Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
344
22
Verhandlung
Drucksache:
662/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
18.07.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
Frau Hugendubel-Weißhardt (AWS)
Protokollführung:
Herr Haupt
fr
Betreff:
Sanierung Vaihingen 4 -Östliche Hauptstraße-
Verkehrskonzept Zentrum Vaihingen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 25.04.2023, öffentlich, Nr. 140
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 02.05.2023, öffentlich, Nr. 150
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 18.04.2023, GRDrs 662/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Zentrum Vaihingen des Planungsbüros Koehler & Leutwein, Karlsruhe vom 8. Juni 2022 zur Neuordnungen der Abschnitte der Straße Vaihinger Markt und der Hauptstraße werden zur Kenntnis genommen.
2. Für die Umgestaltung des Rathausplatzes soll ein Realisierungswettbewerb mit folgenden Vorgaben durchgeführt werden:
- Reduzierung des Verkehrs in der Bachstraße im Platzbereich durch geeignete Maßnahmen
- Einheitliche Gestaltung des Platzbereichs Rathausplatz von Fassade zu Fassade mit Integration der Bushaltestelle
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Platzbereich Rathausplatz
Für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs wird eine separate Beschlussvorlage eingebracht.
3. Die Schließung der Fußgängerunterführung Sigmundtstraße mit Ersatz durch eine ebenerdige signalisierte Fußgängerquerung soll in den Ideenteil eines Wettbewerbsverfahrens zur Gestaltung des öffentlichen Raums aufgenommen werden.
StRin
Schiener
(90/GRÜNE) weist auf die Ausführungen der Verwaltung in der Vorlage GRDrs 662/2022 unter Beschlussantragsziffer 3 hin, dass die Fußgängerunterführung
Sigmundtstraße im Stadtbezirk Vaihingen geschlossen werden solle. Der Bezirksbeirat Vaihingen vertrete hierzu jedoch eine andere Auffassung. Zu Beginn des Wettbewerbsverfahrens müsse eine Formulierung in der Art gefunden werden, dass die Unterführung nur geschlossen werde, falls die Verkehrsführung oberirdisch funktioniere, wie dies auch von der Verwaltung vorgesehen sei.
Er sei von einem Teilnehmer der Sitzung des Bezirksbeirats Vaihingen informiert worden, so StR
Dr. Vetter
(CDU), eine entsprechende Formulierung sei bei 4 Ja-, 3 Gegenstimmen sowie 8 Enthaltungen mehrheitlich angenommen worden, unter Beschlussantragsziffer 3 die Ergänzung der Fußgängerunterführung Sigmundtstraße zu erhalten. Zudem habe die Planungswerkstatt in einer Umfrage im Jahr 2011 festgestellt, dass die Bevölkerung der Fußgängerunterführung sehr positiv gegenüberstehe und diese erhalten bleiben solle. StR Vetter äußert den Wunsch, die Beschlussvorlage durch die Formulierung des Bezirksbeirats Vaihingen zu ändern und zur Abstimmung zu stellen.
Die Emotionalität dieses Themas werde angesichts des knappen Abstimmungsergebnisses des Bezirksbeirats Vaihingen deutlich, so StRin
Schanbacher
(SPD). Generell werde ein Konzept für die Verkehrsführung auf der Hauptstraße benötigt. Vor Ort bestehe die Sorge, dass die Unterführung ersatzlos geschlossen werde und somit faktisch eine Straßenquerung unmöglich werde. Allerdings liege dieses im Interesse keines Gremiumsmitglieds. Es sei wichtig, die Chancen hervorzuheben, die sich bei einer Schließung der Fußgängerunterführung ergeben würden. Der Wunsch des Bezirksbeirats Vaihingen sei nicht deutlich geworden, da das Argument der Chancen bei Wegfall der Unterführung erst sehr spät vorgebracht worden sei. Falls die Unterführung wegfalle, entstehe ein neuer Straßenraum von 12 bis 16 Metern, in dem sich die Menschen aufhalten und alternative Verkehrskonzepte abgebildet werden könnten. So sei eine Promenade zur Aufwertung des Vaihinger Marktes vorstellbar. Die Überlegung, die Fußgängerunterführung für alle Zeiten zu erhalten, sei nicht richtig. Möglicherweise könnten im Rahmen des Ideenwettbewerbs verschiedene Varianten gefunden werden. Bei der Vorstellung des Verkehrskonzepts sei die Hauptstraße bereits mitgeplant worden, und durch die Schließung der Fußgängerunterführung habe sich enorm mehr Raum am Straßenrand ergeben, was sehr positiv bewertet worden sei. Bei einer früheren Begehung seien diejenigen Menschen vor Ort vertreten gewesen, die nicht repräsentativ für die Vaihinger Bevölkerung seien. Beispielsweise seien keine Familien oder Studierende anwesend gewesen. Die Stadträtin plädiert abschließend für neue alternative Lösungen, statt ausschließlich des Erhalts der Fußgängerunterführung.
StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) betont, in der vergangenen Zeit seien zahlreiche Bauprojekte im Stadtbezirk Vaihingen beschlossen worden, was dort zu einer der schwierigsten Verkehrssituationen im gesamten Stadtgebiet geführt habe. Das Ziel eines Verkehrskonzepts müsse eine massive Reduzierung des Fahrzeugverkehrs sein. Dadurch würde sich keine Diskussion über die Notwendigkeit einer Fußgängerunterführung ergeben. Herr
Hemmerich
(ASW) habe auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen, auf die kein Einfluss ausgeübt werden könne. Seine Fraktionsgemeinschaft hoffe auf ein zukünftig entsprechend geändertes Verkehrskonzept für den Stadtbezirk Vaihingen.
Unter der Beschlussantragziffer 3 sei aufgeführt, so StR
Dr. Mayer
(AfD), die Schließung der Fußgängerunterführung Sigmundtstraße mit Ersatz durch eine ebenerdige signalisierte Fußgängerquerung solle in den Ideenteil eines Wettbewerbsverfahrens zur Gestaltung des öffentlichen Raums aufgenommen werden. Er erkundigt sich, ob diese Variante im Ideenwettbewerbsverfahren beinhaltet sei, oder ob sie eine Vorgabe für diesen Wettbewerb darstelle. Der Stadtrat äußert die Bitte, diese Beschlussantragsziffer möglicherweise getrennt abzustimmen.
Frau
Hugendubel-Weißhardt
(ASW) betont, die Fußgängerunterführung Sigmundtstraße solle einen Teil des angestrebten Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raums in Vaihingen darstellen. Es werden ein Realisierungswettbewerb für die Umgebung des Vaihinger Markts und ein Ideenwettbewerb für den Innenhof des Vaihinger Marktes sowie die Fußgängerunterführung Sigmundtstraße durchgeführt. Dies betreffe ebenso das entstehende Flächenpotenzial des Gehwegbereichs an der Hauptstraße, welches sich durch den Rückbau der zwei Abgänge nördlich der Hauptstraße ergeben würde. Die Absicht der Verwaltung sei die Schaffung einer Aufwertung der städtebaulichen Qualität durch diesen Eingriff. Die Reduzierung des Fahrzeugverkehrs in der Hauptstraße sei ein großes Anliegen der Verwaltung. Dieses Ziel könne jedoch nicht erreicht werden, da es nicht im Zeithorizont der Sanierungsmaßnahme liege, so Frau Hugendubel-Weißhardt. Die Planungen hinsichtlich der Stadtbahnverlängerung beträfen die 2040er- und 2050er-Jahre. Daher werde sich die Verwaltung auf eine platzübergreifende Gestaltung des Umfelds des Rathausplatzes konzentrieren, wo eine immense Verkehrsreduzierung angestrebt werde.
BM
Pätzold
schlägt vor, die Beschlussantragsziffer 3 entsprechend des Vorschlags der Formulierung des Bezirksbeirats Vaihingen umzuändern. Dagegen schlägt StRin
Schanbacher
eine entsprechende anderslautende Kompromissformulierung vor.
StRin
Schiener
weist darauf hin, dass die Beschlussantragsziffer 3 der auf Seite 2 aufgeführten Begründung widerspreche. Sie befürwortet die Formulierung: "Nach Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens soll gegebenenfalls auf Basis des Ideenteils ein Beschluss herbeigeführt werden, die Unterführung zu schließen." Dabei gehe es lediglich darum, die städtebaulichen Möglichkeiten ohne die Beibehaltung der Unterführung zu prüfen. Die Formulierung der Beschlussantragsziffer sehe jedoch bereits eine Schließung der Fußgängerunterführung vor und führe daher zu Verwirrung.
BM
Pätzold
schlägt in Bezug auf die
Beschlussantragsziffer 3
folgende Formulierung vor:
"Die weitere Zukunft der Fußgängerunterführung Sigmundtstraße und eine Ergänzung durch eine ebenerdig signalisierte Fußgängerquerung soll in den Ideenteil eines Wettbewerbsverfahrens zur Gestaltung des öffentlichen Raums aufgenommen werden."
Nach Auffassung von StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) beinhaltet die Formulierung die Beibehaltung der Fußgängerunterführung und die Ergänzung einer ebenerdigen Querung. BM
Pätzold
betont, die Formulierung lasse offen, ob die Fußgängerunterführung geschlossen oder teilweise gesperrt werde.
BM
Pätzold
stellt die
wie oben
geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung
und stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
stimmt
dem Beschlussantrag mit 1 Enthaltung einmütig
zu
.
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