Protokoll: Betriebsausschuss Abfallwirtschaft des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
878/2017 Neufassung
GZ:
Sitzungstermin: 21.03.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BM Thürnau
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
Verlagerung der Betriebsstelle Türlenstraße an die AWS-Standorte in der Burgholzstr. in Stuttgart-Münster u. Gingener Str. in Stuttgart-Wangen
Wiederholte Behandlung nach Beteiligung der Bezirksbeiräte

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.11.2017, öffentlich, Nr. 537

Ergebnis: Einbringung der mit Ausnahme des Betreffs identischen GRDrs 878/2017

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.03.2018, öffentlich, Nr. 100

Ergebnis: Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt die GRDrs 878/2017 Neufassung mit der Maßgabe, am Gebäude eine Fassadenbegrünung vorzusehen. Sollte in der weiteren Planung festgestellt werden, dass man mit den benötigten Lagerplatz- und Stellplatzflächen nicht klarkommen wird, werde die Fachverwaltung nochmals auf den UTA zugehen.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 27.10.2017, GRDrs 878/2017 Neufassung.


Grundsätzlich teilt StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) mit, er würde es begrüßen, wenn sich der Betriebsausschuss auch unter den Gesichtspunkten Bodenvorratspolitik und strategischer Umgang mit Flächen grundsätzlich damit auseinandersetzt, wie sich langfristig die Funktionsfähigkeit des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart sichern lässt. Weiter thematisiert er den zukünftigen Umgang mit der Müllverbrennung mit Blick auf auslaufende Verträge.

EBM Föll verweist auf ein Betriebshofkonzept für den Eigenbetrieb AWS, für das Tiefbauamt und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (GFF). Dass die Stadt kräftig in Betriebshöfe investiere zeige nicht zuletzt die zur Beratung stehende GRDrs 878/2017 Neufassung. Darüber hinaus sei dem Gemeinderat bekannt, dass AWS mit der bisherigen Feuerwache 5 ein neues Areal im Degerlocher Gewerbegebiet Tränke erhalten soll. Diese Fläche benötige AWS zwingend, um dort folgende Funktionen unterzubringen.

- Flächenbedarf durch die flächendeckende Einführung der Biomülltonne.

- Um die Betriebsstelle Türlenstraße vollständig aufgeben zu können, würden die Teile, die bisher von der Türlenstraße aus die Filder bedient haben, auf die Filder verlegt.

- Aufgabe der AWS-Betriebsstandorte in der Liebknechtstraße und der Heßbrühlstraße.

Bekannt sei zudem, dass die Stadt auch in andere Betriebshöfe erheblich investiere (bspw. Betriebshof Deckerstraße in Bad Cannstatt) und darüber hinaus würden weitere Überlegungen stattfinden. Klar sei, wenn AWS, Tiefbauamt und GFF einen Betriebshof aufgeben, werde eine Ersatzfläche benötigt. Diese Konzeption sei dem Gemeinderat auch im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) vorgestellt worden. Im Rahmen dieser Konzeption bewege sich die GRDrs 878/2017 Neufassung.

Mit dem bestehenden Betriebshofkonzept verbindet Herr Freitag (GPR) keine Zukunftsplanung. Dieses Konzept stelle den Ist-Zustand dar. Dieser habe dringend erfasst gehört. Standortaufgaben beim AWS deckten sich nicht mit den Interessen dieses Eigenbetriebs, sondern übergeordnete Interessen hätten den Eigenbetrieb gezwungen, Standorte aufzugeben. Um für die Zukunft die Interessen der Eigenbetriebe und der Ämter klarzustellen (Wie sehen die voraussichtlichen Bedarfe aus? Wo sollten sich aus Sicht der Ämter und Eigenbetriebe sinnvollerweise Standorte befinden?) werde ein zukunftsgerichtetes Konzept gefordert. Dies bedeute ja nicht, dass dort dargestellte Interessen deckungsgleich umgesetzt würden.

Dagegen betont der Vorsitzende, selbstverständlich habe man, als das neue Konzept für den Betriebshof in der Tränke entwickelt worden sei, die AWS-Zukunftsinteressen berücksichtigt. Gesehen werden müsse, dass Abwägungen, ob z. B. in der Türlenstraße ein Wohngebiet ausgewiesen werden soll, der Gemeinderat vornehme. Ohne Ersatz könnten Betriebshöfe aber nun mal nicht aufgegeben werden. Ersatz könne aber auch Verdichtung bestehender Betriebshöfe bzw. Optimierungen der Nutzung von Betriebshöfen bedeuten. In der Regel bedeuteten Verdichtungen aber höhere Investitionen.

