Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
56
8
Verhandlung
Drucksache:
1294/2017
GZ:
T
Sitzungstermin:
20.02.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
de
Betreff:
Neubau Energiezentrale und Quartiersparkhaus Q 16 Neckarpark
-Vorprojektbeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.01.2018, nicht öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.02.2018, nicht öffentlich, Nr. 53
Ergebnis: Einbringung mit Maßgaben
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 24.01.2018, GRDrs 1294/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
Mit der GRDrs 75/2016 - Wärmeversorgung Neckarpark - wurde die Grundlage für die gemeinsame Planung der Gebäudehülle Energiezentrale und des erweiterten Raumprogramms (Quartiersparkhaus) gebildet. Hierfür notwendig ist diese Beschlussvorlage.
1. Der Raumprogrammerweiterung der Energiezentrale durch ein Quartiersparkhaus mit Fahrradstation auf dem Grundstück Q 16 im Neckarpark wird zugestimmt.
2. Von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie des Büros asp Architekten GmbH zum Neubau des Quartiersparkhauses und Fahrradstation mit Integration der Energiezentrale vom 06.02.2017 wird Kenntnis genommen.
3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen für das Quartiersparkhaus bis Leistungsphase 3 HOAI zu entwickeln und mit den aus dem vorangegangenen VgV -Verfahren hervorgegangenen Architekten und Tragwerksplanern, sowie den weiteren erforderlichen Fachplanern Stufenverträge in der üblichen Form abzuschließen.
Weitere Beratungsunterlage ist der als Tischvorlage ausgeteilte Antrag Nr. 46/2018 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 19.02.2018, Quartiersparkhaus und Energiezentrale Neckarpark - Ein innovatives Konzept für die Mobilität von Morgen. Er ist dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei angehängt.
Der
Vorsitzende
nimmt Bezug auf die im Rahmen der Einbringung gestellten Fragen. Was den Stellplatzschlüssel im NeckarPark angeht sei zu sagen, dass grundsätzlich die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze, die im Rahmen der jeweiligen Neubebauung entstehen, abzubilden sind. In Abstimmung mit dem Referat StU werde ergänzend zu den im Wohngebiet befindlichen Stellplätzen das Parkhaus so ausgelegt, dass es Teile der baurechtlich notwendigen Stellplätze im Planungsgebiet Ca 283/5 mit abdeckt. Die Planungsgrundlage für das Parkhaus sei mit der Vorgabe begonnen worden, dort mindestens 300 Stellplätze einzurichten.
StRin
Bulle-Schmid
(CDU) vermisst weiterhin die Angabe des konkreten Stellplatzschlüssels. Im UA NeckarPark sei gesagt worden, dieser soll zwischen 0,75 und 1 liegen. Ihre Fraktion möchte, dass der Schlüssel 1 ist.
BM
Pätzold
teilt mit, diesbezüglich sei man noch in der Diskussion. Der Stellplatzschlüssel werde im Bebauungsplan festgelegt, sodass im Auslegungsbeschluss dargelegt werde, wie und nach welchem Schlüssel die baurechtlich notwendigen Stellplätze verteilt werden sollen. Dies werde sich auch danach richten, für welche Wohnungen eine Reduzierung vorgesehen wird und wie der ÖPNV-Anschluss bewertet wird. Das Quartiersparkhaus diene auch dazu, einen gewissen Puffer zu haben.
BM
Thürnau
ergänzt, in den Vorentwürfen habe man versucht, mit einer vernünftigen Dimensionierung des Quartiersparkhauses auf 339 Stellplätze zu kommen. Dies stelle das Maximum dessen dar, was man auf dieser Fläche unterbringen kann.
StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) hält diese Angaben weiter für nebulös und hätte sich ebenfalls konkretere Angaben gewünscht. Damit könne er der Vorlage heute nicht zustimmen. Anders als die CDU-Fraktion möchte die Fraktionsgemeinschaft die maximale Reduzierung des Stellplatzschlüssels.
