Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 29.09.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:Herr Dr. Kron, Frau zur Brügge (beide ASW),
Herr Veltjens (E. Breuninger GmbH & Co.)
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Wettbewerb Neubau Mobility Hub - Areal Breuninger Parkhaus
- mündlicher Bericht durch Fa. Breuninger und Verwaltung -

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Es wird aus Datenschutzgründen nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angeheftet.

Frau zur Brügge (ASW) erinnert an den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum Neubau eines Hauses für Film und Medien, der auch das Mobility Hub beinhaltet habe. Weiter informiert sie mithilfe einer Präsentation. In dem vorgesehenen schlanken Wettbewerbsverfahren sei bisher nicht vorgesehen, den Gemeinderat im Preisgericht zu beteiligen. Hierzu bittet sie um Stellungnahme. Aufgrund des engen Zeitrahmens müsse man den Wettbewerb schnell starten, damit die Fa. Breuninger die Stellplätze im Züblin-Parkhaus in der Übergangszeit des Baus nutzen kann, bevor es abgerissen wird.

Zum Umgang mit dem Ergebnis des Wettbewerbs B 14 (Seiten 13 - 15 der Präsentation) führt sie aus, bestätigt habe sich, dass die Zonierung mit drei verschiedenen Baukörpern gut vorgedacht war. "Was auch bestätigt wurde, was natürlich an dieser Stelle mutig ist und in den Straßenraum eigentlich auch ein bisschen eingreift und einragt, auch ihn bedrängt, sprich diese Spuren überkragen, würden wir jetzt hier auch als eine Bestätigung sehen. Unser Vorschlag ist in dem Bereich, die Kante doch noch hinten zu lassen, weil sicherlich die Entwicklung der B 14 weiterhin durchgearbeitet werden muss und wir jetzt einfach in Stufen weiterplanen müssen, aber wir natürlich die Chance hätten, an der Stelle schon mal den öffentlichen Raum aufzuwerten. Wir haben ja das Ziel vielleicht mal Bäume und diese Plätze, auf das man in diesem Wettbewerb auch mit eingehen könnte. Und zum Thema Nutzungen hatten Sie ja eigentlich auch beschlossen, das Thema kulturelle Nutzung und Verteilung nochmal in einer Gesamtdiskussion zu debattieren, sodass wir jetzt an diesen Beschlüssen, die Sie gefasst haben, auch festhalten würden."

Herr Veltjens (E. Breuninger GmbH & Co.) geht ein auf den sehr ehrgeizigen Terminplan des Projekts (Seiten 9 und 10 der Präsentation). Wichtig sei, dass das Mobility Hub realisiert ist bevor das Züblin-Parkhaus abgerissen wird, damit der Bürgerschaft und den Kunden Stellplätze während der Bauzeit des Mobility Hubs zur Verfügung stehen. Der Wettbewerb soll daher im Oktober/November 2020 laufen. Parallel werde man den Aufstellungsbeschluss vorbereiten, der noch 2020 gefasst werden soll mit der Zielsetzung, das Bebauungsplanverfahren zu starten. Idealerweise würde Anfang 2022 ein Satzungsbeschluss vorliegen. Parallel werde man mit der Planung beginnen und den Bauantrag einreichen, sodass mit dem Satzungsbeschluss eine Baugenehmigung erteilt werden könnte. Das Bauvorhaben könnte dann in einer sehr knappen Bauzeit bis Ende 2023 realisiert werden.

