Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
191
6
VerhandlungDrucksache:
739/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 23.05.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Sanierung Stuttgart 32 -Gaisburg-
Satzung über die förmliche Festlegung der ersten Erweiterung des Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB und Ergänzung der Sanierungsziele
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 11.05.2023, GRDrs 739/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Es wird folgende Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 32 -Gaisburg- beschlossen:
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

2. Die Sanierungssatzung Stuttgart 32 -Gaisburg- wird um folgende Sanierungsziele erweitert:

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Ein Plan über das betreffende Gebiet ist im Sitzungssaal ausgehängt.

Auf die Frage von StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) antwortet die Vertreterin der Fachverwaltung, bereits 2020 habe man bei der Beschlussfassung über die Sanierungsziele die Wohnraumschaffung für untere und mittlere Einkommensbezieher als Sanierungsziel festgelegt.


BM Pätzold stellt anschließend fest:

Die GRDrs 739/2023 ist eingebracht.

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