Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025
Bericht:
Die im Folgenden dargestellten Mehraufwendungen ergeben sich einerseits zwingend aus der Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, die seit Anfang 2022 ohne Medienbrüche komplett digital abgewickelt werden, soweit das unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Die seither in fast 1 ½ Jahren gemachten Erfahrungen belegen die Notwendigkeit empirisch.
Daneben müssen die im Außendienst tätigen Mitarbeitenden des Amtes ihrer Arbeit trotz erheblich veränderter Bedingungen in der warmen Jahreszeit auf den Baustellen, also ungeschützt im Freien, nachgehen. Die insoweit vorgenommene Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen ergibt erhebliche Mehrbedarfe für Sonnenschutzmaßnahmen.
Das bedeutet im Einzelnen:
1. Hardware für digitale Verfahren – zusätzliche Monitore
Die Gefährdungsbeurteilungen beim Baurechtsamt werden regelmäßig fortgeschrieben, so auch derzeit wieder. Zurzeit werden 42 Mitarbeiter*innen, die regelmäßig Außendienst (im Freien auf Baustellen über mehrere Stunden bis zu ganztägig) verrichten (Baukontrolleure, Prüfstatiker) mit Dienstkleidung (Jacke, Warnweste, Schuhe, Helm) ausgestattet. Bisher lag der Schwerpunkt der Ausstattung auf dem Schutz vor Verletzungen durch scharfkantige / spitze / raue Teile, die auf jeder Baustelle vorhanden sind. Der Klimawandel erfordert jedoch zusätzlich den Schutz vor intensiver UV-Strahlung insbesondere in Form von Sonnenbrillen, UV-abweisender Kleidung (mehr Sonnenstunden mit höherer Strahlungsintensität über einen längeren Zeitraum im Jahr).