BM
Pätzold
stellt klar, Ziel war es, mit dem Quartiersparkhaus die Möglichkeit zu schaffen, Stellplätze zentriert direkt an der Straße herzustellen. Sollte ein reduzierter Schlüssel von der Verwaltung vorgeschlagen werden, bedeute dies nicht, beim Parkhaus zu reduzieren, sondern in den Bereichen, in denen gewohnt wird, um dort, wo die Zufahrten zu weiteren Stellplätzen sind, Luft zu haben, für andere Nutzungen, und das Parkhaus deswegen angerechnet wird. Man betrachte das Parkhaus für wichtig, um den Parkverkehr aus dem Gebiet heraushalten zu können.
BM
Thürnau
fügt hinzu, der Vorprojektbeschluss, um den es mit dieser Vorlage gehe, legitimiere die Verwaltung, bis zur Leistungsphase 3 in den Vorentwurf einzusteigen. Eine Änderung von Stellplatzschlüsseln oder auch die Frage nach dem Betreiberkonzept, die bei der Einbringung aufgeworfen wurde, müssten nicht verknüpft werden mit dieser Vorlage. In Abstimmung mit dem Referat WFB könne er mitteilen, dass wenn es eine Anwohner-Parkgarage wird, diese wahrscheinlich vom Tiefbauamt betrieben werde, was die Garage angeht. Man werde diese Frage im Zuge der weiteren Planung nochmals aufrufen.
StR
Körner
(SPD) verweist auf S. 3 der Vorlage, wonach der Betrieb an eine private Betreiberfirma vergeben werden soll. BM
Thürnau
erklärt, dieser Satz werde hinfällig aufgrund der Abstimmung mit EBM Föll.
In Bezug auf die Frage nach den zukünftigen Ausbaukosten der Ladeinfrastruktur und E-Mobilität des Anwohner-Parkhauses informiert er weiter, die erforderliche Infrastruktur was das Thema Hausanschlüsse, Technikräume, Leitungstrassen etc. für den späteren Endausbau angeht, sei zu 100 % abgedeckt im Rahmen der Planung und der baulichen Ausführung. Je nachdem, was man nachher darin machen will - Stichwort: Trafo-Leistung, Verkabelung, Ladestationen - entstehen weitere Kosten. Dies sei jedoch noch nicht Bestandteil des zu bauenden Korpus.
StR
Peterhoff
(90/GRÜNE) dankt für die Beantwortung der Fragen. Seiner Fraktion gehe es, was den Betrieb des Parkhauses angeht, auch darum, ob es ein Projekt sein könnte, das für die Stadtwerke Stuttgart sinnvoll wäre. Dies halte man für vorstellbar wegen der PV-Anlage und der Lade-Infrastruktur. Zu einem modernen Parkhaus gehöre auch das Thema Speicherung dazu, das gerade von Seiten des Landes angegangen werde. Er bittet darum, dass die Verwaltung bis zum weiteren konkreten Beschluss die Betreiberfrage noch offenlässt und darstellt, wie die verschiedenen Optionen aussehen. Darüber hinaus bitte man darum, die Möglichkeit zu prüfen, ein vollautomatisches Parkhaus zu errichten.
StRin
Bulle-Schmid
fragt, aus welchem Grund das Quartiersparkhaus mit 300 Fahrrad-Stellplätzen geplant wird. Wenn es ein Anwohner-Parkhaus sein soll, so bestünden große Bedenken, ob es aufgrund seiner Lage am Rande des Gebiets Sinn macht, darin Fahrradabstellplätze für die Bewohner einzurichten. Die Leute wollten vielmehr ihr Fahrrad möglichst nahe an der Wohnung haben, weshalb man Fahrradparkplätze an verschiedenen Punkten im Wohnquartier anbieten sollte. Darüber hinaus bittet sie anzugeben, ob in die Kosten von 31.000 € für einen Pkw-Stellplatz die Fahrradstellplätze eingerechnet wurden.
