Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 28.05.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Holzer (HochbA), Herr Dr. Kron (ASW), Frau Weißkopf (ASW)
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël fr
Betreff: "Feuerwehrhaus Freiwillige Feuerwehr Münster - ..."
- Antrag Nr. 177/2019 v. 10.05.2019 (CDU)
... (vollständiger Betreff siehe unten)

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: "Feuerwehrhaus Freiwillige Feuerwehr Münster Die im Betreff genannten Anträge sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Frau Weißkopf berichtet aus Sicht des Amts für Stadtplanung und Wohnen (ASW). Planungsrechtlich gebe es den Sachstand, dass für das Bauvorhaben der Freiwilligen Feuerwehr in Stuttgart-Münster ein Bebauungsplan im Außenbereich erarbeitet werden müsse. Es handle sich um ein Vollverfahren mit einem umfangreichen Umweltbericht. Erste Voruntersuchungen wie die artenschutzrechtliche Vorprüfung lägen bereits vor. Diese habe ergeben, dass das Grundstück eine Habitatseignung für Eidechsen und andere Tiere hat. Damit gebe es schon erste Hinweise, dass das Verfahren nicht ganz einfach werde. Aufgrund der umfangreichen Anträge habe man mit dem Hochbauamt besprochen, wie man gemeinsam agieren könne, damit das Bauvorhaben möglichst nicht verzögert wird, und man habe sich darauf verständigt, dass die Erstellung des Bebauungsplans vergeben werden soll. Im ASW würden derzeit sehr viele Verfahren bearbeitet, die Wohnungsbau ermöglichen sollten.

Geplant sei, dass im Herbst 2019 ein VgV-Verfahren (VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) startet. Dazu solle vor der Sommerpause vom Hochbauamt ein Vorprojektbeschluss herbeigeführt werden. Sobald dadurch klar sei, wie das Vorhaben für die Freiwillige Feuerwehr baulich aussehe, könne mit dem Bebauungsplanverfahren gestartet werden. Heute könne noch nicht genau abgeschätzt werden, wie lang das Verfahren dauern werde. Für ein Vollverfahren im Außenbereich würden aber in der Regel fünf Jahre benötigt. Man werde sich um eine Beschleunigung bemühen. Vieles hänge aber von dem Ergebnis der artenschutzrechtlichen Untersuchung ab.

BM Dr. Schairer erkundigt sich, warum die Verwaltung zunächst von einer Fertigstellung im Jahr 2022 gesprochen hat. Herr Holzer (HochbA) antwortet, er habe die Information gehabt, dass für den Bebauungsplan drei Jahre benötigt werden. Bei einer Bauzeit von eineinhalb bis zwei Jahren komme man dann zu einer Fertigstellung in 2022/2023.

StR Dr. Reiners (CDU) spricht von einem "Kommunikationsdesaster". Er erinnert an den jahrelangen Prozess auf der Suche nach einem Feuerwehrstandort in Stuttgart-Münster. Nachdem endlich ein Standort gefunden worden sei, sei im Dezember 2018 im Bezirksbeirat Münster seitens des Hochbauamts erklärt worden, mit der Fertigstellung des Gerätehauses könne im Jahr 2022 gerechnet werden. Der Vorprojektbeschluss solle Anfang 2019 gefasst werden, um die Mittel für den Doppelhaushalt 2021/2022 anmelden zu können. Anfang Mai 2019 sei dann dem Bezirksbeirat von einer Fertigstellung im Jahr 2025 berichtet worden.

StR Dr. Reiners fordert, dass die beteiligten Ämter nicht - wie er vermutet - nacheinander arbeiten, sondern parallel. So könne das Verfahren optimiert und verkürzt werden. Eine Fertigstellung des Vorhabens müsse 2023 möglich sein. In den Medien sei zu lesen gewesen, dass Wohnbauprojekte - auch wegen des Personalmangels - in der Bearbeitung derzeit vorgezogen würden. Die Pflichtaufgabe Feuerwehr und der Brandschutz seien aber wichtige Themen, die nicht vernachlässigt werden dürften. Aufgrund des Lärmschutzes gebe es auch in anderen Stadtteilen die Problematik, dass die
zentral gelegenen Feuerwehrhäuser nach außen verlagert werden müssten.


