Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 395/2019
Stuttgart,
07/01/2019


Städtische Förderung der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) e. V. - ab dem Jahr 2020



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich22.07.2019

Bericht:

Mit GRDrs 258/2013 „Städtische Förderung der Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart e. V.“ wurde letztmals über die Arbeit der Kontakt- und Informationsstelle für
Selbsthilfegruppen e. V. (KISS), Tübinger Str. 15, 70178 Stuttgart, und über die Finanzbedarfe des Trägers berichtet.


Aus Sicht der Sozialverwaltung haben Selbsthilfegruppen für die Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart einen hohen Stellenwert, denn:

· Selbsthilfegruppen verbinden Menschen mit einem gemeinsamen Thema. Die Menschen leiden z. B. unter der gleichen Krankheit, leben mit einer Behinderung, befinden sich in der gleichen Konfliktsituation. Mit dem Verständnis füreinander stützen sie sich und suchen nach Möglichkeiten für mehr Lebensqualität. Durch die gemeinsame Erfahrung und die Gespräche, teilweise unterstützt durch Fachbeiträge, erfolgt eine Stärkung des Einzelnen, und es wird immer wieder durch das gewachsene Selbstvertrauen und den Rückhalt in der Selbsthilfegruppe möglich, dass sich Betroffene für ihre eigenen Interessen besser und selbständiger bzw. selbstbestimmter einsetzen können. · In Selbsthilfegruppen öffnen sich Orte, in denen es möglich wird, sich mitzuteilen und sich in der Gemeinschaft mit dem eigenen Erleben, den wirklich wichtigen Fragen, den Verletzungen, Schmerzen und Visionen zu zeigen und die gemeinsamen Erfahrungen auszutauschen und Möglichkeiten des gemeinsamen Handelns zu finden.

· Selbsthilfe schlägt damit eine Brücke zwischen persönlicher und gemeinschaftlicher Orientierung, zwischen individueller und sozialer Verantwortung.

· Selbsthilfe stärkt und ermöglicht die Partizipation und Beteiligung an regulären Bürgerbeteiligungsverfahren.
KISS Stuttgart erfüllt als Selbsthilfekontaktstelle derzeit mit 2 pädagogischen Fachkraftstellen und 1 Verwaltungskraftstelle folgende Aufgaben:

· Beratung und Information von Selbsthilfeinteressierten und Fachleuten,
· Beratung und Unterstützung bei der Gruppenarbeit und Gründung
von Selbsthilfegruppen,

· Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit für die Selbsthilfe,
· Fortbildung von Ehrenamtlichen in entsprechenden Themenbereichen,
· Zur Verfügung stellen von Räumen für Selbsthilfegruppen und Fortbildungen.

Entwicklung der Inanspruchnahme von KISS Stuttgart e. V.

Basisjahr 1991
Jahr 2013
Jahr 2018
absolutabsolutVeränderung in % zum
Basisjahr 1991
absolutVeränderung in % zum
Basisjahr 1991
Anzahl der
Selbsthilfegruppen (SHG)
121
542
348 %
576
376 %
Info- und Beratungskontakte mit
Interessierten und Fachleuten*
2.337
2.369
1 %
2.538
9 %
persönliche Beratung von Interessierten*
249
155
-38 %
284
14 %
Info- und Beratungskontakte mit SHG*
101
616
510 %
810
702 %
Info- und Beratungskontakte zur Gruppengründung*
93
99
6 %
175
88 %

* bei der Anzahl der Kontakte wurden nur die Kontakte mit Fachkräften gezählt, nicht der Versand von Informationsmaterial durch Verwaltungskräfte.

Die Internetseite wurde 2013 durchschnittlich 10.230 Mal pro Monat besucht, im Jahr 2018 lag die Zahl der monatlichen Besuche bei durchschnittlich 12.333. Dies bedeutet einen Zuwachs von 21 %.

Seit dem Jahr 1991 wird KISS Stuttgart städtisch gefördert, zuletzt im Jahr 2018 mit einem vorläufigen Zuschuss in Höhe von 220.072 EUR.