Herr Dr. Kron (ASW) lenkt den Blick auf den Wettbewerb zur B 14. Offensichtlich sei, dass ein Widerspruch vorliegt zwischen Wettbewerbsergebnis B 14 und den Planungen zum Film- und Medienhaus der Fa. Breuninger und der Stadtverwaltung. Man könne noch nicht direkt auf die neuen Planungen von ASP umstellen, weil diese Planungen im weiteren Verfahren überprüft und überarbeitet werden müssen. Als erstes werde die verkehrstechnische Machbarkeit überprüft, darauf folge die Beteiligung der Bezirksbeiräte und des Städtebauausschusses. Darüber hinaus plane man eine Veranstaltung, wie die Bürger weiter informiert werden können über den Stand des Wettbewerbsentwurfes und über das weitere Vorgehen. Danach müsse ASP die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung, die vielleicht zur politischen Diskussion vorgeschlagen werden, in einer Überarbeitung formulieren, welche wiederum die Grundlage sei für weitergehende Maßnahmen dann, wenn an einzelne Flächen und Knotenpunkte herangegangen wird. Die Planungen seien jetzt noch flexibel, denn wenn das Wettbewerbsergebnis für das Film- und Medienhaus und das Mobility Hub vorliegt, müsse auf dieser Grundlage der Bebauungsplan erarbeitet werden. In dem Bebauungsplan müssen die verschiedenen Punkte wie Untergrund, Unterführung, Regenrückhaltebecken etc. abgearbeitet werden.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) - wie auch die auf ihn nachfolgende*n Redner*in seitens des Ausschusses - dankt für die Ausführungen. Er ist grundsätzlich mit dem Vorgehen einverstanden, da es den Grundzügen des bereits Besprochenen im Hinblick auf Nutzungen entspreche. Vom Verfahren her fühle er sich jedoch übergangen, da der Versand der Auslobung bereits übermorgen erfolgen soll, ohne dass die Mitglieder des STA diese überhaupt gesehen haben. Er bittet darum, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, zumal der Gemeinderat im Preisgericht nicht berücksichtigt werden soll. Aus seiner Sicht soll der Versand der Auslobung an die Büros erst in der nächsten Woche erfolgen, zumal der STA am 06.10.2020 über den Wettbewerb B 14 sprechen werde. Auch sollte man überlegen, ob das von Herrn Dr. Kron dargestellte Vorgehen richtig ist oder ggfs. Anpassungen erfolgen sollten. Überdeckungen mit ASP gebe es bei den Querungen und den drei Blöcken. Schon beim Bauvolumen gebe es jedoch erhebliche Abweichungen, weshalb genau darauf geschaut werden sollte, was noch geht im Rahmen des rechtlich Möglichen.

Der Bezirksbeirat Mitte habe in seiner gestrigen Befassung die Maßgabe mitgegeben, dass Fahrradabstellplätze und Plätze für Lastenräder integriert werden sollen. Ohnehin sollen nur die baurechtlich notwendigen Stellplätze hergestellt werden. Laut Vorlage soll versucht werden, diese Zahl noch zu reduzieren. Er bittet darum, dies in die Auslobung mitaufzunehmen. Auch sollte der Rat schauen, welche Einflüsse es von den anstehenden Bebauungsplanverfahren, was den B 14-Wettbewerb angeht, noch gibt, um die Stellplatzzahl reduzieren zu können. Daher bitte er um eine Vertagung der Entscheidung bis zum 06.10.2020.

StR Kotz (CDU) verweist auf die bisherige Nutzung "mit einem Parkhaus direkt am City-Ring, wie wir es uns vorstellen". Nichtsdestotrotz sei die Situation städtebaulich verbesserungsbedürftig, weshalb seine Fraktion froh und dankbar sei, dass das Haus Breuninger investieren will. Zu einem Parkhaus heutzutage gehöre viel mehr als Stellplätze für Kfz zu bieten; was ein Mobilitäts-Hub bedeutet, habe die Fa. Breuninger dargestellt. Auch die städtebauliche Aufwertung an dieser relativ zentralen Stelle erfolge in einer Größe und Kubatur, die ein prägendes Gebäude erfordert. Der Terminplan sei nachvollziehbar und sehr ambitioniert. Nichtsdestotrotz teile er die Meinung seines Vorredners, "dass die Einbindung des Gemeinderats in diesen Prozess nicht gerade zufriedenstellend ist". Dies werde sicherlich Fragen aufwerfen in der Bevölkerung im Hinblick auf die Beteiligung auch den Wettbewerb B 14 betreffend. Um hier keinen Fehler zu machen, beantragt der Stadtrat, das Preisgericht dergestalt zu ändern, dass die Fraktionen im üblichen Verfahren dort eingebunden sind und dass der Gemeinderat in die Auslobung eingebunden ist. Für seine Fraktion könne er zusagen, dass man sehr schnell und ad hoc zu Terminen bereit sei, um dieses Thema zügig anzugehen, sodass dies zu keiner spürbaren Verzögerung des Projektes, welches dadurch am Ende in der Qualität sogar vielleicht noch besser sein wird, führen werde.