Für StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE), diese signalisiert Zustimmung zum Beschlussantrag, zeigt die Anzahl von Einzelbeschlüssen, dass nicht unbedingt ein Konzept verfolgt wird, das von allen Playern vertreten wird. Ihre Fraktion unterstütze eine dezentrale Unterbringung der Betriebshöfe. Sie hat nicht den Eindruck, dass ein übergeordnetes verständliches Konzept existiert. Im vorliegenden Einzelfall müsse aber eine Entscheidung getroffen werden.

Die stattgefundenen Diskussionen zum Beratungsthema empfindet StR Körner (SPD) positiv. Es sei gelungen, Kritikpunkte aufzunehmen. Daher werde der Vorlage zugestimmt. Die SPD-Gemeinderatsfraktion wünsche sich in diesem Bereich durchaus mehr konzeptionelle Überlegungen.

Nach Einschätzung von StR Körner ist die Stadt bei Betriebshöfen eher gezwungen zu reagieren.Vielleicht könne über Möglichkeiten geredet werden, um die Stadt mehr in die Rolle der Agierenden zu versetzen. StR Rockenbauch betont, strategische Planung sei die Grundvoraussetzung, um nicht reagieren zu müssen, sondern um handeln zu können. Er wolle diesbezüglich einen Diskurs zwischen Verwaltung, Eigenbetrieben und Gemeinderat anregen. Dringlich sind für ihn fachliche Diskussionen zum Thema Abfallwirtschaft (Wie geht man künftig ökologisch mit dem Thema Müllverbrennung um?). Entscheidungen dazu hätten Auswirkungen auf Flächen. Zudem gebe es die betriebswirtschaftliche und die personalwirtschaftliche Ebene. Die damit zusammenhängenden Themen müssten ebenfalls entwickelt werden. Angesichts der stattgefundenen Diskussionen ist für StR Dr. Reiners (CDU) die heutige Aussprache nicht nachvollziehbar. Die CDU-Gemeinderatsfraktion stimme dem Beschlussantrag zu. Für ihn ist die Verwaltung durchaus zukunftsorientiert bei den Betriebshöfen aufgestellt.

Verwundert darüber, dass sich Teile des Ausschusses fragen, ob überhaupt ein AWS-Gesamtkonzept vorliegt und ob man zukunftsorientiert aufgestellt ist, zeigt sich BM Thürnau. Diejenigen Ratsmitglieder, die im Unterausschuss Restrukturierung AWS vertreten seien, und diejenigen, die im UTA bei der Vorstellung der gesamten Überlegungen anwesend gewesen seien, müssten eigentlich Kenntnis von dieser Konzeption haben. Dies könne auch gerne nochmals komplett im UTA eingebracht werden.

Im Zusammenhang mit der Aufgabe des Standorts Türlenstraße weist er mit Nachdruck darauf hin, dort sei ein Gebäude durch Untergrundsetzungen nicht mehr nutzbar und von daher gesperrt worden. Seit mehr als drei Jahren müsse dort das Personal in Containern untergebracht werden. Daher habe AWS gesagt, an diesem Standort müsse etwas getan werden. Angeschlossen hätten sich Überlegungen aus der Mitte des Gemeinderats, ob an diesem Standort weiterhin AWS bleiben solle oder nicht. Aktuell erkläre AWS, man könne sich vorstellen, dieses Grundstück zu räumen. Dies erfordere Ersatz. Zu dieser Gemengelage komme die flächendeckende Einführung der Biomülltonne, der Vollservice bei der Biotonne sowie das Thema saubere Stadt. Dies alles sei natürlich in die Planungen eingeflossen. Gemeinsam mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und dem Amt für Liegenschaften und Wohnen habe man sich über durch AWS nutzbare alternative Flächen Gedanken gemacht. Im weiteren Verlauf sei dann noch das Thema Allianz in Stuttgart-Vaihingen dazugekommen. Dass dennoch so getan werde, und damit wendet er sich an StR Rockenbauch, dass es kein Konzept gebe, sei ärgerlich. Es gebe also ein Konzept, mit dem der Eigenbetrieb arbeiten könne, und dieses Konzept werde auch sukzessive umgesetzt. Wenn dies nicht der Fall wäre, könnte die Abfallentsorgung nicht gewährleistet werden.

Maßnahmen, wie die Erweiterung des Betriebshofs in Wangen, gingen nicht auf Einzelentscheidungen, sondern auf diese Konzeption zurück.