Auch StR Peterhoff (90/GRÜNE) verweist auf das lange Verfahren bei der Suche nach einem Standort für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr in Stuttgart-Münster. Sehr erfreut sei man im Stadtteil gewesen, als endlich eine Lösung gefunden worden sei. Die Verwaltung habe aber zugleich auf die schwierige baurechtliche Situation hingewiesen. Auf der Zeitschiene müsse die Verschiebung der Fertigstellung des Projekts von 2022/23 auf 2025 möglichst aufgeholt werden. Eine Vergabe der Bebauungsplanänderung werde sicher dazu beitragen. Der Stadtbezirk habe dem Vorhaben die oberste Priorität gegeben. In den kommenden Haushaltsberatungen sollten notwendige weitere Planungsmittel bereits eingestellt werden.

StR Körner (SPD) sieht Einigkeit beim Thema Freiwillige Feuerwehr Münster dahingehend, dass die Stadtverwaltung gebeten werde, alles zu unternehmen, damit der ursprünglich genannte Fertigstellungstermin 2022/2023 eingehalten wird. Wenn, wie im Bezirksbeirat Münster Anfang Mai 2019 berichtet, die Arbeitssituation im Amt für Stadtplanung und Wohnen sehr angespannt ist, werde jedes Bauvorhaben der Stadt, bei dem ein Bebauungsplanverfahren anstehe, in Zukunft aufgrund mangelnder Personalkapazitäten infrage gestellt. Er rege daher an, dass im nächsten Unterausschuss WA + UTA Wohnungsbau Ende Juni 2019 ein Bericht zur Personalsituation im Amt für Stadtplanung und Wohnen gegeben und eine Lösung für das Problem gesucht wird.

StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) schließt sich seinem Vorredner an und verweist auf die Frage 4 im Antrag Nr. 188/2019. Es müsse umfänglich berichtet werden, welche Rolle bei der Verzögerung fehlendes Personal in den planenden Ämtern spielt. Kritik äußert der Stadtrat an der geplanten externen Vergabe mit einem VgV-Verfahren. Bauleitplanung und kommunales Satzungsrecht sollten nicht nach außen vergeben werden. Er erwarte zukünftig, dass die planenden Ämter über Personalmangel informierten und ihren Bedarf rechtzeitig anmeldeten.

StRin von Stein (FW) kann sich ebenfalls den Ausführungen von StR Körner anschließen. Sie fügt hinzu, auf der gestrigen Jahresversammlung der Baugenossenschaft Zuffenhausen sei beklagt worden, dass die schwierigen und langwierigen Verfahren sich auch bei den Kosten niederschlagen. StR Conz (FDP) hält es für inakzeptabel, dass ein Bebauungsplanverfahren fünf Jahre dauert. Die Verwaltung müsse auch prüfen, ob sie effektiver arbeiten könne.

Für StR Dr. Schertlen (SchUB) "rächt sich die Sparsamkeit unseres letzten Kämmerers". Die Stadt müsse bereit sein, Grundstücke zu kaufen, auf dem Nutzungen wie die Feuerwehr untergebracht werden könnten. Wenn man rechtzeitig in die Planungen einsteige, könne man Situationen wie in Münster vermeiden. Auf Bundes- und Landesebene müssten Anstrengungen unternommen werden, um die langwierigen Verfahren zu verkürzen.

StR Dr. Reiners bemerkt, in den städtischen Ämtern werde sicherlich eine hervorragende Arbeit geleistet. Er glaube aber, dass nicht nur mangelnde Personalressourcen für die Situation verantwortlich seien, sondern auch die Tatsache, dass in der Verwaltung, wenn viele Ämter miteinander koordiniert werden müssten, zu viele Reibungsverluste entstehen. Dasselbe Phänomen sei in großen Konzernen und beim Bund und bei den Ländern zu sehen.

