Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
409
1
VerhandlungDrucksache:
1298/2021
GZ:
OB
Sitzungstermin: 30.11.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Klemm
Betreff: Temporäre Gestattung von Heizpilzen in der Winter-
saison 2021/2022

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.11.2021, GRDrs 1298/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Heizpilzverbot für die Wintersaison 2021/2022 wird - wie in der letzten Wintersaison (vergleiche GRDrs 804/2020) - per Abweichungsbeschluss zu den geltenden Gestaltungsrichtlinien zur Möblierung im öffentlichen Straßenraum im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt Stuttgart (Gestaltungsrichtlinien Innenstadt vom 19.04.2007, Beschluss GRDrs 305/2006) ausgesetzt und damit von 01.11.2021 bis 31.03.2022 ohne zeitliche Begrenzung zugelassen.

2. Der Winterbetrieb von Heizpilzen soll möglichst energie- und klimaschonend erfolgen. Auf klimaschädliche gasbetriebene Heizpilze soll verzichtet werden und daher mit Ökostrom betriebene Heizstrahler (Infrarot) verwendet werden.

3. Eine stadtgestalterisch und technisch-ökologisch adäquaten Umsetzung, verbunden mit den entsprechenden Verkehrssicherungsmaßnahmen sind dabei zu berücksichtigen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zustimmung zu der Beschlussvorlage signalisieren StRin Rühle (90/GRÜNE), StR Dr. Vetter und StR Kotz (beide CDU), StR Körner (SPD), StR Serwani (FDP) und StR Schrade (FW). Eindeutige Ablehnung äußert StRin Köngeter (PULS), während StR
Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) sich des Votums enthalten möchte.

StR Dr. Vetter bedankt sich für die Beschlussvorlage, moniert jedoch die späte Entscheidung, Heizpilze temporär wieder zuzulassen. Er finde es zudem schwierig, diese explizit nur mit Ökostrom zu genehmigen. Schließlich würden die Geräte an die jeweils vorhandene Stromversorgung mit entsprechendem vertraglichem Anbieter angeschlossen.

StRin Rühle hingegen äußert sich klar für den Einsatz von Ökostrom und für ein ganzjähriges Verbot der Geräte nach der Wintersaison 2021/2022. Grundsätzlich sehe sie die erneute, aber ausdrücklich zeitlich begrenzte Gestattung der Heizpilze im Sinne der Gastronomie mit ihren Corona bedingten Einbußen positiv.

Dem schließt sich StR Körner an.

Die Abwägung zwischen der wirtschaftlichen Situation der Gastronomen und dem grundsätzlichen Verbot von Heizpilzen im Sinne des Klimaschutzes stellt StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) in den Mittelpunkt seiner Überlegungen und kündigt fraktionsinterne Beratungen dazu an.

StR Serwani gibt den unsicheren weiteren Verlauf der Pandemie und die damit verbundene schwierige Situation der Gastwirte zu bedenken, die sogar vielleicht dazu zwinge, auch im kommenden Jahr wieder über eine zeitlich limitierte Zulassung von Heizpilzen nachzudenken.

StRin Köngeter kündigt zunächst ein nicht einheitliches Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion an. Die Stadträtin findet es äußerst schwierig, den eigentlich untersagten Einsatz von Heizpilzen möglicherweise Jahr für Jahr zur Debatte zu stellen. Stattdessen sollten ihrer Meinung nach angemessene Alternativen für die Gastronomie, z. B. durch die Förderung von anderen Anschaffungen, in Erwägung gezogen werden.

Die Gastwirte wollten sicher aus eigener Kraft Einnahmen generieren, entgegnet StR Schrade. In einer Ausnahmesituation wie der jetzigen sei es geradezu fahrlässig, das Verbot nicht aufzuheben.

Er wolle die Verbotsaufhebung nicht nur als Zugeständnis an die Gastronomie verstanden wissen, meint StR Kotz. In der jetzigen Situation trügen die Heizpilze vielmehr auch zu einer Bekämpfung der Pandemie bei, denn mit ihnen entzerre man die Nutzung der Innenräume von Gaststätten. Die Argumentation von StRin Köngeter könne er zwar verstehen, gleichwohl sei die heutige Entscheidung dem unberechenbaren Pandemiegeschehen geschuldet, das auch für das kommende Jahr nicht einzuschätzen sei.

Die nach Meinung von StR Schrade hinsichtlich der "Aussetzung" und "zeitlichen Begrenzung" widersprüchlich formulierte Ziffer 1. des Beschlussantrags erläutert der Vorsitzende wie folgt: Die Vorlage sei dieselbe wie im Vorjahr bis auf die fehlende Ziffer 4. Während sich die Aussetzung auf den Zeitraum (Wintersaison) beziehe, beinhalte die zeitliche Begrenzung die Betriebszeiten (Uhrzeiten).

BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt dem Beschlussantrag mit 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich zu.
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