Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 435/2019
Stuttgart,
07/02/2019


Verein für Internationale Jugendarbeit Landesverein Württemberg e. V. (vij) - Städtische Förderung für die Jahre 2020 und 2021



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
22.07.2019
22.07.2019

Bericht:

Der Verein für Internationale Jugendarbeit Landesverein Württemberg e. V. (vij) bietet mit seinem Angebotsspektrum Angebote zur sozialen, beruflichen und soziokulturellen Integration von Migranten, geflüchteten Menschen als auch für Au-pairs und internationale Studierende.

Der vij hat im Jahr 2017 begonnen, seine Räume in der Moserstr. 10 in Stuttgart-Mitte zu öffnen, damit ein Begegnungs- und Beteiligungsort für die Menschen im Quartier entstehen kann. Das Einzugsgebiet für den Stadtteil- und Quartierstreff MOSAIK hat der vij auf die Stadtteile Diemershalde, Kernerviertel, Oberer Schloßgarten und Rathaus begrenzt.

Selbstorganisierte, stadtteilbezogene und lebensweltorientierte Angebote mit verschiedenen Themenschwerpunkten für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen sollen zukünftig im Stadtteil- und Quartierstreff MOSAIK stattfinden (z. B. Theatergruppe, Mittagstisch für Migrantinnen, Sprachcafé, Sportangebote, Vortragsabende zu bestimmten Themen).

Folgende Ziele beabsichtigt der vij im Stadtteil- und Quartierstreff MOSAIK zu verwirklichen (s. Anlage 1):
· Aktivierung und Förderung von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 35 Jahren durch Einbindung in Projekte, die entweder durch den vij oder durch Eigeninitiative entstehen.
· Initiierung von interkulturellen Lernprozessen durch Bildungsangebote.
· Proaktive Aufklärungsarbeit zu sozialen und gesundheitlichen Themen.
· Neue und bestehende Kooperationen und Initiativen erkennen und sich weiter im Stadtteil vernetzen.
· Strukturen schaffen, die die Verselbstständigung der Zielgruppe „junge Erwachsene“ fördern.


Der vij hat in seinem Antrag „Quartier MOSAIK Stuttgart-Mitte“ (s. Anlage 1) die Konzeption und Finanzierung des Vorhabens dargelegt.

Der Antrag des Trägers wird sozialplanerisch unterstützt, da der vij seine Räume in der Moserstr. 10 in Stuttgart-Mitte zu einem generationen- und zielgruppenübergreifendem Stadtteil- und Quartierstreff ausbauen möchte. Der Stadtteil- und Quartierstreff MOSAIK schafft Beteiligungs- und Begegnungsmöglichkeiten für die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort, so dass Angebote mit verschiedenen Themenschwerpunkten für die unterschiedlichen Zielgruppen verwirklicht werden. Für eine mögliche Förderung als Stadtteilhaus oder „Plus“-Variante müssen die Voraussetzungen aus GRDrs 196/2019 „Stadtteilhäuser - Konzeption und Förderung“ erfüllt sein. Darüber hinaus ist eine mögliche Förderung von einer Sozialraumanalyse des Stadtbezirks, einer sozialplanerischen Bewertung des Bedarfs und von der Bewilligung der notwendigen finanziellen Mittel durch den Gemeinderat abhängig. Der Umfang des Angebots ist momentan zu gering, um die Rahmenbedingungen eines Stadtteilhauses oder einer „Plus“-Variante zu erfüllen. Das beschriebene Projekt kann in den nächsten Jahren zunächst erprobt werden. Auf Grundlage der Erfahrungen kann gegebenenfalls eine mögliche Weiterentwicklung im Rahmen bestehender Förderprogramme zusammen mit dem Träger besprochen werden.

Der Träger benötigt eine städtische Mitfinanzierung seines dargestellten Angebots für die Zeit vom 01.09.2020 bis 31.12.2021. Entsprechend den in Anlage 1 dargelegten Finanzierungsplänen entstehen für Personal- und Sachkosten Aufwendungen im Jahr 2020 in Höhe von rd. 29.900 EUR und im Jahr 2021 in Höhe von rd. 88.100 EUR. Dem vij ist eine Eigenmittelbeteiligung von 6.150 EUR im Jahr 2020 und von 18.150 EUR im Jahr 2021 möglich. Damit beantragt der Träger städtische Zuschüsse in Höhe von rd. 24.000 EUR für das Jahr 2020 und von rd. 70.000 EUR für das Jahr 2021. Die Gewährung dieser städtischen Mittel für die Jahre 2020 und 2021 erscheint erforderlich und gerechtfertigt, um zu ermöglichen, dass das o. g. Angebot des vij fortgeführt werden kann, bis im Vorfeld zu den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 sozialplanerisch vertieft geprüft werden kann, inwieweit dieses Angebot zu einem Format „Stadtteilhaus“ oder zu einer sog. „Plus“-Variante entwickelt werden kann.

Vom Jugendamt erhält der Träger für folgende Angebote eine städtische Förderung:

FörderbereichAngebotZuschuss in 2019
Offene JugendhilfenClub International173.000 €
Junge Menschen finden hier Ansprechpartner, Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Freizeitgestaltung sowie niederschwellige Beratungsangebote im Jugendwohnheim, im Club International, Treff Mosaik, bei der Au-pair-Beratung oder auch bei Kollegen des Migrationsdienstes sowie der Bahnhofsmission.

FörderbereichAngebotZuschuss in 2019
Maßnahmen für ausländische EinwohnerZentrum für Integration39.500 €
Die Migrationsberatung soll Menschen mit Migrationshintergrund, die älter als 27 Jahre sind, bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration in der Bundesrepublik Deutschland unterstützen. Auch jüngere Menschen können Beratung bekommen, wenn sie sich in hauptsächlich erwachsenen Lebensumständen befinden z. B. mit Familie.


FörderbereichAngebotZuschuss in 2019
Maßnahmen für ausländische EinwohnerFraueninformationszentrum (FIZ) 60.300 €
Beratung für Migrantinnen in Krisensituationen wie z. B. Trennung, Scheidung und häuslicher Gewalt; außerdem gibt es eine Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
24
70
0
0
0
0
Finanzbedarf
24
70
0
0
0
0
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
0
0
0
0
0
0

Die Sozialverwaltung wird vor der Sommerpause eine priorisierte Übersicht zu den Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat AKR hat Kenntnis genommen.

Referat WFB hat Kenntnis genommen, ist jedoch der Auffassung, dass es nicht zwingend Aufgabe der Landeshauptstadt Stuttgart ist, wegfallende Drittmittel durch eine städtische Förderung zu kompensieren. Im Übrigen sieht Referat WFB die vorgeschlagene Maßnahme im Gesamtkontext der anstehenden gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben als eher niedrig zu priorisieren an.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplan-beratungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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In Vertretung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Antrag des Vereins für Internationale Jugendarbeit Landesverein Württemberg e. V.

<Anlagen>

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435_2019_Anl_1_vij Quartier Mosaik Mitte.pdf