Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
544/2022
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 18.10.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Neubau Führungszentr. f. Sicherheit u. Gefahrenabwehr (FüSiG) m. dem Neubau Integr. Leitstelle (ILS) auf Q18 im Neckarpark u. d. Neubau Zentrale Verwaltung der Branddirektion (ZV) auf Q16.1/Q17 im Neckarpark,
Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 07.10.2022, nicht öffentl., Nr. 167
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.10.2022, GRDrs 544/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der aktuellen Entwicklung der Planungen des 1. Bauabschnitts zur Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache in Stuttgart-Bad Cannstatt, den Änderungen gegenüber dem mit GRDrs 780/2021 gefassten Vorprojektbeschluss, dem Neubau des Führungszentrums für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) und Aufgliederung in zwei Bauvorhaben (1. Neubauvorhaben Integrierte Leitstelle und 2. Neubauvorhaben Zentrale Verwaltung) wird Kenntnis genommen.

Neubau Integrierte Leitstelle (ILS)

2.1 Dem Neubauvorhaben der Integrierten Leitstelle (ILS) am neuen Standort Q18 im Neckarpark auf Basis des Raumprogramms vom 27.03.2022 (Anlage 2) mit voraussichtlichen Gesamtkosten auf Basis einer vom Hochbauamt ermittelten groben Kostenannahme (Anlage 4) in Höhe von 63.500.000 EUR wird zugestimmt.

2.2 Der Realisierung des Neubauvorhabens Integrierte Leitstelle (ILS) am Standort Q18 im Neckarpark durch einen Generalübernehmer (Planen und Bauen) wird zugestimmt.

2.3 Die Finanzierung des Neubauvorhabens ILS mit Gesamtkosten in Höhe von 63.500.000 EUR erfolgt aus den im Doppelhaushalt 2022/2023 und der mittelfristigen Finanzplanung im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233611 - Feuerwache 3, Bad Cannstatt; Neubau, in der AuszGr. 7871 - Hochbaumaßnahmen bereitgestellten Mitteln.

Neubau Zentrale Verwaltung (ZV) der Branddirektion

3.1 Dem Neubauvorhaben der Zentralen Verwaltung der Branddirektion (ZV) am neuen Standort Q16.1 und Q17 im Neckarpark auf Basis des Raumprogramms vom 14.04.2022 (Anlage 6) einschließlich flächentechnischer Ergänzungen auf Grundlage des verabschiedeten Feuerwehrbedarfsplans (GRDrs 7/2022) mit voraussichtlichen Gesamtkosten auf Basis einer vom Hochbauamt ermittelten groben Kostenannahme (Anlage 7) in Höhe von 53.100.000 EUR wird zugestimmt.

3.2 Zur Finanzierung der Planungsleistungen des Neubaus der Zentralen Verwaltung stehen im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233611 - Feuerwache 3, Bad Cannstatt; Neubau, in der AuszGr. 7871 - Hochbaumaßnahmen unter Berücksichtigung von Beschlussziffer 1.3 noch 1.500.000 EUR im Doppelhaushalt 2022/2023 und der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die restlichen Planungs- und Umsetzungsmittel werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Veräußerung der Grundstücke Q16.1, Q17 und Q18

4. Die öffentliche Ausschreibung der Bauplätze Q16.1, Q17 und Q18 (GRDrs 160/2021 Neufassung) im Neckarpark wird aufgehoben. Dem Verbleib der Grundstücke im Eigentum der LHS und der Nutzung für städtische Zwecke (Neubau Integrierte Leitstelle mit Neubau Zentrale Verwaltung der Branddirektion) wird zugestimmt.

Die Stadträtinnen und Stadträte Peterhoff (90/GRÜNE), Bulle-Schmid (CDU), Conzelmann (SPD), Schrade (FW), Serwani (FDP), Ozasek (PULS) und Dr. Mayer (AfD) äußern sich zustimmend zur Vorlage.

StR Peterhoff lenkt den Blick auf städtebauliche Aspekte. Positiv bewertet er die Option zur nach außen offenen Nutzung der EG-Flächen auf Q16/Q17. Er schlägt vor, eine Nutzung vorzusehen, die in das Quartier NeckarPark ausstrahle und "gerne auch" von der Feuerwehr vorangetrieben werde. Dies solle auch im Bezirksbeirat diskutiert werden. Kritisch sieht er die Ein- und Ausfahrtsituation auf Q18, die zwar aufgrund der Regularien nicht anders gelöst werden könne, dennoch aber mit so wenig Auswirkungen wie möglich gehandhabt werden solle (Ein- und Ausfahrt über Benzstraße). Er bittet mit Nachdruck darum, das Quartier Q18 von außen gut zu gestalten, denn dies stelle das Eingangsfeld in den NeckarPark dar.
Für StRin Bulle-Schmid ist der Vorschlag ihres Vorredners zur Nutzung der EG-Zone in der Vorlage bereits enthalten. Die Gestaltung müsse selbstverständlich ansehnlich sein.