Von EBM Föll wird betont, eine Strategie, um aus der Müllverbrennung auszusteigen, also eine Suche nach Deponieflächen, werde nicht verfolgt. Nach dem geltenden Abfallwirtschaftsgesetz müsse Restmüll thermisch verwertet werden. Zudem sage das sogenannte Baden-Württembergische Autarkie-Gebot, dass baden-württembergischer ABfall in Baden-Württemberg verwertet werden müsse.

Zusammenfassend regt EBM Föll an, im UTA oder im Unterausschuss diese Konzeption nochmals vorzustellen. Er unterstreicht dabei, ein solches Konzept sei immer ein Stück weit dynamisch. So habe die Abfallwirtschaft und das Tiefbauamt in der Burgstallstraße in Heslach noch einen Betriebshof. Dort existiere ein vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung entwickelter Rahmenplan, der auch im Bezirksbeirat auf positive Resonanz gestoßen sei. Dieser Plan sei sicherlich auch im UTA vorgestellt worden. Möglich wäre dort ein Wohngebiet für "normale Bürger/-innen" zu entwickeln. Daraus leite sich die Frage ab, wie die heute in der Burgstallstraße untergebrachten Funktionen anderweitig untergebracht werden könnten. Diese konkrete Aufgabenstellung gehöre bearbeitet. Die Verwaltung erkläre nicht einfach, die Betriebshöfe in der Burgstallstraße würden geschlossen und AWS und das Tiefbauamt sollen schauen, wie sie damit zurechtkommen. Dies sei ein Beispiel für den permanenten Prozess. Das Treffen von Einzelentscheidungen bedeute nicht, dass es kein Grundkonzept gebe.

Von StR Rockenbauch wird seine Sichtweise wiederholt. Er fordert dabei nochmals fachliche und stadtplanerische Diskussionen. Dynamik stehe einer strategischen Zukunftsentwicklung entgegen und schaffe eher Zwänge und Probleme. Der Gemeinderat müsse sich auch unter ökonomischen Gesichtspunkten mit solchen Fragestellungen auseinandersetzen und sich von Einzelstandortbetrachtungen entfernen.

BM Thürnau hebt in der Folge hervor, der Verwaltung sei sehr wohl bewusst, dass 2025 die Verträge mit der Müllverbrennungsanlage in Münster auslaufen. Der heutige nicht öffentliche Tagesordnungspunkt 19 "Zweckverband RBB - Reduzierung der Mitgliedschaft der LHS im ZV RBB" zeige, dass Überlegungen hinsichtlich der Abfallmengenverschiebung angestellt würden. Beim Thema Betriebshöfe ist er sich sicher, dass es weiterhin Dynamik geben wird. Es werde immer die Notwendigkeit geben, die Mitarbeiter und die Funktionen wirtschaftlich, dezentral unterzubringen. Zu glauben, dass, wenn in einem Konzept Standorte für Abfallwirtschaft, für das Tiefbauamt und für das GFF festgeschrieben werden, diese die nächsten 50 Jahre Bestand haben, sei ein Irrglaube.


Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaft beschließt einstimmig den nachstehend aufgeführten Beschlussantrag der GRDrs 878/2017 Neufassung mit der durch den UTA beschlossenen Maßgabe, am Gebäude eine Fassadenbegrünung vorzusehen. Sollte in der weiteren Planung festgestellt werden, dass man mit dem benötigten Lagerplatz- und Stellplatzflächen nicht klarkommen wird, werde die Fachverwaltung nochmals auf den UTA zugehen:

Beschlussantrag:

1. Dem Aus- bzw. Neubau der AWS-Betriebsstellen Burgholzstraße in Stuttgart-Münster und Gingener Straße in Stuttgart-Wangen zur Verlagerung der Betriebseinrichtungen der Betriebsstelle Türlenstraße wird zugestimmt. Grundlage für den Aus- und Neubau der Betriebsstellen sind die im Anhang beigefügten Raumprogramme, Gestaltungskonzepte und Kostenannahmen in Höhe von insgesamt 21.986.000 € für beide Standorte.

2. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 4) für die Baumaßnahmen auf den Betriebsstellen Burgholz- und Gingener Straße an das Architekturbüro Birk, Heilmeyer und Frenzel, Gesellschaft von Architekten mbH, Adlerstraße 31 in 70199 Stuttgart (Architektur) und an das Ingenieurbüro BKSI GmbH, Schwieberdinger Straße 5 in 70435 Stuttgart (Tragwerksplanung) zum Gesamtpreis von ca. 1.400.000 € brutto wird zugestimmt. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zulasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit den o. g. Planungsbüros Stufenverträge in der üblichen Form abzuschließen

4. Der Aufwand wird aus dem Vermögensplan des Wirtschaftsplans des AWS unter PSP-Element V/5.00.21.43.04 gedeckt. Hier stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

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