Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
873/2018
Stuttgart,
11/14/2018
Jugendhilfeausschuss
- Wechsel bei den stimmberechtigten Mitgliedern
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.11.2018
05.12.2018
06.12.2018
Beschlußantrag:
1. Die Bestellung von Herrn Wolfgang Bernlöhr, DER PARITÄTISCHE Stuttgart, zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses wird widerrufen.
2. Zum neuen stimmberechtigten Mitglied wird Frau Dagmar Preiß, Gesundheitsladen e.V., gewählt.
3. Die Bestellung von Herrn Georg Ceschan, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e.V., zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses wird widerrufen.
4. Zum neuen stellvertretenden Mitglied wird Herr Friedhelm Nöh, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e.V., gewählt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart hat mit Schreiben vom 01.10.2018 mitgeteilt, dass zur Wahl als neues stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses Frau Dagmar Preiß vorgeschlagen wird. Sie soll Nachfolgerin von Herrn Wolfgang Bernlöhr werden, der im Sommer 2018 in den Ruhestand gegangen ist. Frau Preiß war bisher stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses in Vertretung von Herrn Joachim Stein in der Rolle der Vertretung geschlechtsspezifischer Belange von Mädchen und Jungen. In einem Schreiben vom 02.10.2018 teilte Frau Preiß mit, diese Stellvertretung niederzulegen.
Des Weiteren hat die Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart mit Schreiben vom 01.10.2018 mitgeteilt, dass zur Wahl als neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses Herr Friedhelm Nöh vorgeschlagen wird. Er soll Nachfolger von Herrn Georg Ceschan werden, der im Herbst 2018 in den Ruhestand geht, und Frau Preiß im Jugendhilfeausschuss vertreten.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 4 der Satzung für das Jugendamt vom Gemeinderat gewählt.
Eine offene Wahl der genannten Personen durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls Einstimmigkeit nicht erreicht wird, ist eine geheime Wahl erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
<Anlagen>
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