Mit dem neuen Stadtraum B 14 bekomme man eine echte Vision zur Stadtreparatur, führt StR Ozasek (FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) an. Seiner Meinung nach müssen alle weiteren Prozesse nach dem Siegerentwurf von ASP/Köber ausgerichtet werden. Dieser Wettbewerbssieger müsse Grundlage sein für alle weiteren Prozesse was verkehrsplanerische und was stadtplanerische Aspekte anbelangt. Deswegen habe man ganz bewusst das Wettbewerbsergebnis abgewartet. Diskussionswürdige Fragestellungen lägen auf dem Tisch, wie beispielsweise eine "Verlängerung der Perlenkette an Kulturinstitutionen entlang der Kulturmeile hier mit dem Vorschlag ein Haus der Kulturen, ein Lindenmuseum, auf diesen Baufeldern zu errichten". Es sei hingegen keine Zierde, wenn zukünftig entlang der Kulturmeile ein großes Parkhaus steht, egal mit welchen Begrifflichkeiten dieses Parkhaus mit 580 Stellplätzen eingekleidet werde. Bei 580 Stellplätzen sei ein Delta übrig an nicht abgebildeten baurechtlich notwendigen Stellplätzen, wo noch nicht geklärt sei, wo diese hinkommen sollen. Die FrAKTION sei daher nicht damit einverstanden, zügig in ein schlankes Wettbewerbsverfahren einzusteigen. Er teile die Ansicht von StR Kotz, dass der Gemeinderat in ein großes Verfahren eingebunden sein muss. Auch könne es nicht sein, dass der Rat den Auslobungstext nicht kennt, der Grundlage für das schlanke Verfahren sein soll.

Mit Blick auf das Ergebnis der verkehrsplanerischen Grundlagenuntersuchung zur Lebenswerten Stadt für alle, verweist der Stadtrat auf ein "gigantisches Überangebot in der City und an der City-Randlage an Parkplätzen in Tiefgaragen und in Parkhäusern". Über 3.000 Stellplätze seien selbst in der Spitze am Wochenende nicht ausgelastet. Er fände es sehr bedauerlich, wenn an dieser überflüssigen Infrastruktur nicht gerüttelt werden würde. Man würde sich die Chance nehmen, an dieser Raumkante einen wirklichen Stadtbaustein für die Kulturmeile zu schaffen. Es brauche die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeit der Verwaltung, "dass Sie uns aufzeigen, wie wir diese baurechtlich notwendigen Stellplätze in irgendeiner Weise möglichst konzentrieren, dort wo wir bereits die Kapazitäten haben in leerstehenden Tiefgaragen in der City und am Rand der City!"