Herr Dr. Kron erläutert, in der Verwaltung gebe es den Grundsatz, dass zusätzliche Stellen nur dann geschaffen werden, wenn neue Aufgaben dazugekommen sind. Derzeit gebe es einen Engpass nicht nur bei den Ingenieuren und Ingenieurinnen, sondern auch bei den technischen Stellen und im Verwaltungsbereich. Gerne könne im Unterausschuss WA + UTA Wohnungsbau noch einmal über die einzelnen Projekte und die Anzahl der Pläne, die in den einzelnen Planungsabteilungen bearbeitet werden, berichtet werden. Derzeit müssten im Amt für Stadtplanung und Wohnen 140 bis 150 aktuelle Bebauungsplan-Verfahren abgearbeitet werden, dies natürlich in einer gewissen Priorität. An oberster Stelle stehe der Wohnungsbau, aber es gehe auch um Altenpflegeheime, Gewerbeeinrichtungen und Verkehrsbauwerke. Es sei nicht üblich, Verfahren zurückzustellen. Alle Verfahren würden so zügig wie möglich bearbeitet. Allerdings sei man immer noch dabei, Stellen zu besetzen, die im letzten Doppelhaushalt beschlossen worden sind. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt sei schwierig, und die Einarbeitung dauere ein halbes bis dreiviertel Jahr.

Was die Komplexität der Bebauungsplanverfahren angehe, so hätten alle Novellen, die in der Bauleitplanung verabschiedet worden seien, die Verfahren immer komplexer gemacht. Für jeden Bebauungsplan würden nun ein Wettbewerbsverfahren, zuvor eine informelle Bürgerbeteiligung und einjährige Artenschutzuntersuchungen durchgeführt. Viele Bausteine seien zu dem Verfahren hinzugekommen. Man bemühe sich, alles so zügig wie möglich abzuarbeiten. Es gebe aber mittlerweile kein Bebauungsplanverfahren mehr, das unter einer Dauer von zwei Jahren ablaufen könne.

Herr Holzer antwortet auf die Anmerkungen zur Koordination der Arbeitsabläufe in den Ämtern und stellt klar, im Hochbauamt werde selbstverständlich weitergeplant, damit man auf die Baustelle gehen könne, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig geworden und unmittelbar danach die Baugenehmigung erteilt worden ist. Diese Vorgehensweise schaffe allerdings auch ein gewisses Risiko für das Projekt, weil Auflagen erteilt werden könnten, die man mit dem ausgeschriebenen Gebäude gar nicht erfüllen könne. Anfangen zu bauen könne man natürlich erst dann, wenn Baurecht geschaffen worden ist.

Eine besondere Problematik gebe es in diesem Fall durch das Thema Feuerwehrhaus. Die TA Lärm lege bundesweit Regeln zum Schutz der Menschen vor Lärm fest, die so weit gehen, dass die Großzahl der Feuerwehrhäuser eigentlich nicht mehr zu sanieren seien, weil sie in der Nähe von Wohngebieten stehen. Die Suche nach Ersatzstandorten sei in einer dicht bebauten Stadt sehr schwierig und langwierig. BM Dr. Schairer ergänzt, im Zusammenhang mit dem Thema Feuerwache 1 hätten Herr Dr. Knödler von der Branddirektion und er selbst gegenüber dem Umweltminister des Landes auf das Problem hingewiesen.

StR Körner bittet darum, ein Ergebnis der heutigen Beratung festzuhalten.


Herr Dr. Kron sagt zu, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vorzubereiten und nach der Sommerpause im Ausschuss für Umwelt und Technik einzubringen. Parallel dazu werde die Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet. Im nächsten UA WA + UTA Wohnungsbau könne über die anstehenden Wohnungsbauvorhaben und die damit verbundenen Aufgaben berichtet werden.

BM Dr. Schairer stellt abschließend fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat von dem Bericht Kenntnis genommen.

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