Der Träger beantragt ab dem Jahr 2020 die zusätzliche städtische Förderung einer 0,75 Fachkraftstelle, um der gestiegenen Nachfrage nach Beratung nachzukommen und zeitgemäße Angebote für junge Menschen in der Selbsthilfe sowie stadtteilbezogene Selbsthilfegruppen ausbauen zu können. Weiterhin wird die Gewährung einer Sachkostenpauschale in Höhe von 4.600 EUR/Stelle/Jahr ab dem Jahr 2020 sowie die Berücksichtigung der durch Mieterhöhungen entstehenden Mehrkosten ab dem Jahr 2020 im Rahmen der Regelförderung beantragt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 1 beigefügten Antrag des Trägers ersichtlich.
Sozialplanerisch wird die Bedarfseinschätzung der beantragten Personalaufstockung unterstützt und befürwortet. Der Träger versteht es, Menschen zeitgemäß anzusprechen und zu erreichen. Hier entwickelt er immer wieder innovative Ideen. Angesichts der dargestellten Nachfragezunahme wird die beantragte zusätzliche 0,75 Fachkraftstelle für dringend erforderlich erachtet. Der Ansatz, Selbsthilfegruppentreffen für ältere Menschen im Wohnumfeld zu ermöglichen, kann ein geeigneter Weg sein, um künftig auch Menschen, für die die Fahrt in die Stadtmitte zu den Räumen von KISS körperlich zu anstrengend ist, den Zugang zur Teilnahme an Selbsthilfegruppen zu ebnen. Durch die Arbeit von KISS wird ein erheblicher Beitrag zu sozialer Integration und Teilhabe vieler Menschen in Stuttgart geleistet.

Im Rahmen der jährlichen städtischen Förderung von KISS werden seit dem Jahr 2004 Raum- und Raumnebenkosten sowie Reinigungskosten (Obergrenze: 22,20 EUR/qm), Personalkostenpauschalen für Fachkräfte und Verwaltungskräfte sowie eine Programmkostenpauschale von 41.000 EUR, jeweils mit einem Fördersatz von 80 %, berücksichtigt.

Es wird befürwortet, dass künftig als Förderelement zusätzlich eine Sachkostenpauschale (derzeit 4.600 EUR/Stelle/Jahr) gewährt wird. Ebenso scheint es angesichts der Innenstadtlage des Gebäudes und des Ausstattungsstandards angemessen, eine Erhöhung der Miet- und Mietnebenkosten ab dem Jahr 2020 (vgl. Anlage 1, letzte Seite) zu berücksichtigen.

Durch die genannte Erhöhung der jährlichen Förderung könnte der hohe, in den letzten Jahren angestiegene Eigenmittelanteil des Trägers (2015: 30 %, 2016: 43 %, 2017: 49 %) deutlich verringert werden.

Bei Zustimmung zu dem Trägerantrag ergeben sich folgende zusätzliche Budgetbedarfe:

Antrag2020202120222023
0,75 beantragte Fachkraftstelle (inkl. angenommene jährliche Tarifsteigerung 2 %)
41.209 EUR
42.033 EUR
42.033 EUR
42.033 EUR
Sachkostenpauschale 4.600 EUR/beantragte 0,75 Stelle
3.450 EUR
3.450 EUR
3.450 EUR
3.450 EUR
Sachkostenpauschale 4.600 EUR/3,0 bestehende Fachkraftstellen
13.800 EUR
13.800 EUR
13.800 EUR
13.800 EUR
Erhöhung Miet- und Mietnebenkosten
12.849 EUR
12.849 EUR
14.801 EUR
16.752 EUR
GESAMT
71.308 EUR
72.132 EUR
74.084 EUR
76.035 EUR

In GRDrs 436/2019 „Erhöhung der Sachkostenpauschale pro Vollzeitstelle der freigemeinnützigen Träger und des Klinikums Stuttgart ab 2020“ wird dargestellt, welche zusätzlichen Mittel erforderlich wären, wenn die Erhöhung der Sachkostenpauschale pro Vollzeitstelle von 4.600 EUR auf 5.600 EUR erhöht werden würde.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
71
72
74
76
76
76
Finanzbedarf
71
72
74
76
76
76
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
397
400
400
400
400
400
Die Sozialverwaltung wird vor der Sommerpause eine priorisierte Übersicht zu den Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat AKR hat Kenntnis genommen.

Referat WfB hat Kenntnis genommen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass bei den im vorliegenden Antrag des Trägers genannten Personalmehrbedarfen von 0,75 VZK die städtischen Stellenschaffungskriterien nicht erfüllt wären bzw. nicht nachgewiesen sind.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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In Vertretung





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Antrag der Konktakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) e. V.

<Anlagen>

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GRDrs 395_2019 Anl. 1.pdf