StRin Kletzin (SPD) begrüßt - auch im Hinblick auf die IBA - grundsätzlich ein schlankes Wettbewerbsverfahren. Jedoch setze ein solches voraus, "dass natürlich trotzdem vorher man sich klargemacht hat, auch von der Stadtseite, und auch diskutiert hat, wohin man eigentlich will und da vielleicht auch entsprechende Entscheidungen dazu gefällt hat". Sie sei keine Verfechterin, dass die Gemeinderäte unbedingt im Preisgericht vertreten sein müssen, doch habe man bei den letzten Wettbewerbsverfahren gemerkt, dass es wichtig sei, den Link zu den Bürgern herzustellen. In der jetzt vorgeschlagenen Besetzung des Preisgerichts stellten sich daher durchaus Fragen. Auch vertrete sie die Meinung, es brauche ein Konzept seitens der Stadt, "wie wir hier in den Gremien umgehen mit so etwas, wie wir da auch die Entscheidungen treffen". Mit Blick auf den B 14-Wettbewerb und den Leonhardsplatz, der Bestandteil ist und an der Stelle einen Raum schafft, so müsse so etwas zumindest Eingang in die Auslobung finden. Auch die Frage, wie der Gemeinderat darauf reagiert und welche Forderungen daraus folgen, müsse unbedingt geklärt werden. Auch sie plädiert dafür, sich die Zeit zu nehmen um zumindest die Verfahrensfragen zu klären. Da man mit den Auswirkungen des B 14-Wettbewerbs noch häufiger zu tun haben werde, bittet sie darum, einen Überblick für eine Struktur zu geben, "wie Sie innerhalb der Verwaltung ist, damit wir wissen, wo sind die Verzahnungen da?" Sie kündigt an, fraktionsintern über das Projekt zu diskutieren und am 06.10.2020 weitere Punkte dazu zu sagen.

StR Serwani (FDP) ist sehr erfreut über das Projekt, das eine enorme städtebauliche Aufwertung an diesem Platz sei und ein IBA-Projekt, "was sich nachher sehen lassen kann". Auch begrüße er ein schlankes Verfahren, weil es schneller geht, bedauere aber wie die Vorredner*in, dass der Gemeinderat außen vor gelassen werden sollte. Natürlich müsse der B 14-Wettbewerb mitberücksichtigt werden. Froh sei er darüber, dass Breuninger in Stuttgart bleibt, unterstreicht er weiter. Auch für das Image der Landeshauptstadt Stuttgart sei es aus seiner Sicht wichtig, dass eine Firma wie Breuninger in Stuttgart ist. Selbstverständlich brauche ein so großes Geschäft Parkplätze - und dieses Parkhaus sei direkt am City-Ring, dort, wo die Parkplätze hingehören. Dass Stuttgart irgendwann einmal autofrei sein wird, sei ein Wunschdenken. "Wir brauchen auch die Einkaufskraft der Leute, die von außen nach Stuttgart kommen, aus der Region. Und da eignet sich dieser Platz vollkommen."

StR Goller (AfD) sieht den Wettbewerb als zwingenden Input für den weiteren Prozess, gleichzeitig sieht auch er den Gemeinderat in der Entscheidungsposition mit der demokratischen Legitimation. "Rein von der Grundfläche her ist gerade der vorherige Entwurf erstmal mit der heutigen Realität bereits kompatibel, und ich sehe es als Mehrwert an, selbst wenn der Straßenraum zurückgebaut werden sollte, eine breitere Allee dort zu erhalten als diesen künstlichen Zwischenraum zwischen den Gebäudeteilen zu vergrößern bei gleicher Grundfläche." Er erkenne folglich keinen Grund, sich sklavisch dem ersten Preisträger unterzuordnen.

