Die Entwicklung der Deponie Einöd geht bis auf das Jahr 1930 zurück, als damit begonnen wurde, im oberen Bereich der Einödklinge Abfälle abzulagern. Das Abfallwirtschaftskonzept sah 1973 vor, den Standort als Ausfalldeponie (bei Ausfall der Abfallverbrennungsanlage) und zur Ablagerung von nicht brennbaren Abfällen zu nutzen und in eine geordnete Deponie zu überführen. Nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 1978 wurde hierzu zwischen 1980 und 1982 der Auffüllabschnitt I mit der kompletten Infrastruktur erstellt. Aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben (Ablagerungsverbot von Hausmüll) wurde die Deponie Einöd 1998 in eine Mineralstoffdeponie überführt und seither zur Ablagerung von mineralischen Abfällen genutzt. Die aktive Restlaufzeit der Deponie beträgt noch ca. 20 Jahre. Danach schließt sich eine Stilllegungs- und Nachsorgephase für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren an, in welcher nach den gesetzlichen Vorgaben alle baulichen Maßnahmen zum Abschluss der Deponie umgesetzt (Oberflächenabdichtung, Rekultivierung, Sanierung Anlagentechnik) und anschließend in der Nachsorgephase alle technischen Einrichtungen (Entgasungsanlage, Sickerwasserfassung- und Ableitung, Grundwassermessstellen etc.) überwacht und betreut werden müssen. Für den Betrieb der Deponie und die anschließende Nachsorgephase ist ein hierzu geeignetes Betriebsgebäude erforderlich. Das im Jahr 1981 errichtete und 1992 erweiterte Bestandsgebäude ist wegen Feuchteschäden mit Schimmelbildungen im Innenraum dringend sanierungsbedürftig. Zusätzlich ist aufgrund von geänderten betrieblichen Abläufen in den letzten Jahren weiterer Raumbedarf entstanden.
Eine im Jahr 2017 vom Architekturbüro ASS durchgeführte Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund der schwierigen Erweiterbarkeit des Bestandsgebäudes und der Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Betrieb, der Abriss und Neubau des Betriebsgebäudes, trotz geringer Mehrkosten gegenüber einer Sanierung mit Ausbau, die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Dabei wird für einen eventuell weiteren Bedarfsfall auch eine mögliche Erweiterung berücksichtigt. Eine Errichtung in Holzbauweise wird angestrebt. Baurecht Eine Abstimmung über die baurechtlichen Vorgaben hat auf der Basis des Konzeptentwurfes mit der Baurechtsbehörde stattgefunden. Eine verbindliche Zusage, bzw. Benennung evtl. notwendiger Rahmenbedingungen konnte nicht abschließend erfolgen, da sich das Gebäude im Außenbereich im baurechtlichen Sinne befindet. Im Zuge einer Baugenehmigung wird das Vorhaben nach § 34 oder § 35 BauGB zu bewerten sein. Da es sich jedoch um ein Betriebsgebäude auf dem Deponiegelände mit Abstand zur Bundesstraße handelt, hat das Baurechtsamt die Genehmigungsfähigkeit für den Ersatzneubau signalisiert. Raumprogramm Grundlage für den Neubau ist das von der AWS erstellte Raumprogramm vom 07.05.2020. Der zweigeschossige Neubau mit einer BGF von ca. 415m² beinhaltet das Wiegebüro, den Sozialbereich sowie die Umkleiden und Duschen im Erdgeschoss. Im Obergeschoss ist die Verwaltung mit Besprechungsraum und Archiv angeordnet. Die Zahl der ggf. herzustellenden notwendigen Stellplätze wird sich im Laufe der weiteren Planung ergeben. Wiegetätigkeit Die Wiegetätigkeit ist für den Betrieb der Deponie unabdingbar und muss durchgängig aufrechterhalten werden. Dazu ist während der Bauphase eine interimistische Unterbringung notwendig, welche voraussichtlich als Mietcontainer bereitgestellt wird. Für das Wiegebüro ist ein Standort nahe der Waage notwendig, die Sanitär- und Sozialräume können an anderer Stelle auf dem Gelände der Deponie aufgestellt werden. Energiekonzept und Dachbegrünung Die energetische Ausbildung des Bauvorhabens orientiert sich an der Energierichtlinie und den energetischen Anforderungen der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Neubau des Betriebsgebäudes ist als klimaneutrales Gebäude mit dem Ziel eines Plusenergiegebäudes zu errichten. Die gesamte Dachfläche ist flächig extensiv mit Dachbegrünung auszustatten. Über der begrünten Dachfläche sind schräg aufgeständert Solaranlagen mit größtmöglicher installierter Leistung zu realisieren. Dabei können die Solarmodule bzw. -kollektoren in senkrechter Projektion von oben auf das Dach maximal die Hälfte der begrünten Fläche bedecken. Das energetische Konzept wird im Rahmen des Projektbeschlusses dargestellt und mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Barrierefreies Bauen Bei der Gestaltung der Arbeitsstätte werden die Grundsätze des barrierefreien Bauens in Abstimmung mit der Schwerbehindertenvertretung berücksichtigt, so dass die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen möglich ist. Termine Folgende Termine sind vorgesehen:
Mittel in Höhe von 2.200.000 EURO sind im Doppelwirtschaftsplan 2020/2021 der AWS vorhanden. 100.000 EURO wurden aus dem Wirtschaftsplan 2019 in das Jahr 2020 übertragen. Die darüberhinausgehenden Kosten in Höhe von 179.000 EURO werden im Doppelwirtschaftsplan 2022/23 angemeldet.
Beteiligte Stellen Referate SWU, WFB Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Dirk Thürnau Gerhard Knobloch Bürgermeister AWS-GF i.V. Anlagen Anhang 1 - Lageplan, Grundrisse Anhang 2 - Kostenblatt Anhang 3 - Raumprogramm <Anlagen> zum Seitenanfang