Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
223
13
VerhandlungDrucksache:
314/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 12.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: BPlan u. Satzung über örtl. Bauvorschriften Eberhardstr./Geißstraße (Stgt 298.1) im Stadtbezirk S-Mitte
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 28.06.2022, GRDrs 314/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Stadtmitte - Rotebühlplatz bis Eberhardstraße (Stgt 298) im Stadt-bezirk Stuttgart-Mitte wird unterteilt.

Das Plangebiet wird aus dem Geltungsbereich herausgelöst und als eigenständiges Bebauungsplanverfahren und Satzung über örtliche Bauvorschriften Eberhardstraße/Geißstraße (Stgt 298.1) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB weitergeführt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Entwurf des Bebauungsplans des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 02.05.2022.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Eberhardstraße/Geißstraße (Stgt 298.1) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte und die Begründung, jeweils vom 02.05.2022 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

StRin Schiener (90/GRÜNE) äußert den Wunsch nach Darstellung der klimatischen Situation, denn es werde mit einer Zunahme unerwünschter Wärminseleffekte gerechnet. Außerdem thematisiert sie die Begrünung von Flachdächern im Verhältnis zu Satteldächern und den Ausgleich des Wegfalls einer Bestandsbaumreihe.

Der Rat habe sich für Satteldächer entschieden, so BM Pätzold. Es handle sich um Nachverdichtung in der Innenstadt. Frau Fuhrich (ASW) ergänzt, die Entscheidung für die Satteldächer und den eher skulpturalen Ansatz sei gefallen. Im Innenhof sei auf eine sehr intensive Begrünung der Fassaden hingearbeitet worden. Die entnommenen Bäume würden selbstverständlich ersetzt.

BM Pätzold stellt fest:

Die GRDrs 314/2022 ist eingebracht.
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