Interessant finde er die Rückmeldungen aus der Bürgerbeteiligung, insbesondere "unbedingt mehr Höhe beim Gebäude". Was das Parkplatzangebot angeht, so wolle man eine städtebauliche Aufwertung, gleichzeitig aber keine infrastrukturelle Abwertung. Das Argument des Parkplatz-Überangebots sei längst besprochen worden. Man habe erkannt, dass es größtenteils auf eine Fragmentierung zurückgeht, "d.h., wir haben kleinere Parkhäuser, die nicht gut genutzt sind, logischerweise aufgrund eines aufwändigen Parkplatzsuchverkehrs zwischen den Parkhäusern". Wenn heute an der Stelle kein Parkhaus stünde, müsste man bei einer modernen Planung der Innenstadt eines dorthin bauen, weil es perfekt platziert sei am Rand der Innenstadt. Wer versuche, Infrastruktur abzubauen, anstatt sie zu verbessern und zu konsolidieren, der verschlechtere die Verkehrssituation zum Schaden der Stadt und der Bürger. Es brauche vielmehr an dieser Stelle "ein zukunftsoffenes und heute und vielleicht auch zukünftig belastbares Element der Verkehrsinfrastruktur".

Für die Fraktionsgemeinschaft PULS erklärt StR Walter, für ganz wichtig in der Planung halte man, dass das Parkhaus flexibel bleibt. Man erkenne an, dass es die Parkplätze braucht. Wenn man aber als Stadt an den Punkt kommt, zu sagen, "wir schaffen es, weniger Autos in der Stadt zu haben und es damit weniger Parkplätze braucht, man dann flexibel umstellen kann von Auto- auf Fahrradstellplätze oder was auch immer dann benötigt wird". Wichtig sei auch, dass entsprechend dem Wunsch des Bezirksbeirats Mitte mindestens 150 Fahrradabstellplätze - auch für Lastenräder -, sowie Ladestationen für E-Bikes usw. eingeplant werden.

Es gehe der Verwaltung heute darum, den Ausschuss über den Stand des Projekts zu informieren, so BM Thürnau. Das Thema werde am 06.10.2020 im Zusammenhang mit dem ebenfalls dort vorgesehenen TOP Städtebaulicher Planungswettbewerb für die B 14 erneut aufgerufen. Den von StR Kotz gestellten Antrag werde er heute zur Abstimmung stellen. Was die Vermittlung zwischen Preisgericht und Bürgern angeht, so gehe er davon aus, dass es gewährleistet werden kann, die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger einzubinden als nicht stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht, um den Informationsfluss zu gewährleisten.

Inhaltlich merkt er an, es liege ein Wettbewerbsergebnis für die B 14 vor. Dieses müsse über Machbarkeitsstudien und über weitere Planungen überprüft werden, was nicht von heute auf morgen passieren könne. In der Zwischenzeit entwickle sich die Stadt weiter. Ein solches Beispiel, wo die Entwicklung gerade ansteht, sei dieses Projekt. Wolle man dies übereinbringen, so gebe es zwei Möglichkeiten: "Entweder man hält Stadtentwicklung jetzt an für einen Zeitraum X, bis alle Rahmenbedingungen an diesem Wettbewerbsergebnis geklärt sind und weiß, was geht wirklich und was geht am Ende vielleicht nicht? Wie groß dieser Zeitraum ist, vermag ich jetzt nicht abzuschätzen, aber er wird jedenfalls mehrere Monate dauern, das ist meine Vermutung. Herr Dr. Kron spricht von Jahren - ja, das kann ich mir auch vorstellen. Das kann aber aus meiner Sicht nicht der Weg sein. Sondern der Weg muss sein, zu gucken, wie kann ich denn bei einer Vorstellung der Zukunft die so aussieht, wie ASP sie hier auf den Plan gebracht hat, trotzdem einzelne weitere Punkte entwickeln?"

An StR Ozasek gewandt meint er, natürlich könne man eine Grundsatzdebatte führen mit der Position, 'es braucht dort keine Parkplätze mehr'. Man könne aber auch auf dem Standpunkt stehen, 'zur Zeit und vielleicht auch in den nächsten x-Jahren braucht es noch diese Parkplätze' und genau deshalb habe man die von StR Walter hervorgehobene Flexibilität in der Planung gewählt, um die heute baurechtlich notwendige Zahl von 580 Stellplätze herzustellen, die Nutzung später aber verändern zu können. Das Gleiche gelte für das Thema der Überlagerung mit dem Ergebnis des Wettbewerbs zur B 14. Auch diese Gebäude müsse man bautechnisch so lösen, dass sie nachher relativ einfach erweitert werden können. Er plädiere dafür, diesen Weg zu beschreiten.

