Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
149
11
VerhandlungDrucksache:
760/2019
GZ:
SI
Sitzungstermin: 23.09.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:die Herren Wieland und Peeß (beide Jobcenter)
Protokollführung: Herr Krasovskij de
Betreff: Stellenausstattung des Jobcenters in der Leistungsgewährung

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 12.09.2019, GRDrs 760/2019. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Nach einleitenden Worten von BMin Dr. Sußmann stellt Herr Wieland (Jobcenter) dem Gremium im Sinne der Vorlage den Abschlussbericht der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe zum verstärkten Einsatz von Leistungsgewährern*innen im Stuttgarter Jobcenter vor.

Zusammenfassend macht der Verwaltungsmitarbeiter mit Verweis auf den gegenüber der Vorlage bis zum 15. September 2019 fortgeschriebenen Auswertungszeitraum und der nun verfestigten Entwicklungen deutlich, dass die zusätzlichen Stellen in der Leistungsgewährung in den jeweiligen Zweigstellen durchweg zu Verbesserungen und positiven Entwicklungen geführt hätten. Fast alle der besser ausgestatteten Zweigstellen hätten nun die gesteckten Zielkorridore erreicht bzw. würden diese demnächst erreichen. So konnte z. B. die Bearbeitungsdauer bei Neu- und Weiterbewilligungsanträgen in diesen Zweigstellen um 26 % verkürzt werden, während der Wert an den anderen Standorten 6,4 % betrage. Zudem habe sich im Untersuchungszeitraum die Vermittlungsquote um 28 % im Vergleich zu 21 % in den übrigen Zweigstellen verbessert. Positiv sei auch, dass in der Leistungsgewährung die Personalfluktuation um 25 % zurückgegangen sei und sich die Mitarbeiterzufriedenheit spürbar erhöht habe, da sich die Abläufe merklich verbessert hätten. Beschwerden hätten abgenommen und Eilanträge vor Gericht seien um 1/3 zurückgegangen. Dies zeige, dass Sachverhalte vor Ort nun angemessen erläutert werden könnten. Besonders positiv sei auch, dass in den besser ausgestatteten Zweigstellen keine Schließtage mehr für anfallende Korrekturarbeiten notwendig sind.

Abschließend betont Herr Wieland, dass der Nachweis gelungen ist, dass zusätzlicher Personaleinsatz zu einer Verbesserung der Ergebnisse führe. Das Stuttgarter Jobcenter sei von der Stellenanzahl her nun so ausgestattet wie vergleichbar große, nicht kommunale Jobcenter. Der aktuelle Fallschlüssel in Stuttgart würde, wenn alle Stellen besetzt wären, nun 1:99 betragen. Dieser Fallschlüssel entspricht dem aktuellen Median vergleichbar großer Jobcenter, die ihre Stellenausstattung nach dem Vorgehensmodell der Bundesagentur für Arbeit bestimmen. Folgende zwei Faktoren hätten diese Entwicklung maßgeblich beeinflusst: Zum einen ist seit Januar 2018 die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften/Fälle um ca. 3.000 gesunken, zum anderen hat der SGA im Rahmen des Geschäftsplans 2019 beschlossen, trotz sinkender Fallzahlen keine Stellen abzubauen. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bedeutet dies, dass im Leistungsbereich derzeit keine zusätzlichen Stellen notwendig sind.

Danach äußert sich BMin Dr. Sußmann positiv zur Vorlage und spricht von einer guten Entwicklung für das Stuttgarter Jobcenter.

Im Verlauf der Aussprache begrüßen StRin Rühle (90/GRÜNE), StRin Bulle-Schmid (CDU), StRin Halding-Hoppenheit (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) sowie StRin Dr. Hackl (SPD) den verstärkten Einsatz von Leistungsgewährern*innen im Stuttgarter Jobcenter und den dadurch verbesserten Fallzahlenschlüssel. Übereinstimmend betonen die Ratsmitglieder die positiven Effekte sowohl für die Mitarbeiter*innen als auch die leistungsberechtigten Bürger*innen. Dazu gehören vor allem auch der Rückgang der Personalfluktuation und die Tatsache, dass in den besser ausgestatteten Zweigstellen keine Schließtage mehr nötig sind.

In ihrer Wortmeldung plädiert StRin Rühle dafür, dass mittelfristig auch die anderen Zweigstellen des Jobcenters mit zusätzlichem Personal im Bereich der Leistungsgewährung ausgestattet werden sollten. Hierfür sei allerdings auch die Verbesserung der räumlichen Situation an manchen Standorten notwendig. Ihre Partei unterstütze die Personalbemessung nach dem Vorgehensmodell und die Beibehaltung der 28 geschaffenen Stellen.

Angesichts der nicht einfachen Personalgewinnung aufgrund der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt äußert sich die Stadträtin kritisch hinsichtlich der Tatsache, dass man Bewerbern*innen mit einem verwaltungsfernen Studium zunächst nur einen befristeten Vertrag anbieten könne. StRin Rühle erklärt, dies sei ein deutlicher Hinderungsgrund sich zu bewerben oder bei der Stadt anzufangen und plädiert für unbefristete Verträge auch für Quereinsteiger*innen. Ähnlich äußern sich im weiteren Verlauf auch StRin Bulle-Schmid und StRin Dr. Hackl.

Darauf eingehend erklärt Herr Wieland, dass sich auch das Jobcenter hier mehr Flexibilität wünsche und man deswegen im Gespräch mit dem Haupt- und Personalamt sei. Bisher gebe es die Möglichkeit, die Verträge nach der dreimonatigen erfolgreichen Einarbeitung im Einarbeitungsteam und der Bewährung in der Dienststelle, nach einem Jahr zu entfristen. In diesem Zusammenhang macht StRin Rühle darauf aufmerksam, dass es wichtig sei ausreichend qualifiziertes Personal im Jobcenter vorzuhalten, um auch künftig auf aktuelle Entwicklungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes angemessen reagieren zu können.

StRin Halding-Hoppenheit spricht sich im Folgenden für schnellere und unbürokratischere Eingliederungsprozesse der Arbeitssuchenden aus.

StRin Dr. Hackl hält die in der Vorlage in Betracht gezogene eigene städtische Personalbedarfsmessung für nicht nachvollziehbar. Es solle weiterhin analog die Methode des Vorgehensmodells angewandt werden. Es bestehe keine Not davon abzuweichen.
Im Folgenden betont auch Herr Peeß (Jobcenter) ähnlich wie zuvor Herr Wieland die positiven Entwicklungen im Jobcenter aufgrund des verstärkten Einsatzes von Leistungsgewährern*innen.

Gegenüber StRin Dr. Hackl und StRin Rühle erläutert er, dass unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse nun der Geschäftsplan 2020 erarbeitet werde. Man wolle den Stellenschlüssel so kalkulieren und die Stellen so verteilen, dass sich die Stellenausstattung künftig in allen Zweig- und Fachstellen im Rahmen des Medians von derzeit 1:99 bewegt. Da man die gewonnenen Erkenntnisse für ausreichend erachte und die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter*innen im Jobcenter anstrebe, halte man eine Weiterführung des Vergleiches mittels partiell besser ausgestatteter Zweigstellen nicht für notwendig, so der Amtsleiter. Die entwickelten Kennzahlen und Zielkorridore wolle man intern aber weiter nutzen und über die Entwicklung der Kennzahlen im nächsten Jahr im Ausschuss berichten.

BMin Dr. Sußmann sichert zu, dass über die Entwicklung der Kennzahlen im Rahmen einer Schwerpunktsitzung berichtet wird.


Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 760/2019 Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang