Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 128/2021
Stuttgart,
06/07/2021



Stadtteilzentren konkret: Wettbewerbsverfahren für das Bahnhofsumfeld Stuttgart-Zuffenhausen
- Auslobung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.06.2021
22.06.2021
29.06.2021



Beschlußantrag:

1. Der Durchführung eines einphasigen nichtoffenen Planungswettbewerbs für das Bahnhofsumfeld in Stuttgart-Zuffenhausen mit Kosten in Höhe von 200.000 EUR wird zugestimmt.

2. Der Aufwand für den bauvorbereitenden Wettbewerb in Höhe von 200.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 2021 THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. 3. Der Entwurf des Auslobungstextes wird zur Kenntnis genommen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wettbewerb entsprechend dem vorgeschlagenen Zeitplan und Verfahren durchzuführen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Bahnhofsumfeld Zuffenhausen wurde als Schlüsselmaßnahme im Handlungskonzept Stadtteilzentren konkret definiert. Im gleichnamigen Investitionsfonds hat der Gemeinderat in den Doppelhaushalten 2018/19 und 2020/21 insgesamt 1,0 Mio. EUR für die bauliche und funktionale Aufwertung dieses wichtigen Verkehrsknotenpunkts und zentralen Bereichs im Stadtteilzentrum Zuffenhausen bereitgestellt, die noch in Höhe von 970.000 EUR bereitstehen.

In einem ersten Schritt wurde ein modular aufgebautes städtebauliches Entwicklungskonzept für das Bahnhofsumfeld Zuffenhausen erarbeitet und vom Gemeinderat als konzeptionelle Grundlage für die kurz- bis langfristige Entwicklung des Bahnhofsumfelds beschlossen (GRDrs 452/2020). Zunächst sollen einzelne Maßnahmen der Ausbaustufe 1 des städtebaulichen Entwicklungskonzepts umgesetzt werden.

Wettbewerbsziel
In einem einphasigen nichtoffenen Planungswettbewerb sollen die Grundzüge für die freiraumplanerische Neugestaltung des Bahnhofsumfelds gesetzt werden. Wesentliche Ziele des Wettbewerbs sind, dem Kulturzentrum (Burgunderstraße 28 - 32) mit den städtischen Bildungs- und Kultureinrichtungen ein adäquates und attraktiv gestaltetes Umfeld zu geben sowie die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit des Bahnhofsbereichs und dessen Einbindung in die umliegenden Stadtquartiere zu verbessern. Hierzu sollen der Vorplatz am Kulturzentrum neu gestaltet und die heute beengte Zugangssituation erweitert und funktional verbessert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Zugangssituation von den westlich gelegenen Stadtquartieren an der Bessemerstraße.

Wettbewerbsabgrenzung
Die im Rahmen der GRDrs 452/2020 vorgeschlagene Wettbewerbsabgrenzung wurde im Zuge der Vorbereitungen des Wettbewerbs weiter konkretisiert. Der Planungswettbewerb ist in zwei Planungsabschnitte unterteilt.

Planungsabschnitt 1 umfasst den Vorplatz am Kulturzentrum mit dem Übergang zur Burgunderstraße sowie den westlichen Zugangsbereich. Diese Bereiche können ohne Eingriff in die städtebauliche Grundstruktur und innerhalb der bestehenden Eigentumsverhältnisse umgesetzt werden. Dieser Planungsabschnitt soll entwurfsabhängig realisiert werden.

Planungsabschnitt 2 umfasst hingegen die Bereiche, die sich nicht in städtischem Eigentum befinden bzw. größere Umsetzungswiderstände aufweisen. Für diese sollen aber im Sinne eines gesamthaften Planungsansatzes ebenso Umsetzungsideen ent-wickelt werden. Die Erdgeschossvorzone am Kulturzentrum wird Planungsabschnitt 2 zugeordnet, da eine Umsetzung hier von der Zustimmung der Eigentümerschaft des Gebäudes Burgunderstraße 28 - 32 abhängig ist. Selbstverständlich soll aber der gesamte Vorplatz als Einheit gedacht, geplant und möglichst umgesetzt werden.

In Planungsabschnitt 2 sollen außerdem die Unterführung zum Bahnhof sowie der eigentliche Bahnhofsbereich zwischen den Gleisen auf dem Gleisdreieck behandelt werden, die sich im Eigentum der Deutschen Bahn befinden. Für den südlich an den Vorplatz am Kulturzentrum anschließenden Bereich des ZOBs sowie die Grünflächen entlang der B10 sollen ebenfalls Entwicklungsperspektiven aufgezeigt werden.

Die Übergänge an der Burgunderstraße in Richtung des Stadtteilzentrums sowie der aufgeweitete Platzbereich an der Straßburger Straße werden ebenfalls in Planungsabschnitt 2 aufgeführt. Grund ist, dass die Umgriffe und Ausgestaltung der Straßenquerungen konzeptabhängig ist und nicht vorgegeben werden sollen.

Kostenrahmen
Der in der GRDrs 452/2020 benannte Kostenrahmen von 3,9 Mio. EUR für die drei priorisierten Bereiche des Bahnhofsvorplatzes Ost am Kulturzentrum, des Entreé West sowie der Stadteingänge an der Burgunderstraße wird als Orientierung für den Wettbewerb herangezogen.

Finanzielle Auswirkungen

In den Doppelhaushalten 2018/2019 und 2020/2021 wurden bereits Mittel in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. EUR für das Bahnhofsumfeld Zuffenhausen zur Verfügung gestellt, die noch in Höhe von 970.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen beim Projekt 7.611092 - Stadtteilzentren, Investitionspauschale, Auszahlungsgruppe 7873 - Sonstige Baumaßnahmen bereitstehen. Im Rahmen der Deckungsfähigkeit werden die für den Wettbewerb benötigten Mittel in den Teilergebnishaushalt 2021 THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung umgesetzt.

Die erforderlichen Mittel für eine vollständige Umsetzung der Ausbaustufe 1 und ggf. weiterer Stufen werden durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen bzw. das Tiefbauamt zu den kommenden Doppelhaushaltsplänen angemeldet.



Beteiligte Stellen

AKR, WFB, SOS, SI, T

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Auslobungsentwurf
2. Lageplan Wettbewerbsgebiet
3. Zeitplan


<Anlagen>



zum Seitenanfang