Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 673/2020
Stuttgart,
08/19/2020


Europäischer Sozialfonds 2014- 2020
Regionaler ESF Pakt S Förderjahr 2021




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich28.09.2020

Bericht:




Allgemeines zum ESF

Der regionale Europäische Sozialfonds (ESF) fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Entwicklung und Erweiterung des Bildungs- und Ausbildungsangebotes und für einen flexibleren Arbeitsmarkt.
Ziel ist, sowohl den wirtschaftlichen als auch den sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. Mit spezifischen Förderangeboten in den Regionen soll die Integration in Arbeit verbessert werden.

Träger und Organisationen, die arbeitsmarktintegrierende Maßnahmen durchführen, können sich jährlich mit Projektanträgen bewerben und für Maßnahmen, die sich an den Zielsetzungen „Integration in den Arbeitsmarkt“ orientieren, Mittel aus dem europäischen Sozialfonds abrufen. Projekte, die über andere Förderungen zu finanzieren wären, sind von einer ESF Förderung ausgeschlossen.

Die Bewilligung der Mittel des ESF in Baden-Württemberg erfolgt nach den Bestimmungen des Ministeriums für Soziales und Integration (http://www.esf-bw.de). Die Förderabwicklung obliegt der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde.

Der Vertrag vom Juni 2014 über die Förderung der Einrichtung und Tätigkeit eines regionalen Arbeitskreises im Rahmen des ESF in der Förderperiode 2014 - 2020 zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Stadtkreis Stuttgart ist die Grundlage für die ESF Angelegenheiten der Landeshauptstadt. Die Höhe der jährlich ESF-Mittel für die Landeshauptstadt Stuttgart, die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vom regionalen Arbeitskreis „Pakt S“ vergeben werden, betragen in der Förderperiode 990.000 €.


Die Anträge für den regionalen ESF richten sich nach nachfolgenden, vom Ministerium festgelegten Zielen:

Ziel B 1.1

Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner, häufig mit mehreren Vermittlungshemmnissen belasteter Langzeitarbeitsloser und die gesellschaftliche Integration von Gruppen, die in besonderem Maße von Ausgrenzung und Armutsgefährdung betroffen sind.

Die wichtigsten Zielgruppen in diesem Ziel sind demnach:

Ziel C 1.1

Vermeidung von Schulabbrüchen und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit bei Jugendlichen bis 25 Jahren. Dies gilt jedoch nur für ausbildungsferne und z. T. marginalisierte Jugendliche, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.

Die Förderung im spezifischen Ziel C 1.1 ist auf junge Menschen - in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren - ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von Maßnahmen der allgemeinen Berufsorientierung oder Berufsberatung erreicht werden können und für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind.


Förderjahr 2021

Für das Förderjahr 2021 wurden 9 Anträge eingereicht. Nur 8 Anträge wurden für das Ranking zugelassen, da ein Träger den Antrag aufgrund fehlender Kofinanzierung zurückziehen musste. Im Förderjahr 2021 konnten nur Anträge für den Förderzeitraum von einem Jahr gestellt werden, da die Förderperiode mit dem Förderjahr 2021 beendet wird und ab 2021 eine neue ESF Förderperiode mit entsprechenden Richtlinien und Zielsetzungen anschließt.

Der Arbeitskreis Stuttgart hat folgende Projektanträge gerankt und zur Bewilligung an die L-Bank weitergeleitet:

Ziel B 1.1

TrägerProjektZielsetzung
Metis GmbHSpätstarter ge-
sucht 2021
Ausbildung für arbeitslose Menschen
über 25 Jahren
sbr gGmbHTagelöhner-
First Step
Niederschwelliges Arbeitsprojekt für
suchtabhängige Menschen
Neue Arbeit GmbHStadtteilmütterFörderung von Frauen zur Erreichung einer beruflichen Qualifizierung im sozialen Bereich
ZORA GmbHLife update 2.0 Heranführen an digitale Medien, zur
Verbesserung der Vermittlungschancen von beruflich unqualifizierten Frauen



Ziel C 1.1

TrägerProjektZielsetzung
Evangelische Gesellschaft StuttgartHaus der LebenschanceBeschulung von ausgeschulten Jugendlichen mit dem Ziel, den Hauptschulabschluss zu erreichen.
Neue Arbeit GmbHDigi LEDigitales Lernen für Schüler/-innen, die von Schulabbruch bedroht sind
sbr gGmbHStayAusbildungsprojekt für unter 25 Jährige mit besonderem Unterstützungsbedarf
Caritas StuttgartReißleineMaßnahmen für Jugendliche, die das Programm 25+ Zukunft abgebrochen haben


Die für 2021 gerankten Projekte haben ein Gesamtvolumen von 1.218.821,67 €. Da für den Förderkreis Stuttgart jährlich nur 990.000,00 € zur Verfügung stehen, wird der Träger des zuletzt gerankten Projekts einen Änderungsantrag stellen, damit das Vorhaben mit einem geringeren Gesamtvolumen ebenfalls gefördert werden kann.
Die Mittel des europäischen Sozialfonds, die für das Fördergebiet 2021 zur Verfügung gestellt wurden, sind somit für das Förderjahr 2021 umfänglich ausgeschöpft worden. Die Zusammenstellung der Fördermittel für das Jahr 2021 liegen als Anlage der Gemeinderatsdrucksache bei.


Ausblick

Die ESF Förderperiode 2014-2020 ist in der regionalen Förderung mit der Rankingsitzung und der Durchführung der bewilligten Anträge für das Förderjahr 2021 beendet worden.

Die neue ESF Förderperiode wird mit der Rankingsitzung 2021 starten und bis 2027 durchgeführt werden. Aufgrund der Coronakrise, sind die Umsetzungsrichtlinien für die neue Förderperiode noch nicht verabschiedet worden.

Folgende Punkte können aber zum jetzigen Zeitpunkt bereits festgehalten werden:

Die Erweiterung der Ziele ist ausgesprochen begrüßenswert, da somit mehr Zielgruppen erreicht werden können und der Kreis der möglichen Antragsteller sich verbreitert. Waren bislang überwiegend Sozialunternehmen oder Träger der Arbeitsförderung Antragsteller, bieten die erweiterten Ziele die Möglichkeit der Antragstellung für viele unterschiedlichen Träger und Einrichtungen.

Mit den erweiterten Zielen ist es zudem möglich, Integration in den Arbeitsmarkt weiter und umfangreicher zu gestalten. Es werden nicht mehr nur konkrete Maßnahmen für spezifische Zielgruppen zur Integration in den Arbeitsmarkt gefördert, sondern der Lebenskontext der zu Integrierenden berücksichtigt. So können nun auch Anträge gefördert werden, die beispielsweise den verbesserten Zugang zur Kinderbetreuung als Zielsetzung haben.

Ferner werden Maßnahmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung, bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung gefördert. Damit werden nicht nur die Zielgruppen, sondern auch die Förderbereiche deutlich erweitert. Sobald Entscheidungen und die entsprechenden Vorgaben des Ministeriums vorliegen, wird der Stuttgarter Gemeinderat mit einer Mitteilungsvorlage über die Richtlinien der neuen Förderperiode und deren Umsetzung informiert werden. Zudem wird der Gemeinderat über die Auswertungsergebnisse der Förderperiode 2014 - 2020 ausführlich informiert, sobald diese im Auftrag des Ministeriums ausgewertet wurden.

Zusammenfassend kann zum jetzigen Zeitpunkt festgehalten werden, dass der Förderkreis Stuttgart die ESF Fördersummen in der Förderperiode 2014-2020 voll ausschöpfen konnte. Dadurch wurde die Umsetzung vieler innovativer Projekte in Stuttgart ermöglicht.

Besonders hervorzuheben ist, dass in der zu Ende gehenden ESF Förderperiode Projekte in die Regelfinanzierung der Landeshauptstadt Stuttgart einmünden konnten. Diese waren u.a.

In der Förderperiode 2007 - 2013 konnten ebenfalls einige ESF geförderte Projekte in die Regelfinanzierung der Landeshauptstadt Stuttgart eingehen. Hier sei u.a. erwähnt:

Durch die Förderung des regionalen ESF war es zudem möglich, Projekte in Stuttgart umzusetzen, die im späteren Verlauf eine gesicherte Finanzierung erlangen konnten. Die Implementierung der Bonus Märkte (sbr) wurde vom regionalen ESF gefördert, ebenso wie die assistierte Berufsausbildung, die heute eine gesicherte Finanzierung über öffentliche Mittel aufweist


Beteiligte Stellen

WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

(-)
(-)




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin





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Ergebnis ranking.xlsx
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Finanzenfinal 2021.xls