Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
143/2021
GZ:
T
Sitzungstermin: 20.04.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
- Stand der Baumaßnahme
- Finanzierung
- Neufestsetzung Gesamtkosten

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 14.04.2021, GRDrs 143/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme
2. Finanzierung

2.1 Die Fortschreibung der mit GRDrs 4/2021 festgesetzten Gesamtkosten von 416.300.000 EUR (inkl. Eigenleistungen von 19.947.000 EUR) um 39.750.000 EUR (inkl. Eigenleistungen von 2.250.000 EUR) auf 456.050.000 EUR (inkl. Eigenleistungen von 22.197.000 EUR) wird beschlossen.

2.2 Die Gesamtkosten von 456.050.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 660
- Tiefbauamt - beim Projekt 7.665003 - Rosensteintunnel - wie folgt gedeckt:


JahrAuszahlungenEigenleistungenGesamtkosten
EUR
EUR
EUR
2020 und früher
312.205.000
14.877.000
327.082.000
2021
52.178.000
2.370.000
54.548.000
2022
29.170.000
1.970.000
31.140.000
2023
20.000.000
1.420.000
21.420.000
2024
15.000.000
1.200.000
16.200.000
2025
5.300.000
360.000
5.660.000
Gesamt
433.853.000
22.197.000
456.050.000


2.3 Der Mehraufwand in Höhe von 39.750.00 EUR (davon Auszahlungen von 37.500.000 EUR und Eigenleistungen von 2.250.000 EUR) wird als Vorbelastung bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von BM Thürnau wird vorgetragen, im Februar sei bei der nicht öffentlichen Beratung der GRDrs 4/2021, nö, vertrauliche NNr. 51, auf Bitten des Ausschusses seitens der Verwaltung zugesichert worden, dass im Frühjahr eine Abschätzung der finalen Gesamtkosten des Projekts vorgelegt werde. Dieses geschehe nun mit der GRDrs 143/ 2021.

Laut StRin Munk (90/GRÜNE) wurde das Projekt mit einer "politischen" Baukostensumme gestartet. Die Wirtschaftlichkeit sei längst nicht mehr gegeben. Für ihre Fraktion kündigt sie Stimmenthaltung an. Von den StRen Kotz (CDU), Serwani (FDP) und Schrade (FW), die das Projekt als dringend notwendig ansehen, wird dagegen Zustimmung ihrer Fraktionen angekündigt. Das Projekt wird angesichts von 456 Mio. € für einen 1,3 km langen Tunnel durch StR Ozasek (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) als "schwarzes Loch für die Bürgerschaft" bezeichnet. Dies sollte für Forderungen nach weiteren Tunnelprojekten ein warnendes Beispiel sein. Auf die enormen Kostensteigerungen bei der Bauindustrie hebt StR Serwani ab. Als Beispiel nennt er die 4 km lange S-Bahn-Verlängerung auf den Fildern (ursprüngliche Kostenannahme 87 Mio. €, mittlerweile 208 Mio. €). Von StR Körner (SPD) wird mitgeteilt, der Tunnel werde z. B. in der Neckarvorstadt und vor der Wilhelma zu erheblichen Verbesserungen führen. Die Kostensteigerungen seien jedoch mehr als bedauerlich. Ein Projektabbruch ist für StR Goller (AfD) ebenso wie ein grundsätzlicher Verzicht auf Großprojekte nicht vorstellbar. Die aufgetretenen Probleme sind für ihn insbesondere das Resultat eines Zwangsoptimismus.

Für StRin Munk, die sich angesichts der dargestellten zusätzlichen Finanzierungsbedarfe ohnmächtig fühlt, ist ein Betrag in Höhe von 3 Mio. € für Unvorhergesehenes kurz vor Projektfertigstellung sowie der Betrag für einen verstärkten Straßenaufbau durch nicht tragfähigen Untergrund in Höhe von 3,5 Mio. € nicht nachvollziehbar. Zudem hinterfragt sie die Nebenkosten und bittet um Auskunft, ob es noch Möglichkeiten für Kostenreduzierungen gibt. StR Kotz, der von einer unangenehmen Vorlage spricht, leitet aus der Vorlage ab, dass sich die Position Unvorhergesehenes insbesondere auf den Verkehrsknoten und weniger auf den eigentlichen Tunnel bezieht. Besser wäre es gewesen, bereits zu Projektbeginn für Unvorhergesehenes einen höheren Betrag vorzusehen. Als Konsequenz aus den Kostensteigerungen muss für StR Körner künftig bei solchen Projekten ein Risikoaufschlag von 30 % sowie eine Kostenindizierung vorgesehen werden. Sinngemäß äußert sich StR Goller.