Für StR Ozasek lautet die entscheidende Frage: "Wie bringen wir überein Stadtentwicklungsprojekte, die anstehen, mit einer jetzt zugrundeliegenden Zukunftsvision für einen neuen Stadtraum B 14?" Richtig sei, dass Stadtentwicklung nicht pausieren kann. Die jetzige Planung zeige eine schrittweise Umgestaltung der B 14 auf. Dieser Gedanke solle überführt werden in alle weiteren Projekte, die in der Stadtentwicklung nun anstehen. Dies könnte beispielsweise dergestalt aussehen, dass man sich dazu entscheidet, den Leonhardsplatz zu konservieren, der sich jetzt andeutet, und diese Fläche nicht als Baufeld für die Entwicklung zu nehmen. "Sondern wir setzen die Kubatur anders an, womöglich auch mit einer optionalen Gebäudeerweiterung zu einer neuen Raumkante, wie von ASP aufgezeigt." Dies müsse man im Auslobungstext hinterlegen, damit diese Entwicklung für die Zukunft möglich bleibt. Das Gleiche gelte für das Raumprogramm, weshalb die Macher eines künftigen Film- und Medienhauses sich überlegen müssen, was kann als späteres Raumprogramm ergänzend hinzugefügt werden und was ist das must have für die Anfangsphase. Dies bedeute jedoch, sich mehr Zeit zu geben, sodass man nicht sofort in das beschriebene schlanke Verfahren gehen könne.

Seiner grundsätzlichen Auffassung nach brauche es die 580 Parkplätze nicht und man sollte sie nicht schaffen, betont der Stadtrat weiter. Jedoch bewege man sich in einem rechtlichen Rahmen, wo baurechtlich notwendige Stellplätze in irgendeiner Weise nachgewiesen werden müssen. Daher erfolge auch immer wieder die Anregung, "dass die Verwaltung uns einen Weg aus diesem Dilemma aufzeigt", vielleicht über eine neue Stellplatzsatzung, die spezifisch die Bebauung der City umfasst oder die umliegenden Bereiche der City mit integriert, wo dies anders geregelt werden kann. Auch könne er nicht nachvollziehen, wie sich diese Zahl an Stellplätzen errechnet, da kein Rechenmodell dargelegt worden sei. Auch sei nicht ersichtlich, "wie aus diesem Parkhaus, dass nun dort entstehen soll, tatsächlich ein künftiger Mobilitäts-Hub erwachsen kann". Er fragt, ob dies über einen Städtebaulichen Vertrag mit der Fa. Breuninger gesichert wird und welche Möglichkeiten die Stadt hat, um einen solchen Transformationsprozess in diesem Gebäude herbeiführen zu können.

Herr Dr. Kron unterstreicht, für ihn stelle sich die Frage, wie kommen wir möglichst schnell ohne weitere Grundsatzdiskussionen, die immer weitere Verfahrensverzögerungen bedeuten würden, zu einem Ergebnis. "Dieses Leonhardsviertel insgesamt, wenn wir es betrachten, ist ja eines der Gebiete für IBA 2027, das darf man nicht vergessen. Wir haben nicht so viele Gebiete, die wir bis 2027 dann auch umsetzen können. Und das steht ja auch im direkten Zusammenhang mit dem Züblin-Parkhaus. Wir werden ja auch da die Parkplätze wegnehmen und mit dem Breuninger-Parkhaus ist es so, dass sehr viele Stellplätze dort auch belegt sind. Die sind Nutzungen zugeordnet und die müssen baurechtlich auch wieder geschaffen werden. Insbesondere sehe ich hier die Notwendigkeit, schnellstmöglich zu Ergebnissen zu kommen, wie insgesamt das Züblin-Areal jetzt auch mit dem Breuninger-Parkhaus und diesen Planungen, die von ASP vorliegen, in Übereinstimmung zu bringen ist. Da werden wir Diskussionen führen.

