Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 28.06.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: "Quartiersmanagement für das Leonhardsviertel"
- Antrag Nr. 191/2022 vom 10.06.2022 (Die FrAKTION)
- mündlicher Bericht -

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.

Durch Frau zur Brügge (ASW) werden die Inhalte der Präsentation Seiten 1 - 4 und durch Herrn Bertram (ASW) die Inhalte der Seiten 5 - 9 ausführlich dargestellt. Was die gesamte Leonhardsvorstadt angeht, favorisiert Herr Bertram ein Stadtteilmanagement (STM) mit einer dauerhaften Präsenz. Zudem merkt er an, als wünschenswert werde angesehen, dass später sowohl die Begleitung des Sanierungsgebietes als auch der Leonhardsvorstadt als Ganzes aus einer Hand angeboten werde. Die Herausforderung bestehe darin, ob insbesondere nach dem EU-Ausschreibungsrecht eine Ausschreibung machbar sei, die die Option beinhalte, auch die Sanierung durch das zu beauftragende Büro betreuen zu lassen. Dieses Büro solle ja bereits vor der Sanierung einsteigen. Da noch keine Fördermittel zur Verfügung stünden, müssten, und deshalb sei der Antrag korrekt, zunächst einmal Haushaltsmittel eingesetzt werden. Dass mehrere Büros parallel unterwegs seien, werde nicht gewollt. Offen sei also derzeit noch, wie sich dies rechtlich umsetzen lasse. Stadtteilassistenz dürfte eher nicht infrage kommen. Hierbei würde jemand ein Einzelpaket, bestehend aus einzelnen Modulen, anbieten, und seitens der Stadt würden diese einzelnen Module (wie bei einem Jahresbauanbieter) abgerufen. Er geht für ein zweijähriges STM von mindestens 200.000 € und für eine zweijährige Stadtteilassistenz von rund 100.000 € Kosten aus.

StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), der sich für die Berichterstattung bedankt, spricht sich in seiner Antragsbegründung ebenfalls für ein STM mit Vor-Ort-Präsenz sowie für die Beauftragung eines Büros aus.

Auch StRin Rühle (90/GRÜNE) erachtet es für sinnvoll, das Sanierungsgebiet miteinzubeziehen. Sie unterstreicht zudem, bezogen auf die Fortführung der sehr erfolgreichen Bürgerbeteiligung, die Bedeutung, das Ganze aus einer Hand abgedeckt zu bekommen. Für StR Kotz (CDU) stellt es keine gute Entwicklung dar, dass mittlerweile für jedes Gebiet eine hauptamtliche Betreuung vorgesehen wird. Seiner Fraktion sei es wichtig, Parallelstrukturen zu vermeiden. Alle Aktivitäten sollten zentral organisiert sein. Von StRin Schanbacher (SPD) wird im Namen ihrer Fraktion an dieser Stelle ein großer Bedarf für ein STM gesehen. Sehr wichtig sei es, für die in der Bürgerschaft aufgekommenen Diskussionen, die Konflikte beinhalteten, einen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Während sich StR Serwani (FDP) entsprechend äußert, teilt StR Schrade (FW) die von StR Kotz geäußerte Skepsis. Er fragt, ob nicht zunächst das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet abgewartet werden sollten. Auch in der Vergangenheit seien Sanierungsgebiete erweitert worden. StR Dr. Mayer (AfD) kann angesichts der laufenden Bürgerbeteiligung und der sich kümmernden Stellen (Verwaltung, Bezirksbeirat, Bezirksvorsteherin) ebenfalls nicht nachvollziehen, weshalb hier ein STM notwendig sein soll.

Nach den Stellungnahmen der Fraktionen räumt Herr Bertram ein, es könne letztlich dazu kommen, dass zwei Büros, allerdings dann wenigstens in einem Raum, arbeiteten. So hätten beide Kenntnis über die gesamten Aktivitäten.

StRin Schanbacher erinnert, für das Quartiersprojekt KUGEL im Stuttgarter Süden seien zum zweiten Mal Mittel bereitgestellt worden. Dabei sei bis zum Sommer dieses Jahres eine Aufstellung darüber beauftragt worden, wie man sich denn das Quartiersmanagement parallel zum STM und zur Stadtteilassistenz perspektivisch vorstellen könne. Als notwendig erachtet sie grundsätzliche Überlegungen, wie bei solchen Themen einheitlich vorgegangen wird. Es gehöre vermieden, dass einige Gebiete dauerhaft und andere, wie z. B. das Projekt KUGEL, eben nicht dauerhaft finanziert würden.

Von StR Rockenbauch wird die Bereitschaft signalisiert, erforderliche Mittel bereitzustellen.

Die Ausschreibung der bereits für 2022 und 2023 finanzierten Kontaktstelle bittet StRin Rühle zeitnah vorzunehmen. Ihrer Kenntnis nach sind dafür 250.000 €/Jahr eingestellt. In diesem Bereich Räumlichkeiten zu bekommen, werde aber nicht einfach.

Im selben Zusammenhang berichtet Herr Bertram, bis die Verwaltung mit einer Vorlage zum Sanierungsgebiet komme, dies werde wohl 2024 sein, müsse die Finanzierung komplett aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Danach könnten die Leistungen, die im zukünftigen Sanierungsgebiet anfielen, übernommen werden. Nicht möglich sei, Steuerungsaufgaben in der Sanierung zu fördern, die über die Abgrenzung des Sanierungsgebietes hinausgingen. Im Milieuschutz, und damit wendet er sich an StR Rocken-bauch, gebe es keine Fördergelder. Von daher müsse das Ganze, wenn das Sanierungsgebiet laufe, zumindest honorartechnisch aufgeteilt werden. Zu hoffen sei, dass es sich zumindest um das gleiche Personal handeln werde.

Gegen Ende der Aussprache erhält StR Rockenbauch von BM Pätzold die Auskunft, die Verwaltung überlege, mit welchen Möglichkeiten die vorhandenen Mittel für das Weitere eingesetzt werden könnten. Die Schwierigkeit werde sein, formal korrekt die Mittel auf das gesamte Gebiet umzulegen. Ergänzend erklärt Herr Bertram, für die Gebietsanteile, die nicht in die Sanierung kommen, müsste eine Anschlussfinanzierung 2024/2025 über den Haushalt stattfinden. In der Förderung könne wie gesagt nur das übernommen werden, was innerhalb der Satzungsabgrenzung an Leistungen erbracht werde. Dies sei ja dann durch den zur Verfügung gestellten Förderrahmen finanziert; städtische Anteile seien in der Vergangenheit bis zum nächsten Doppelhaushalt (bis zur Bewilligung der Komplementärmittel) aus anderen Verfahren zwischenfinanziert worden. Die Sanierungsgelder stünden ab Mitte 2024 zur Verfügung, mit der Möglichkeit, angefallene Aufgaben ab dem 01.01.2024 zu tätigen. Dies könnte, falls je noch ein Rückbau des Parkhauses infrage komme, interessant werden; das dortige Erbbaurecht laufe 2023/2024 aus.

Am Ende der Aussprache bestätigt BM Pätzold die Nachfragen von StR Rockenbauch
- Gibt es ein STM 2023/2024 durch die beschlossenen Haushaltsmittel?
- Bearbeitet dieses STM auch das Leonhardsviertel?

Abschließend stellt BM Pätzold fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat vom Bericht Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 191/2022 ist erledigt.
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