StR Conzelmann greift die Formulierung zur EG-Zone auf S. 6 der Vorlage auf, "welche mit der Nutzung "Feuerwehr" korrespondieren und der "Sicherheitsarchitektur der Landeshauptstadt Stuttgart nicht entgegenstehen" solle. Dazu erbitte er nähere Erläuterungen. Zur Gestaltung von Q18 könne er sich seinem Vorredner anschließen und schlage vor, zwei Mitglieder des Gestaltungsbeirates miteinzubeziehen.

Mit der Idee für den Standort, die von StRin von Stein (FW) stamme, würden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, so StR Schrade. Zum einen werde ein Lärmriegel für den Wohnungsbau und zum anderen mehr Raum und Mehrwert für die Feuerwache 3 geschaffen. Er möchte wissen, ob die beiden Module Integrierte Leitstelle und Zentrale Verwaltung gleichzeitig in Betrieb gehen könnten.

Dieses Projekt zeige auf, wie wichtig strategische Flächen für die Stadt seien, um wichtige Funktionen und Bedarfe abzubilden, betont StR Ozasek. Den Forderungen von StR Peterhoff zu Gestaltung und EG-Nutzung kann sich der Stadtrat anschließen.

StR Dr. Mayer möchte wissen, ob die Ausfahrtsituation verkehrsplanerisch geändert werden kann.

Zu den Anmerkungen der Ausschussmitglieder nimmt Herr Holzer (HochbA) Stellung, der betont, an einer Integrierten Leitstelle gebe es im Vergleich zu einer "normalen" Feuerwache nur selten Notfallverkehr. Die verschiedenen Betriebsszenarien seien entsprechend mit der Verkehrsplanung geprüft worden. Die von StR Conzelmann hinterfragte Formulierung bedeute, die Nutzung im EG dürfe nicht den Betrieb der Feuerwehr behindern oder stören. Dem Bezirksausschuss könne am 26.10. berichtet werden. Die beiden Module Integrierte Leitstelle und Zentrale Verwaltung gingen gleichzeitig in Betrieb. Zur Gestaltung führt er aus, das gesamthafte Vergabeverfahren schließe keine gestalterische Auseinandersetzung aus. Er verweist auf das Referenzprojekt des Bildungshauses NeckarPark, bei dem eine Gestaltungsjury in Anlehnung an die Wettbewerbsjury beteiligt gewesen sei. Auch bei der Parzelle Q18 werde eine ansprechende Gestaltung gelingen; die Restriktion liege im Vergaberecht. Als nächster Schritt werde nun am Altstandort die Sanierung der Feuerwache möglich. Insgesamt sei das Konzept deutlich verbessert.

Zur Ein-/Ausfahrtsituation ergänzt Herr Dr. Belge (Branddir), beim Bau einer Feuerwache bedürfe es aufgrund der Normvorgaben einer Notausfahrt. Mit Polizei und Verkehrsbehörde sei die Situation einer gesperrten Benzstraße erörtert worden, wobei dann in diesem Fall die Notausfahrt genutzt werde, um über den NeckarPark in Richtung Bad Cannstatt abfahren zu können. Dies gelte ohnehin seit Langem für die Feuerwache 3. Die Frage der Fassadengestaltung sei sehr wichtig und werde bereits intensiv bearbeitet. Die Zahl der Tore reduziere sich voraussichtlich auf maximal drei, die nur im Falle eines Einsatzes für Ein- und Ausfahrt geöffnet würden. Zur EG-Nutzung gebe es bereits intern sehr gute Ideen, das Thema Feuerwehr in einer Art "Schaufenster" nach außen darzustellen und für die Bürgerschaft greifbar zu machen. Es gebe sehr viele Besuche von Kindergärten, Schulen und Bauherr*innen, die in einem Infozentrum begrüßt werden könnten. Zum Sicherheitsaspekt bzw. -charakter führt er aus, bis jetzt noch ungeplante Gebäudeflächen dienten zum einen als Puffer und dürften andererseits durch Fremdnutzung nicht aufgespalten werden.

BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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