Für mich ist jetzt nicht der Wettbewerbsentwurf für alle Flächen maßgeblich. Also das, was ASP jetzt vorgeschlagen hat, mit dem Leonhardsplatz und der Bebauung, die an die Leonhardskirche herangeführt wird: Ist dies das, was wir als Ziel ansehen? Oder gibt es noch andere Alternativen? Wir steigen jetzt parallel dazu ein, da gibt es auch Abstimmungen innerhalb der Verwaltung, eine Konzeptvergabe vorzubereiten, Ideen zu sammeln, wie wir jetzt, sagen wir einmal für die Züblin-Garage zu baulichen Entwicklungen kommen. Und wenn man dann sieht, bis 2027, die Zeit ist eng. Das muss in den nächsten beiden Jahren mit Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erfolgen, damit man dann auch zum Bauen kommt. Damit wir dementsprechend etwas darstellen. Und insofern denke ich, dass man jetzt schon sagt, wir nehmen die Planungen, die das Wettbewerbsergebnis für die B 14 jetzt sind, mit als Unterlage für die Architekturbüros. Die sollen sich Gedanken machen, wie man flexibel darauf reagiert". Man werde also eine Information in die Auslobungsunterlage einarbeiten, "dass wir diese Flexibilität uns bewahren und für die nächsten Jahre dann dementsprechend als Grundlage nehmen".

StR Peterhoff sieht die Vorstellungen nah beieinander. Alle wollten das Beste für die Leonhardsvorstadt und alle wollen das IBA-Projekt, gleichzeitig wolle man die richtigen Weichen stellen für die nächsten Schritte. Welche Punkte vom B 14-Wettbewerb dabei besonders wichtig sind, habe Herr Dr. Kron genannt. Ganz entscheidend finde er dabei das Gerberviertel und die Bebauung auf dieser Seite und die gegenüberliegende Seite, die Leonhardsvorstadt mit dem Leonhardsplatz. Es gelte schnell zu überlegen, wie man bei der Auslobung darauf schon reagiert, um anzustoßen, "dass man entweder schon weiter an die Straßenkante hin baut im Rahmen des Möglichen oder eben eine modulare Bauweise vorsieht, dass wir hier schnell vorankommen, aber dass wir nicht jetzt eine Bebauung beschließen und auf den Weg bringen, die nicht auf dieses Konzept, was wir später haben wollen, reagiert".

StR Kotz meint, es sei nicht das erste Mal, bei dem man eine große Linie vor Augen hat, sie aber nicht sofort zu 100 % umsetzen kann und deswegen in entsprechenden Schritten vorgehen muss. Daher müsse die Ausschreibung eine Formulierung erhalten, "wir bauen jetzt das, was räumlich momentan machbar ist, ohne dass die B 14 lahmgelegt wird, aber mit dem klaren Hinweis, dass ein Zielbild ist, dass die bauliche Kante weiter nach vorne rücken kann in 5, 10, 15 oder wieviel Jahren auch immer". Da der Ideenteil ja sowieso relativ groß gefasst wurde, halte er dies für unproblematisch. Die Büros sollen dann dazu Aussagen treffen und Vorschläge machen.

BM Thürnau verweist auf die erneute Befassung im STA am 06.10.2020 und lässt anschließend über den Antrag von StR Kotz abstimmen, wonach ins Preisgericht wie im üblichen Verfahren Vertreter*innen der Fraktionen als stimmberechtigte Preisrichter aufgenommen werden. Er hält dazu Einstimmigkeit fest. Abschließend stellt er fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat von dem Bericht Kenntnis genommen.
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