Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
96
2
Verhandlung
Drucksache:
131/2013
GZ:
OB
Sitzungstermin:
24.04.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
der Vorsitzende, BM Wölfle
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Planetarium Stuttgart -
Standortentscheidung und notwendige Maßnahmen
- Einbringung -
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 12.04.2013, GRDrs 131/2013, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Standortentscheidung
Das Planetarium verbleibt am bestehenden Standort im Mittleren Schlossgarten.
2. Von der derzeitigen Situation des Planetariums und den daraus folgenden notwendigen Maßnahmen wird Kenntnis genommen:
2.1 Erneuerung der Bestuhlung und begleitende Baumaßnahmen.
2.2 Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit während der Bauarbeiten für den Tiefbahnhof.
2.3 Investitionsstau bei Gebäude und Ausstattung.
2.4 Finanzielle Situation des Planetariums hinsichtlich des jährlichen Budgets.
Über die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 entschieden.
3. Personalbedarf
Vom zusätzlichen Personalbedarf von einer Stelle in EG 13 TVöD für eine/n Fulldome-Produktionsspezialistin/en für die Herstellung von kuppelfüllenden Planetarium-veranstaltungen auf Video-Basis wird Kenntnis genommen. Eine entsprechende Stellenschaffung wurde vom Kulturamt beantragt. In welchem Maße dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2014 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Von EBM
Föll
wird die Vorlage erläutert. Dabei führt er aus, entsprechend den Anträgen Nr. 40/2013 der SPD-Gemeinderatsfraktion und Nr. 119/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion werde von der Verwaltung zum Planetarium vorgeschlagen, eine grundsätzliche Standortentscheidung zu treffen (dauerhafter Standort des Planetariums an seinem bisherigen Standort im Mittleren Schloßgarten). Darüber hinaus werde in der Vorlage über die kurz-, mittel- und langfristig erforderlichen Baumaßnahmen berichtet. Ein Teil der Maßnahmen werde mit den beim Amt für Liegenschaften und Wohnen vorhandenen Ressourcen finanziert und schon kurzfristig realisiert. Das Thema werde zudem in den kommenden Haushaltsplanberatungen eine Rolle spielen. Seitens des Referats KBS seien diese Themen angemeldet. Da zunächst in den Budgetgesprächen darüber noch Erörterungen anstehen, könnten darüber derzeit noch keine abschließenden Aussagen erfolgen. Entsprechendes gelte für den Personalbedarf.
Die Verwaltung sehe den Standort Mittlerer Schloßgarten als den besten Standort für das Planetarium in der Stadt an. Da es durch die Bauarbeiten zu Stuttgart 21 (S 21) zu gewissen Einschränkungen kommt, müsse man dem Planetarium bei Auswirkungen auf die Besucherzahlen Verständnis entgegenbringen müssen.
Die Frage Science-Center, Mobilitätserlebniszentrum (MEZ) stehe derzeit nicht zur Entscheidung an. Die Fa. Porsche habe diese Entscheidung bekanntlich zurückgestellt; eine zwingende Verknüpfung zwischen Planetarium und den MEZ-Planungen habe es ohnehin seitens der Fa. Porsche zu keiner Zeit gegeben.
Mit dem Beschlussteil der Vorlage erhalte das Planetarium eine Planungssicherheit und es würden die notwendigen Grundlagen dafür geschaffen, sukzessive die erforderlichen Investitionen zu tätigen.
Alle Fraktionen, auch die antragstellenden, äußern sich positiv zur Vorlage.
Nach Auffassung von StR
Pätzold
(90/GRÜNE) muss das Verständnis gegenüber dem Planetarium angesichts der S 21-Baustelle darin bestehen, Finanzmittel zur Kompensation der S 21-Auswirkungen bereitzustellen (z. B. für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit). Für StR
Sauer
(CDU) muss der Gemeinderat nach seiner Standortentscheidung in den Etatberatungen die notwendigen Mittel bereitstellen, um das Planetarium am Standort Mittlerer Schloßgarten zukunftsfähig zu machen. Eine Entscheidung für den Mittleren Schloßgarten dürfe nicht als Entscheidung gegen eine Realisierung eines MEZ durch die Fa. Porsche an der Mercedesstraße verstanden werden. Seine Fraktion wünsche sich dieses Zentrum nach wie vor. Er bestätigt die Aussage des Vorsitzenden, wonach es zumindest seitens der Fa. Porsche zu keiner Zeit ein Junktim zwischen Planetarium und MEZ gegeben hat. StRin
Wüst
(SPD) bedankt sich beim Leiter des Planetariums für dessen Durchhaltevermögen angesichts der langjährigen "Hängepartie" beim Planetarium. Angesichts von S 21 steht auch für sie eine Steigerung bei der Öffentlichkeitsarbeit außer Frage. Sie kritisiert dabei die Stellungnahme des Referats WFB (siehe Vorlage Seite 3). Dass angesichts der anstehenden Standortentscheidung zwingende Investitionen beim Planetarium getätigt werden müssen bekräftigen zudem StRin
von Stein
(FW) und StR
Klingler
(FDP). Der letztgenannte Rat, welcher bezüglich einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit während der S 21-Bauarbeiten besonders den Aspekt der Beschilderung anspricht, zeigt sich angesichts der nun erfolgten Entflechtung Planetarium/MEZ zufriedengestellt. StR
Rockenbauch
(SÖS und LINKE) begrüßt ebenfalls den Verwaltungsvorschlag zum Erhalt des Planetariumstandorts. Er kündigt die Unterstützung seiner Fraktionsgemeinschaft zu notwendigen Investitionsmaßnahmen an.