StR
Körner
unterstützt die von StR Peterhoff geäußerte Bitte sowie den GRÜNEN-Antrag und hält den Wortbeitrag seiner Vorrednerin in Bezug auf die Fahrrad-Abstellplätze für einleuchtend. Beim Energiethema ist ihm wichtig, die Rolle der Stadtwerke zu klären. Seines Wissens ist die PV-Anlage bisher vom Amt für Umweltschutz zur Versorgung des benachbarten Schulgebäudes geplant. Eine Versorgung der Ladestation - wie im Antrag der GRÜNEN gefordert - sei bisher nicht vorgesehen. Nachdem diese Dinge heute nicht zu beschließen seien, bittet er darum, dass das Energiekonzept für Strom, PV-Anlage und E-Mobilität durch AfU und Stadtwerke erläutert wird.
StR
Peterhoff
bittet um Abstimmung der Ziffer 1 des Antrags seiner Fraktion (Betreiber-Frage). Die anderen Punkte gebe man als Prüfaufträge an die Verwaltung zum Bericht für die weitere Detailplanung.
Mit der Prüfung einer Option der Bewirtschaftung durch die Stadtwerke bis zu einer späteren Leistungsphase ist StR
Ozasek
einverstanden. In Bezug auf den Standort von Fahrradstellplätzen stimmt er StRin Bulle-Schmid in vollem Umfang zu. Die LBO sehe ohnehin vor, Fahrradabstellkapazitäten zu schaffen - überdacht und EG-zugänglich. Insofern brauche es an einem zentralen Standort keine Kapazitäten in dieser Größenordnung. Er fragt, wie die Nutzer des Parkhauses später zur Amortisation dieser kommunalen Investition beitragen und wann mit einer Amortisation gerechnet wird.
Auch StR
Dr. Schertlen
(STd) vertritt die Meinung, "das Fahrrad sollte bei der Wohnung stehen und nicht am Rande des Quartiers". Die Stellplätze müssten zudem so sein, dass sie höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Wenn man im zentralen Quartiersparkplatz die Stellplatzanzahl für Fahrräder reduziert, könnte man die Fahrräder entsprechend sicher unterbringen.
StR
Hill
(CDU) sieht einen großen Konsens die Überlegungen zu den Radabstellplätzen betreffend. Er regt an, im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Gestaltung der Plätze für die Müllbehälter sich eine kostengünstige und nahe Lösung für die Fahrräder zu überlegen. In Bezug auf den Stellplatzschlüssel, der angewendet wird, bzw. dessen Reduzierung spricht er sich dafür aus, von der Belegung der jeweiligen Wohnung und von der Lebenswirklichkeit auszugehen.
Nach Kenntnis von StR
Zeeb
(FW) müssen die Radabstellplätze nach LBO derzeit noch pro Wohnung nachgewiesen werden. Er fragt, ob die Radabstellplätze im Quartiersparkhaus per Baulast jeweils den Wohnungen zugeordnet werden müssen. Wenn dem so wäre, bedeute dies einen immensen Aufwand.
Letzteres gelte auch für die Zuordnung der Pkw-Stellplätze, macht BM
Thürnau
aufmerksam. An StR Peterhoff gewandt führt er aus, er habe den Antrag der Fraktion B90/GRÜNE so verstanden, dass darum gebeten wird, beim Betreiberkonzept für das Quartierparkhaus zu prüfen, ob es Sinn macht, wenn die SWS die Energiezentrale betreibt, sie dann gleichzeitig auch das Parkhaus betreibt. Eine solche Prüfung sagt er zu. Ein voll automatisiertes Parkhaus zu errichten, hält er an dieser Stelle für nicht umsetzbar, weil man dafür ein Parkhaus mit einer hohen Frequentierung und einem hohen Preis braucht. Beides sei in diesem Quartiersparkhaus nicht gegeben, weshalb der Vorschlag wirtschaftlich betrachtet nicht sinnvoll sei.
