§ 558d Abs. 2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel alle zwei Jahre der Marktsituation anzupassen.
Das Statistische Amt hat daher im April 2022 im Rahmen der Mietspiegel- und Wohnungsmarktbefragung mit Hilfe eines schriftlichen bzw. Online-Fragebogens Daten erhoben und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet. In die Auswertung zur Fortschreibung des Mietspiegels flossen 3148 „mietspiegelrelevante“ Mietverhältnisse (freier Wohnungsmarkt, Bezug oder Mietpreisänderung innerhalb der letzten sechs Jahre) ein.
Der Haus & Grund Stuttgart, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Stuttgart und Umgebung e.V. wurden beteiligt.
1. Änderungen gegenüber dem Mietspiegel 2021/2022
Gegenüber dem Mietspiegel 2021/2022 wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen.
2. Preisniveau im Mietspiegel
Insgesamt stiegen die Mieten für einen Quadratmeter Wohnfläche in mietspiegelrelevanten Wohnungen zwischen April 2020 und April 2022 um durchschnittlich 6,8 Prozent auf 11,04 Euro. Diese durchschnittliche Preissteigerungsrate gilt auch für die Erhöhung der Satzungsmieten öffentlich geförderter Wohnungen.
Der gedruckte Mietspiegel 2023/2024 wird in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen als Tischvorlage ausgegeben.