Angesichts dieser Äußerungen der Fraktionen fragt sich der
Erste Bürgermeister
, wie je ein Gemeinderatsbeschluss zustande kommen konnte, welcher auf einen zukünftigen Standort Mercedesstraße für das Planetarium abzielte. Die Stellungnahme seines Referats zur Vorlage besage nicht, dass in Sachen Öffentlichkeitsarbeit keine Notwendigkeit gesehen wird. Hier sollte jedoch mit Augenmaß vorgegangen werden. In den kommenden Etatberatungen werde der Gemeinderat mit einer Vielzahl von Wünschen und Erwartungen konfrontiert. Daher sollte man sich heute mit Zusagen zurückhalten.
StR
Sauer
erinnert, dass bereits im Jahr 2009 2,7 Mio. € für ein professionelles Video-Fulldome-System beschlossen wurde. Nun stehe laut Vorlage die dritte Ausschreibung für dieses System an. Er bittet, darüber informiert zu werden, ob wirklich damit gerechnet werden kann, dass diese Technik zum Jahreswechsel 2013/2014 im Planetarium in Betrieb geht. Dieses System stelle einen wichtigen Schritt zur Attraktivitätssteigerung der Einrichtung dar. Nachdem sich StRin
von Stein
sinngemäß äußert, erläutert BM
Wölfle
, das Planetarium als Besteller habe gewünscht, dass in der Ausschreibung die derzeit besten auf dem Markt befindlichen Möglichkeiten gefordert werden. Die Fa. Zeiss habe nach der Ausschreibung aus nachvollziehbaren Gründen erklärt, sie könne durchaus auch entsprechendes liefern. Angesichts verschiedener Streitpunkte habe die Ausschreibung nicht abgeschlossen werden können. Damit das nun anstehende weitere Verfahren keine angreifbaren Punkte enthält, werde mit verschiedensten Gutachtern zusammengearbeitet. Es hätten auch Besichtigungen stattgefunden. Man könne trefflich über das streiten, was das Auge sieht und was technische Vorgaben sind. Hoffnungsfroh zeigt sich BMin
Dr. Eisenmann
, dass die dritte Ausschreibung vor der Sommerpause erfolgt und dass diese vor der Vergabekammer Bestand hat. Es sei richtig, dass hier ein gewisser Handlungsdruck besteht.
StR
Kanzleiter
(SPD) fragt, ob bei diesem Vorgang die Erfahrungen aus dem Bauvergabewesen herangezogen wurden. An ihn und StR
Sauer
gewandt, welcher die Punkte hinterfragt, an denen die bisherigen Ausschreibungen gescheitert sind, trägt BM
Wölfle
weiter vor, die Vergabekammer sei beim ersten Verfahren zur Auffassung gelangt, dass bei der Beschreibung der technischen Möglichkeiten die Fa. Zeiss durch die in der Ausschreibung gewählten Formulierungen zu sehr ausgeschlossen wurde. Im zweiten Verfahren habe man noch eine Rüge erhalten. Im anstehenden dritten Verfahren werde nun mit juristischer Beratung versucht, ein dem Zeiss-System gerecht werdendes Prozedere zu entwickeln.
Gegenüber StR Pätzold, StR Sauer und StRin Wüst merkt EBM
Föll
an, in der Vorlage sei dargelegt, dass bereits im Jahr 2012 170.000 € für den Ersatz der älteren zwei Laser ausgegeben wurden. Zudem habe die Reparatur der hydraulischen Hebebühne stattgefunden. Folgende weitere Schritte stünden an:
- Erneuerung der elektronischen Schließanlage,
- Betonsanierung der Pyramidenfertigteile,
- Erneuerung der Dachanschlüsse der Pyramide,
- Einbau einer neuen Blitzschutz- und Erdungsanlage,
- Einbau einer Einbruchmeldeanlage (sofern aus versicherungstechnischen Gründen notwendig/abschließende Gespräche finden derzeit statt/es besteht ein Zusammenhang mit der in der Ausschreibung befindlichen neuen Technik).
Diese Maßnahmen im Umfang von ca. 350.000 € würden aufgrund der erfolgten Haushaltsbeschlüsse vorgenommen. Aus dem Bauunterhaltungsbudget könne jedoch nicht die Erneuerung der Bestuhlung abgedeckt werden. Hier entstünden voraussichtlich Kosten von über 500.000 €.
Auf Nachfrage von StRin
Wüst
, welche sich auf den zweiten Absatz der Vorlage Seite 11 bezieht, bittet der Vorsitzende, zwischen baulichen Maßnahmen und der Beschlussantragsziffer 2.4 (Wünsche zur Erhöhung des laufenden Jahresbudgets) zu unterscheiden. Es bestünden folgende drei Wünsche:
- Unterhaltung des technischen Anlagevermögens,
- Öffentlichkeits-/Veranstaltungsetat,
- Personalbedarf.
Abschließend stellt EBM
Föll
, ohne dass sich Einwendungen erheben, fest:
Die GRDrs 131/2013 gilt als
eingebracht
.
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