Betont wird in der Folge von BM Thürnau, in Zukunft müssten weiterhin Großprojekte angegangen werden. Alle öffentlichen Auftraggeber würden sich bei Großprojekten mit der Kostensteuerung schwertun. Dies sehe man u. a. auch daran, dass der Bund das Kontrollsystem BIM (Building Information Modeling/Management) für seine Baumaßnahmen sehr stark forciere. Die Stadt agiere im Kleinen ebenso; geplant sei ein Modellprojekt. An StR Körner und StR Goller gewandt informiert er weiter, der ursprüngliche Kostenansatz in Höhe von 193,5 Mio. € sei 2012 ohne die Berücksichtigung einer Preissteigerungsrate und ohne eine Position für Unvorhergesehenes beschlossen worden. Allein die seitherigen Kostensteigerungen seien riesig.

Natürlich, und damit wendet sich der Baubürgermeister an StRin Munk, erfolgten Baugrunduntersuchungen. Wenn man allerdings einen Baugrund zu 100 % erkunden wolle, müssten Bohrungen in einem Quadratmeterraster vorgenommen werden. Deutlich macht er, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr gibt, Kostenreduzierungen zu realisieren. Um einen belastbaren Kostenrahmen zu erhalten, müsste vor einem Baubeschluss an Stellschrauben gedreht werden.

Zu dem von StR Körner thematisierten Einnahmebetrag in Höhe von 12,9 Mio. €, der sich laut Vorlage durch den beigelegten Rechtsstreit nicht realisieren lässt (s. Seite 5 der Vorlage, zweitletzter Absatz), nimmt Herr Mutz (TiefbA) Bezug auf die im Februar stattgefundene Beratung. In der damaligen Vorlage seien die Mittel zusammengestellt gewesen, die zum Abschluss des damals zur Entscheidung stehenden Vergleichs benötigt worden seien. Die GRDrs 143/2021 beinhalte die Gesamtdarstellung der benötigten Finanzierung, um das Projekt zu Ende führen zu können. Dazu gehörten auch die 12,9 Mio. €, die bislang im Haushalt noch als Einnahme erwartet worden seien, die aber nun durch die Vergleiche nicht mehr anfielen. Von daher trage dieser Posten ebenfalls zu der Gesamtkostenerhöhung bei.

Verständnis zeigt StR Kotz dafür, dass im Februar die Kostensteigerungen für Unvorhergesehenes etc. noch nicht abschätzbar waren. Dass aber bei einer Vergleichsannahme die ursprünglich eingeplante Einnahme in Höhe von 12,9 Mio. € sich nicht mehr realisieren lasse, müsse damals bereits bekannt gewesen sein. Deshalb, und dies räumt der Vorsitzende ein, hätte die Auflösung dieser Einnahmeposition verfahrenstechnisch in den Vergleich aufgenommen werden müssen.

Das Projekt, und damit geht Herr Mutz auf StRin Munk ein, werde erst im Jahr 2024 mit der Beendigung der Baumaßnahmen zum Leuzeknoten fertiggestellt. Von daher gebe es noch gewisse Risiken. Versucht worden sei, diese in der Vorlage so gut wie möglich abzuschätzen, um nicht noch einmal den Rat mit einer weiteren Kostenerhöhung befassen zu müssen.

StR Schrade trägt vor, in einer Pressekonferenz am 12.02.2021 sei von einer Inbetriebnahme des Rosensteintunnels im September 2021 gesprochen worden. Dagegen werde nun auf der Vorlagenseite 2 von einer Inbetriebnahme im November ausgegangen. Die Inbetriebnahme im November bestätigt Herr Mutz. Im Tunnel müsse noch eine aufwendige Betriebstechnik installiert werden, die zudem noch getestet werden müsse. Daher und da noch in den Straßenraum der Pragstraße eingegriffen werden müsse und dort eine Vollsperrung anstehe, könne die Inbetriebnahme nicht bereits im September erfolgen. Dieser Eingriff, durch den der Tunnel an das Bestandsstraßennetz angeschlossen werde, sei in den Herbstferien vorgesehen.

Weiter teilt er StR Schrade mit, vor dem Rückbau der Pragstraße werde die SSB darüber hinaus dort noch Gleise sanieren. Nachgereicht werde, ob dabei eine Begrünung der Gleisanlage erfolge.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Thürnau fest:

Die GRDrs 143/2021 ist durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vorberaten.
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