Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
1072/2020
Stuttgart,
11/25/2020
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Novicos e.V., Hugo-Eckener-Str. 1, 70184 Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
08.02.2021
Beschlußantrag:
Der Novicos e.V., Hugo-Eckener-Str. 1, 70184 Stuttgart wird gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Novicos e.V. ist ein Verein, der regelmäßig stattfindende Aktionen und Veranstaltungen als auch projektbasierte Angebote in der Natur veranstaltet.
Er bietet eine Plattform für junge Menschen, über die auch die Mitglieder Ideen und Vorstellungen von Fahrten, Tagungen und anderen Projekten verwirklichen können. Dabei werden Mittel zur organisatorischen und strukturellen Unterstützung zur Verfügung gestellt.
„Natur • Gemeinsam • Erleben” lautet das Motto der Organisation, bei dem versucht wird, gemeinsam eine wertschätzende Beziehung zur Natur zu fördern. Gleichzeitig sollen die Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenzen gestärkt und Werte wie Gleichberechtigung, Respekt und Empathie gestärkt werden.
Das Team besteht aus zwölf Mitgliedern, die alle Erfahrungen mitbringen.
Novicos e.V. veranstaltet regelmäßig stattfindende Aktionen und Veranstaltungen, welche alle zwei Monate über ein Wochenende stattfinden und für Jugendliche ab 14 Jahren gedacht ist. Bei diesem werden auf Wunsch der Jugendlichen einige Aktionen angeboten, wie zum Beispiel eine gemeinsame Radtour, eine Wanderung oder auch ganz andere Aktivitäten.
Auch gibt es projektbasierte Angebote, also über das Jahr verteilt verschiedene größere und kleinere Projekte, wie zum Beispiel mehrtägige Wanderungen oder ein zweitätiges Campen im Schwarzwald.
Leitmotive sind die Selbstverantwortung und Persönlichkeitsentwicklung zu stärken,
Sozial- und Gemeinschaftskompetenzen zu entwickeln und gesunde und naturgemäße Lebensführung zu fördern.
Alle Aktionen, von der Ideenbildung bis zum alltäglichen Kochen, werden von den Veranstaltern gemeinsam mit den Teilnehmern durchgeführt. Die Mitarbeiter sind nicht älter als siebenundzwanzig Jahre, nach dem Motto „von jungen Menschen für junge Menschen“.
Wertgelegt wird auf eine gesunde und naturgemäße Lebensführung. Dies beinhaltet eine biologische und regionale Lebensmittelwahl und der Verzicht auf Alkohol, Nikotin und anderen Drogen. Außerdem sind die Veranstaltungen mobiltelefon- und medienfrei.
Der Verein hat keine religiöse Orientierung, weshalb jeder bis zum jungen Erwachsenenalter willkommen ist. Auch können dadurch zukunftsorientierte Konzepte wie hierarchiefreie, flexible Organisationsstrukturen ausprobiert werden.
In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nutzt der Verein immer die Gelegenheit, nach einem Projekt mit den Erziehungsberechtigten über ihr Kind zu reden, vor allem wenn es irgendwelche Auffälligkeiten gab. Denn gerade in einer neuen Umgebung völlig ohne Eltern oder familiäre Bezugspersonen fallen manchmal Verhaltensweisen bei den Kindern auf, die sonst zuhause oder im normalen familiären Umfeld nicht wahrgenommen oder einfach ignoriert werden. Außerdem versucht der Verein gerade bei Kindern, die von den Eltern mit „bekannten Auffälligkeiten“ mitgegeben werden, möglichst neutral und offen auf diese Kinder zuzugehen, um dann im Nachhinein den Erziehungsberechtigten evtl. hilfreiche Rückmeldung geben zu können, wenn z.B. das Kind während dem Projekt überhaupt nicht auffällig war, oder sich ganz anders verhalten hat als „beschrieben“. Das ist oft eine hilfreiche Rückmeldung und wird meist dankend von den Eltern oder Erziehungsberechtigten entgegengenommen.
Der Verein ist Mitglied im Stadtjugendring und durch die Verbandsförderung dem Jugendamt bereits bekannt.
Der Antrag des Novicos e.V. auf Anerkennung nach § 75 Sozialgesetzbuch VIII wurde geprüft. Die Voraussetzungen der Anerkennung sind erfüllt.
Die Anerkennung als Träger begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stadt Stuttgart. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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<Anlagen>
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