Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
476
3
Verhandlung
Drucksache:
883/2018
GZ:
T
Sitzungstermin:
23.10.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Verkehrssicherung und Erhaltung/Unterhaltung des Straßburger Platzes (zukünftig Manfred-Rommel-Platz)
- Zurückstellung -
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 16.10.2018, GRDrs 883/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Vertrags mit der DB Station & Service AG und der DB Netz AG über die Verkehrssicherung, Erhaltung und Unterhaltung des (bisherigen) Straßburger Platzes mit dem in der Begründung dargestellten Inhalt zu. Er stimmt insbesondere dem in diesem Vertrag geregelten Zuschuss der LHS an die DB Netz AG in Höhe von 200.000,- EUR zur Beteiligung an den Mehrkosten eines höherwertigen festen Belags auf dem (bisherigen) Straßburger Platz zu.
2. Die Auszahlung in Höhe von 200.000,- EUR für den höherwertigen festen Belag erfolgt im Jahr 2018 aus dem Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - bei der
AuszGr 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte - mit Deckung aus der Infrastrukturpauschale S 21. Hierfür werden die erforderlichen Mittel vom THH 200 - Stadtkämmerei - Projekt 7.202200 Infrastrukturpauschale S 21 zur o. g. Kontierung in Verwaltungszuständigkeit umgesetzt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Hinsichtlich des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Bahn AG (DB) kritisiert StR
Kotz
(CDU) zwei Punkte: Zum einen solle die Bahn das Recht haben, aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. Sachbeschädigungen) diesen Platz zu sperren. Dies sei für ihn indiskutabel, denn es handle sich um einen sehr zentralen Platz in der Stuttgarter City. Dass dieser Platz durch die Bahn gesperrt werden könne, dürfe keinesfalls Bestandteil eines Vertrages werden. Er gehe davon aus, dass so gebaut werde, dass Sachbeschädigungen ausgeschlossen werden. Zum anderen müsse angesichts der Wichtigkeit des Platzes der Belag des Platzes deutlich intensiver besprochen werden. Man müsse über Bemusterung, Oberflächen, Qualitäten und Flächenausbreitung sprechen.
Der Kritik am Sperrrecht der DB schließt sich StRin
Munk
(90/GRÜNE) an. Die Bahn wolle hier Hausrecht ausüben. Ebenso sei das Finanzierungskonzept nicht überzeugend. Man benötige mehr Zeit zur Diskussion in der Fraktion und lehne eine vorschnelle Beschlussfassung (VA und GR) innerhalb von drei Tagen ab. Das Gesamtkonzept müsse ausführlicher aufbereitet und bei den finanziellen Aspekten fundiert belegt werden. Sie stelle sich ein Wegerecht für die Stadt vor.
Diese Kritikpunkte kann StR
Conz
(FDP) nachvollziehen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass es sich um eine Fläche im Eigentum der DB handelt. Wenn keine Übereinkunft mit der Bahn gefunden werde, könne der Platz überhaupt nicht genutzt werden.
Für StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) ist es wichtig, dass die Stadt maßgeblich am Gestaltungskonzept mitwirken kann. Aspekte wie Materialität, Hitzeeffekte, Lichtkonzeption, stadtökologische Fragen, Werbeflächen, eine grundhafte Erneuerung nach 25 Jahren etc. müssten diskutiert werden. Daher lehne man zum jetzigen Zeitpunkt eine Abstimmung ab.
StR
Schupeck
(LKR) schließt sich der Forderung nach einem Gesamtkonzept an. Er regt an, ein Kunstdenkmal miteinzuplanen.
Laut BVin
Kienzle
(Mitte) begrüßt der Bezirksbeirat Mitte die Namensgebung und Gestaltungsmöglichkeiten des Platzes. Man müsse sich allerdings grundsätzlich darüber verständigen, wie in Zukunft mit der Namensvergabe umgegangen werde. Die uneingeschränkte Durchlässigkeit des Platzes sei zwingend nötig.
BM
Thürnau
betont, dass sich die Fläche im Eigentum der DB befindet. Der Platz sei Bestandteil der Planfeststellung. Bei der Diskussion um ein Gestaltungskonzept sehe er wenig Handlungsspielraum, denn man sei als Stadt nicht verfügungsberechtigt. Im Gespräch mit der Bahn wolle man erreichen, dass der Platz dauerhaft für die Öffentlichkeit nutzbar sei. Dafür seien zwei Möglichkeiten denkbar: Entweder man widme ihn öffentlich-rechtlich, was aber ein Kreuzungsrecht bedeute. Dies wiederum hätte zur Folge, dass man das, was unter dem Platz liege, zum großen Teil mitfinanzieren müsste. Daher komme dieses Instrument nicht zum Tragen. Stattdessen versuche man einen Vertrag zu schließen, der Namensgebung und Gestaltungsmöglichkeiten beinhalte. Die Bahn habe bisher eine wassergebundene Decke vorgesehen. Diese sei aber aus Sicht der Stadt nicht ideal, denn man rechne mit einer starken Nutzung durch Fußgänger und häufigen Reinigungsmaßnahmen. Man schlage stattdessen einen Einstreubelag vor, der günstiger zu reinigen sei, und werde sich an den Reinigungskosten sowie der Erneuerung des Belages in rund 25 Jahren beteiligen.
Frau
Hermesmeier
(L/OB) betont ebenfalls, dass der Platz im Eigentum der Bahn liege und als Eisenbahnbetriebsanlage planfestgestellt sei. Die LHS habe daher zunächst keine Rechte. Für die Bahn sei die Umbenennung des Platzes akzeptabel.
StR
Kotz
fordert die Durchsetzung der berechtigten Interessen der Stadt. Das sei klarer Auftrag des Ausschusses. Das Verhandlungsergebnis müsse ein anderes sein als bisher vorgelegt. Zum einen müsse dieser stadtbildprägende Platz für die Öffentlichkeit zugänglich sein; zum anderen müsse die Gestaltung des Platzes (Belag etc.) wesentlich intensiver diskutiert werden. Dieser Kritik schließen sich StRin
Munk
und StR
Körner
an. Die Vorlage sei "zu dünn", um dieses wichtige Thema zu entscheiden. StR
Zeeb
(FW) betont die Wertigkeit der Oberflächengestaltung. StR
Conz
bezeichnet die öffentliche Nutzung als erstrebenswert, gibt aber mögliche Unterhaltskosten zu bedenken. Hier müssten starre Grenzen eingezogen werden, um ausufernde Kosten für die Stadt zu vermeiden.
Der
Vorsitzende
sagt zu, weitere Verhandlungen mit der Bahn zu führen und bezeichnet die Vorlage als
nicht vorberaten
.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt
zurückgestellt
.
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