasen, spätestens mit der Verlängerung der U6 zum Flughafen - Ortsmitte bzw. Einkaufszentrum von Degerloch, aufgrund des Wunsches des Bezirksbeirats Degerloch, diesen Bereich grundsätzlich neu zu ordnen - Generell Bereiche mit sehr guten ÖPNV-Anbindungen in den Stadtbezirken, die bisher in der Zone 20 lagen und nun innerhalb der stadtweiten Tarifzone liegen. Hier geht die Verwaltung von einer Verlagerung parkender Pendler aus, die derzeit noch nicht örtlich zugeordnet werden können - Vaihingen in Universitätsnähe, sobald die Parkplätze im Campusbereich bewirtschaftet werden