Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
133
12
Verhandlung
Drucksache:
783/2017
GZ:
SI
Sitzungstermin:
25.09.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Krasovskij
pö
Betreff:
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
- Sachstandsbericht zum 15.08.2017
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 31.08.2017, GRDrs 783/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Einleitend stellt BM
Wölfle
fest, man könne mit der Entwicklung und Umsetzung der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) in der Stadt Stuttgart zufrieden sein. Die FIM seien ein wichtiges Instrument, um geflüchtete Menschen noch schneller und effektiver in Sprachkurse oder eine Beschäftigung zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund sei positiv, dass im Rahmen des Paktes für Integration nun beschlossen worden sei, dass die Stadt den Betroffenen die Fahrtkosten zu den Einsatzorten der FIM auch künftig erstatte.
Ergänzend macht der Leiter des Sozialamtes, Herr
Spatz,
darauf aufmerksam, dass bei den externen FIM 338 Plätze bewilligt worden sind und 153 Plätze belegt werden konnten. In diesen Maßnahmen finde wirklich gelebte Integration statt, wenn Flüchtlinge z. B. an die gemeinnützige Gesellschaft für Schulung und berufliche Reintegration (sbr gGmbH) oder den Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) vermittelt werden können. Im Unterschied dazu würden die internen FIM ausschließlich in den Unterkünften und deren Umfeld stattfinden. Der Sachstandsbericht zeige, dass die Stadt auch im bundesdeutschen Durchschnitt in Sachen FIM sehr gut aufgestellt sei. Darauf könne man zu Recht stolz sein, so Herr Spatz. Dies liege nicht zuletzt an der guten personellen Ausstattung des FIM-Teams.
Von StR
Fuhrmann
(CDU) wird angemerkt, dass in 13 Fällen nach Anhörung der Betroffenen Sanktionen verhängt worden sind, weil die Personen im Vorstellungsgespräch ihr Desinteresse geäußert hätten, nicht zum Vorstellungstermin erschienen bzw. ihrer Verpflichtung zur Teilnahme nicht nachgekommen seien (Seite 3 der Vorlage). Der Stadtrat möchte wissen, um welche Sanktionen es sich hier konkret gehandelt hat. Dazu antwortet Herr
Spatz,
man entscheide einzelfallbezogen über die Sanktionen. Eine Kürzung der Bezüge um 50 % sei dabei möglich. Dies habe man in 75 % der sanktionierten Fälle angeordnet.
Ferner spricht StR
Fuhrmann
an, dass die Auslastung der externen FIM schlechter als die der internen FIM sei (Seite 5 der Vorlage). Bei sbr habe man beispielsweise von 82 bewilligten Plätzen nur 11 Plätze besetzen können. Der Stadtrat möchte wissen, woran dies liegt und ob man unterstützend etwas tätig werden kann, um künftig eine bessere Auslastung zu erreichen. Dieser Frage schließt sich StRin
Dr. Hackl
(SPD) an.
Hierzu führt Herr
Spatz
aus, man unternehme alles, um die Anzahl der belegten Plätze zu steigern. Manchmal sei es in der Vergangenheit aber nicht einfach gewesen, die Flüchtlinge zu langen Fahrtwegen zu motivieren, vor allem, weil die Frage der Rückerstattung der Fahrtkosten nicht abschließend geklärt war. Das Problem gäbe es auch in anderen Städten und Landkreisen. Die Zahl der belegten Plätze ändere sich regelmäßig. Derzeit seien bei den externen FIM ca. 165 Plätze belegt.
Im selben Zusammenhang spricht StRin
Bulle-Schmid
(CDU) an, dass in Grünanlagen oder Staffeln häufig gebrauchte Spritzen weggeworfen werden. Dies sei ein großes Problem, wenn Kinder damit in Berührung kämen. Sie regt an, die Stadt solle künftig bei den Flüchtlingen stärker dafür werben, im Rahmen der FIM Reinigungsarbeiten bei der sbr zu übernehmen. BM
Wölfle
erklärt, man befinde sich derzeit in Gesprächen mit sbr.
