Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
231/2022
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 01.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder,
Allmersbacher Straße, in Stuttgart-Bad Cannstatt
- Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 03.06.2022, nicht öffentl., Nr. 95
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 28.06.2022, öffentl., Nr. 192
Verwaltungsausschuss vom 29.06.2022, öffentlich, Nr. 226
jeweiliges Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 31.05.2022, GRDrs 231/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in der Allmersbacher Straße in Stuttgart-Bad Cannstatt auf Basis des Raumprogramms (Anlage 1) und der Voruntersuchung (Anlage 2) wird zugestimmt.

2. Für das Bauvorhaben entstehen nach einer ersten Grobkostenannahme des Hochbauamtes (Stand: August 2021) voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 6.419.000 EUR (Neubau inkl. Außenanlagen und Ausstattung).

3. Die Verwaltung wird mit einer genaueren Untersuchung, der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Durchführung eines VgV-Verfahrens (Auswahlverfahren für die Planungsleistungen Architektur) ermächtigt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VgV-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie der Weiterplanung der Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) durchzuführen.

4. Die Aufwendungen für die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 gemäß Beschlussziffer 3 von insgesamt 450.000 EUR, davon 160.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 290.000 EUR im Haushaltsjahr 2023, werden aus der Planungsmittelpauschale für Kindertageseinrichtungen im Teilergebnishaushalt 230 Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die restlichen Umsetzungsmittel werden in der Projektbeschlussvorlage dargestellt und zum Doppelhaushalt 2026/2027 angemeldet.


BM Fuhrmann berichtet kurz zur Interimsnutzung, das Baurechtsamt habe 2010 erstmals eine fünfjährige Duldung des baurechtswidrigen Zustands erklärt. Diese sei noch weitere Male verlängert worden und ende nun 2025. Das Baurechtsamt sehe sich nicht in der Lage, eine weitere - vom Bezirksbeirat gewünschte - Duldung bis 2028 zu gewähren. Es verweise auf die aktuelle Rechtslage.

StR Winter (90/GRÜNE) betont, es gehe lediglich um die drei Jahre zwischen dem Ablauf der Duldung 2025 und dem voraussichtlichen Bezug der neuen Kita 2028. Hierfür brauche man eine Lösung. Die Versorgung im Bezirk Bad Cannstatt müsse sichergestellt werden. StR Currle (CDU) schließt sich an. Er kann die Entscheidung des Baurechtsamts nicht nachvollziehen, sofern sich die Bausubstanz nicht gravierend verschlechtert habe. Angesichts mehrmaliger - politisch gewollter - Duldungsverlängerungen sollte man nach Ansicht von StR Conzelmann (SPD) den politischen Willen nochmals mit Nachdruck kommunizieren. Dass das Baurechtsamt die Duldung nicht mehr verlängern wolle, liege nicht am baulichen Zustand der Villa, sondern daran, dass sie in einem Landschaftsschutzgebiet liege. Auch sei bekannt, dass die Anwohner eine Nutzung als Kita gegenüber einer Nutzung z. B. für Feste bis in die Abendstunden vorzögen. Zudem sei schwer zu vermitteln, dass nach langjähriger Duldung nun auf einmal eine Verlängerung um drei Jahre nicht mehr möglich sein solle.

BM Fuhrmann weist darauf hin, dass aktuell der Vorprojektbeschluss für den Neubau gefasst werden solle. Nichtsdestotrotz sei das Anliegen des Ausschusses wichtig. Hier müsse eine Lösung gefunden werden, die im Stadtbezirk Bad Cannstatt vermittelbar und im Sinne der betroffenen Familien sei. Er sagt zu, dies innerhalb der Verwaltung nochmals zu beraten.

Er stellt abschließend fest:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen beschließt einstimmig wie beantragt.
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