BM
Pätzold
teilt mit, 300 Fahrradstellplätze waren geplant als zentrale Fahrradstation auch für die umliegenden Bereiche. Gerne könne man darstellen, wie diese Zahl zustande gekommen ist. Beim Thema Energie kenne er keinen Ausschluss der Option, dass die PV-Anlage Ladestationen oder ähnliches betreibt. Auch das Energiekonzept werde man nochmals darstellen. Ohnehin gebe es die Vorgabe, auf den Dächern PV-Anlagen zu installieren. Beim Quartiersparkhaus müsse darüber hinaus ein Teil der Fassade begrünt und mit PV-Modulen belegt sein.
Die Finanzierungsseite betreffend informiert BM
Thürnau,
im Quartiersparkhaus sollen bauordnungsrechtlich notwendige Stellplätze untergebracht werden, insgesamt voraussichtlich 339. Diese werden dadurch finanziert, indem derjenige Bauherr, der die Wohnungen baut und den Stellplatz nicht herrichten muss auf seinem Grundstück, eine Ablöse leisten muss an die Landeshauptstadt Stuttgart.
Herr
Holzer
(HochbA) verweist bezüglich der Frage, ob die Kosten der Fahrradstellplätze inkludiert sind in die Kosten für die Pkw-Stellplätze, auf die Tabelle auf S. 4 der Vorlage, wo die Kosten detailliert dargestellt sind. Für die Fahrradstation werden 420.000 € ausgewiesen. Das Parkhaus müsse neben dem Parken als solches noch Lärmschutz leisten, es müsse eine spezielle Begrünung haben, es müsse die E-Mobilität abdecken und eine Fahrradstation haben. Im Projektverlauf sei außerdem noch die PV-Anlage hinzugekommen.
Nach dem Verständnis von StRin
Bulle-Schmid
bedeutet eine Fahrradstation, dass es eine Servicestation für Fahrräder gibt. Dies bestätigt BM
Pätzold
. Die
Stadträtin
bittet erneut um Angabe der Kosten für einen Fahrradstellplatz anzugeben und ob diese Kosten auf die Pkw-Stellplätze umgelegt wurden. Nachdem laut BM Pätzold das Fahrradparkhaus auch für die umliegenden Bereiche sein soll, halte sie das Ganze für noch lebensfremder. Ihre Fraktion sei nicht bereit, einen Beschluss zu fassen, der keinen Sinn macht.
BM
Thürnau
weist erneut darauf hin, dass sich die heutige Vorlage beschränkt auf die Planung bis Leistungsphase 3.
StR
Dr. Schertlen
bittet in Erwägung zu ziehen, anstatt eines vollautomatisierten Parkhauses einen Auto-Aufzug vorzusehen.
Für StR
Körner
waren die Wortbeiträge von StRin Bulle-Schmid einleuchtend. Er bittet darum, das Fahrradabstellkonzept zu überarbeiten. Evtl. können im Quartiersparkhaus neben der Servicestation auch Lasten- und Mietfahrräder angeboten werden. StR
Peterhoff
unterstützt dies und erwartet im weiteren Prozess einen Bericht als Grundlage für weitere Entscheidungen.
StR
Dr. Schertlen
bittet bei einer Neuplanung des Parkhauses mitzunehmen, anstatt der Eck-Pkw-Stellplätze, für die es sehr aufwändige Rangierflächen braucht, FahrradParkboxen vorzusehen.
Zusammenfassend stellt BM
Thürnau
fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
stimmt
dem Beschlussantrag
mit
den
Maßgaben
, dem Ausschuss das Energiekonzept und das Fahrradkonzept vorzustellen, mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einmütig
zu
. Die Betreiberfrage werde außerhalb des Bauverfahrens geklärt.
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