Zu einer Frage von StR
Fuhrmann,
warum in der Auflistung der Hauptherkunftsländer der Teilnehmer/-innen der FIM Syrien an letzter Stelle genannt werde, erläutert Herr
Spatz,
dass die Verfahren der Menschen aus Syrien häufig relativ schnell entschieden würden und die Personen anschließend gleich in SGB II kämen.
StR
Fuhrmann
stellt im weiteren Verlauf der Aussprache fest, dass ab dem Jahr 2018 das FIM-Gesamtbudget von jährlich 300 Mio. € zugunsten des SGB II umgeschichtet werden solle und künftig lediglich nur noch 60 Mio. € für FIM bundesweit zur Verfügung stehen sollen (Seite 6 der Vorlage). Der Stadtrat bittet um eine Einschätzung der Fachverwaltung zu den Auswirkungen dieser Budgetkürzung auf die FIM.
Im selben Zusammenhang spricht StRin
Münch
(90/GRÜNE) an, dass Konkretisierungen zur Mittelverteilung ab dem Jahr 2018 für die zweite Jahreshälfte 2017 angekündigt seien, und fragt, ob hier schon etwas bekannt sei. Insgesamt könne man der Verwaltung zustimmen, dass die FIM ein sehr erfolgreiches Instrument zu einer besseren Integration von Flüchtlingen sind. Häufig sei der Beginn einer externen FIM für die Teilnehmer mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Deshalb sei es umso positiver, dass in diesem Bereich immerhin 153 Plätze (Stand 15.08.2017) belegt werden konnten.
BM
Wölfle
erklärt, das FIM-Programm habe bundesweit durchaus unterschiedliche Zustimmung erfahren. Deshalb habe die Bundesregierung entschieden, einen Großteil des Budgets auf die Jobcenter zu verteilen und die Mittel drastisch zu kürzen. Man gehe derzeit davon aus, dass belegte Plätze auch künftig gefördert werden. Die Anzahl der insgesamt bewilligten Plätze werde künftig aber wohl reduziert.
An StRin
Münch
gewandt, meint der
Vorsitzende,
es sei richtig, dass die Flüchtlinge nach der Entscheidung über den Asylantrag die Berechtigung verlieren würden, an einer FIM teilzunehmen. Man habe aber die Vereinbarung getroffen, dass Personen, die bereits Maßnahmen begonnen haben, diese im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten des Jobcenters fortführen könnten. Die FIM seien grundsätzlich immer nur der Einstieg in eine Beschäftigung. Man habe großes Interesse daran, dass die Teilnehmer/-innen nach Abschluss der Maßnahmen auch weiterhin in Beschäftigung blieben und möglichst den Beschäftigungsumfang steigern.
Flüchtlinge, deren Verfahren vor Beginn einer FIM abgeschlossen werde, könnten nicht von den Maßnahmen profitieren, gibt StRin
Dr. Hackl
zu bedenken. Dies werde in ihrer Fraktion skeptisch gesehen. Dennoch könne man die FIM in Stuttgart im Gesamten als großen Erfolg bezeichnen, was sicher an den guten Rahmenbedingungen und der strukturierten Umsetzung liege.
Von StR
Dr. Fiechtner
(AfD) wird gefragt, wie hoch der Anteil der Geduldeten unter den Teilnehmern/-innen der FIM sei. Er halte eine differenzierte Aufschlüsselung für notwendig. Die
Bürgerinnen und Bürger
der Stadt und er als Stadtrat hätten ein Anrecht darauf zu erfahren, wer städtische Leistungen erhalte.
Dazu erklärt BM
Wölfle,
er hätte die Frage von StR Dr. Fiechtner bereits mehrfach auch bei anderen Tagesordnungspunkten beantwortet. Eine differenzierte Aufschlüsselung sei rechtlich nicht erforderlich und werde nicht gemacht. An FIM könnten Flüchtlinge teilnehmen, die ausschließlich in vorläufiger Unterbringung lebten. Die Teilnahme umfasse einen Zeitraum von sechs Monaten. Danach oder nach Abschluss des Asylverfahrens sei eine Teilnahme an FIM nicht mehr möglich.
Der Vorsitzende schließt diesen Tagesordnungspunkt danach ab. Somit hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss von der GRDrs 783/2017
Kenntnis genommen.
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